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Der Israelit · 1931-06-04 · Heft 23 (4.6.1931) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 23 (4.6.1931)
Date
1931-06-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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y u Frankfurt a. M., den — Nr. 23 Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1928: Deutschland 1.39 Mark monatlich; Ausland: Vterteltahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Koste» des Stretfband-Bersandes) Deutsch-Österreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7.87. Belga 5.; Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.38.18 Lire; Jugo» slavien 55 Din.; Litauen 7.50 SU.; Rumänien ab 1. 7. 27. 150 Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 35 Kronen; Ungarn Pengo 6 ab 1. Juli 1937; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.60 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. inserate 50 Goldpf. für die siebengespaltene Ehiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefpvrtos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz Vorbehalt. Inseratenannahme durch den Berlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. M. Rech netgrabenstraße 7, Tel. Hansa 31084 sow. durch sämtl. Annoncen-Erped. d. In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jrrl. Schmidt, Hölderlinftratze 25 £81. 45868. Platzvorschr. ohne Berbindlichk. direkt an den Berlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19812. — Autzervem an: Postsparkasse Wien Nr.796üo. —PostsparkassenJnjtL — Warschau Nr. 190757. - Postscheckamt Zürich Nr. VIII7354. - Inkasso-Bank Rotterdam - Postscheckamt Amsterdam Nr.34889 - Postscheckamt Prag Nc. 79.060 - -_- Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inserate» stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. Akademische Religionslehrer. Eine Gefahr für das gefeheslreue Judentum in Preußen. Im April vorigen Jahres ist die jüdische Oeffentlichkeit durch einen im „Zentralblatt der Unterrichtsverwaltung" erschienenen Erlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an die Vorsitzenden der wissenschaftlichen Prüfungsämter für das Lehramt an höheren Schulen überrascht worden, der mitteilt, daß fortan die jüdische R e l i g i o n s le h r e als H a u p t - u n d N e b e n f a ch beider Prüfung der Studie nräte zuge-lassen ist. Die Prüfung ist bei den wissenschaftlichen Prüfungsämtern in Berlin oder in Breslau abzulegen, und es werden zu diesem Zwecke ordentliche Dozenten des orthodoxen' Rabbinerseminars in Berlin, der neologen „Hochschule für die Wissenschaft des Judentums" in Berlin und des mitte lpart etlichen „Jüdisch-theologischen. Seminars" in Breslau berufen. Je zwei Dozenten dieser drei Anstalten haben die Kandidaten zu prüfen, und zwar fungieren immer die Vertreter derjenigen Anstalt als Examinatoren', an denen der Prüfling feine Hauptausbildung erfahren hat. Durch diese Bestimmung hat der Minister von vorneherein anerkannt, daß es eine einheitliche, dogmatisch bestimmte jüdische Religion in Preußen nicht gibt, daß angesichts der Zerspaltung in drei verschiedene religiöse Bekenntnisse eine einheitliche Prüfungskommission nicht möglich ist, vielmehr bei der Organisation der Prüfung selbst dem religiösen Bekenntnis des Kandidaten Rechnung getragen werden muß. Wenn, im Gegensatz zu dieser grundlegenden Voraussetzung der ganzen Regelung, in den §8 2 und 3 des Erlasses eine einheitliche Prüfungsordnung geschaffen wurde, so war das u. E. von vorneherein wenig konsequent. Man hat sich zwar bemüht, durch sorgfältige Formulierungen den abgrundtiefen Gegensatz zwischen den verschiedenen religiösen Weltanschauungen zu verschleiern, aber gün^stch ist das, wie wir sehen werden, doch nicht gelängen. Wie peinlich diese und andere Mängel der Neuregelung, auf die wir noch zu sprechen kommen, in den Kreisen der gesetzestreuen Judenheit empfunden wurden, ergibt sich aus einer unterm 7. Mai ds. Js. im „Israelit" veröffentlichten Verlautbarung des Ha l b e r st ä d t e r V e rb and es, die wir zum besseren Verständnis hier noch einmal wiedergeben: Fm Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltnng in Preutzen (vom 20. April 1930) wurde unter Nr. 152 vom Preußischen Ministerium für Wissenschaft Kunst und Volksbildung eine Prüfungsordnung in jüdischer Religion für das Lehramt an höheren Schulen in Preutzen veröffentlicht. Ein Entwurf dafür war auf Verlangen des Ministeriums von einer Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern der beiden Preußischen Landesverbände und der drei Rabbinerbildungsanstalten Deutschlands (Rabbinerseminar in Berlin, Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin und jüdisch - theologisches