Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1931-02-12 · Heft 7 (12.2.1931) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 7 (12.2.1931)
Date
1931-02-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450652-2450659--77638-2535281
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

12. Februar 1931 Der Isr a el i t Nr. 7 Seite 5 fficht vorherrschend war, daß, ungeachtet der Aufhebung des Austrittsgesetzes vom 28. Juli 1876, das unbestritten neben dem,Austritt aus dem Judentum den Austritt aus der jüdischen Einzelgemeinde kennt, auch weiterhin sowohl dieser Einzelaustritt, als auch der Austritt aus dem Judentum rechtlich .zulässig sei, ist Dr. Kätzenstein anderer Ansicht. Er meint, daß durch die Bestimmung des Kirchenaustrittsgefetzes, wonach die Bestimmungen für den Austritt aus der Kirche auch für den Austritt aus der einzelnen Synagogengemeinde Anwendung finden, auch die Rechtswirkung des Austritts äus dieser letzteren vollkommen identisch sein müsse mit dem Austritt aus der Kirche. Ein Jude also, der aus der einzelnen Synagogengemeindeausgetreten sei, werde dadurch im Rechtssinn Dissident und habe nicht mehr das Recht, sich den Behörde gegenüber als Jude zu bezeichnen. Er könne dann auch nicht mehr Mitglied irgend eines jüdischen Vereins werden, dessen Satzungen für seine Mitglieder Das Bekenntnis zum Judentum vorschreibt. Wir glauben annehmen zu dürfen, daß diese neuartige Auffassung in juristischen Kreisen wenig Zustimmung finden wird. Wenngleich das Gesetz, weil es eine rechtliche G e s a m t o r g a n.i s a t i o n des Judentums nicht gibt, genötigt ist, die Befreiung des Individuums vom kirchlichen Steuerzwang durch den bloßen Austritt NUS7 der Einzelgemsinde zuzulassen, so wäre es doch eine übertriebene und 'mit modernen Auslegungsgrundsätzen unvereinbare Konsequenzmacherei, dem Gesetzgeber zu unterstellen, daß er damit nun die E i n z e l g e m e i n d e ZU einer Gesamtkirche erhoben habe, die Der Rechtsträger des Bekenntnisses wäre. Die jüdische Einzelgemsinde in Deutschland hat keinerlei dogmatische Bekenntnisgrundlage (mit SUusnafyme der orthodoxen ^Austrittsgemeinden); der Austritt aus ihr besagt daher überhaupt nichts über die Beziehung des Aus- Iretenden zu einem religiösen Bekenntnis. Dagegen ruht Die Kirche auf eindeutiger dogmatischer Grundlage, so daß der Austritt aus ihr eine ganz andere, weitergreifende Bedeutung haben kann. Im übrigen scheint es auch höchst zweifelhaft, ob auf «Grundlage der Reichsoerfassung der Staat überhaupt Das Recht hat, jemandem irgend welche Vorschriften Darüber zu machen, ob er sich, vor welchen Behörden --auch immer als Jude, als Christ, als Buddhist oder als Dissident bezeichnen will. Interessiert sich die Behörde für die steuerliche Zugehörigkeit des Individuums, so Darf sie nicht nach seinem Religionsbekenntnis fragen, sondern sie muß eine deutliche Angabe darüber verlangen, welcher öffentlich-rechlich anerkannten oder michtanerkannten religiösen Körperschaft das Individuum Steuern zahlt. Aeußerungen von juristischer Seite zu der von Dr. Katzenstein angeschnittenen Frage wären erwünscht. Vereinstag der Freien Vereinigung. Frankfurt m M., 10. Febr. Am Sonntag, den 8. Februar 1931, fand im Hörsaal Der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt a.M. -rin .Vereinstag.der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" statt, der bei gutem Besuch harmonischen Verlauf nahm. Es wurde über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet, ferner referiert über die brennendsten Fragen und die Aufgaben der Freien Vereinigung ln religiöser und sozialer Beziehung, wie Kalenderreform usw. Ein Referat über, die Schächtfrage beschloß den Vereinstag. Ausführlicher Bericht folgt. Unternchtsregelunq für sabbattreue jüdische Handelsschülerinnen. B e r l i n, 5. Febr. . Der Verein für Stellenvermittlung Schomre Schabbos", Berlin, teilt mit, daß es seinen Bemühungen gelungen ist, für diejenigen Mädchen, die zum Frühjahr eine städtische Handelsschule besuchen wollen und auf Schulbefreiung am Sonnabend und an den jüdischen Feiertagen reflektieren, zu erwirken, daß bei genügender Teilnahme in diesem Jahre wieder eine