Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1931)
- Date
- 1931-03-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a. M., den "Vslbfiw JH))) Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum [/(KÄ JJ Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1828: Deutschland 1.30 Mark monatlich; Ausland-: Bierteljahrpreise^(entbrechend dem^deutfchen^Inlandspreis zuzüglich Kosten des^Streifband-Bersanvesj'Deut^ch-LsterreichSchilling 6.—; Amerika 1 Dollar,' England 4^s _______ i «iwc«tu i »vuuij uhsiwiiu * }u.i ab 1 Juli Frankreich28 Sr.; Belgien ab 1.7.27. Belga8>; Holland 2fl.; Italien ab 1.1.28.18Lire; Jugo» slavien 86 Din.; Litauen 7L0 Lit.; Rumiinien ab 1. 7. 27.180 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 6 Fr.; Tschecho-Slowakei 25 Kronen; Ungar» Pengo 8 ab l. Juli 1927; Dänemark 3.80 Krön.; Norwegen 3.80 Krön.; Schweden 3.80 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. / Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate bO Gowpf. für die fiebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familtenanzeigen nur 40 Pf. D1e78wn> breite Reklamezeile: letzte Textseite 2.— Mk., vorletzte Textsette 260 Mk.; Chiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jtzderz Vorbehalt. Inseratenannahme durch den Berlag des Israelit G. m.o. H., Frankfurt a. M, Rechneigrabenstratze 7, Tel. Hansa 21081 Berlag des Israelit G. m. -. H., ^-,— -. — , ~„—.--- --- fow/durch sämtl. Annoncen-Exped. d.Jn« und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschiiftsanz.: Jul. Schmidt. Hölderlinstraße 25 Tel. 13868. Platzoorfchr. ohne Berbindlichk. ieAamt Züüch^Nr. VIÜ7^. — Jnkäf^o»BankRotterdam^—Postf^ckamt^tnsteÄam Nr^31889^ 'Pöfffcheckamt'Dra^Nc779.030 -»E ^arwarosed' -rankfurt (Main) Nr. 18802. - t Wien Nr. 79 603. — Postsparkasse>ramt Budapest Nr. 18421,- —„-t direkt an den Berlag auf Poflschearonio > ölsllk Li e». in Der Sinn der pessachgesehe. Von Begirksrabbiner Dr. B- Cohen in Friedrichstadt. a. Das Verbot, Chornez am Pessach zu essen und zu benutzen. 1. Ausdrücklich ist uns Deut. 16, 3 das Verbot des Chomezessens nebst dem Mazzo geböte als E r i nn e r u n g an den Auszug aus Aegypten bezeichnet, also als Symbol. Selbst die besondere Verschärfung, welche das Chornezverbot Ex. 12, 20 durch ns»ha erhält, — das Verbot jeder Mischung^ dte das Chomez auch nur für den Geschmack erkennbar in sich Hai, findet bei Hirsch ihre symbolische Deutung als Schärfung und Erweckung unseres Gedenkens an den Auszug und seine Lehren, als Wachhaltung unserer Gewissenhaftigkeit für die ganze Dauer des Pesfachfestes. Die Erinnerung aber, welche dem Chomez-Speiseverbot zugrunde liegt, ist die an Jnnui, die freudlose und genußlose Lebensweise in der Sklaverei; ebenso wie die Machtlosigkeit des Sklaventums im Nutznießungsverbote und die Besitzlosigkeit im Besitzverbbte^zür Erinnerung wird. Zugleich ist das Chom-ez-SpeiseverboL die Erinnerung an die Eile, ja Unsre iwilligkeit des Auszuges,''bei d>em die Zeit des Äusgärens der Teige nichtj abgewartet werden konnte. Beides zusammen kündet die volle Abhängigkeit des Volkes Israel von seinem Schöpfer und- Erlöser. Nach den Lehren des Chomezbesitzverbotes bedeutet dies, wenn wir sie auf das körperliche Wesen des Menschen übertragen-: Die Körperlichkeit des Menschen, die in der Sklaverei uim ihre elementarsten Ansprüche betrogen war, hat auch in der Freiheit sich als geduldetes Beiwerk des Geistes zu betrachten; sowie durch die Landbauruhe des Siebten Jahres das Volk Israel sich als Beisassen aus G'ttes Boden und durch das Chomezb e s i tz verbot seine G'ttdienerschast als einziges Volksvermögen anzusehen erzogen wird, so lernt es aus dem Ehomezspeiseverbot die Unterordnung -alles Leiblichen unter G'tt' als die einzige wirklich m e n s ch l i ch e Lebenskrastäußerung begreifen. 