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Der Israelit · 1930-09-19 · Heft 38 (19.9.1930) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 38 (19.9.1930)
Date
1930-09-19
Page
– (sequence 11)
Language
German
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arie lllcrans lim Goldbergs religionsphilosophische Theorie. I Aus einer umfangreichen Zuschrift des Herrn Dr. Erich Unger, deren wörtlichen Abdruck Raumrücksichten verbieten, geben wir im folgenden das Wichtigste wieder: Aus einer Reihe fachlich unzutreffender Behauptungen des Herrn Dr. C. C. über das religionswissenschaftliche Werk Oskar Goldbergs „Die Wirklichkeit der Hebräer" und meine ihm entsprechende religionsphilofophifche Stellung, die sichin seiner Antikritik finden, seien die nachfolgenden herausgegrifsen, die, da sie den Sinn und die Tendenz der erwähnten Richtung in ihn Gegenteil zu verkehren geeignet sind, der tatsächlichen Berichtigung bedürfen. 1. Obwohl nach der Goldbergschen Religionsphilosophie dem Religionsdokument der Hebräer ein über jeden bisherigen Grad der Bedeutsamkeit hinausgeh e n des Gewicht dadurch zuerkännt wird, daß nach ihr der Pentateuchinhalt in den Bereich b u ch st ä b l i ch e r, rationalisierbarer R e al i tä t tritt — behauptet Herr Dr. C. C., diese Richtung halte „heute die Thora für überholt". Nun hätte aber Herr Dr. C. C. sich selbst sagen sollen, daß die Ausweisung und Zuordnung von rationalisierbarer Wirklichkeit zu den Aussagen der Thora sie weit intensiver davor bewahren müßte, jemals „überholt" zu werden und sie gründlicher „schützt" als jede bloße „Glaubenshaltung", die nur der Erkenntnis unzugängliche Wirklichkeit kennt, und die, wie die Geschichte zeigt, vor dem „Ueberholtwerden" gerade nicht bewahrt. Daß die Wörtlichnahme des Gesetzes in gänzlich unkaräischer Weise gedacht ist und demzufolge auch eine solche Auffassung des Begriffs der „Buchstäblichkeit" ausgeschlossen ist, hätte Herr Dr. C. C. aus der weitgehenden Berücksichtigung der sich selbst als sinaitisch kennzeichnenden Ueberlieferung in der Exegetik Goldbergs schließen können. Wir meinen, Herr Dr. C. C. hätte all dies schon rein theoretisch folgern können, wenn er nicht noch ausdrücklich in der „Wirklichkeit der Hebräer" ein jedes „Ueberholtsein" explicite ausschließendes Argument hätte lesen können: das ist das sogen. „Wiederholbarkeits-Prinzip". Nicht Ueberholtsein, sondern geradezu Wiederholung gründet Goldberg auf den dem Judentum, trotz Herrn Dr. C. C. tief eingeprägten Gesetzes- Begriff.- „Mithin folgt aus der erwähnten Gesetzmäßigkeit, daß die in den althebräischen Dokumenten berichteten Vorgänge prinzipiell keine unwiederholbaren, einmaligen Vorkommnisse, sondern' der Wieder kehr fähige Ereignisse sind." („Wirklichkeit der Hebräer" S. 294.) 2. Aus diesem prinzipiell ausgesprochenen Wiederholbarkeits-Prinzip erhellt selbstverständlich allein schon, was Herr Dr. C. C. aber ebenfalls überdies in der „Wirklichkeit der Hebräer" hätte ausdrücklich finden können und was ihn hätte abhälten sollen zu behaupten, die Goldbergsche Richtung sei „nicht thoratreu" und „lehne" daher eine Philosophie ab, die „auch heute noch der Thora eine vitale Rolle im lebendigen jüdischen Volksorganismus zuweist"^ Es genügt einer solchen Behauptung folgendes Zitat aus der Wirkl. d. Hebr. entgegen zu stellen: „Im Gegenteil ist die Ausführung des Gesetzes deshalb notwendig, weil sonst im Laufe der Generationen ... der Volkskörper ... so unbrauchbar werden würde, daß durch die entstandenen Jnsektionsschäden (d. h. hier das Eindringen artfremder Einflüsse) später jede Zukunfts aktion (d. h. jede metaphysische der Urvergangenheit entsprechende Epoche) unmöglich sein könnte:" (Goldberg, Wirkt, d. Hehr. S. 58). 