Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1930)
- Date
- 1930-09-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Nr. 37 Der Israelit 11. September 1930 (Weit über ■ 1000 schreibfertige FüMffederhaltej z u r A us wähl mit 14 karat. Goldfeder ab Rmk. 3.— Ceka, Juwel, Osmia-Supra Parker-Duofold, Wahl, Waterman Montblanc, Pelikan und andere Marken CARL KLIPPEL Kaiserstrasse 75 Schreibwaren aller Art Freund merkwürdigerweise n i ch t s g e a n t - w o r t e t, lind auch der Rat Jjfjl der gegebenen Anregung kerne Folge gegeben. — Ern anderer 'Abgeordneter, Herr R.-A. H o r o v i tz , laßt sich wie folgt vernehmen: „Auch ich beklage die. Tätigkeit, oder besser, die Untätigkeit dieses Verbandes, und Hube Gelegenheit gehabt, sie häufig schon beklagen zu können und zwar deshalb, weil dieser Bund, tatsächlich, im Vergleich zu unserem Verband, außerordentlich wenig, sozusagen „nichts leistet". Auf der einen Seite „Erfolge auf der ganzen Linie", auf der anderen „Leistungen gleich Null". Wie sagt doch der alte Müllner: „Diesen Zwiespalt der Natur kläret mir, Graf Oerindur!" Was die Herren über den Halberstädter Verband denken, was sie wehklagend von ihm rühmen, was sie frohgemut an ihm tadeln, hat für uns im allgemeinen wenig Interesse. Wenn wir uns dennoch im folgenden mit den in Berlin gemachten Ausführungen befassen, so tun wir es, um offenbare Unrichtigkeiten zurückzuweisen. Herr N.-A. Horovitz-Frankfurt a. M. hat einen Fall zur Sprache gebrach, der sich in einer dem Provinzialrabbinate Hanau angehörenden Gemeinde zugetragen hat. Er sagt: „Es ist gestern von Herrn Dr. Freund ein Fall erwähnt worden, wobei auf mich exemplifiziert wurde, ein Fall, wo gesagt wurde, der Landesverband schicke Emissäre, - darüber beklage sich der Halberstädter Verband — damit sie einzelne Gemeinden abtrünnig machen. Offenbar ist hier in der Tat ein Fall gemeint, in dem ich m cb bemüht habe, endlich einer oder mehreren vernachlc.sti>ten Gemeinden einen geeigneten Lehrer, Schächter und Kantor zu verschaffen. Im Mittelpunkt des bezüglichen Bezirkes liegt eine Gemeinde, die bisher lediglich dem Halber,rädter Bund angehört hat, und die an mich eines Tages mit der Bitte herantrat . . . (Dr. Freund: „Hört, hört!") ... ich möchte einmal dorthin kommeg, um mit den Leuten dort zu sprechen, wie dafür gesorgt' werden könne, haß diese seit 15 Jahren lehrerlofc Äenieinde endlich zu einer' Persönlichkeit komme, die die religiösen Funktionen dort ausüben könne. Vorher ist schon privat an mich der Wunsch herangetreten, ich möchte/hinkommen. Ich hohe dasabgelehnt. Erst als einer der Vorsteher geschrieben, hatte, ging ich mit einem Frankfurter Kollegech der Beziehungen zu der betreffenden Gemeinde hat, zu der Gemeinde hin, verhandelte auch dort mit anderen nahegelegenen Gemeinden unseres Verbandes. Wir hatten in einer gemeinsamen Besprechung erreicht, daß mehrere Gemeinden sich in einer ziemlich schwierigen Form an den Kosten usw. des anzustellenden Lehrers beteiligen wollten. Während vorher nun gerade in den letzten Jahren, wenigstens nach Behauptung der beteiligten Gemeinden, nirgends ein starkes Interesse dafür aufgebracht worden war, dem unwürdigen und traurigen Zustande abzubelfen, daß in diesen Gemeinden keine selbständigen Funktionäre mehr vorhanden waren, war die Folge unseres Entschlusses und der entsprechenden Entschließung, die hier in Berlin getroffen worden war, mit Vorschlägen für die Einzelregelung, daß, als sich nun die Gemeinde an das Aorsteheramt wandte, dieses plötzlich sagte: Den Lehrer, den Ihr da haben wollt, werden wir wahrscheinlich nicht genehmigen können, und wir sagen Euch, Ihr müßt Euch an den Halberstädter Bund wenden. per Beauftragte des bezüglichen Vorsteheramtes schrieb mir einen Brief, der mit den Worten schloß: Eines habe ich zu meiner großen Freude konstatieren können: „Auch der Berliner Verband kocht nur mit Wasser." Und meine Antwort hat dahin gelautet: „Ich persönlich wünsche nur, daß die Angelegenheiten der Gemeinden beschleunigt zu einem günstigen Ende geführt werden, und ich würde mich auch dann nicht darüber freuen oder darüber klagen, ob der oder jener Verband die Gemeinde erhält, vielmehr wäre mir die Hauptsache» daß endlich ie'ine wirklich geeignete Kraft an den einen oder anderen Ort kommt." -- ' Wenn 'uian das sä liest, kann man sich des Eindruckes-nicht erwehren, als hätten gewisse Instanzen ihre Pflichten den betreffenden Gemeinden gegenüber nicht erfüllt, so daß, um den „traurigen" Zuständen ein Ende zu bereiten, Man gezwungen war, auswärtige Hilfskräfte heranzuziehen. Zur Zeit, als Herr R.