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Der Israelit · 1931-03-19 · Heft 12 (19.3.1931) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 12 (19.3.1931)
Date
1931-03-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 12 Der Israelit 19. März 1931 Tragen Sie „die gufe... f^fcX^Wf-Kleidung“ Spezialität: —■—^^y^verarbeitung angenommen. Mit diesem Beschlüsse des Sejm ist die Gesetzesvorlage in Kraft getreten, die antijüdischen Gesetzesbeschränkungen sind somit endgültig abgeschafft. Es handelt sich um die Abschaffung von Gesetzesbeschränkungen, die sich auf Nationalität, Sprache, Rasse und Religion der Juden in Polen beziehen. Der Sejm hatte das Gesetz bereits vor einigen Wochen in dritter Lesung angenommen, da aber der Senat einige Aenderungen beschlossen hatte, muhte das Gesetz noch einmal den Sejm passieren. Vor der Abstimmung über die Vorlage hielt der Referent, Abg. P o d o s k i, die folgende Ansprache: „Hoher Sejm! Wir schreiten an eine Abstimmung, die den Schlußstein setzen soll zu jener gesetzlichen Tätigkeit des polnischen Staates, die auf den Prinzipien der Toleranz und der Gleichheit aller Bürger ohne Unterschied der Nationalität und der Religion vor dem Gesetze beruht. Schon der erste polnische Sejm befaßte sich mit einem Gesetzprojekt über Abschaffung der antijüdischen Beschränkungen, seither hatten sich alle bisherigen Sejms mit einem solchen Gesetz zu befassen. Wenn die endgültige Erledigung des Gesetzes sich um Jahre verzögert hat, so hat dies für die jüdischen Bürger keine negativen Resultate gehabt, da die polnischen Gerichte, voran das Oberste Gericht, in Uebereinstimmung mit der Doktrin des polnischen Staates in der Praxis geurteilt haben, daß Beschränkungen gegen Bürger in Bezug auf Nation und Religion in Widerspruch zur Verfassung stehen und also keine Geltung haben." Frankreich. Line wichtige Entscheidung des Pariser Gerichtshoses betreffend „Koscher"-Aleisch. Paris, 9. Mürz. Wer je die jüdischen Metzgermverhältnisse in Paris sich angesehen hat, mutzte entrüstet sein über die Rücksichtslosigkeit, mit welcher Jehudim es wagen, unreligiös — sagen wir gleich unjüdisch — zu handeln. Unter diesen Umständen darf ein dieser Tage hier ergangenes Gerichtsurteil, welches übrigens von der ganzen französischen Presse lebhaft kommentiert und sympathisch begrüßt wurde, als ein besonders bemerkenswertes Ereignis betrachtet werden. Vor der Pariser Strafkammer hatte sich der Metzgermeister Zissermann zu verantworten, der angeklagt war, unter der Bezeichnung „koscher" Fleisch, das treffe war, verkauft zu haben. Die von der Abteilung zur Bekämpfung der Nahrungsmittelfälschung, welche dem Pariser Polizeipräsidium untersteht, angestellte Untersuchung hatte das dem Metzger zur Last gelegte Vergehen bestätigt. Zissermann mutzte dem ihn vernehmenden Polizeikommissar den wahren Sachverhalt eingestehen. Die Gerichtsverhandlung nahm nicht weniger als drei Sitzungen in Anspruch. Eine durch das auf dem Aushängeschild befindliche Wort „koscher" irregeleitete Käuferin, sowie der eingeschriebene, Verein „La Cacheäe", deren Vorstand sich aus Mitgliedern der Gemeinden der Herren Rabbiner Weiskops und Langer zusammensetzt und deren Ziel der Schutz des Kaschruth-Wesens . ist, traten als Nebenkläger auf und beantragten den üblichen Schadenersatz sowie die Veröffentlichung de!s Urteils in der Presse auf Kosten des Angeklagten. Die Herren Rechtsanwälte Mathieu Müller und Leon Netter, welche die Interessen der Nebenkläger wahrnahmen, betonten in ihren Ausführungen, °°d atz die Bezeichnung „koscher" den Zweck verfolge, dem Käufer die Gewißheit zu geben, daß die zum Verkauf angebotene Ware den religionsgesetzlichen Bestimmungen entsprechend hergestellt sei. Der Mißbrauch des Wortes koscher durch den Metzger bedeute nicht nur für den Käufer eine moralische Schädigung, sondern auch eine materielle Benachteiligung, da Koscher-Waren durchweg teurer verkauft werden. — Zissermann, führten die beiden Anwälte aus, habe wissentlich und absichtlich die Bezeichnung „koscher" mißbraucht, um seine Kundschaft zu vergrößern. Da unzweifelhaft seine Kunden sich nicht bei ihm versorgt hätten, wenn ihnen der wahre Sachverhalt bekannt gewesen wäre, läge eine Täuschung über eine wesentliche Eigenschaft des verkauften Fleisches vor. Somit würde eine Verletzung des Gesetzes vom 1. August 1905 oorliegen, welche für die Fälschung der wesentlichen Eigenschaften in Nahrungsmitteln eine strafrechtliche . Verfolgung vorsieht. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser einem französischen Gericht zum ersten Male unterbreiteten Frage, hat sich der Staatsanwalt Ribeyre veranlaßt gefühlt, persönlich Stellung zu nehmen, wovon der Staatsanwalt nach französischen Gebräuchen sich im allgemeinen enthält. In seinen sehr interessanten Ausführungen stellte sich der Staatsanwalt auf den von den beiden Anwälten der Nebenparteien vertretenen Standpunkt und gab, wie es bereits Herr Rechtsanwalt Müller getan hatte, einen genauen Ileberblick über den tiüferen Sinn der jüdischen Speisegesetze sowie über die Handhabung der Schächtung und der Fleischzubereitung nach dem jüdischen Religionsgesetz. Seine Stellungnahme zum Talmud, über dessen Entstehung und historische Bedeutung er sich aussprach, ist besonders bemerkenswert. Er betonte u. a., daß inmitten aller Verfolgungen, welchen die Juden während langer Jahrhunderte ausgesetzt waren, das Studium des Talmud und die Beachtung der Religionsgesetze die zwei Faktoren waren, die' sie vor dem Untergang bchvahrt und ihnen die Möglichkeit gegeben hätten, als eine Volkseinheit obwohl ohne Land zu bestehen. Auf die juridische Seite des Gesetzes übergehend erklärte er, daß abgesehen von allen religiösen Begleitung ständen, die schließlich für das Gericht nicht in Frage kämen, im Falle Zissermann eine flagrante Verletzung des Gesetzes über Nahrungsmittelfälschung vorliegt und daß die strafrechtliche Verfolgung weder eine Verletzung des Gesetzes über Trennung von Kirche und Staat noch einen Eingriff in die Prinzipien betr. Freiheit in Handel und Wandel bedeute, Behauptungen, die von den zwei Verteidigern des Angeklagten aufgestellt worden waren. Der Gerichtshof folgte den Ausführungen des Staatsanwaltes und verurteilte Zissermann zu 1.500 frcs. Geldstrafe, sowie zur Zahlung von je ein frcs. Schadenersatz an den Verein „La Cachere" und die irregesührte Käuferin, und schließlich zur Veröffentlichung des Urteils in 15 verschiedenen Zeitungen. Der sehr interessanten Urteilsbegründungentnehmen wir folgenden Passus: „Das Gesetz vom 1. August 1905 verfolgt den Zweck, jede Täuschung zu unterdrücken, welche die zum Verkauf ausgestellte Ware in denjenigen Eigenschaften beeinträchtigt, welche sie laut Auffassung des Käufers besitzen mutz. Die Auffassung des Käufers eines „koscheren" Artikels ist unzweideutig: Der Käufer, sobald er die Bezeichnung „koscher" bei einem Metzger oder bei jedem sonstigen Warenhändler vorfindet, hat das Recht, auf die religiöse zuverlässige Zubereitung des Fleisches oder der Ware schließen zu könnnen. Da speziell bei' einem Fleischer die Bezeichnung „koscher" den Zweck hat, dem Käufer die'Garantie zu geben, daß das zum Verkauf ausgelegte Fleisch von Tieren stammt, die nach dem jüdischen Religionsgesetz geschlachtet worden sind, liegt eine Verletzung des Gesetzes vom 1. August 1905 vor." Da das Gesetz vom 1. August 1905 Geldstrafen bis zu 35.000 frcs. vorsieht, ist zu hoffen, daß nunmehr die Koscher-Verhältnisse in Paris sich bessern werden. Palästina. Die öffentliche Sabbalentweihung im heiligen Lande. Jerusalem, 9. März. Als ein außerordentlich erfreuliches Symptom des Widerhalls, den das mannhafte Eintreten thoratreuer Kreise für die Heilighaltung des Sabbats auch heute noch in allen jüdischen Herzen finden kann, zum Teil in