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Der Israelit · 1930-08-21 · Heft 34 (21.8.1930) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 34 (21.8.1930)
Date
1930-08-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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21. August 1930 Nr. 34 Frankfurt a. M„ den Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum (((ö| Begründet ppn Dr. Lehmann in Mainz. 1 . l\I i Abonnement ab JE 1829: Deutschland 130 Mark.monatlich; Ausland: Bterteljahrvreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 5.; Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.28.18 Lire; Jugoslavien 55 Din.; Litauen 7.50 £11.; Rumänien ab l. 7. 27. 150 Lei; Polen 4 deutsche Goldrnark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schwerz 5 ffo* Tfchecho-Slowakei 25 Leonen; Ungarn Pengö 5 ab 1. Juli 1927; Dänemark 3.60 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige.- Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die siebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Famtlienanzeigen nur 40 Pf. Die 75 mm breite Reklamezetle: letzte Textseite 2.— Mk., vorletzte Textsette 2.50 Mk.; Chiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch den' Berlag des Israelit G. m.b. H., Fiankfurt a. M, Rechneigrabenstratze 7, Tel. Hansa 21084 kow. durch sämtl- Annoncen-Enped. d. In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Langestr. 7. II, Tel. Hansa 25865. Platzvorschr. ohne Berbindlichk. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19802. — Außerdem an: Postsparkaffe Wien Nr.79805. — Poftsparkaffenamt Budapest Nr. 18424.—Postscheckkonto Warschau Nr. 190757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIII7254. — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24869 — Böhmische Nntonbank in Prag—Banca Marmarosch Blank & Co. ht Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Der Hamburger Gemeindekonflikk. Etwas mehr als drei Jahre ist es her, daß wir an dieser Stelle einen in der großen Hamburger Gemeinde ausgebrochenen Konflikt erörterten, der scheinbar lediglich um die Bewilligung oder Nichtbewilligung einer Gemeindesubvention für die orthodoxe Töchterschule J ging, in Wirklichkeit aber an die Grundvoraussetzungen der alten und lang bewährten Hamburger -Gemeinde-Verfassung rührte. Schon damals zeigte sich, daß die Unterorbnun g der Gemeinde als so l ch e r u n t e r das Religionsgesetz auf der einen Seite in Frage stand und auf der anderen Seite eine schwere G e w i s s e.n s b e d r ü ck u n g der Orthodoxie, die sich zu einer gleichberechtigten Anerkennung des neologen Abfalls im Rahmen einer jüdischen Gemeinde nicht hergeben kann. Wir schlossen damals mit der Mahnung, es nicht durch Eigensinn und Rechthaberei zu einer völligen Unterwühlung der Hamburger Verfassung kommen zu lassen. . Die weiteren Vorgänge, die sich seitdem vollzogen haben/zeigen leider, daß unsere Mahnung keineswegs auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Die .'Dinge haben ihre folgerichtige Entwicklung genommen" und wir stehen heute vor der Tatsache, daß einer der Führer der Hamburger Gemeindevrthodoxie in offener Sitzung das erstaunliche, den Tatsachen widersprechende Bekenntnis ablegt, die Orthodoxie habe jederzeit „aus freiem W i l l e n u n d mit e i ge n e r Verantwort u n g " die religiösen . und kulturellen Bedürfnisse auch der Neologie als anspruchsberechtigt in der Hamburger Gemeinde anerkannt. Daß unter diesen Umständen, nachdem die hier verkündete Theorie leider bei verschiedenen konkreten Anlässen in die Tat umgesetzt worden ist, sich in Hamburg eine Austrittsbewegung entwickelt hat, braucht nicht wunder zu nehmen. Angesichts der prinzipiellen Bedeutung des "ganzen Vorgangs, die von der Zahl der zunächst Ausgetretenen unabhängig ist, geben wir im folgenden, einen Aufsatz im Wortlaut wieder, den Herr Wolf S. Jacobson in Hamburg in ber dort erscheinenden Deutsch-Israelitischen Zeitung veröffentlicht hat und der der Allgemeinheit ein Bild von den bei dem Konflikt in Frage kommenden Hauptproblemen gewährt. Der Artikel lautet: l. . In der letzten Nummer Ihrer gesch. Zeitung berichten Sie über die Sitzung des Repräsentantenkollegiums vom 7. Juli. Sie bringen die Erklärung des Herrn Philipp Peine und die Stellungnahme eines orthodoxen Gemeindevorstehers hierzu. Die Redaktion selber knüpft an diese