-A. Horovitz fn Berlin darüber berichtete, wüßte er sehr wohl, daß die Verhältnisse ganz anders liegen, als sie ihm geschildert worden waren. In den betreffenden Gemeinden erteilt seit Jahren -ein pflichttreuer Beamter einen gediegenen Religionsunterricht, und ein gewissenhafter vnnr? versieht dort die tfrip.n nrtey- Was ist also traurig? Anstatt sich mit allgemeinen Redensarten zu begnügen, hätte man besser daran getan, einmal diese traurigen Verhältnisse aufzuzeigen. Traurig, und darum recht bedauerlich, ist nur das Eine, daß so manche Gemeinde, die früher einen Lehrer hatte, den sie manchmal'mehr schlecht als recht bezahlte, wegen der wirtschaftlichen Notlage, in der sich heute viele Gemeinden befinden, einen solchen nicht mehr halten kann, und eine Zusammenschließung mehrerer Gemeinden zur Bildung eines Lehrerbezirks mitunter dadurch nicht erreicht werden kann, weil ein gewisser „allmächtiger Mann" ein Zusammenarbeiten mit dem Halberstädter Verbände auch auf diesem Gebiete einfach nicht will. Herr R.-A. Horovitz wußte ferner, daß das Vorsteheramt Hanau sich vor Jahren schon bemüht hatte, (durch zweimaliges recht günstiges Ausschreiben), der betreffenden Gemeinde einen Lehrer zU beschaffen. Leider waren diese Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt. Ob sie dieses Mal dank der liebenswürdigen Intervention der Herren Rechtsanwälte erfolgreicher fein werden, steht noch dahin. Nun ist allerdings ein Kandidat von den Herren in Vorschlag gebracht worden, aber, ob ein Kandidat geeignet oder nichtgeeignet ist, darüber entscheiden nach dem „veralteten kurhessischen Gesetze", im Gegensatz zu Altpreußen., nicht die Herren Anwälte, sondern ausschließlich die Herren Rabbiner. - Doch wie dem auch sei, Herr R.-A. Horovitz hatte, nachdem ihm mein Schreiben die erforderliche Aufklärung gebracht, nicht mehr das Recht, sich in Berlin so zu äußern, wie er es getan hat. Vollends aber bestreite ich ihm das Recht, sich wegen Anstellung eines Lehrers in eine Gemeinde zu begeben, von der er wußte, daß sie dem Halberstädter Verbände angehört, undnur dann einen Zuschuß vom Berliner Verbände erhalten kann, wenn sie den Uebertritt zu diesem vollzogen hat. Das aber heißt: isn Vqa pon Dringe nicht ein in das Gebiet deines Nächsten! (5, M. 19, 14.) Pflicht der Herren wäre es.viel- .mehr gewesen, den Gemeindeältesten, dgr an sie herangetreten war, an die zuständigen Instanzen zu verweisen, denen eine Mitteilung über unerfreuliche. Zustände in her Gemeinde niemals gemacht worden war, wozu ja hei genauer Kenntnis der Verhältnisse auch gar kein.Grund, vorlag. Angesichts dieser Tatsache erklärt Herr -Dr. Freund, ob mit oder ohne „gerunzelte Stirn" weiß ich nicht, jedenfalls aber mit starker Betonung: „Wir haben uns niemals in Angelegenjeiten des Halberstädter Verbandes eiugemifcht." Und so fügt Herr Dr. Freund hinzu: „Wir waren bereit, diese nicht zu unserem Verbände gehörige Gemeinde, die als Enklave in den Bezirk hineinragte, mit aufzuuehmen. Es Hätte dies für uns lediglich eine finanzielle Belastung bedeutet, nichtsdestoweniger waren wir im jüdischen Interesse zu einer derartigen Regelung bereit." Ach, wie nett, Herr Dr. Freund! Es entspricht auch ferner nicht den Tatsachen, daß von irgend einer berufenen Seite den Beeiligten gesagt worden ist, „Ihr müßt Euch an den Halberstädter Verband wenden". Weder das Vorsteheramt als solches, noch eines seiner Mitglieder hat jemals den Versuch gemacht, in irgend einer Weise