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Der Israelit · 1930-08-28 · Heft 35 (28.8.1930) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 35 (28.8.1930)
Date
1930-08-28
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Duplik Von Rabbiner Dr. Raphae! Breuer in Aschaffenburg. (Schluß.) ad 6) B. bleibt dabei, daß die■ mv mia ößs’a’a an vom i"an-> nicht für ausschlaggebend gehalten wurde, weil er für den Ausspruch des R. Simon b. Eleafar einen wirtschaftlichen Grund angibt. Wenn aber B. es mir nicht glauben will, daß er die textwissenschaftliche Grundlegung des Gesetzes mit der Aufspürung seines Sinnes verwechselt hat (wie ich in meiner Kritik ausführlich dargelegt habe), so glaubt er es vielleicht dem ny Viaa»'ber zu dem betr. -ratn bemerkt: Wenn der a^aa-i keinen arv angibt, so unterließ er es, weil auch der Talmud sich aus die Ueberlieferung einer ni» rrro beschränkt, . aivi> iiar oya aiva ibaw risn vasm am wenn aber der i^ato sich bemüht, neben der niv nina einen vernünftigen Grund anzugeben, so ist das ein durchaus löbliches Beginnen. Was will es gegenüber diesem einfachen Sachverhalt bedeuten, wenn B. auf die Tatsache hinweist, daß es niiv ivm gibt, die nur den Wert einer «naaaa haben. Wenn z. B. mavin zu niaina 46a von einer va sagt, rnn niiäa v-a so wird diese Behauptung auch sachlich begründet, daraus aber, daß der i"a*n sich bemüht, eine auf -Ableitung beruhende gesetzliche Bestimmung verstandesmäßig unserer Einsicht näher zu bringen, zu folgern, daß der -rain die m selbst als nicht maßgebend erachtete, das geht nicht an. Wenn B. nicht weiß, was man unter sozialwirtschaftlichen Fernwirkungen der Jobel- und Schmita-Jnstitution zu verstehen hat, wenn er bei dieser Institution nur wirtschaftliche Erschwerungen sieht, jedoch offenbar keine Ahnung hat von der sozialen und politischen Wiedergeburt eines ganzen Volkes, die das psa *vm anrrnpi n'av' bib im Gefolge hat, dann kann ich ihm nicht helfen. ad 7) Mein Cinwand bezüglich a»ian schlage schon deshalb fehl, weil Maimonides, der ian nur als terminus technicus gebrauche, das Erfordernis dreier mian übernommen habe? Großartig! Die Halacha des Maimonides beruht ja auf der Voraussetzung, daß nicht nur R. Meir, sondern auch die Chachomim, deren Ansicht über den Pslichtenkreis des Ger Toschaw Maimonides rezipiert, die Mitwirkung von drei aman fordern (vgl. na»a tjoa das.) Maimonides gebraucht das Wort nnan in demselben Sinne wie es R. Meir gebraucht, und wenn es an und für sich richtig ist, daß R. Meir nur in der Sprache seiner Tage spricht, so wird daran nichts geändert durch die Tatsache, daß auch der a^aa-i diesen Ausdruck übernimmt. Was aber der Hinweis, daß bei der Aufnahme eines Ger Zedek a'ian nicht verlangt werden, mit der geschichtlichen Hypothese, die in Frage steht, zu tun hat, ist ein . Geheimnis von schlechthin unergründbarer Tiefe. Wenn ferner B. versucht, mir aus den Worten inimnb man mm »a einen Strick zu drehen, so muß ich ihn doch ernstlich bitten, mir nicht etwas in den Mund zu legen, was ich nicht gesagt habe. Es ist nicht wahr, daß ich von der Boräita in Ab. Sara 64b gesagt habe, sie handle nur von einer stillschweigenden Duldung des Ger Toschaw, vielmehr habe ich ausdrücklich betont, daß aus dem betr. Ausspruch R.. Meirs, der nichts anderes will und bezweckt, als den Begriff eines Per Toschaw zu definieren, über hie Frage,; ob in den Tagen R. Meirs eine Ausnahme von Ger Tqschäw-Kandidaten wirklich stättfänd oder nicht, auch nicht die Spur ein Ls Beweises gefolgert werden kann. Könnte freilich irgendwie nachgewiesen werden, daß auch in den Tagen R. Meirs Ger Tofchmv-Kandidaien im Lande sich niedergeläsien haben, so wäre auch in diesem Falle die Hypothese von B. erst dann begründet, wenn zugleich der Nachweis gelänge, daß es sich hierbei nicht nur Um eine