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Der Israelit · 1930-08-21 · Heft 34 (21.8.1930) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 34 (21.8.1930)
Date
1930-08-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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V Seite 2. Nr. 34 Oer Israelit 21. August 1930 III. Woher nimmt Herr Jacob Heckscher das Recht zu feiner Behauptung, daß der größte Teil der gesetzestreuen Gemeindemitglieder nicht hinter der Erklärung des Herrn Peine*) steht? Er muß doch wissen, daß die Liste, deren Spitzenkandidat Herr Peine war, weit, weit mehr Stimmen aus sich vereinigte, als die Liste jener Konservativen, die sich gemeindepolitisch — aber sonst kaum mit seinen letzten Darlegungen — mit dem orthodoxen Gemeindevorsteher^ identifizieren. Und er muß wissen, daß Herr Pem-e nicht im Namen der aus Gewissensbedenken aus der Gemeinde bereits Ausgetretenen sprach, sondern aus richtig verstandener gemeindeorthodoxer Einstellung und aus wahrhafter Achduthgesinnung heraus der Gemeinde alle Kreise der Orthodoxie erhalten wollte und erhalten will. Und er weiß ebenso, daß jener „kleine Teil der gesetzestreuen Juden Deutschlands und Hamburg", auf den er hinweist, auch mit nichtorthodoxen Juden in einer Gesamtgemeinde gern und freudig zusammenarbeiten würde, wenn, diese Gemeinde das Gepräge einer jüdischen, d. h. Tm snbV ' aufgebauten Gemeinde trüge, wie Altona, Emden, Fulda, Halberstadt, Würzburg usw. „Lediglich die Ausübung des Kultus sei den Verbänden überlassen worden, und dafür, daß dieser Zustand bleibe, müsse gesorgt werden." Für diesen Satz sind wir Herrn Jacob Heckscher dankbar, denn wir dürfen danach hoffen, daß er, der in Gemeinde und Synagogenverband ein gewichtiges Wort zu sprechen hat, sich im Sinne dieser Zusage mit aller Kraft für die Aufrechterhaltung der Autonomie des Synagogenverbandes einfetzen wird. IV. Wir wollen zeigen, wohin wir in Hamburg gekommen sind, in Hamburg, „dessen System sich bewährt hat und aufrechterhalten werden muß," wie der Herr Gemeindevorsteher am Schluß seiner Ausführungen sagte. Die von ihm abgegebene *) Diese Erklärung lautete: „Wir halten es für unsere Pflicht und unsere Aufgabe, danach zu streben, daß diejenigen, die aus der Gemeinde ausgetreten sind, zurückgewonnen werden, und andere, die sich in bezug auf die Austrittsfrage noch nicht schlüssig sind, vom Austritt zurückgehalten werden. In der Hoffnung, diesem Ziele dadurch näherzukommen, empfehlen wir, an solche Institutionen, gegen deren Tendenz bei einem Teile der Gemeindemitglieder religiöse Gewissensbedenken bestehen, Subventionen nicht aus Gemeindemitteln zu gewähren, sondern stellen anheim, solche Subventionierung den betreffenden Kultusverbänden zu überlassen unter gleichzeitiger für diese Mehrausgaben erforderlicher Erhöhung der Quoten für die betreffenden Verbände." Elulgedanken. Von Rabbiner Dr. 2N. Lewin in Hamburg. I. N212 nrn co'isV '218 N81 Diese Worte, die die strahlende Pforte sind, durch die wir zu dem gedankenvollen Inhalt der dieswöchentlichen oiiv gelangen, bilden alljährlich den klangvollen Auftakt zu der Melodie des Monats Elul mit seinem Aufruf zur Selbstbesinnung und Einkehr. Die Tugend ist eine Tugend nur dann, nur dann unser Verdienst, wenn sie aus unferm Willen kraftvoll hervorkeimt, und für die Sünden, mit denen wir unser Leben belasten, tragen wir die Verantwortung, wenn es im Bereich unserer Macht lag, uns auch anders zu entscheiden und das Laster, das Abbiegen vom Pfade des Rechtes und der Wahrheit zu vermeiden. Das liegt nun im Schriftworte verankert: „Sieh, ich lege euch heute Segen und Fluch vor!" Ihr selber habt zu wählen. Ein gütiger machtvoller G'tt hat euch mit dem Vorzug bedacht, in Freiheit euren Willen meistern zu können. Diese eure Würde ist das Geschenk besonderer g'ttlicher Gnade . . . In diesem ewigen Kampfe zwischen Gut und Böse, zwischen Tugend und Sünde, den wir führen müssen, um uns würdig zu zeigen des licht- und glanzvollen Dia- , Erklärung ist aber