Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1930)
- Date
- 1930-10-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 43. Seite 5 23. Oktober 1930 Der Israelit mals befohlen werden. Befohlene Liebe erzeugt Abneigung. Da bleibt denn anscheinend nur übrig, zu einer der Lehren über eine gerechtere Verteilung der'Güter seine Zuflucht zu nehmen, sei es also zum Marxismus, zur Bodenreform nach Damaschke oder Franz Oppenheimer oder zu ähnlichen Bestrebungen. Alle diese Lehren haben das eine gemeinsam, daß sie die materiellen Verhältnisse ändern wollen und nun glauben, daß der Verschiebung der ökonomischen Unterlagen die Aenderung der seelischen Struktur des Menschen von selbst folge. Mit den neuen wirtschaftlichen Verhältnissen werde unwillkürlich auch die Lust zur Arbeit entstehen und wachsen. Damit kann ein Doppeltes gemeint fein. Es kann jemand glauben, aus den geänderten ökonomischen Verhältnissen wird die Aenderung der seelischen Struktur des Menschen unmittelbar hervorgehen. Alle aus materialistischer Geschichtsauffassung beruhenden Wirtschaftstheorien stellen diese Behauptung auf. Dem ist zu erwidern, daß aus Materiellem niemals Lebendiges entsteht und entstehen kann. Das Lebendige im Kosmos ist das Ursprüngliche, nicht die lebensferne Materie. Wer behauptet, daß die Aenderung der ökonomischen Verhältnisse eine andere seelische Einstellung des Arbeiters zur Arbeit schaffe, der könnte mit gleichem Fug behaupten, daß das Leben aus dem Tode unmittelbar hervorgehe. Es kann aber auch jemand der Meinung sein, daß die Aenderung der ökonomischen Verhältnisse nur dazu dienen soll, die Hindernisse aus dem Wege zu räumen, die der Entfaltung der an sich schon vor der Aenderung vorhandenen seelischen Kräfte entgegenstehen. Dann muß man sich aber zuvor darüber klar sein, welche seelischen Kräfte geweckt werden sollen und ob gerade die vorgeschlagenen Maßnahmen geignet sind, gerade die gewünschten seelischen Kräfte zu wecken. Denn darüber ist kein Zweiesl, daß auch unter den gegenwärtigen ökonomischen Verhältnissen seelische Strömungen wirksam sind. Wenn diese Strömungen unerwünscht sind, so besteht die Gefahr, daß geänderte ökonomische Bedingungen die unerwünschten Kräfte nicht nur nicht ausschalten, sondern sogar noch in verstärktem Maße zur Geltung bringen. Denn unerwünschte seelische Kräfte lassen sich durch materielle Voraussetzungen ebensowenig beseitigen, wie erwünschte' geschaffen werden können. Und wahrscheinlich wird man durch die Aenderung der Wirtschaftsvoraussetzunigen lediglich erreichen, daß die unerwünschten seelischen Kräfte ins Unbewußte verdrängt werden; der Erfolg wäre dann, daß sie, wie dies etwa im August 1914 geschehen ist, plötzlich mit umso eruptiverer Gewalt Hervorbrechen und alles Lebende, vor sich her vernichten. Das gewichtigste Gegenargument ist aber Folgendes: Um gesunde seelische Kräfte in einer Volks- oder Menschheitsgemeinfchaft frei zu machen, muß zuvor nicht nur ein kollektiver Körper vorhanden fein, sondern ein wirklich -lebendiger kollektiver Körper, Ohne Lebendigkeit können auch keine lebendigen^ seelischen Energien frei werden. Solange diese Voraussetzung nicht gegeben ist, können wirtschaftliche 'Experimente nur fofdfe seelischen Kräfte zur Entfaltung bringen, die in lebensfernen oder lebensfeindlichen Kollektiven wirksam sind, also lebensferne und lebensfeindliche Energien; dies sind aber gerade diejenigen Energien, die man durch die.Aenderung der Wirffchaftsbedmgungen zu beseitigen versuchte, insbesondere die Arbeitsunlust und das Gefühl, daß die Arbeit ein leider notwendiges Uebel fei. (Schluß folgt.) Frankfurts größtes Spezialhaus bietet „Beste Qualität zu b i 11 i gsten Preisen“. Uhren aller Art Gold . Silber Juwelen Bestecke , ~ Traurin ge Nur Zeil 95 u. Töngesg. 