Seminar in Breslau)) dem Minister eingereicht worden, der mit gewissen Abänderungen in der oben angegebenen Nummer des Zeu tralblatts veröffentlicht wurde. Diese Prüfungsordnung ist in solcher Form abgesaßt, daß sie--den Forderunngen der in ihrer Weltanschauung und ihren Lehrzielen r oitetnanbcx getrennten B il - dungsanstalten entsprechen tonnte. — Wir waren uns von vornherein bewußt, daß für g e s e tz e s t r e u t Kandidaten des höheren Lehramtes eine genauere Präzisierung der an sie zu st eilenden Forderungen noch erfolgen müßte. Deshalb nahmen wir Veranlassung, uns mit den für die PrüjUng vom Ministerium betrauten Dozenten des Rabbincrseminars Berlin wegen der für uns am wichtigsten erscheinenden Voraussetzungen und Forderungen für die Prüfung m Verbindung zu setzen. — Von den beiden Herren Eranlinatoren geht uns ein Schreiben zu, dessen Inhalt wir der jüdischen Oeffentlichkeit, insbesondere aber den Kandidaten des höhere n Lehramts für die Prüfung in jüdischen Religionsfächern hiermit bekannt geben: 1. Die Prüfungskommission des Nabbinerfemmars wird grundsätzlich nur Herren prüfen, die in Leben und Lehre dem gesetzestreuen Judentum angehören. 2. Bei der Prüfung in jüdischer Religion a l s- Hauptfach wird für Talmud und Halacha gefordert: a) Die Fähigkeit, auch schwierige Talmudstellen mit Kommentatoren selbständig zu erklären, b) Genauere Kenntnis der für die religiöse Kenntnis in Betracht kommenden Vorschriften des Schulchan Aruch und Beschlagenheit in den Quellenschriften sowie einen Ueberblick über den gesamten Halächastoff. 3. Bei der Prüfung für jüdische Religion als Nebenfach wird gefordert: a) Die Fähigkeit, leichte Talmudstellen mit dem Kommentar Raschi's zu erklären. b) Genauere Kenntnis der für die religiöse Pravis in Betracht kommenden Vorschriften des Schulchan Aruch, sowie einen Ueberblick über den gesamten Halachastofs zu geben. Wir haben uns nun, um der gesetzestreuen Oeffentlichkeit ein Urteil über die ziemlich komplexe Materie zu ermöglichen, an einen der besten und erfahrensten Kenner des Gegenstandes, Herrn Studiendirektor Dr. E l i a s in Fran kf u r t a. M., mit der Bitte gewendet, seine Auffassung der durch den Erlaß und die zugehörige Verlautbarung des Halberstädter Verbandes geschaffenen Lage darzustellen. Wir geben zunächst die Ausführungen des Herrn Direktor Dr. E l i a s im folgenden wieder: „Von einigen Musterzirkeln abgesehen hat der Religionsunterricht am wenigsten von all den Fortschritten profitiert, die auf dem Gebiete der Pädagogik in den letzten 30 Jahren zu verzeichnen waren. Umwelt und Elternhaus, die Psyche moderner Jugend und die starke Inanspruchnahme von fei im der weltlichen Schule, dazu der Mangel einheitlicher Lehrpläne und' Lehrziele, die auf dem Papier stehen, aber nirgends dem Unterr icht zugrundegelegt werden: das alles hat dazu beigetragen. daß der. Religionsunterricht an den Höheren Schulen vielfach zur Farce wurde. Au diesen Zuständen trägt aber auch die Organisierung und das Lehrpersonal seine Schuld. In den Großstädten zeigen sich die Mängel besonders kraß. Die Gemeinden, in deren Händen die Versorgung der Schulen liegt, stellen für die Unter- und Mittelstufen meist Seminariker, für die Oberstufe ihre Rabbiner oder andere Akademiker, welche neben ihrer jüdischen Ausbildung auch eine Universitätsbildung bis zum Doktor aufzuweisen haben. So kann es Vorkommen, daß in den unterZi Klassen oft pädagogisch geschulte, aber des tieferen jüdischen Wissens entbehrende Kräfte unterrichten, während in den oberen Klaffen Persönlichkeiten tätig sind', Me zwar mit dem jüdischen Stoff quellenmäßig vertraut sind, aber pädagogisch und psychologisch doch ungenügend vorgebildet sind. Eine Ahnung hiervon spricht sich auch in dem Berichte aus, den A. Lazarus im Maiheft des Frankfurter Gemeindeblattes vor kurzem veröffentlichte. Eine weitere Schwierigkeit wird durch die Verschiedenheit der religiösen Richtungen oder vielmehr durch ihr e I gn o r ier u n g v o n s eite n d e r L e h r e r un d L e iter hervorgerufen. Gerade auf einem Gebiete, auf dem das Bewußtsein von der Zweiheit des Schülermaterials als Voraussetzung gedeihlicher Arbeit lebendig sein müßte, bei der Erziehung zum Glauben an G'tt, zum Leben nach G'tt und zum Verständnis der Thora, gerade da begegnen wir in den meisten Großstädten, soweit sie nicht zwei gleichgewertete Religionsschulen für die liberalen und orthodoxen Schüler besitzen, einer pädagogisch unhaltbaren Gleichmacherei. Im günstigsten Fall befleißigt sich der Rabbiner oder Lehrer eines Unterrichts, der über die Köpfe der neolog lebenden Schüler hinwegredet, und den orthodoxen Schülern das Wertvollste vorenthält: die Ver-

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