Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1930)
- Date
- 1930-10-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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17. Oktober 1930 Der Israelit m Nr. 42. Seite 5 Verbot des Schächtens gleich. Es muß darum ab 1. Oktober das Schachten r>on Viehstücken in Bayern unterbleiben. Der Bezug von rituellem Fleisch aus den Nachbarländern ist sichergestellt. Wir legen auch jetzt Verwahrung ein gegen die durch das Gesetz bewirkte Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit unserer religiösen Gemeinschaft. Wir hoffen, daß es gelingen wird, die freie Religionsübung künftig wieder zur Anerkennung zu bringen und haben das Vertrauen, daß bis dahin unsere jüdische Bevölkerung einmütig und treu zusammenstehen wird". Fleifchverforgung in Bayern. M ü n ch e n, 5. Oktober. Der Landesverband jüdischer Metzgermeister schreibt uns: „Kaum ist in Bayern das Schächtverbot in Kraft getreten, haben auherbayrische jüdische Kollegen den Mut, in einer Weise für ihre Ware Reklame zu machen, die nicht nur in bayerischen jüdischen Metzgerkreisen Empörung hervorruft, sondern, wie durch mehrere Zuschriften auch aus außerbayerischen jüdischen Metzgerkreisen ersichtlich, allerwärts Mißbilligung findet. Gewiß ist Reklame heute eine unbedingte Notwendigkeit, wenn dieselbe nicht gegen die guten Sitten verstößt. Aber eine solche Art Reklame verstößt gewiß gegen Sitte, Anstand und jüdische Solidarität. Wir möchten den außerbayrischen Kollegen einmal vor Augen führen, was es heißt, als gebrandmarkter jüdischer Metzger nicht mehr in dem Schlachthaus schlachten zu können,' Schlachthausverweis zu haben. Glauben vielleicht verschiedene außerbayrische Kollegen, welche heute noch ungestraft unter Palmen wandeln können, die bayrischen jüdischen Metzger als Freiwild behandeln zu dürfen? Wo ist hier Kollegialität? Wo jüdisches Gemeinschaftsgefühl?" Katholizismus und Nationalsozialismus unvereinbar. M a i n z, 6. Oktober. Der Bischof von Mainz, Dr. Hugo, hat an die Geistlichen seiner Diözese folgende Anweisungen erlassen: 1. Jedem Katholiken ist es verboten, eingeschriebenes Mitglied der Hitler-Partei zu sein. 2. Mitgliedern der Hitler-Partei ist es nicht gestattet, korporativ an katholischen Beerdigungen oder sonstigen kirchlichen Veranstaltungen teilzunehmen. 3. Solange ein Katholik eingeschriebenes Mitglied der Hitler-Partei ist, kann er nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Das Generalvikariat der Mainzer Diözese erklärt, daß ein eingeschriebenes Mitglied einer' Partei selbstverständlich alle Programmpunkte dieser Partei sich zueigen mache. Nun enthalte aber das Programm der Partei Hitlers Leitsätze, die mit den Grundsätzen und den Lehren der katholischen Kirche unvereinbar seien. Eine Verfügung des preußischen Justizministers gegen Ablehnung von Richtern aus konfessionellen oder Abstammungsgründen. Berlin, 13. Oktober. Es ist neuerdings, namentlich in politischen Strafsachen, mehrfach vorgekommen, daß Angeklagte ohne weitere Begründung einzelne Richter, Schöffen oder Geschworene lediglich wegen ihrer politischest Parteistellung, ihres Glaubensbekenntnisses oder ihrer Abstammung als befangen abgelehnt haben. Gelegentlich haben Angeklagte offenbar in der Absicht, sich auf diese Weise Unterlagen für ein Ablehnungsgesuch zu verschaffen, sogar verlangt, daß die . Richter (Schöffen, Geschworene) befragt würden, welcher Partei oder Konfession sie zugehörten oder welcher Abstammung sie seien. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, weist der preußische Justizminister in einer allgemeinen Verfügung vom ö.