stillschweigende Duldung, sondern um eine offizielle Aufnahme durch das n ma mit ihren sozialwirtschaftlichen Folgen der Unterstützung und Lebenserhaltung gehandelt habe. ad 8) Gewiß ist Josephus kein zuverlässiger Kronzeuge der Halacha. Wenn aber Josephus in einem bestimmten Falle etwas tat, was mit der Halacha übereinstimmt, dann hat er eben halachisch gehandelt. Uebrigens gehen die Bemerkungen von B. in diesem Punkte um Kern der Sache durchaus vorbei. Das Verhältnis des Judentums zu den Proselyten kann nur auf Grund der gesetzlichen Quellen sestgestellt werden. Daraus, was Juden in einem außerordentlichen Falle zur Zeit des Josephus gegen fremde Fürsten unternahmen, einen Schluß zu ziehen auf das normale Verhalten gegenüber dem Ger Toschaw zur Zeit, als die Jobelinstitution nicht mehr bestand, das ist ebenso verkehrt, wie das Beispiel der von Rachedurst erfüllten Jakobssöhne als normgültig hinzustellen. ad 9a) Die Berufung auf den Wilnaer Gaon würde sich der Wilnaer Gaon entschieden verbitten, denn das, was er für den Fall eines ’ani^ioni tnama man lehrte, auf die Stelle in Ab. Sara 65a anzuwenden, wo nur das eine ibti ist, nämlich das richtige Verständnis von B. für den einfachen vva in der mai. das ist ein wissenschaftlicher iiai-n iin, mit dem man bei konsequenter Durchführung den ganzen Talmud auf den Kopf stellen könnte. ad 9b) B. übersieht, daß zu den „halachisch festgelegten Verpflichtungen" auch d i e Verpflichtung gehört, sein Wort zu halten. Hat ein Ger Toschaw sich verpflichtet, sich beschneiden zu lassen, dann ist er eben halachisch verpflichtet. sich binnen 12 Monaten beschneiden zu lassen, widrigenfalls er nach Ablauf dieser Zeit als ein gewöhnlicher 'ia betrachtet wird. In 'diesem Sinne ist die Halacha des R. Jochanan, mit der sich B. nicht abfinden kann, vom '■> 'n a'ai>v 'br\ a-aai kodifiziert worden. Von der geschichtlichen Brandmauer, die B. zwischen dem Ausspruch des R. Jochanan und dem erklärenden Zusatze der Gemara vi>y bipv paa ann aufgebaut hat, wußte auch der o-aa-i nichts. Glaubt B. wirklich, daß der Wilnaer Gaon, auf dessen Bemerkung tnarva man 'iai sich B. beruft, um die Gemara in Ab. Sara 65a historisch-kritisch auseinanderzureißen, in dieser Gemara anders vvs gelernt hat wie der a-aai? ad 9c) Ein ausführliches Eingehen auf den Jeruschalmi glaubte sich B. ersparen zu dürfen, da seine Hypothese ein „ausdrücklicher nibiir mabn" fei. Ich habe die Hildesheimersche Ausgabe des rnVma maVrv auf die sich B. beruft, nicht zur Hand und kann darum nicht nachprüfen/ ob der Ausspruch des ns 72 tiva» «1 wirklich im Widerspruch zu der in Ab. Sara 65a interpretierten Ansicht des R. Jochanan steht. Allein zugegeben, es verhält sich so, wie B. behauptet, was hat dann dieser „ausdrückliche mi-iia niaim" mit der Frage zu tun, ob R. Jochanan im Babli mit R. Chanina im Jeruschalmi identisch ist? Ich habe mit Hilfe des i-avi nachgewiesen, daß der Ausspruch R. Jochanans mit dem des R. Chanina gar nichts zu tun hat. Um diesen Nachweis zu widerlegen, hätte sich B. ein nachträgliches Lernen des Jeruschalmi nicht ersparen dürfen. Dafür schlägt er den sehr bequemen Weg ein, den Kommentar des T-ain zu disqualifizieren: er sei „ein Kommentar, verfaßt am Ende des 19. Jahrhunderts und von den iiin ’auo nicht anerkannt". Wenn ein Kommentar deshalb minderwertig ist, weil er dem 19. Jahrhundert entstammt, wie minderwertig muß erst die nun des Herrn B. fein, die dem 20. Jahrhundert angehört? Und was die iinn iai«a anbelangt, die den , ravi picht anerkannt haben sollest — nun, verehrter Herr B., ich selber bin zwar kein Gaon, sondern bloß ein Epigaon, aber ich habe ' •vhn gekannt, die den 7-aim als Gaon hoch geschätzt haben, ja, ich erinnere. mich, daß! mein Ääter **»7 es war, der beim Baron Rothschild V-*r eine große finanzielle Beihilfe erwirkte, um me Drucklegung