2. In der Gegenwart vermeint man in die Beziehung zwischen Geist und- Leib tiefere Einbliche zu besitzen. Man leugnet nicht mehr alles Geistige und. lächelt über -die alte Gleichsetzung des Geistes mit dem Gehirn-. Man hält nicht einmal mehr.ausnahmslos ander Präval-enz .des Körperlichen fest. Man erkennt aufgrund exakter Schönltes Gefchenk für die Perrach-Feiertage ♦ DjAS HOHELIED Ue.bertragen und gedeutet von JOSEPH CARLEBACH Prachtausgabe in Großquart auf Büttenpapieri.feinem Geschenkband Subskriptionspreis Mark 10-— Lad e n p r e i s Mark 12 — f: '♦ '.Wir haben uns, um die Verbreitung gerade zu Pessach zu fördern, entschlossen, den Subskriptionspreis von Mk. 10.— noch bis EREW PESSACH (1. April 1931) bestehen zu lassen und empfehlen schleunige Bestellung. Am 1. April tritt der feste Ladenpreis von Mk- 12-— in Kraft. " Zu beziehen durch alleBuchhandlungen, sowie direkt vom Verlag. VERLAG DES ISRAELIT UND HERMON G-M.B.H- Postscheckkonto 19802 Frankfurt am Main Fränkf urt a. M., Rechneigrabenstraße 7 Forschungen Tendenzen in Individuen und Gattungen, in Völkern und Menschheit, die ohne „Befund" den Mens-cheü in ihren Bann ziehen. Man spricht wohl wieder von Gewalten geistiger Art und geistiger Wirkungsweise, die aus den Menschen ihre Wirkung erstrecken und seinen Charakter, ja aus Umwegen sogar sein Aeußeres mitformen. Gehört aber zu-diesen von der Wissenschaft reliFionspsychollogisch, metaphysisch oder einfach naturkundlich ergründeten Gewalten auch der einig-einzige, persönliche G'tt und als treffen Herrschbereich der freie Wille im Menschen? Darauf muß man resigniert die alte Antwort erteilen, welche schon dem Könige Pharao ertei? wurde-, als er fragte '*pd und G'ttes Namen aus der Götterliste der Völker vergeblich suchte: ™ r ni-i2,n'22 ]nD*?. Der Lebende weilt nicht unter den Toten. Man gesteht lebendigste Symbolik den Völkerbräuchen zu, welche Sklaverei, Lebensvernichtung, Naturvergewaltigung und Sinnentaumel zum Gegenstands haben und aus dem Gebiete des Zwanghaften ins reine Menschenleben nur hineinreichen: man spricht symbolische Lebenskraft den Thoravorschriften ab, die ganz deutlich an Befreiung und Belebung erinnern wollen und noch deutlicher in 'ihrer Wirkungs¬ und Waltungsweise den klaren Weg des. bewußten Gewissens bevorzugen. Ein Symbol aus dem Dunkel mag im Dunkel wirken und im Hellen verbleichen; habeant-sibi. Aber -ein Symbol aus dem Quell freien Lebens und W oll e n s w ir kt auf dem Wege der Gewissenhaftigkeit am besten und lebendig st e n. Deshalb ist in nxanö bd Ex. 12, 20 die freie Gew i s s e n Hastigkeit geschärft, die jede Chomez-Mischung bis zur letzten Geschmacksspur verfolgt. Aehnlich die Verweisung des n^rs-Aktes in die Tageszeit (Ges. Schr. lll 300), welche die van G'tt an/geordneten Handlungen als solche des ideal freien Menschen kennzeichnet. — Aber eine Parallele verdanken wir doch der modernen Seelen- und Völkerkunde und wollen sie auf unser -Verbot anwenden. So, wie die Gewalten des Zwanges und der Halbwillkür auf dem Wege des Ungewollten und Unkontrollierten ihre Wirkung am Menschen vollziehen, —ebenso gehört es zu den Wegen G'ttes, des Freien und Einzigen, unser Gewissen zu ergreifen und anzuseuern, das Gewissen, das unsere Erhebung über alles Zwanghafte selber ist und zugleich unser Anteil an G'tt selbst. 3. Seit daher G'tt uns (Deut. 4, 34) als „Volk einem Volke" entriß, stellten wir alljährlich um