Sonderklasse mit fünftägigem Wochen stunde n- Plan in der städtischen Handelsschule für Mädchen, Berlin-, Nied er wall str., eingerich¬ Die Woche. Berlin. Alle Einsprüche Thüringens und des Ministers Frick gegen die Einbürgerung von Aus, ländern in Preußen und anderen Staaten wurden 00m Reichsrate glatt zurückgewief e n. — Kommerzienrat Gerson Simon, der frühere Vorsitzende (zuletzt stellv. Vorsitzender) des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde, ist, 72 Jahre alt, gestorben. Simon, ein Rheinländer von Geburt, widmete sich jahrzehntelang Wohlfahrts- und Gemeindeausgaben. Er war auch Begründer der sogenannten „Religiösen Mittelpartei". — Eugen Caspary, der Organisator des jüdischen Wohlfahrtswesens in Berlin, ist im Alter von 67 Jahren gestorben. 40 Jahre lang hatte.Caspary ehrenamtlich im Dienste der jüdischen Gemeinde und der Menschenliebe gestanden. Würzburg. Die Krawalle aus Anlaß der H a b i m a - Aufführung fanden nun ihr gerichtliches Nachspiel. 11 Hakenkreuzler im Alter von 19 bis 33 Jahren hatten sich vor dem erweiterten Schöffengericht zu verantworten. Die Hauptschuldigen waren nicht zu fassen. Zwei Angeklagte - erhielten je 6 Monate, einer 3% Monate Gefängnis, vier Geldstrafen von 50 bis 100 Mark. In der Urteilsbegründung wird bezweifelt, „ob es in dieser bewegten Zeit angebracht war, ausländische Schauspieler in einer deutschen Stadt spielen zu lassen." Diese Begründung hat in weiten Kreisen Befremden erregt. Weimar. Studenten der Weimarer Ingenieur-Schule beschlossen im Sinne von Minister Frick auf einer Vollversammlung in Weimar, die Einführung des Numerus clausus für Juden zu verlangen. Wien. Aus Anlaß der Wahlen für die Studentenkammern fanden, diverse Exzesse gegen Juden statt, gegen die sich die Polizei machtlos zeigte. An der Technischen Hochschule wurden einige jüdische Studenten mißhandelt. London. Das Verordnungsblatt der englischen Regierung veröffentlicht die königliche G e - nehmigung von Van Vries"land zum Generalkonsul Hollands in Jerusalem. Paris. Die Alliance JsraeliteUniversellehat eine Hilfsaktion für die polnische Judenheit eingeleitet und zunächst 100.000 Frs. nach Polen überwiesen. — Baron Edmond E. Rothschild überreichte Dr. Weizmann 3 0 0 0 0 Pfundzur Behebung der finanziellen Schwie- ■' rigkeiten in der „Jewish Agency". Die ITA. wie die „Jüdische Rundschau" heben die Tatsache hervor, daß der alte Palästinasreund mit dieser Gabe bekunden wollte, daß er den Glauben an Palästinaals eine Heimat für die Juden nicht ausgegeben hat. Riga. Oberrabb. Dr. Gomer in Reval konnte den Landwirtschaftsminister und andere führenden Persönlichkeiten bewegen, gegen einen Beschluß der Tierärzte Estlands, eine Resolution gegen ein Schachtoerbot in Estland zu be- . schließen. Budapest. Auf dem T e l e k i t e r, wo viele jüdische Althändler ihre, Läden haben, explodierte eine Granate, die ein Althändler als Alteisen eingehandelt hatte. Vier Händler, Juden, waren aus der Stelle t 0 t und viele Personen erhielten schwere Verletzungen. Prag, Der 'Staats preis für deutsche Literatur wurde an Max V r 0 d verliehen. Darauf , brachten die N a t i 0 n ü l s 0 z i a l i st e n im Parlamente eine Interpellation ein, mit dem Ansuchen, diese Preiskrönung als „eine jüdische Mache" zu annullieren. Jerusalem. Mit der von der Jewish Agency beschlossenen Ansiedlung von tausend Familien in Palästina wurde begonnen. Die Kolonisation von 400 Familien in der Nachbarschaft der jüdischen Orangenkolonien in Judäa ist zunächst sichergestellt. — Das Landwirtschaftsdepartement prüft zur Zeit das Ausmaß des kulturfähigen Bodezis in Palästina. Die Untersuchung wird zwei Jahre in Anspruch nehmen. Man ist heute schon der Meinung, daß Palästina doppelt so viel kulturfähigen Boden hat, als im Simpson-Bericht angegeben. Konstantinopel. Unter den zum Tode verurteilten und bereits Hingerichteten Oppositionellen befand sich, auch der jüdische Kaufmann I 0 s e s b e n C h a j i m. Obwohl dieser bis zuletzt seine Unschuld beteuerte und beschwor, nur durch Zufammenspiel unglücklicher Umstände mißverständlich verhaftet worden zu sein, war eine nähere ^Prüfung des Falles nicht zu bewirken. Er würde mit den anderen hingerichtet. tet wird. Für diese Sonderklasse gelten die gleichen Bedingungen hinsichtlich Aufnahme, Besuchsdauer und Schulgeld wie für die übrigen Klassen. Interessenten wollen sich baldmöglichst an das Büro des Vereins, Berlin N. 64, Gormannstr. 