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Der Israelit · 1931-01-29 · Heft 5 (29.1.1931) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 5 (29.1.1931)
Date
1931-01-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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29. Januar Nr. 5 Seite 3 illusionistischen Charakter dieser Hoffnungen nachzuweifeN. Der Nachweis stützt sich allerdings auf eins höchste skeptische Beurteilung der sittlichen Untergründe des ganzen Völkerbundapparates. Für Solow ist der Völkerbund keine objektive Instanz, sondern lediglich eine ändere Form zur Verteidigung der imperialistischen Interessen der Signatare des Versailler Friedensoeritages. Abweichend von dieser nach Solow zum t) ölt i g e n S ch e i t e r n verurteilten Politik des. zionistischen Zentrums, fordert der rechte Flügel in Erkenntnis des illusionären Charakters der Mandat-Politik eist klares und offenes Bündnis mit dem englischen Imp e r i a l i s m u s. Es soll in Palästina ein englisch-jüdisches Staatswesen geschaffen werden, weil diese Allianz — das könne der öffentlichen Meinung Englands klar gemacht werden — letzten Endes vorteilhafter für die britischen Interessen sei, als eine proarabische Politik., Das hieße aber mit anderen Worten einen von englischer Kultur und Politik durchaus beherrschten jüdischen Staat schaffen, der die arabische Mehrheit mit Waffengewalt niederhält und vor allen Dingen ihre nationalen Bestrebungen gewaltsam unterdrückt. Daß die Existenz und der friedliche Aufbau eines solchen jüdischen Staatswesens auf der Spitze englischer Bajonette besonders gesichert wäre, wird man gewiß nicht behaupten können. Nicht - bester aber als mit diesem politischen Programm des rechten Flügels steht es mit demjenigen des linken, der programmatisch gänzlich anti-imperialistisch sich gebärdet und ein Bündnis der Juden mit der arabischen Arbeiterklasse verkündet. Solow weist nun nach, daß selbst wenn es gelänge, eine solche Allianz entgegen den englischen Machtinteressen durchzuführen, doch nichts weiter als leimauf Sand gebautes politisches Eintagsgebilde' herauskommen würde, denn der arabische Nationalismus wird mit innerer Notwendigkeit zu einem sehr nahen Zeitpunkte sich gänzlich in den Komplex d!er kapitalistischen und imperialistischen Mächte Europas und Asiens (Japan) einordnen. So endet denn Solows Darstellung in der Ueberzeugung völliger Aussichtslosigkeit a f lerzioni st i s chenLö s ungsversuche a m I u d e n p r o b l e m. Er selber scheint allerdings an die Möglichkeit zu glauben, einen neuen Zionismus ins Leben zu rufen, der a l le n k a p it a l i st i f ch e n Neigungen den Garmus macht, die Bewegung dem Einfluß der Marburg, Brandeis, Wassermann und anderer Geldgrößen völlig entzieht und das Hauptgewicht auf eine wahrhaft demokratische Organisation der jüdihcmdelt. Hieran schließen sich Nachroeisungen über die Berufsverhältnisse sowohl für Preußen im Ganzen, als für Berlin, Breslau, Frankfurt und Köln unter Berücksichtigung der wichtigsten Wirtschaftszweige und unter gleichzeitiger Unterscheidung der Hauptgruppen nach der Stellung im Beruf. Auch der Anteil der Ausländer bei den einzelnen Berufen ist in. dem Tabellenwerk berücksichtigt. Der textliche' Teil verfolgt die geschichtliche Entwicklung der jüdischen Bevölkerung, vielfach unter Benutzung bisher ungedruckter Quellen, bis in die Zeit des Emanzipationsedikts von 1812 und, soweit möglich, iwch weiter zurück. Silbergleit konnte feine Arbeit natürlich nur dadurch zuwege bringen, daß ihm die Präsidenten des preußischen Statistischen Landesamtes hilfreich zur Seite standen und die erforderlichen Auszählungen nach den Angaben Silbergleits von Selten des Landesamtes vornehmen ließen. Zu den Kosten des Werkes hat der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden söwie eine Anzahl Großgemeinden in Preußen beigetragen. Das Buch wird auf lange Zeit hinaus für alle diejenigen, die sich mit der Erforschung der biologischen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Juden befassen wollen, ein unentbehrliches Rüstzeug bilden. (Von drr „Schule des Friedens"). Im Vortragssaal der Synagoge Fasanenstraße (Charlottenburg) sprach Hellmuth v. Gerlach vor den Hörern der „Schule des Friedens" (Hillel-Schule) und einer großen Zahl von Gästen über den Völkerbund und seine Bedeutung für die Gestaltung der internationalen