25-27 Korrespondenzen * nacbricbten. Deutsches Reich. Kein Zwang zur Mitnahme am Religionsunterricht. Frankfurt a. M., 21. Okt. Man schreibt uns: Ausschreitungen liberaler Fanatiker — solche gibt es, wie der. Bericht aus Breslau in der letzten Nummer zeigt — im Religionsunterricht oder auch nur, nicht in böser Absicht geschehene Entgleisungen werden sich bei Veranstaltungen einer Einheitsgemeinde nach Lage der Dinge niemals ganz vermeiden lassen. Wohl aber kann unsre Jugend mit Leichtigkeit davor beschützt werden, zu durch'die Schuldisziplin zum Schweigen gezwungenen Teilnehmern an einem nach dem Religionsgesetz mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen zu werden. Es ist nicht richtig, wenn in dem Breslauer Bericht gesagt wird, aus dem Charakter der Einheitsgemeinde ergebe sich, daß auch orthodoxe Schüler am Religionsunterricht teilzunehmen hätten. Kein Schüler irgend einer öffentlichen Schule kann zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden. Denn laut Art. 149 Abs. 2 der Reichsoerfassung bleibt „die Teilnahme an religiösen Unterrichtsfächern und an kirchlichen Feiern und Handlungen der Willenserklärung desjenigen überlassen, der über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen hat." Die Rechtskraft dieses Satzes der Reichsverfassung ist durch höchstgerichtliche Entscheidungen längst anerkannt (zuletzt durch Urteil des Kammergerichts vom 17. Dez. 26). Demgemäß haben, da auch das Reichsgesetz über religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 21 zu beachten ist, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Eltern, von da ab das Kind selbst, zu entscheiden, ob ein Schüler am Religionsunterricht teilnehmen soll oder nicht.. Für diese Willenserklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen: es muß dabei jeder Schein einer absichtlichen Erschwerung vermieden werden (M. E. vom 19. Jan. 20 und 29. März 24). In der Regel soll die Abmeldung zu Beginn eines Schulhalbjahrs erfolgen. Damit soll nicht das materielle Recht der religiösen Erziehung eingeschränkt werden, vielmehr nur seinem etwaigen Mißbrauch gegenüber aus schultechnischen Gründen der Austritt von Schülern mitten im Schulhalbjahr verhindert werden. Das darf niemals ausschließen, daß ein aus Gewissensbedenken gestellter Antrag auf Befreiung sofort berücksichtigt wird. (M. E, vom 15. Okt. 19). In den älteren Erlassen wird öfters von „Anträgen auf Befreiung" vom Religionsunterricht gesprochen. Dieser Ausdruck wurde später ausdrücklich durch „Nichtteilnahme am Religionsunterricht" ersetzt. Wenn religionsmündige, d. h. über 14 Jahre alte Schüler nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen, muß die Schule davon unter Angabe der dadurch freiwerdenden Stunden den Erziehungsberechtigten Mitteilung machen. Wo also gegen die Teilnahme am Religionsunterricht in öffentlichen Schulen (Volks-, Mittel- oder höhere Schule) irgendwelche religiösen Bedenken bestehen, kann den Erziehungsberechtigten nur ein Rat gegeben weroen: soforige Abmeldung beim Schulleiter. Zur Vermeidung rein formeller Schwierigkeien ist es gut, wenn eine solche Erklärung von beiden Eltern unterschrieben ist. Ablehnung des Schächtverbotes in Hessen. D arm stad t, 23. Okt. Im A u s s ch-u ß des Hessischen Landtages wurde gestern der Antrag der Tierschutzvereine, der auf ein Schächtverbot hinausging, mit 11 Stimmen der Sozialdemokraten, des Zentrums und der Volkspartei gegen 2 Stimmen des Landbundes abgelehnt. Ein Gegenantrag lag vom Gesetzestreuen Landesverband in Darmstadt vor. Ritualmordmärchen vor einem Badener Gericht. B a d e n, 20. Okt. In Mosbach in Baden wurde dieser Tage ein eigenartiger Prozeß verhandelt. In Freudenberg hatte in einer nationalsozialistischen Versammlung der Zahnarzt uno soHn Dr. Otto Hellmuth aus Martkbreit erklärt, am 13. März 1929 sei in Manau bei Hofheim an einem Kinde Karl Keßler ein Ritualmord verübt worden; er habe die Leiche des Kindes selbst untersucht und dabei festgestellt, daß an dem Kinde Schächtschnitte vorgenommen