3. ' Der Vorwurf einer Sinnentstellung durch halbes Zitieren, den mir Herr Dr. C. E. anläßlich der Interpretation von Psalm 44 macht, ist zurückzuweisen. Meiner Zitierung von Psalm 44 Vers 18, welcher die Klage der Juden wiedergibt, daß sie trotz Beobachtung der gütlichen Gesetze, also trotz Schuld l o s i g k e i t Drangsal und Vernichtung erfahren hätten — meiner Zitierung des genannten Verses: „Alles das hat uns betroffen, wiewohl wir dich nicht vergessen und deinen Bund nicht verleugnet haben", hält Dr. C. C. entgegen: Ja, wenn man nur halb zitiert, muß natürlich ein falsches Bild entstehen. Schon der folgende Vers 19 zeigt, was gemeint ist: „Nicht war unser Herz zurückgewichen, selb st wenn unser Schritt von deinem Pfade ablenkte." „Also," schließt Dr. C. C., „glaubt auch der Psalmist nicht an unsere Schuldlosigkeit, wenn Leiden uns treffen." Demgegenüber ist festzustellen: Sämtliche jüdischen und nicht jüdischen Uebersetzer und Kommentatoren mit, soweit ich sehe, alleiniger Ausnahme von S.R. Hirsch — sämtliche religiösn Richtungen innerhalb des Judentums, seien sie bibelkritisch oder liberal oder orthodox und ganz besonders alle der Orthodoxie maßgeblichen alten autoritativen hebräischen Kommentatoren übersetzen bezw. erläutern den Vers 19 anders als Dr. C. C. — so daß der entgegengesetzte Sinn herauskommt. Sie übersetzen also nicht: „selbst wenn unser Schritt von Deinem Pfade ablenkte," (was Schuld besagt), „sondern sie geben den Sinn des Verses so wieder, wie er auch in allen deutschen Uebersetzungen zum Ausdruck kommt: „nicht wich unser Herz zurück, noch bog unser Schritt von Deinem Pfade ab," (was Schuldlosigkeit besagt). So oder sinngleich übersetzen: Schloh, Redak (Kimchi), Alschich, Ram Ara - mah, Mezuddas Dawid, Jbn Esra, Jbn Jachja, Biur, Tauchachas chajim (zusammengestellt aus Joseph A l b o „Jkkorim") usw. Warum als einzige Ausnahme S. R. Hirsch den Vers anders übersetzt hat, vermag ich nicht sestzustellen, da er sich in seinem Kommentar dazu nicht äußert. 4. Es ist ganz besonders unverständlich, wie Herr Dr. C. C. eine Reihe von Goldbergs eigenen Argumenten gegen Goldberg verwenden kann, also z. B. gegen Goldberg schreiben kann: „Durch Verlebendigung ' des jüdischen Volksorganismus werden wir daher in die Lage versetzt, das Naturgesetz (und den Tod) zu besiegen" -nachdem er bei Goldberg gelesen hat: „Die Völker sind Institutionen bezw. Unternehmungen zur Aufhebung der Naturgesetze (Wirkl. d. Hebr. S. 31)". Es ist völlig rätselhaft, wie Herr Dr. C. C. von Ueberwindung von Tod und Naturgesetzen, von Aufhebung der K a u s a l i t ä t in einer Polemik gegen ein Buch sprechen konnte, in dem er lesen mußte: „Somit lauten die Fragen, auf die das Ritual zu antworten hat . . . folgendermaßen: 1. Wie werden die „ K aus a l " - Wirkungen ausgeschaltet, die aus der Abstammung resultieren? 2. Wie werden die Kausal Wirkungen fortgeseitet, die aus den biologischen Funktionen — insbesondere der Sexualität resultieren? 3. Wie wird der biologische Betrieb — Geburt und Tod — auskompensiert?" (Wirkl. d. Hebr. S. 274). Es ist gänzlich unerfindlich, wie Herr Dr. C. C. zu der Behauptung kommt, daß „Goldberg auch' das Leben dem Naturgesetz unterwirft" und sich selbst zu dieser These in Gegensatz stellt, wahrhaftig, gegen Goldberg, bei dem er gelesen hat: „Hieraus ergibt sich als programmatische Fragestellung dieser „Richtung": wie kommt man von der Begrenzung der Lebensgesetzlichkeit los — eine Begrenzung der biologischen Energie quellen, die mit dem System der e n d - lichen'W irklichkeit zugleich gegeben ist? Das aber bedeutet letzthin: wie gelangt man von der „Kontingentierung" des Lebens zu seiner unbegrenzbaren Steigerungsfähigkeit? Das ist die Aufgabe, deren Lösung — nach dem Pentateuch — nicht > dem Einzelnen, sondern der Transzendentalpolitik des Volkes zufällt." (Wirkl. d. Hebr. S. 275.) H. Erwiderung. Von Dr. L. L. in A. Der Leser wird erkennen, daß zur Zurückweisung der (unberechtigten) Angriffe von Herrn Dr. Unger auf meine Antikritik nur kurze Bemerkungen erforderlich sind. Zu 1. Ich habe erklärt, die Goldberg'sche Religionsphilosophie halte die Thora heute für überholt. Herr Dr. Unger bestreitet dies. Herr