letzterwähnten Ausführungen beachtenswerte Feststellungen. Dennoch fei mir gestattet, zu diesen Ausführungen nochmals Stellung zu nehmen, weil sie grell die Verwirrung beleuchten, zu der man es in Hamburg unter dem Motto „Einheit um jeden Preis" gebracht hat, weil ein Mann sie gesprochen hat, der durch seine private jüdische Lebensführung jedermann ein Vorbild ist und schließlich, weil dessen Meinungsäußerungen in Hamburg in der Regel als aus der Ideologie des Achduth fließend, deren exponiertester Vertreter er hier ist, angesehen werden. So sei zunächst festgestellt: die Behauptung, die Orthodoxen in Hamburg haben jederzeit aus freiem Willen und mit eigener Verantwortung die religiösen und kulturellen Bedürfnisse der Liberalen in, Hamburg anerkannt, steht nicht nur im schroffen Gegensatz zu den tatsächlichen hiesigen Verhältnissen, sie steht auch im absoluten Gegensatz zu den Erklärungen, die wieder und wieder die anerkannten hakachischen Führer des Achduth abgegeben haben. Nicht nur, daß der große Würzburger Raw, auf den man sich in gemeindeorthodoxen Kreisen zu berufen pflegt,, die Lehren des liberalen Judentums, sein Gebetbuch, seine Ablehnung des Offenbarungscharakters der Thora unzweideutig als Minus und Apikorsus bezeichnet hat, auch der ehrwürdige Mannheimer Raw, der halachische Führer des Achduth, hat, wo immer er sich zu diesen Dingen geäußert hat, das genaue Gegenteil dessen gesagt, was in Hamburg der exponierte Vertreter seiner Organisation sagen durfte, ohne den Widerspruch aller Gesetzestreuen im Repräsentantenkollegium, wie immer sie sonst auch religionspolitifch eingestellt sein mögen, zu finden. Wenn der Mannheimer Raw den Begriff des Arewuth weitergefaßt wissen will (auf Grund eines Responfums von Rabbi Jizchok Etchonon), nicht nur als Verpflichtung zur bloßen Zurechtweisung, sondern auch als Pflicht der indirekten Verhütung von Uebertretungen, und daraus unter Umständen eine (von andern zeitgenössischen Führern bestrittene) Pflicht des Nichtaustritts folgert, dann wird dies jedem, und mag er auch noch so voreingenommen sein, zeigen: Hamburger Achöuth und Mannheimer Achduth verhalten sich wie schwarz zu weiß. Hier wird man nicht müde in der Zurechtweisung, vielleicht gelingt es, „die andern", und wären es auch nur wenige, zum eigenen Ideal zu bekehren. Dort wird man nicht müde in der höflichen Verbeugung vor „den andern", anerkennt „ f r e iwillig " ihre religiösen und kulturellen Bedürfnisse. Und dabei nimmt man keine Rücksicht auf die Gefühle jener Orthodoxen, die — mag der liberale Repräsentantenvorsteher sie auch als Eigenbrödler bezeichnen und mag es ihm auch ganz unbekannt fein, daß Gewissensbedenken es waren,' die einen Teil von ihnen aus der Gemeinde austreten ließ — dem Herzen des orthodoxen Gemeindevorstehers näher, viel, viel näher stehen müßten als die Liberalen. n. Wir wehren uns dagegen, daß ein orthodoxer Gemeindevorsteher Hamburgs Erklärungen abgibt, nach denen Orthodoxie Und Liberalismus als Richtungen zu betrachten seien, die einander aus freiem Willen und eigener Verantwortung anerkennen und nach denen die Orthodoxen liberale Bedürfnisse kultureller und religiöser Natur anerkannt hätten, sonach also ihre Durchführung fördern. Wir möchten hier daran erinnern, was ein andeer orthodoxer Gemeindeführer vor bald zehn Jahren geschrieben hat: „Wir können dem Versuch, der Welt, dem Staate, sagen wir vor allem, dem eigenen Bewußtsein eine nur nach „Richtungen" nuancierte religiöse Einheit da vor- Zutäuschen, wo sich Wahrheit und Lüge wie Ja und Nein gegenüberstehen, nur den lautesten Protest entgegenrufen und müßten diesen Protest aufrechterhalten, wenn auch materielle Nöte dringendsten Charakters die Betätigung des alten Wahlspruchs tdbji mp nm „die Wahrheit erwirb, aber verkaufe sie nicht!" noch so schwer machen!" Wir wehren uns dagegen, weil eine Orthodoxie, die ein anderes Judentum als das an Thora min Haschomafim glaubende neben sich als eine „legitime, gleichberechtigte Gedankenrichtung des Judentums anerkennt, sich selbst damit gleichzeitig zu einer ebensoviel oder ebensowenig berechtigten Partei erniedrigt und so . den schnödesten weltgeschichtlichen Verrat an der gerade von ihr durch die Zetten zu tragenden G'ttesidee in der Absolutheit ihres Wesens und ihrer sittlichen Forderungen begeht." 1

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