den Herzen solcher Männer, die mit dem überlieferten Judentum halb oder ganz gebrochen haben, ist ein Ausruf der hebräischen Schriftsteller und Wissenschaftler zu vermerken, der soeben in der hebräischen Presse Erez Jisroels veröffentlicht wird. In dem Aufrufe wird in kraftvollen Wendungen gegen die Sabbatentweihung durch die Sport- und Turnvereine, die ihre Spiele und Wettkämpfe an Sabbaten und Feiertagen abhalten, Front gemacht. Die Entweihung des Sabbats in großen Siedlungen Erez Jisroels in aller Oeffentlichkeit bedeute eine Auflehnung der Gemeinschaft gegen die Heilighaltung des Sabbats, das Erbgut der Nation. Der Sabbat habe dem jüdischen Volke übernatürliche Seelenkräfte gegeben, und es fei auch für die Zukunft kein jüdisches Volk, keine jüdischnationale Heimstätte denkbar ohne den Sabbat. Da^ „Psalmlied des Sabbats", so heißt es in dem Aufruf, ist „das Psalmlied der Zukunft", das ewige Fundament unseres Volkes. Solange Israel den Sabbat hütet, kann kein fremdes Volk feine Seele besiegen. In einer großen und schweren Zeit richten wir an die Führer der Vereine, an die Spieler und Zuschauer die Bitte, den Frieden der Gemeinschaft nicht zu zerstören, daß sie die Einheitsfront nicht durch ihre Taten zerreißen. Wir wünschen^ daß die Spiele und Wettkämpfe auf einen Tag in der Mitte der Woche gelegt wird. Der Aufruf trägt u. a. die Unterschriften von Eh. N. B i a l i k, S. A s a f. Rabbi Benjamin, Hugo Bergmann, M. G l ü ckson, Mordechai ben Hilel Hakohen, Prof. Joseph Klausner und anderer bekannter Schriftsteller und Gelehrten, abgesehen von den auf gesetzestreuem Boden stehenden Persönlichkeiten, wie Hermann Struck, Prof. A. Fränkel, Dr. I. Mirkin u. a. m. Es ist zu hoffen, daß durch diese eindrucksvolle Kundgebung die fortgesetzten Bemühungen der „Agudas Jisroel", nun auch außerhalb Jerusalems die Sabbatentweihung durch die Fußballspiele zu beseitigen, eine starke Förderung erfahren werden. Zur politischen Lage in Erez Iisroel. I erusalem, 26. Febr. „Kol Iisroel" veröffentlicht zum Macdonald-Brief längere Ausführungen, die für die Stellungnahme, der Agudas Iisroel-Kreise in Erez Iisroel charakteristisch sind. Der Artikel gipfelt in der Forderung, man möge aush)redi^ regierungsseitige Interpretationen nach dieser oder jener Richtung herbeizusühren, die, ganz gleich welche Tendenz sie hätten, nur Schaden stiften können. Sind disse Interpretationen den Juden ungünstig, so beeinflussen sie die für die Praxis ja doch maßgebenden lokaler Regierungsbehörden im nachteiligen Sinne; sind sie aber den Juden günstig, so wird dadurch nur der arabische Hatz neu geschürt und eine Beruhigung der Gemüter und eine Verständigung zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen wird dadurch hintan gehalten. Diese Politik der Verständigung mit den Arabern sei aber der einzig mögliche Weg, ein Weg, dessen konsequente Beschreitung viel wichtiger und entscheidender sei, als alle Verhandlungen in London und Genf. Der Besuch bei Shoukat Ali habe sich zwar als erfolglos erwiesen, denn Shoukat Ali habe in seinen Reden den Hatz nur neu geschürt, aber das beweise noch lange nicht, datz man nicht doch bei konsequenter Verfolgung der Verständigungspolitik allmählich eine Besserung der Lage erzielen könne. In diesem Sinne sei es auch sehr zu begrüßen, datz die Regierung die Entscheidung der Kothel Maarowi-Kommission des Völkerbundes vorläufig nicht veröffentliche, denn auch von dieser Entscheidung gälte, was von den Regierungserklärungen gesagt worden ist. Sie schaden in jedem Falle, einerlei ob sie den Arabern oder den Juden günstig sind. Unter den gegenwärtigen Umstünden solle man die Politik Gardinen und Dekorationen Größtes Spezialhaus Deutschlands nur bei Durch eigene Fabrikation unerreichte Leistungsfähigkeit. Eugen Kentner Verkaufshaus Goelheslr. 4-6 mechan. Weberei-Gardineafabriken '

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