^Oktober d. I. darauf hin, daß ein solches Verlangen jeder Rechtsgrundlage entbehre. Nach Paragraph 24, Abs. 3, Satz 2, der Strafprozeßordnung habe der zur Ablehnung Berechtigte nur das Recht, die Namhckftmachung der zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen zu verlangen. Hierunter seien aber Angaben über die politische Einstellung, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgesellschaft, die Abstammung oder sonstige persönliche Verhältnisse der Richter nicht zu verstehen. Für sich .allein vermöge auch die Parteistellung eines Richters, seine Konfession und seine Abstammung, wie das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen habe, die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen. Bei Beurteilung eines Ablehnungsgesuches komme es darauf an, ob der Angeklagte bei verständiger Würdigung der Sachlage Grund Die Woche. Berlin. Die Wählerlisten für die am 30. November stattfindenden 'R e p r ä s e nt a n - tenwahlen weisen rund 136 000 Wähler auf. Wien. Vor dem Zivillandgericht war am I o m - K i p p u r ein Prozeß angesetzt, obwohl die Parteien, wie einer der Anwälte als Juden, unter Berufung auf die neuen Gerichtsbestimmungen, eine Terminverlegung beantragten. Der Antrag wurde abgelehnt, weil er angeblich nicht rechtzeitig eingebracht wurde. Man ist in jüdischen Kreisen über diesen ersten Fall von Nichtberücksichtigung der jüdischen Religion sehr erstaunt. — Der nach 2 Jahren unschuldig verbüßter Haft aus Oesterreich ausgewiesene Philipsp Hals mann ist nach Preßburg abgereist. Er gedenkt, sich zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in die Tatra zu begeben. Bukarest. „Dimineatze" berichtet über eine Audienz von vier Bauern aus der Bukowina beim König Carol. Die Bauern kamen aus jenen Dörfern, die im vorigen Jahre durch die antisemitischen Unruhen stark geschädigt wurden. König Carol unterhielt sich längere Zeit mit den Bauern und versicherte, daß er d i e antisemitische Agitation aufs schärfste verurteile. — Die Generaloirektion der Staatsbahnen hat heute eine Verordnung erlassen, nach der der in neuerer Zeit zum Brauch gewordene Verkauf von Flugschriften aufrührerischen und antisemitischen Inhalts in den Zügen und in den Bahnhöfen verboten wird. — Der Deputierte Landau hat der rumänischen Regierung einen scharfen Protest gegen die ganz unzulängliche Entschädigung der durch die Pogrome in Balaceana, Suceawa und Borscha geschädigten jüdischen Familien überreicht. Paris. Dr. Bruno Weil hält hier öffentliche Vorträge über die von ihm > zutage gebrachten Akten in der Affäre Dreyfus. Melbourne. Der liberale Rabbiner Mark unternimmt in Wort und Schrift einen Feldzug gegen Kol-Nidre, wie überhaupt gegen die Religion der Väter, die er dem Glauben der Kinder opfern möchte. In den gesetzestreuen Synagogen des ganzen Landes wurde von der Kanzel herab heftiger Protest gegen diese Attacken erhoben. Der „Kol-Nidreg'ttesdienst ohne Kol-Nidre" in der liberalen Synagoge wurde durch Rundfunk übertragen. Genf. Die nächste Sitzung der Klagemauer- Kommission des Völkerbundes nach Ablauf der für eine freiwillige Verständigung zwischen Arabern und Juden gestellten Frist wird voraussichtlich Ende Oktober in Stockholm stattfinden. — Die in Genf erscheinende pro-arabische Zeitschrift „Nation arabe" schreibt in ihrer letzten Nummer, die Schaffung der Selbstverwaltung Palästinas schließe die Gründung des jüdischen Nationalheimes aus. London. Wie die ITA. erfährt, soll der 18. Zionistenkongreß für den Monat Januar einberufen werden. Jaffa. Der Konflikt zwischen Mohammedanern und C h r i st e n hat sich nun von Haifa auch auf Jaffa übertragen. Schwere Tumulte mußten von der Polizei niedergeschlagen werden. Auf den Herausgeber einer arabischen Zeitung wurde von einem christlichen Araber ein Attentat ausgeübt. — Im Hinblick auf den Besuch Dr. Shiels sind die arabischen, Führer eifrig bemüht, die Differenzen zwischen Moslems und Christen in Haifa beizulegen. Inzwischen haben die Unruhen in Jaffa größeren Umfang angenommen. Die Behörden haben die Schließung der Kaffeehäuser um 9 Uhr abends angeordnet. Die britische und palästinensische Polizei in Jaffa wurde verstärkt. Saloniki. Fünf neue jüdische Staatsschulen werden hier im neuen Schuljahre 1600 jüdische Kinder aufnehmen. Die Schulen der Alliance Jsraelite bleiben nach wie vor bestehen. Warschau. Nach Mitteilungen der Regierungspresse kauft die polnische Regierung die gesamte diesjährige Tabakernte Palästinas auf. Jerusalem. Der High Eommissioner Sir John Chancellor ist am Jom-Kippur in Jerusalem eingetroffen. Infolge des jüdischen Feiertages hatten sich nur die Beamten und arabische Notabeln, aber keine jüdischen Persönlichkeiten zu seiner Begrüßung eingefunden. zu der Befürchtung habe, der Richter werde in seinem Urteil nicht unvoreingenommen sein. Deshalb