auf die Entscheidung einer Gemeinde bezw. ihres Anschlusses an diesen oder jenen Verband einzuwirken. Darum war es vollkommen abwegig, Herr Dr. Freund, den Vorsteherämtern zu sagen, „sie sollten sich als staatliche Behörden in derartigen Dingen Zurückhaltung auferlegen, und sich nicht als Sachwalter des Halberstädter Verbandes fühlen." Di^. Vorsteherämter wissen ganz genau, was sieHu tun haben und bedürfen Ihres freundlichenMates nicht, den sie darum, bestens dankend-, ablehnen. Herr Dr. Horovitz schließt seine diesen Punkt behandelnde Frage mit folgenden Worten: „Der Beauftragte des bezüglichen Vorsteheramtes schrieb mir einen Brief, der. mit-, den Worten schloß: Eines habe ich zu meiner großen Freude konstatieren können: '„Auch der Berliner,Verband kocht nur mit Wasser." Diese meline Bemerkung, bezog sich gar nicht auf die oben behandelte Frage. Sie bildete' den Schlußsatz einer ganz anderen Angelegenheit, die ich-im Interesse der Sache und auch zur Aufklärung gewisser Mißverständnisse hier behandeln möchte. Der Halberstädter Verband hatte vor einer Reihe von Jahren auf meine Anregung hin eine Bezirkslehrerstelle innerhalb meines Verwaltunggbereiches geschaffen. Zu dieser Stelle gehörh.j,e in e Gemeinde, die beiden Verbänden, andere, die teils diesem, teils jenem angehören. Unbekümmert um diese Tatsache hat der Halberstädter Verband djiese Stelle, die besonders schwer zu verwalten ist, bisher allein unterhalten. Nach Verlauf von drei Jahren sollte die definitive Anstellung des Lehrers erfolgen. Neben einem Fixum von 300 Mark monatlich erhält der Lehrer sämtliche Einnahmen aus der nvmw' sowie diejenigen Zuschüsse, die der Berliner Verband den ihm angeschlossenen Gemeinden für Zwecke des Religionsunterrichtes zur Verfügung stellt. Der Lehrer trat nun an dien Halberstädter Verband mit dem Ersuchen heran, ihn in die Pensions¬ und Reliktenkasfe der preußischen, Beamten?jnzukaufen. Das lehnte der Verband' zunächst ab, erklärte sich jedoch bereit, einen erheblichen Vertrag zum Abschluß einer Lebensversicherung zur Verfügung zu stellen. Der Lehrer ging darauf nicht ein, bestand vielmehr auf seiner Forderung. (In weiteren Verhandlungen kam -es übrigens zu einer Verständigung,, die den Lehrer befriedigte.) Da das Vorsteheramt ein erhebliches Interesse an ber Erhaltung dieses selten opferfreudigen Mannes hatte, und ihm auch diese Sicherung für die Zukunft verschaffen wollte,'beschloß es, unter Hinweis auf die Tatsache, daß dieser Bezirksstelle ja auch Gemeinden des Berliner Verbandes angehörten, denselben zu bitten, die Kosten hierfür übernehmen zu wollen. Nach sehr schleppenden Verhandlungen lehnte das der Berliner Verband rundweg ab, weil er mit Halberstadt keine gemeinsame Sache machen wollte. In einer letzten mündlichen Auseinandersetzung, die'ich mit einem Pertreter des Perliner Verbandes, Herrn, Birnbaum in Berlitz,!.in" dessen Amtszimmer/ hatte, erklärte ich hetziistlben, /haß unter den obwaltenden Umständen das Vorsteheramt sich gezwungen steht, dem Lehrer zu kündigen. Die Kündigung ( wurde ausgesprochen, und der Lehrer bemühte sich, nach sehr schweren inneren Kämpfen, um einen Posten bei dem Berliner Verbände. Dieser war auch bereit, ihn zu übernehmen, und Mit ihm auch den bisher durch ihn verwalteten Bezirk, allerdings nach Umgestaltung in der Weife, daß ihm nur Gemeinden des Berliner Verbandes angehören sollten. Nachdem dem Lehrer die Anstellungsbedingungen mitgeteÄt worden waren, lehnte er ab und bemühte sich um weitere Beschäftigung bei dem im Verhältnis zum „großen Bruder" wenig oder nichts leistenden „kleinen Bruder", dessen Anstellungsbedingungen anscheinend doch wesentlich günstiger waren. Auf diese Tatsache lediglich bezog sich der Schlußsatz meines Briefes, den ich zwar nicht als Beauftragter des Borsteheramtes, j dessen Mitglied zu sein ich die Ehre habe, sondern in meiner Eigenschaft als Provinzialrabbinsr' Herrn Rechtsanwalt Dr. Horovitz geschrieben haste. Ich komme zum Schluffe. Wie ich eingangs erwähnt habe, weiß man im Berliner Verbände