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Der Israelit · 1930-11-20 · Heft 47 (20.11.1930) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 47 (20.11.1930)
Date
1930-11-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 47 die dort neben dem allgemeinen Unterricht unter Aussicht der lokalen Rabbmate jüdischen Unterricht empfangen und zu einer religiösen- Lebensführung angeleitet werden. Sv hofft die Landeskanzlei, daß in wenigen Jahren eine ausreichende Reserve von rite vorgebildeten orthodoxen Lehrern vorhanden fein wird. Die Sorge um die Wirkungen zweier immer stärker werdender internationaler Bewegungen auf die Lebensinteressen der slovakifchen Gemeinden kommt in dem Berichte zu starkem Ausdruck. Es ist die Sonntagsruhe und die Bestrebungen aus eine Ka l e n d e r r e f o r m m i t Blankotagen. Heber die aktuellen Kämpfe um die Einführung einer erweiterten Sonntagsruhe im Handelsgewerbe find unsere Leser aus den fortlaufenden Korrespondenzen des Nachrichtenteiles unterrichtet. In Verbindung. mit der Kalendereform entwickelt der Bericht beachtenswerte Gedanken über die internationalen Verknüpfungen, in die sich heute jede Landesjudenheit, ob sie will oder nicht, hineingestellt sieht und die eine Politik de r A b g e s ch l o s s e nh e i t für eine ihrer Ziele und ihrer Entwicklung bewußte Orthodoxie unmöglich macht. Es ist ein entschiedenes und wohlerwogenes Bekenntnis zur A g u d a s I i s r o e l, das in diesem Zusammenhänge zum Ausdruck gelangt. Höchst erfreulich ist der Erfolg, den der Bericht der Landeskanglek hinsichtlich der sogenannten Kongrua der Rabbiner zu melden weiß, d. h. der Staatszuschüsse, die die Regierung zu den Besoldungen der Geistlichen leistet. Wäre die slovakische Orthodoxie weniger gut organisiert und bildete sie nicht infolgedessen einen Machtfaktor im politischen Gefüge , des Staates, so würde es den überall vorhandenen Bildungsfanatikern, die sich einen Rabbiner nicht ohne Universttatsstudium und abgestempeltes Abitur vorstellen können, sicherlich gelungen fein, auf dem Wege über den Staat die mdjt akademisch gebildeten jüdischen „Geistlichen" zu disqualifizieren, um auf diese Weise einen Druck nach der angedeuteten Richtung auszuüben. Glücklicherweise ist es aber der Leitung der orthodoxen Organisation gelungen, solche Versuche im Keime zu ersticken und den Oberrabbinern der anerkannten orthodoxen Gemeinden die Kongruabezüge und damit die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz ohne Preisgabe ihrer konzentrierten jüdischen Bildung zu sichern. Der Mittelpunkt, ja, man möchte sagen, der Fels, auf dem das ganze blühende Gemeindeleben der slovakifchen Orthodoxie nach wie vor beruht, ist der Rabbiner, dessen Einfluß urtd des- D e r I s r a e l i t_ sen Autorität heute zwar von mannigfachen Strömungen in der jungen Generation stark Umbrandet ist, der aber doch mehr als in irgend einem anderen Lande der Welt bei einigermaßen hinreichender persönlicher Qualifikation einen unendlichen Einfluß ausübt. Freilich hängt die praktische Auswirkung dieses Einflusses in hohem Maße von dem Zusammenschluß der Lokal-Rabbinate in den Gemeinden zu rabbinischen Organen der Landes o r t h o d o x i e ab. Damit kommen wir nun zu dem Hauptgegenstand, der die Landesrepräsentanz feit Jahren beschäftigt, und der auch den Mittelpunkt des Rechenschaftsberichtes der Kanzler bildet: zur Versa s s u n g der orthodoxen Gemeinschaft, oder wie sie offiziell heißt, der „autonomen orthodoxen jüdischen Konfession in Slovensko". . Als es kurz nach der Gründung der stovakichsen Republik, mitten in den Stürmen einer revolutionären, vom Krieg noch tief erschütterten Zeit galt, der gesetzestreuen Judenheit der Slovakei ein neues Haus zu zimmern, in dem sie sich nach den geheiligten Traditionen ihrer Väter einrichten und dem bedrohlichen Ansturm der Emheitsfanatiker Trotz bieten könne, da war es eine nicht genug zu preisende Tat der damaligen geistigen Führer, daß sie, rasch entschlossen, dem Staate mit einer fertigen Verfassung in der Hand gegenübertraten und diese, noch ehe die Gegner ihre Versuche zur gewaltsamen Unifikation der gegensätzlichen Weltanschauungen recht aufnehmen konnten, unter Dach brachten. Daß diese Verfassung