Beziehungen. Trotz aller Unvollkommenheiten, die der Institution des Völkerbundes anhaften, bekannte sich v. Gerlach zu einer optimistischen Auffassung hinsichtlich seiner Bedeutung für die Menschheit und seiner Leistungsfähigkeit in absehbarer Zukunft. Bon diesem Standpunkt aus bezeichnete er '.die D e r I s r a e Cr 1 - schm Massen legt .Aber es ist wirklich schwerj einzusehen, welche realen Erfolge, wenn man sich auf den Boden der harten geschichtlichen Tatsachen stellt, durch eine solche Spielerei erzielt werden soll. Hier gibt es doch nur ein Entweder—Oder. Entweder man hält sich unter Verzicht auf alle übersinnlichen Faktoren lediglich an die rationale Betrachtung der Dinge, dünn ist durch Solows überzeugende Argumentationen der ganze Zionismus als eine verhängnisvolle Selbsttäuschung erwiesen, oder über man lebt, wie wir es tun, und wie das ganze jüdische Volk es seit Jahrtausenden getan hat, der tiefen Ueberzeugung, daß die endgültige Gestattung des jüdischen Nationalgeschickes überhaupt nicht von äußeren Faktoren abhängt, sondern ausschließlich von der B e z i e h u n g d e s G ' t t e s v o l k e s z u s e i - n e m G ' t t e und seiner Thora. Dann muß die mehr angedeutete als ausgesprochene Schlußwendung der Solow'schen Auseinandersetzung lediglich als sine neue Form rationalistischer Verirrung erscheinen. Seine originale Crez Jisroel-Politik ist dem jüdischen Volke klar und unzweideutig in seiner nationalen, vom G'ttesgeiste durchtränkten biblischen und halachischen Literatur vorgezeichnet und . die Erlebnisse der letzten Jahrzehnte bilden eine erschütternde Illustration ebensowohl zur Wahrheit jener vorausgedachten Ewigkeits-Politik, wie zur Unzulänglichkeit alles auf Nachahmung beruhenden machtpolitischen Herumkurierens an dem welthistorischen Probleme des jüdischen Volksgeschickes. Leichenfektionen in Deutschland. Das jüdische Publikum ist gewohnt, von denk Thema der — durch das jüdische Religionsgesetz bekanntlich streng verbotenen — Leichensektionen nur in Verbindung mit der in manchen Oststaaten zu einem Postulat antisemitischer Studenten gewordenen Forderung auf Herausgabe „jüdischer Leichen" für Sektionszwecke zu hören. Die reli-- gionsgesetzlich begründete Weigerung jüdischer Instanzen, die Leichen armer annehmerloser verstorbener Patienten den Prosektoren der Hospitäler für ihre wissenschaftlichen Zwecke zur Verfügung-zu stellen, hat in Warschau und anderen polnischen Universitätsstädten, ebenso auch in Rumänien zu. schweren Konflikten geführt, weil man in geschickter Weise die Zulassung jüdischer Studenten zu den medizinischen Kliniken mit jener Forderung auf Lieferung jüdischer Leichen für Sektionszwecke in- Derbindung zu bringen verstand. Ueber Schwierigkeiten solcher Art in den w e st l i ch e n K u l t u r l ä n d e r n hat man bisher wenig gehört. Zugehörigkeit Deutschlands zum Völkerbund als eine Bürgschaft für die gedeihliche Weiterentwicklung des Reiches. Der Völkerbund schafft jene politische und kulturelle Atmosphäre, in der die Synthese des Staatsbürgers und Weltbürgers möglich ist. Nach Schluß der mit rauschendem Beifall aufgenommenen Darlegungen wurden dem -Vortragenden von den Anwesenden zahlreiche schriftlich formulierte Fragen aus dem Bereiche der internationalen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bewegung vorgelegt, die v. Gerlach in schlagfertiger Weise und mit konkreten Angaben beantworten konnte. So bedeutete dieser Abend eine tatsächliche Bereicherung des Wissens der Hörerschaft. Dr. Alfred Nosfig, der Leiter der Friedensschule, der den Vortragenden als einen Bahnbrecher der Friedensidee in Deutschland und Europa begrüßt hatte, brachte in Erinnerung, daß die Idee des Völkerbundes bereits im Talmud formuliert ist. Ebenso kennt die jüdische Friedenslehre den Unterschied zwischen dem wahren Frieden und dem Scheinfrieden. Ferner wies Dr. Noffig auf den Zusammenhang zwischen.der jüdischen Schule des Friedens und der jetzt im Entstehen begriffenen interkonfessionellen Friedensschule hin. Der Vorsitzende der Jungjüdischen Friedensgemeinschaft, Kurt Ja cobowitz, berichtete zum Schluß über die Bildung einer wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft der Schule des Friedens. Dieser Kreis setzt sich zum Ziel, über die wichtigsten Erscheinungen der Friedensliteratur kritische Referate zu erstatten, die großen politischen