Dr. Goldberg schreibt (Wirklichkeit der Hebräer, S. 57) folgendermaßen: „Die Ausführung religiöser Handlungen ist (sc. in der Gegenwart) nichts als eine leere Zeremonie." Er gesteht den religiösen Handlungen lediglich Bedeutung einer Art von Orthopraxis zu; es soll dadurch der Volkskörper erhalten werden. Aber selbst unter solchen Handlungen rein äußerlich formeller Bedeutung versteht er nicht etwa den gesamten Inhalt der schriftlichen und mündlichen Ueberlieferung, sondern lediglich die im Pentateuch, d. h. in den 5 Büchern Mosis, schriftlich niedergelegten Vorschriften. Den andersdenkenden Thoratreuen macht er (ibid. S. 59) — etwas verblümt — sogar den Vorwurf der Heuchelei. Zu 2. Dr. Unger bestreitet meine Behauptung, die Goldberg'sche Richtung sei nicht thoratreu. Ueber den Sinn dieses Begriffes dürfte wohl kein Zweifel vorhanden sein. Mit „thoratreu" wird die religiöse Haltung und Anschauung derjenigen jüdischen Kreise bezeichnet, die in Leben und Lehre auf dem Standpunkt des traditionellüberlieferten Judentums stehen. Daß dies'mindestens in punkto Lehre bei Dr. Goldberg nicht der Fall ist, kann nach dem zu 1. Gesagten nicht in Abrede gestellt werden. Zu 3. Dr. Unger wehrt sich gegen den Vorwurf der halben Zitierung. Er wundert sich, daß Samson Raphael Hirsch irst seiner Übersetzung des Psalmverfes 44, 19 keine Begründung hinzugefügt habe. Dieser Begründung bedarf es nicht, da die von S. R. Hirsch gegebene Übersetzung in jeder Beziehung dem reinen Wortlaut des erwähnten Verses entspricht. Während die drei ersten Alternativen der Verse 18 und 19 sämtlich mit dem i Wörtchen *6 eingeleitet werden, fehlt dieses Wörtchen bei dem Satzteil des Verses 19, der mit vw eingeleitet wird. Da es fehlt, kann es auch nicht übersetzt werden. Wird es dennoch übersetzt, also, obwohl es fehlt, stillschweigend hinzugefügt, so muß der Uebersetzer dazu bei merken, daß es sich nicht mehr um den einfachen Wortsinn, sondern um eine Erklärung handelt. Wieviele Erklärer nun bei diesem Verse von der Erklärung (Drusch) ausgehen oder vom einfachen Wortsinn (P'schat), ist für die Entscheidung der Kontroverse zwischen Herrn Dr. Unger und mir gänzlich gleichgültig. Denn in der Wissenschaft dürfte das demokratische Prinzip der Majorität als entscheidender Faktor wohl kauin maßgebend sein. Wenn nun Herr Dr. Unger (und mit "ihm Herr Dr. Goldberg), ohne den einfachen Wortsinn überhaupt nur zu erwähnen, auf Grund eines Drusch eine religiöse Anschauung dem Psalmisten unterstellt, die dieser gemäß der Uebersetzung nach dem einfachen Wortsinn gar nicht besitzt, so muß Herr Dr. Unger es sich eben gefallen lassen, daß ihm vorgeworfen wird, er habe den von ihm gewünschten Sinn des Verses 18 erst dadurch erreicht, daß er den Vers 19 mit seinem einfachen Wortsinn verschweigt. Die zitierten Psalmverse lassen übrigens auch bei der Unger'schen Uebersetzung nicht die von Herrn Dr. Unger behauptete Schlußfolgerung zu. Zu 4. Dr. Unger wendet sich gegen meine Behauptung, daß Dr. Goldberg Leben und Gesetz nicht als absolute Gegensätze betrachte. Mit dem Unger'schen Widerspruch vergleiche der Leser folgende Stellen aus dem Goldberg'fchen Buch: „Der G'tt kann beim besten Willen nicht antworten (sc. auf die Erfüllung der Thoravorschriften), da er selbst durch feindliche Gewalten an einer Verbindung mit seinem Volk abgeschnürt worden ist." (S. 57); ferner: „G'tt unterliegt (kc. nach der Schöpfung) genau denselben Gesetzen wie die anderen Elokim" (S. 61). Er unterliegt sogar der Schwerkraft der Erde (S. 65). Wenn schon der cv"n der lebendige G'tt Gesetzen unterworfen ist, gegen die er nichts auszurichten vermag, wie muß es da erst dem armen lebendigen Menschen ergehen. Der Grundirrtum Goldberg'scher Auffassung ist, daß alles Lebendige, die Pentateuch-Vorschriften, die Völker usw. Mittel zu bestimmten Zwecken sein sollen. Zwecke gibt es nur im Bereiche des Mecha- 5 V.; f I f! I I' \-! t

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