27, wenden (Telefon: Weidendamm 7436, für persönliche Anmeldungen Dienstag und Donnerstag 4l/2—6 Uhr Nachmittag), wo nähere Auskunft erteilt wird. Aussprache über die jüdische Schule. Berlin, S. Febr. Am Montag fand unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Gotthold Weil im Logenhaus zu Berlin der zweite der von der „Freien Jüdischen Volkshochschule" veranstalteten kontradiktorischen Abende statt, an dem die Herren R.-A. Dr. Walter Breslauer und R.-A. Dr. Max Kollenfcher die Frage: „Brauchen wir eine jüdische Schule?" erörterten. R.-A. Dr. Breslauer führte alle bekannten Argumente gegen die jüdische Schule ins Feld. Wenn auch anerkannt werden müsse, daß sich an den Schulen der Rasseantifemitismus stark bemerkbar mache, so sei doch der ausgesprochen christliche Geist in der Schule zurückgegangen. Uebrigens könnten innerpolitische Verhältnisse eintreten, unter denen jüdische Kinder nicht mehr wie. heute an manchen Schulen Anfeindungen begegnen. Es dürfe keinesfalls der seit 100 Jahren vor sich gehende Prozeß der Eingliederung der deutschen Juden in das deutsche Kulturleben unterbrochen werden. Was die Elementarschule anbelange, würden die Liberalen aus Gründen der Parität für staatliche jüdische Schulen eintteten, solange der Staat evangelische und katholische Schulen errichtet. Die staatliche jüdische Schule sei einer Schule der Jüdischen Gemeinde auch deshalb vorzuziehen, weil die Eingliederung der jüdischen Schülerschaft in das allgemeine Schulsystem bei einer zu erwartenden künftigen Aufhebung der Konfessionalität des Elementarschulwesens von staatlichen jüdischen Schulen aus leichter vollzogen werden könne. Eine Finanzierung der jüdischen Schule aus Steuergeldern der jüdischen Gemeinde wäre für liberale Gemeindemitglieder unerträglich und müßte die jüdische Einheitsgemeinde erschüttern. Demgegenüber betonte R.-A. Dr. Kollenfcher, niemand wünsche die kulturelle Gemeinschaft mit dem Deutschtum zu sprengen. Doch müsse dafür gesorgt werden, daß die jüdischen Kinder in einem Milieu erzogen werden, in dem sie frei sind von allen durch Unterdrückung entstandenen Hemmungen. In einer jüdischen Schule würde es möglich sein, auch außerhalb der Religionsstunde jüdische Stoffe zu behandeln und die Ideale von Heldentum, Tugend und Schönheit der Jugend nicht nur an nichtjüdischen Beispielen zu demonstrieren. Es bestehe ein starkes Bedürfnis nach der jüdischen Schule. Schon heute besuche jedes sechste jüdische Kind die jüdischen Gemeindeschulen, für das neue Schuljahr liegen 400 Anmeldungen vor. Die von der jüdischen Gemeinde erhaltene Schule sei einer kommunalen jüdischen Schule oorzuziehen, damit weder in positivem noch in negativem Sinn ein Zwang auf die Elternschaft ausgeübt werden könne, und jedermann die Entscheidung darüber überlassen bleibe, ob er sein Kind in die allgemeine' oder in die jüdische Schule schicken wolle. Die Frage der Finanzierung der jüdischen Schule dürfe nicht vom Gesichtspunkt der augenblicklich verfügbaren Mittel, sondern nur von dem der Notwendigkeit beurteilt werden. Die jüdische Schule gehöre seit jeher zum Aufgabenkreis der Gemeinde, genau so, wie die Errichtung von Synagogen und Begräbnisstätten. Die Gemeindewahlen in der sächsischen Hauptstadt. Dresden, 8. Febr. Zu der unter der obigen Ueberfchrift in der vorigen Nummer unsere Blattes erschienenen Korrespondenz, geht uns von Herrn Dr. M. Schornstein, Oberrabbiner i. P. die folgende preßgefetzliche Berichtigung zu: „Es ist unwahr, daß ich, Dr. Schornstein, vor noch nicht sehr langer Zeit aus meinem Amte als Oberrabbiner von Kopenhagen nicht ganz ^freiwillig auscheiden mußte unter Umständen, die eine Wiederaufnahme rabbinifcher Funktionen, also auch den Sitz in einer Kaschruth-Kommission, ausschließen. Wahr ist vielmehr, daß ich ausschließlich infolge chwerer Erkrankung. Anfang März 1918, also vor' >; . v

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.