nur ein Glied in der Kette der Entwicklung, die die D. I. G. in Harnburg! in religiöser Beziehung vollständig umstellt und . das „Hamburger System" seines Charakters, , der religiösen Gewissensfreiheit, zu entkleiden ' droht. Es ist noch kein Vierteljahrhundert her, da . erklärte die D. I. G. zu Hamburg, daß der Ham- : burger Oberrabbiner für die Gemeinde die höchste : religionsgesetzliche Autorität sei, der gegenüber ' die Meinung auswärtiger Rabbiner nicht in Betracht zu ziehen fei; da erklärte die Gemeinde, sie ■ sei eine sogenannte orthodoxe Gemeinde, für die : das Vorbild sogenannter neologer Gemeinden ganz irrelevant sei (siehe „Friedhof und Feuerbestattung", Berlin 1912, Verlag von Franz Vahlen, Seite 81). Und nun im Jahre 1930 erklärt der Vorsitzende des Repräsentantenkollegiums öffentlich: die Gemeinde habe keinen Rabbiner, dessen Entscheidung für sie verbindlich sei. Ja, mehr als dies, der Gemeindevorstand geht über das' von ihm selbst beim Oberrabbiner des Synagogenverbandes eingeholte Gutachten zur Tagesordnung über. Die Gemeindebehörden machen Thorawidriges zum Bestandteil der Gememdeverfassung. Sie nehmen der Gemeinde dadurch in unseren Augen den Charakter eines wahrhaften Zibbur. Und so wie der Rabbenu Jauno und Rabbi Simon ben Zemach Duron uns mit besonders innigen Worten verpflichten, dem wahrhaften Zibbur zu dienen, so befehlen sie unsmit strengen, unzweideutigen Worten, die Gemeinde zu verlassen, welche nicht auf dem Prinzip der Thora aufgebaut ist. V. Wie es gekommen ist, so mußte es nicht kommen. Es kam, weil man in der Gemeinde der Selbstbescheidung müde war, die die Väter in echter Weisheit und vorausschauenden Blickes übten, im Interesse des Ganzen, im Interesse des Gemeindefriedens. Herr Jacob Heckscher sagt, daß das „Hamburger System" sich bewährt habe und wir gehen darin mit ihm ganz einig. Er fügt hinzu, daß es aufrechterhalten werden müsse. Wir antworten darauf: „Ist es noch vorhanden?" Dieses war der Sinn des „Hamburger Systems": 1. Ausschaltung aller Betätigung aus dem Gemeindebereich, die in die innerhalb der Judenheit bestehenden religiösen Gegensätze eingreifen könnte und 2. Einrichtung des für die gemeindliche Tätigkeit vorbehaltenen Arbeitsgebietes entsprechend den religionsgesetzlichen Anforderungen. dems, das auf unserem Haupte prangt, stehen wir aber nicht führerlos da, ohne Anweisung und Richtschnur. Wir haben ja die Thora als heilige G'ttesgabe, die uns den Weg vorzeichnet, den wir wandeln sollen, um nicht zu straucheln und nicht das Ziel zu verfehlen. : ’2i« n«i Siehe das '22«. das ewige unveränderliche Ich, Ihn, der Himmel und Erde ins Dasein gerufen, der zu Israel das 'v2rr gesprochen, dessen Stimme alsriv' *6 Vip als nie verhallender Klang durch alle Zeiten und Geschlechter forttönt, immer mahnend und warnend. Ihn sieh und vernimm in jedem seiner Worte und Gebote, seiner Wegführung vertraue dich an, dann bist du geborgen und wankest du nimmer und erfährst du selber an dir die Wahrheit und Weisheit jenes Midraschwortes, jenes Gleichnisses unserer Alten . . .: Ein Wanderer geht des Weaes. Cr strebt einem bestimmten Ziele zu. Da sieht er sich plötzlich an'einem Punkte, von dem zwei Wege führen und befragt einen Weisen, der am Wege sitzt. Dieser gibt ihm die fast rätselhafte Antwort: naii» it npirm Dieser ist nahe und fern, naiivi npini it jener fern und nahe. Verwundert fragt er nach dem Sinn dieser Worte und er hört nun folgende Deutung: nn^nn »n« er,? nsioi 1V'»- Der eine Weg ist im Anfang zwar eben, aber am Ende voller Dornen, er scheint so nahe zu sein und doch wie weit lenkt er vom Ziele ab.o'sip nni»nn nn«i iw'» nsioi der andere aber führt zuerst durch Dornen und Gestrüpp, um in eine Ebene auszulaufen. Er erfordert am Anfänge wohl Ueberwindung aller Unebenheiten, — aber schließlich ist er eben und erscheint dem,! der ihn zurückgelegt, gar nahe, da das Ziel erreicht ist ... Die Sünde lockt, sie redet in süßer einschmeichelnder! Rede, die Tugend aber ist streng und fordert unerbittlich