Veranstaltungen zu besuchen und das in der Schule des Friedens erworbene Wissen innerhalb der anderen jüdischen Jugendorganisationen zu verbreiten. (AäPstentieöe). Zu der Veröffentlichung aus Heppenheim „Ein seltener Fall von Nächstenliebe" dürste | Trotzdem halten wir uns für verpflichtet, den Gegenstand heute zur Sprache zu bringen, mit , Rücksicht auf eine Veröffentlichung im Heft 2 vom 20. Januar der „Zeitschrift für das g e s a m t e K r a n k e n h a u s w e s e n " in Berlin. In diesem Fachorgan behandelt Dr. jur. A. Philippsborn, der bekannte Syndikus des Reichsverbandes der Kranken- und Pflegeanstalten in Deutschland, die Straflosigkeit der L e i ch e n s e k t i o n e n und geht dabei offensichtlich von Voraussetzungen aus, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Philippsborn stellt zunächst fest, daß die Befugnis eines Krankenhauses bezw. der Krankenhausärzte, die Leiche eines verstorbenen Patienten, ohne daß dessen ausdrückliche Zustimmung vorher erfolgt ist, der Sektion zu unterwerfen, juristisch vom zivilrechtlichen, disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Standpunkt aus zu betrachten ist. Eine allgemeine Bestimmung in den Aufnahmebedingungen eines Krankenhauses, die dem Krankenhaus das Recht der Leichensektion zubilligt, genügt anerkanntermaßen nicht, um eine ausdrückliche Zustimmung des Kranken bei Lebzeiten oder — nach seinem Ableben — seiner Angehörigen zu ersetzen. Denn es kann niemand zugemutet werden, diese allgemeinen Aufnahmebedingungen so genau zu studieren, daß er sich über die Tragweite eines so schweren Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht klar werden müßte. Dagegen ist es — wir sagen, l e i d e r — bisher nidjit gelungen, im Falle einer eigenmächtig vorgenommenen Leichensektion zivilrechtliche SchadenersatzansprüchederHinterb l i e b e n e n d u r ch z u s e tz e n. Die Gerichte haben in dieser Hinsicht bisher versagt. Ebenso wenig hat sich ein ärztlicher Ehrengerichtshof dazu entschließen können, auf disziplinarrechtliche Bestrafung eines Arztes zu erkennen, der ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten seziert hat. Der eigentliche Anlaß aber zu dem Aufsatz Philippsborns ist eine Entscheidung des Reichsgerichtes vom 25. September 193.0. Diese Entscheidung verneint, daß bei einer eigenmächtig vorgenommenen Sektion der äußere Tatbestand der Sachbeschädigung und damit die Voraussetzung für eine strafrechtliche Ahndung vorliegt. Es wird anerkannt, daß die Erben und nächsten Familienangehörigen ein gewisses Verfügungs- und Bewahrungsrecht hinsichtlich des Leichnams besitzen, so daß sie die Einwirkungen Unbefugter auf den Leichnam abzuwehren berechtigt sind. Diese Rechte seien jedoch nicht vermögensrechtlicher Natur und konnten nicht aus dem Begriff des Eigentums abgeleitet, sondern nur als Ausfluß des sogenannten Pergewiß ein noch bemerkenswerterer Parallelfall interessieren : Eine christliche pensionierte Lehrerin liest in einem hiesigen jüdischen Krankenheim seit Jahr und Tag nicht nur den gelähmten Patienten an Nachmittagsstunden vor, erteilt erblindeten Kranken Unterricht in der Blindenschrift, damit sie sich mit ihren Angehörigen schriftlich verständigen können, sondern gibt darüber hinaus von ihrer gewiß nicht zu großen Pension das Jahr über namhafte Beträge zugunsten des Hauses mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß ihr Name nicht genannt werden darf. Die Geldspenden gingen stets unter N. N. ein, bis man durch Zufall erfuhr, wer die edle Spenderin war. H. S. * m * Von einem angesehenen katholischen Geistlichen wird uns noch dazu geschrieben: „Ein seltener Fall der Nächsten liebe." (Nr. 4 d. Israelit). Ich sehe in der Handlungsweise der braven katholischen Nachbarin einen edlen Beweis aufrichtiger Teilnahme und Freundschaft. Es ist bei uns Brauch, statt eines Totenkrrttizes eine Messe lesen zu lassen für die Seelenruhe eines Verstorbenen. Diesen Dienst kann nur der Priester leisten. Die evangelische, oder was dasselbe ist, die protestantische Kirche, kennt keine Priester, nur Prediger, hat deshalb auch keine Messe. Die praktische Auffassung des jüdischen Lehrers hat übrigens den Fall in entsprechender Weise erledigt. Ich bete jeden Morgen in der Messe für unsere Juden ausdrücklich und für meine jüdischen Freunde im besonderen. P. A.

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