des i-arn zum Jeruschalmi zu ermöglichen. Vücherbesprechungen. Wege zur sexuellen Aufklärung. Zwei Vorträge einer Mutter und Aerztin von Dr. Rahel Straus. München 1930. Verlag der ärztlichen Rundschau Otto G e m e l i n, Preis 90 Pfg. Die in der Gemelin'schen Sammlung populärer medizinischen Arbeiter erschienene Broschüre enthält 2 Vorträge, die die Verfasserin einerseits vor Müttern, andererseits von schulentlassenen jungen Mädchen gehalten hat. Man merkt der Arbeit an, daß sie nicht aus nachgesprochener Buchweisheit erwachsen ist, sondern aus einer souveränen Beherrschung des Stoffes — und vor allen Dingen aus einer reichen mütterlichen und pädagogischen Erfahrung. Die das Ganze durchdringende religiöse Einstellung berührt außerordentlich wohltuend. Fern von allem Radikalismus der Modernen tritt die Verfasserin für eine dem natürlichen Fragebedürfnis des Kindes sich anpassende, an Pflanzen- und Tierreich, überhaupt an die Naturbeobachtung anknüpfende Aufklärung ein und empfiehlt dann, wenn es sich im vorgerückten Alter, um das Vaterproblem handelt, die direkte Belehrung durch den Hinweis auf ausgewählte geeignete Werke der Weltliteratur zu ergänzen. In dem zweiten Vortrag findet die Verfasserin wundervolle Worte für die heute von manchen Radikalen so stark angefochtenen traditionelle Form der Ehe und schließt mit einem packenden Schir-haschirim-Wort. Wenn auch natürlicherweise in der Darstellung die vielen Anknüpfungspunkte, die gerade der Geistesschatz des überlieferten Judentums für die vernünftige Aufklärungsarbeit bietet, in keiner Weise berücksichtigt sind, so kann die Broschüre doch auch dem im jüdischen Schrifttum Bewanderten vorzügliche Unterlagen und Anregungen zur Lösung eines der schwierigsten Probleme der häuslichen Pädagogik bieten. Teil III. Historische Kapitel aus dem Leben der Juden in Rußland und Polen von 5640 bis 5655. Äon Rabbi Jacob Halevi Lipschütz in Kowno. Herausgegeben von seinem Sohne Notel L i p s ch ü tz, K 0 w no (Kaunas 3 Viliam Pole). Der dritte Teil dieses historisch wertvollen Werkes ist nach Inhalt und Form ein würdiger Bruder der vorhergehenden Teile. Geschichtsbuch kann man es nicht nennen, aber es bietet eine bunte Fülle von Material aus einer Epoche der jüngeren Vergangenheit, die am wenigsten bekannt ist. Ein Sturm weht durch die Blätter dieses Buches, Sturm der Verfolgungen in der zaristischen Zeit. Die Pogrome zu Anfang der 80er Jahre, Versammlungen in Petersburg, Rabbinerkonferenzen in Kowno, Plewe und seine Maigesetze, Austreibungen und ändere Verhängnisse, Abwehr Und stete/ unermüdliche Hilfsarbeit im Kleinen und Großen. Und über alldem steht der Name des „Kownoer Raws", Rabbi Jizchok Elchonon, um den sich alle Aktionen wie um einen Brennpunkt konzentrieren. Lipschütz war langjähriger Sekretär, Mitarbeiter und Vertrauensmann des Kownoer Raw, er hat diese Epoche der Leiden und Arbeit mitgemacht und alles treulich niedergeschrieben. Der Kampf um die Schechita unter Führung des Hofrates Dr. Dembo ist für die heutige Zeit besonders lehrreich. Auch mancherlei von den inneren Kämpfen zwischen Alt und Neu, zwischen Beshamidrasch und Haskäla, ist hier aufbewährt, Von größtem Interesse für uns im Westen ist der Briefwechsel zwischen Kowno und Frankfürt, wo Rabbiner S. R. Hirsch in Gemeinschaft mit Rabbiner Dr. Marx in Darmstadt alle Beziehungen zu den Höfen in Darmstadt und Kopenhagen ausnutze, um durch diese das Zarenhaus irr Petersbürg günstiger für die Juden zu stimmen. Wir behalten uns vor, aus diesen Kapiteln 'gelegentlich einiges wiederzugeben. Auf systematische und chronologische' Stoffverteilung legt das Buch keinen Wert. In ihrer bunten Formlosigkeit sind aber die Memoiren eine lehrreiche und angenehme Lektüre auch für den Nichthistoriker. —tz.

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