worden seien. Auf Anzeige des Landesverbandes Baden des „Zentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" wurde Anklage wegen Vergehens gegen den § 166 Str. G. B. (Beschimpfung von Religionsgesellschasten, die mit Korporationsrechten ausgestattet sind) erhoben worden. Ueber ein Jahr wußte der Beschuldigte, der nationalsozialistischer Abgeordneter im Bayerischen Landtag ist, den Prozeß hinauszuzögern. In der Verhandlung stellte er den Sachverhalt so dar, als habe er sich nur dagegen gewendet, daß von dem Führer der Bayerischen Volkspartei im Landtage und in gleicher Weise vom bayerischen Kultusminister erklärt wurde, daß es Ritualmorde nie gegeben habe. Das stände aber im Widerspruch mit dem, was der Katholik — er selbst bekannte sich als Katholik — zu glauben habe (!). Den Mord von Manau habe er erwähnt, weil dieser die Ritualmord-Debatte im Bayerischen Landtag hervorgerufen habe. Seine Ausführungen über das Schächten von Kindern, über., das Weiterverteilen des Bluts an Rabbiner zu religiösen Zwecken hätten sich klar und ausschließlich auf die gerichtsnotorisch belegten (!) historischen Fälle (Simon von Trient, Thomas von Damaskus) bezogen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Der Vorsitzende brachte aber in der Urteilsbegründung zum Ausdruck, daß das Gericht erheblichen Verdacht habe, daß die Aeußerungen des Angeklagten tatsächlich doch so gefallen seien, wie es die Anklage behaupte. Indizien lägen gegen den Angeklagten vor in einem Artikel aus dem „Stürmer" vom März 1929 und in einer Postkarte, die der Angeklagte dem Gericht während der Verhandlung überreichte. In dem Artikel des „Stürmer" wird der Mord von Manau in widerwärtigsten Ausmalungen als Ritualmord geschildert — der Angeklagte mußte sich als der „hauptsächliche" Autor des Artikels bekennen. Der Freispruch erfolgte also, weil nach der von jenen Kreise virtuos gehandhabten Methode des Herausredens das Gericht zu der Auffassung kam, daß die Aeußerungen nicht so gefallen seien, wie die Anklage behauptete, und daß auch die vorliegenden Indizien ungenügend seien. Beschlüsse des Landesvorstandes der Z. D. f. D. Berlin, 16. Okt. Der Landesvorstand der Z. V. f. D. trat am Sonntag, den 12. Oktober, in Berlin zu einer Sitzung mit umfangreicher Tagesordnung zusammen. Es wurden mancherlei Beschlüsse gefaßt, u. a> werden an die Gemeinden und Gemeindeverbände folgende Forderungen gestellt: Gemeinde und Gemeindeverbände haben die Rechte der in Deutschland lebenden Juden zu schützen und die gesamtjüdischen Interessen gegenüber den Organen der Gesetzgebung und Verwaltung wahrzunehmen, sie haben den Wirtschaftsantisemitismus zu bekämpfen und demgemäß die sozialpolitische Arbeit in allen ihren Formen auszubauen und die jüdische Wirtschaftshilfe zu fördern Als wirksamste Gesamtvertretung aller in Deutschland lebenden Juden ist der Reichsverband der deutschen Juden auf demokratischer Grundlage schleunigst ins Leben zu rufen. Oesterreich. Die Ralionalratswahlen in Oesterreich. Wien, 15. Okt. Keine der bürgerlichen Parteien Oesterreichs hat einen Juden als Kandidaten für die Nationalratswahlen aufgestellt. Auch der unter Führung des, ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Johannes Schober stehende Block der Mitte, auf den weite Kreise der österreichischen Judenschaft, große Hoffnungen gesetzt haben, hat seinen antisemitischen Charakter deklariert. Die großdeutsche Volkspartei, welche die stärkste Gruppe im Schober-Block darstellt, hat es unter Berufung auf ihr antisemitisches Programm abgelehnt, eine Koalition mit der demokratischen Mittelpartei einzugehen. Die weiter links stehende demokratische Partei war zu den Beratungen über die Schließung eines Wahlpaktes gar nicht eingeladen worden, vermutlich deshalb, weil ihr Obmann, Hofrat Dr. Klang, Jude ist. An dem „Nationalen Wirtschaftsblock und Landbund — Führung Dr. Johannes Schober" beteiligen sich so-