mancherlei Mängel aufweifen mußte, liegt auf der Hand, und die Landeskanzlei, wie das ihr zur Seite stehende Rabbmerkomitee, nahmen mit tiefer Besorgnis wahr, daß infolge dieser Mängel im letzten Jahrzehnt die Streitigkeiten und Zerwürfnisse in den Gemeinden zumeist aus Anlaß von Rabbiner- oder Vorstandswahlen in beängstigender Weife Zunahmen, ohne daß es möglich war, diesen Kämpfen durch die autonomen Organe der Religionsgesellschaft und ohne Eingreifen staatlicher Instanzen durch autoritative Entscheidungen ein- Ende zu machen. Dieses Ziel endlich zu erreichen, ist die Hauptabsicht der jetzt zur Beratung stehenden, in wesentlichen Zeilen bereits angenommenen neuen Verfassung. Sie enthält in 212 Paragraphen zunächst einmal die gruNdtegenden eigentlichen Verfassungsprinzipien der stovakischen Orthodoxie und legt zunächst als Grundprinzip die Autonomie der Konfession gegenüber dem Staate fest. Sie bestimmt, daß zur Durchführung ihrer im eigenen Wirkungskreise autonom getroffenen Maßnahmen, Beschlüsse und Gerichtsurteile die Exekutivgewalt des 20. November 1930 Staates in Anspruch genommen werden kann. Die staatlichen Behörden sind nicht befugt, die religionsgefetzlichen Urteile zu überprüfen, es sei denn, um festzustellen, ob nicht die Angelegenheit, auf. bie... sich,^che.tvesferOen^ Beschlüsse und Anordnungen beziehen,. in die Kompetenz der weltlichen Behörden.fallen. - Für die einzelne Gemeinde gilt der folgende grundlegende Satz: „Die autonome orthodoxe Kultusgemeinde ist eine ausschließlich religiöse Körperschaft mit religiösen Zielen und Zwecken Das jüdische Religionsgesetz, . wie es .in Thora, Talmud, Schulchan Aruch und den rabbiinischev Codices überliefert ist, ist das Grundgesetz und die höchste Autorität der Kultusgemeinde." Wenn an einem Orte.sich nur eine und zwar orthodoxe Gemeinde befindet, fo werden von ihr zwangsweise alle am Orte wohnenden Juden erfaßt, auch die liberalen, mit Ausnahme demjenigen, die in reliZionsgefetzlich verbotener Ehe leben oder ihre Kinder nicht in den Bund Abrahams aufnehmen lassen. Wählbar in die Gemeindevorstände und Repräsentanzen sind jedoch auch dann lediglich diejenigen Mitglieder, die in Gesinnung und Lebensführung aus Basis des Religionsgesetzes stehen, die besonders den Sabbat und die jüdischen Feiertage nicht entweihen, di e reli g iösen Speis eg,efetze nicht verletz en und nicht Organisationen angehören oder solche fördern, deren Prinzipien von der Landesrabbinerverfammlung als mit den Grundsätzen des orthodoxen Judentums unvereinbar erklärt werden. Damit find also durch die neue Verfassung — im Gegensatz zum gegenwärtigen Rechtszustand — Zionisten, auch solche von streng gesetzestreuer Gesinnung und Lebensführung, vom pufsiven Wahlrecht ausgeschlossen. Ob es allerdings gelingen wird, diese Bestimmung, deren Durchführung in zahlreichen orthodoxen Gemeinden (Preß-- burg!) revolutionär, wirken würde, in der Tat so leicht durchzusetzen, ist einigermaßen fraglich. Während an denjenigen Orten,^ an denen sich n u r eine orthodoxe Gemeinde befindet nach dem Prinzip des Territorialzwanges auch na» K’oman* Mitglieder fein müssen und daher aktives Wahlrecht besitzen, sind an Orten, wo neben der orthodoxenauch eine neologe oder status quo- Gemeinde existiert, Personen, die den Sabbat und die jüdischen Feiertage entweihen oder die Speisegesetze verletzen, auch nicht als Mitglieder der orthodoxen Gemeinde aufnahmefähig. Der interessanteste und wohl nirgends außerhalb des Gebietes des alten Ungarn vorhandene Teil der Gememdeverfasfung ist der bis ins Einzelne durchgearbeitete Paragraphenkomplex, der sich mit der k o n f e f f i o n e l l <e n Gericht s- Gegeben und überliefert. Zur brr Frankfurter Chewroh-Schatz am 23. November. II. Von Benzion Rachelsohn. Der Schrecken vor der Tiefe des Talmuds aber aber klingt unwillkürlich in eine Ehrfurcht vor G'tt.aus. Denn woher eigentlich diese endlose Tiefe — doch nur lediglich daher, weil von bnn, die den Talmud gegründet haben und denen der römische Antomnus — also kein Jude — das Zeugnis ausstellte, daß selbst der kleinste unter ihnen b'ti» ''nvsein kann (:mr mw) — weil von diesen bnn der Ausspruch gilt: D3iPi> inV»i t=n 121-7 n nn „uus ihrem Munde spricht G'ttesgeist