Verzicht und Entsagung. Darum straucheln so viele, die s nicht das '22« hören, die ohne Führung und Bindung den Weg durchs Leben gehen, die den Ruf der Religion nicht hören und ihr eigener Herr und Gebieter sich dün- >| Das „Hamburger System" schloß, um eines $ herauszugreifen, die unbeschränkte Möglichkeit > einer aktiven Kulturpolitik aus. Die Verfassung, , auf welcher das „Hamburger System" basiert,! kannte sie nicht. „Früher wurde eine aktive Kulturpolitiik nicht ausgeübt", führte der Gemeinde- , Vorsteher, Herr Hermann Philipp, in der letzten : Sitzung aus, in welcher er das Wesen der jiibi , schen Gemeinde im übrigen treffend kennzeichnete, . mit der „Förderung" jüdischer Kul'turaufgaben, : die erst die Verfassung von 1925 ermöglichte, war , das „Hamburger System" bereits durchbrochen, | man brachte damit in die Hamburger Gemeinde- | Verwaltung die Betätigung der Gegensätze der ‘ Weltanschauungen. Was den Orthodoxen Höhe , der Kultur, bedeutet, mag den Liberalen tote Buch- ' staben-Wifsenschaft sein, was den Liberalen Förderung echter Kultur und Wissenschaft sein mag, , bedeutet den Orthodoxen unter Umständen Förderung des Abfalls und der Gesetzesleugnung. Und wenn diese dann Einspruch erheben aus religiösen Gründen, aus Gewiffensbedenken, dann wird ihnen das Gemeindestatut entgegengehalten. Das ist kein „ H a m b u r g e r S y st e m " mehr, wenn a n st e l l e d e s S ch u l ch a n Aruch das Gemeinde st atut tritt, die „ A b st i m m u n g s m a f ch i n e " entscheidet, die alles ohne h a l a ch i s ch e Entscheidung weiß, alles viel schneller kann, alles vielte ich t e r erledigt, ohne G e w i s s e n s b e d e n k e n. VI. Und wenn nun einzelne Etappen der'Entwicklung des „Hamburger Systems" hinter uns liegen — deren Namen „Bewilligungen für religiös freidenkende Institute", „Bieberstraßenkonflikt", „Tempelbaudarlehen", „Frauenwahlrecht" usw. usw. ja immer nur verschiedene Ueberschriften über das gleiche Kapitel sind: „Was gilt es zu wahren: „Anerkenntnis von G'ttes Gesetz od^r Gemeindesatzung?" —, so hat die Erklärung des orthodoxen Gemeindevorstehers, der das altüberlieferte, unverfälschte Thorajudentum neben das des mehr oder minder starken Abfalls und einer freiwilligen oder unfreiwilligen Thoraleugnung stellte (und somit von offiziellster Stelle aus innerhalb der Gemeinde das gesetzestreue Judentum als das Judentum preisgab), so hat diese Erklärung den Ausgetretenen erneut gezeigt, daß sie recht getan haben. Wir können nicht mehr mitmachen, wenn religiöse Bedenken ausgeschaltet und über religiöse Bestimmungen „abgestimmt" wird. Gewiß, die Austretenden ließen sich, um an jenes Wort eines liberalen Repräsentanten zu erken, in Wahrheit aber zu Sklaven ihrer Leidenschaften werden, die die Stimme ihres Gewissens übertönen . . . '22« ntn Siehe und habe G'tt im Herzen, — beuge dich seinem Machtspruch, da hast du einen Führer zu heiligem erhabenen Ziele, zu einem reinen, edlen und menschenwürdigen Dasein, das in wahrem Judentum wurzelt. Sieh! pi 2iv j'2 i'nam n«n yi’y nns. Oeffne deine Augen und scheide mit weisem Bedacht zwischen Gut und Böse ni»n j»ai cnn pa zwischen Leben und Tod, rfrbpn pai naian pa zwischen Segen und Fluch . . . Diese Mahnung zu beherzigen und zum Regulator unseres Lebens zu erheben, dazu will uns der Monai Elul spornen, damit er uns zu einer Zeit der Weihe und Läuterung werde. Kleines Feuilleton. Landwirtschaftlicher Dialog auf einer Fußtour. „Guten Tag, Herr Hensen! Wollen wir den Heimweg nach F. zusammen machen?" „Ach, guten Tag, Herr Israel, gewiß! Sie sind ein guter Schrittmacher. Mit ihnen kommt man vorwärts/ „Sehr schmeichelhaft, Herr Hensen. Aber in Wirklichkeit haben Sie doch die geübteren Wandererfüße." „Mal gewesen, Herr Israel! Die schweren Zeiten legen sich wie Blei an die Beine." „Kopf hoch, Herr Hensen! Das sind wir doch alle chon gewohnt. Oder kennen sie einen Landmann, dessen Anwesen jetzt so rentiert, daß er nicht zu klagen hat?"

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