bedürfe es zur Pegründung einer Ablehnung der Anführung besonderer, aus der Lage des Einzelfalles geschöpfter Mißtrauensgründe, die außerdem glaubhaft zu machen seien. Hinsichtlich der politischen Parteistellung oder der sonstigen persönlichen Verhältnisse des Richters sei vom Standpunkt eines verständigen Angeklagten ein Grund zur Ablehnung nur dann gegeben, wenn besondere Umstände befürchten ließen, daß politische oder sonstige Gegensätzlichkeiten die Unparteilichkeit des Richters gerade ihm gegenüber nachteilig beeinflussen könnten. Der Justizminister ersucht die Beamten der Staatsanwaltschaft, diese Gesichtspunkte bei ihren Anträgen und Aeußerungen nachdrücklich zur Geltung zu bringen. Schweiz. Bundesrichter Camille Guggenheim gestorben. Bern, 6. Oktober. Der in der Dezembersession 1929 von der schweizerischen Bundesversammlung ins höchste Landesgericht gewählte Bundesrichter Camille Guggenheim hat sein hohes Richteramt nicht lange ausüben können. Ein heimtückisches schweres Leiden hat diesen Frühvollendeten allzufrüh aus dem Leben gerissen. Er starb, kaum 36jährig, rührend Abschied nehmend zwei Tage vor Jom- Kippur. Aus der ältesten jüdischen Gemeinde Oberendingen im Kanton Aargau stammend, ist er in Thun ausgewachsen, studierte in Bern und erwarb hier 1917 das Anwaltspatent. Seine außerordentliche Begabung und sein starkes Gerechtigkeitsgefühl, b^son^ers aber sein Scharfsinn in Rechtsfragen und seine Hroße Gewissenhaftigkeit brachten es mit sich, daß sein Ruf bald durch das ganze Land gedrungen ist. Ein im Militärdienst erlittenes Unrecht, so unbedeutend es sein mochte, ließ in ihm den Gedanken aufkommen, daß ein Jude bei den Bürgerlichen noch immer mit Vorurteilen zu ringen habe. Er schloß sich darum gleich darauf der sozialdemokratischen Partei an. Von da an datiert sein rascher Aufstieg bis zum allerhöchsten Amt, das einem Juden hier zum ersten Male verliehen wurde. Nachdem er dem Stadtrat und dann dem Großrat des Kantons Bern mehrere Jahre angehört hatte, wurde er in noch sehr jugendlichem Alter zum Obergerichtssuppelant ernannt. Als er 1929 von der vereinigten Bundesversammlung zum Bundesrichter gewühlt wurde, zählte er erst 35 Jahre und war somit das jüngste Mitglied dieser höchsten Richterbehörde. Sein frühes Hinscheiden hat ohne Unterschied der Partei und Gesinnung — allenthalben aufrichtige Trauer und starke Sympathien heroorgerufen. Alle Tageszeitungen widmen ihm als Menschen und Juristen ehrende und anerkennende Nachrufe ynd heben hervor, daß selbst die politischen Gegner hier ihre Fahnen ehrerbietig senken vor diesem gerechten und edlen Menschen. An der Leichenfeier nahmen die höchsten Landesbehörden teil. Neben einer größeren Delegation des Bundesgerichtes sahen wir Bundesrat Häberlin vom Justizdepartement und Bundesrat Minger vom Militärdepartement. Ansprachen hielten der Präsident des schweizerischen Bundesgerichtes, Nationalrat Grimm und Prof. Hornberger. Am offenen Grabe sprach noch Prediger Messinger. Man kann sich nicht gut erinnern, auf dem jüdischen Friedhof der Kultusgemeinde Bern eine so eindrucksvolle Feier und ungewöhnlich große Beteiligung von Juden und Nichtjuden gesehen zu haben. M. polen. Störungen am und vor Iom Kippur. Warschau, 3. Oktober. Die Versuche von kommunistischer Seite, anläßlich des Jom Kippur in Warschau und Lodz antireligiöse Demonstrationen zu veranstalten, sind gescheitert. Die Küche des „Bund" in der Nähe der „Tlomazki-Synagoge" in Warschau war am Jom Kippur geöffnet, ebenso die Klubküchen von „Bund" und dem linken „Poale Zion". Zur Zeit des Kol-Nidre-Gebetes wurden Arbeiter-Versammlungen abgehalten. In dem Städtchen Gura-Kalvarja, der Residenz des „Gerer Rebbe", einem großen chassidifchen Zentrum, hißten Kommunisten auf dem Beth Hamidrasch des „Gerer Rebbe" eine rote Fahne, die dann von der Polizei entfernt wurde. Sodann hielten die Kommunisten eine Versammlung auf einem Platze zwischen dem Beth Hamidrasch und der Synagoge ab. Während des Knieens beim Gebete (Korim) drangen zwei unbekannte junge Leute in das Beth Hamidrasch ein und versuchten, photographische Ausnahmen zu machen. Die Chassidim wollten dies nicht zulassen, es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die