und auf ihrer Zunge ruht G'tteswort". Ehrfurcht vor G'tt beim Lernen könnte aber auch zuweilen die gedeihliche Entwicklung der Thora hemmen, nämlich dann, wenn sie, die Ehrfurcht, angesichts des g'ttlichen Charakters des zu erforschenden Gegenstandes Scheu im Herzen des Lernenden vor demselben erzeugen und auf seinen Verstand lähmend wirten würde. Aehnlich wie es zwei geschichtlichen Geistesgrößen nacherzählt wird, die aus greifbarer Angst vor rr2j?n die eine sich weigerte zur Thora ausgerusen zu werden und die andere nicht wagte, während der rvwy.ina«? die Hand hochzuheben, um das Blatt in der nfsn umzuschlagen und weiter zu oren. Dieser Art von Ehrfurcht bat rry 131m n®» entgegen als sein Bruder pnx» aus gleichen Erwägungen heraus sich weigerte, den Dienst im Heiligtum anzutreten. Da rief nva ihm zu und sagte: »man 2ix>(3. B. M. 9. 7. wohlan! Tritt an den Altar heran,! 1112312^ dazu bist du ja auserwählt .worden ('"sn das pmi-iw frum)- So soll also sich die Ehrfurcht beim Lernen nicht auswirken. Wohl soll sie aus den Lernenden läuternd und seelisch reinigend wirten, wie es heitzt: B^ni nn *pa sinn nx pyira s'^nrr t]x nntsV ixaiva eixn nx 1127 *p^ N21N „wie Bäche den Menschen vom xav zum rnv machen, so hebt die Thora den Lernenden von Schuld zur Unschuld empor" (11212). Was jedoch Eifer und Energie, Wahrheit und Unbefangenheit betttfft, so soll gerade das Bewußtsein, daß es sich beim Lernen um nichts Geringeres handelt, als um die Herauskristalisierung des in der Thora niedergelegten G'tteswillens uns beschwingen und beflügeln, soll ein Sporn sein, höchste Energie zu entfalten und peinlichste Gewissenhaftigkeit beim Lernen zu beobachten. Du sollst, die 2choragelehrten hochschätzen, dein Haus zu ihrem Sammelpunkt machen — s'»sn^ mm i'2 -p'2 »m — heißt ein Kernspruch der Väter (4. 1.). Glaubst du indessen, an deren Lehren etwas richtig stellen zu müssen, so — heißt es anschließend — paxnn ’in, so ruhe nicht und ringe (vergl. laypixpax’v 1. B. M. 35. 25.) mit ihnen, bis die Wahrheit.festgestellt ist. Allerdings — heißt es weiter - nn»V:n nssn „„zu deren Füßen sitzend", d. h. diese Kontroverse muß in Demut und mit größter Hochachtung vor dem Gegner geführt werden, und sofern letztererdein Lehrer. Vater oder sonst dir überlegeiner Thorax gelehrter ist, so wahre die Distanz und betrachte dich ypip>2 i'iiai ->2vi> pn i'vims wie ein Schüler, der auf dem Erdboden zu Füßen seines Lehrers sitzt rr-nn). Schweigen darfst du aber in solchem Falle nicht. Zuweilen sogar nicht einmal gegenüber derni>ii3f»iii3v der höchsten Instanz deiner Zeit. Berechtigt erscheinende, Einwände mußt du zuweilen auch vor diesem Forum geltend machen und erst nachdem dasselbe mit dir über deine Argumente verhandelt und sie verworfen hat, erst dann tritt für dich die bedingungslose Unterwerfungs- Pflicht in Kraft (pwi). Dieser hohe Grad von Gewissenhaftigkeit und Unbestechlichkeit beim Studium der Ä>ora wurde aber auch praktisch betätigt. So sehen wir (erste i3®a in 111212 und 1112012 das.) wie Söhne eines tanaitischen, fürstlichen Vaters wie Vx-^aapi, diesen um Sinn und Bedeutung der ihm entgegengesetzten halachische'n Meinung seiner Kollegen deshalb befragen, damit sie nicht blindlings ihrem Baten gehorchen und eventuell gegen das Majoritätsprinzip verstoßen (B2'212 12^1 Er2ii 1'N') Und so treffen wir ferner den Gipfel der Bescheidenheit, und der«vn ixi'. Schützt nur die Ehrfurcht vor G'tt beim Studium der Thora den mittels unseres Intellekts aus G'tteswort sich erhebenden Baum vor wilden, schädlichen Auswüchsen, so wuchs sich der Baum dennoch ins Riesenhafte aus und ging ins Unendliche. Da. kam der Talmud und lenkte den reißenden Lehrstrom, der sich so machtvoll aus der schriftlichen Lehre ergoß in sein Bett, umkreiste ihn dort und umgibt ihn mit einem eisernen Damm, so daß man von nun ab ihm weder was hinzüfügen noch.was abnehmen kann. Die Distanz zwischen den Gründern des Talmuds und uns, sagte der Eaon Rabbi Jlßroek Salanter ^rv,,ist nicht wie zwischen mehr und minder begabten Menschen, sondern wie zwischen Tier und Mensch 12 i3x d*tk 1322 V131VX11 ax. Eine Kritik des Talmuds in irgend einem Punkt sei daher ein Unding. Gerade

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