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Der Israelit · 1930-08-07 · Heft 32 (7.8.1930) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 32 (7.8.1930)
Date
1930-08-07
Page
– (sequence 15)
Language
German
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7. August 1930 Der Israelit Blätter Nr. 12. Seite 3 tigkeit und Gewissensfreiheit angemessen fein könnte, in gewissen Fällen und gewissen Personengruppen gegenüber einen anderen Ruhetag als gerade den Sonntag zu gewährleisten. Im Zweiten Absatz von Ziffer 1) des Vorschlags heißt >e.s alsdann, daß die Ruhezeit soweit ach,jmöglich dem ganzen Personal jedes Betriebes gleichzeitig gewährt und möglichst derart festgesetzt werden soll, daß sie auf den durch Herkommen oder Brauch des Landes oder der Gegend bestimmten Ruhetag fälljb. Wenn die Internationale Arbeitskonferenz grundsätzlich sich geneigt zeigen sollte, den Gesichtspunkten, die wir angeführt haben, einige Bedeutung zuerkennen, so würden 'wir beantragen, im Falle einer Nachprüfung des Vorschlages von 1921 den Absatz 2 von Ziffer 1) dadurch zu ergänzen, daß hinter die Worte „oder der Gegend" noch eingefügt wird: „oder durch das religiöse Bekenntnis d e r I n habe r o d e r d e r Angestellte n." Durch eine solche Hinzufügung wäre den Mtgliedern der Internationalen- Arbeitsorganisation ein Hinweis darauf gegeben, daß sie im Rahmen des Möglichen bemüht sein sollten, diese segensreiche Einrichtung des wöchentlichen Ruhetages mit einer weitgehenden Schonung der Gewissensfreiheit und der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit aller Staatsbürger zu verbinden. - ad. d) Wir sind uns darüber klar, daß die von uns ad. b) und c) gestellten Anträge nur in dem Fall Aussicht auf Verwirklichung haben, daß das Uebereinkommen bezw. der Vorschlag von 1921 überhaupt einer allgemeinen Revision unterzogen wird, was wohl erst 1931 der Fall sein dürfte. Anders verhält es sich jedoch mit den nachfolgenden Ausführungen, die in Verbindung stehen mit der bereits festgesetzten Tagesordnung der bevorstehenden Internationale Arbeitskonferenz im Mai 1930. Die Konferenz wird sich im wesentlichen mit der Dauer der Arbeitszeit der Angestellten zu befassen haben und es befinden sich in dem den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation vorliegenden Fragebogen eine ganze Anzahl Punkte, zu denen unsere Wünsche und Anträge in unmittelbaren Zusammenhängen stehen. a) Im Einklang mit den auf Seite 111 bis 113 des Grau-Berichtes über die Arbeitszeit der Angestellten mitgeteilten gesetzlichen Bestimmungen mehrerer Länder beantragen wir ergebenst, in das beabsichtigte „Uebereinkommen" oder in den beabsichtigten „Vorschlag" zur Regelung der Arbeitszeit der Angestellten auf alle Fälle eine Bestimmung aufzunehmen, die die V e r t e i l u n g der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden 0dev der zweiwöchentlichen Arbeitszeit von 96 Stunden den Unternehmungen' freigibt und für den Füll der Begrenzung der täglichen Arbeitszeit die Maxim'ylgrenze nicht geringer als- 10 Stunden bemrßt. ' -,1:- ' Die Gründe für diesen Antrag!? sind die gleichen, wie sie sinngemäß aus Seite 4 dieser Eingabe mit Bezug auf die gewerblichen Betriebe , dargestellt sind. Wir möchten aber noch ergän- I" zend hinzusügen, daß die schwierige Lage der aus religiösen Gründen eine regelmäßige Sabbatruhe einhaltenden'Handelsunternehmungen Noch dadurch verschärft wird, daß neben den Sabbaten auch die jüdischen Feiertage ins Gewicht fallen, die häufig 2 Tage hintereinander mitten in die Woche fallen und den glaubenstreuen jüdischen Arbeitgebern daher die schwersten Opfer auserlegen. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, eine Entschädigung hierfür im Rahmen des Möglichen dafür zu bieten, daß zum mindesten bis zu einer maximalen Arbeitsdauer von 10 Stunden täglich eine Nachholung der versäumten Arbeitsstunden gestaltet! wird. Möglich wäre natürlich auch, im Rahmen der in Aussicht genommenen besonderen Bestimmungen über das „Nachholen verlorener Arbeitsstunden" (Ziffer 10 des Fragebogens) eine Bestimmung zu empfehlen, die den hier angeführten Schäden infolge der Feiertagsruhe einigermaßen abhilft. b) Sollte, wie es im Wortlaut des Fragebogens (Frage 7 Buchstabe e und.f) die Regelung des wöchentlichen Ruhetages im Handelsgewerbe in die Beratungen über die Dauer der Arbeitszeit. einbezogen werden, so beantragen, wir im Hinblick auf die allgemeine Bedeutung der von uns dargestellten Interessen in den Vorschlag oder das.Uebereinkommen eine ausdrückliche Bestimmung des Inhaltes aufzunehmen, daß solchen Handelsbetrieben, die gemäß einer der Verwaltungsbehörde abzugebenden, jährlich zu erneuernden Erklärung, ihren Angestellten eine regelmäßige 25stündige Sabbatruhe gewährleisten, die Beschäftigung solcher Angestellten gleichen Bekenntnisses bis zu einer gewissen Höchstdauer von. Stunden an . Sonntagen gestattet werde. Sollte es zu einem Uebereinkommen oder zu einem Vorschlag, der sich aus die Regelung des wöchentlichen Ruhetages bezieht, aber nicht kommen, so gestatten wir uns im Hinblick auf die unmittelbar bedrohliche kritische Lage der von uns vertretenen glaubenstreuen israelitischen Kreise in allen Ländern die herzliche Bitte, die Internationale Arbeitskonferenz wolle durch eine besondere .Entschließung den Mitgliedern empfehlen, aus die Interessen der eine regelmäßige 25stündige Sabbatruhe beobachtenden jüdischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne der Gewissensfreiheit Rücksicht zu nehmen. Wir würden in der Annahme lediglich einer solchen Resolution insbesondere im Hinblick auf die überzeugenden Aussührunegn des Direktors des Internationalen Arbeitsamtes auf Seite 26 des Berichtes xwt die Internationale Arbeitskonferenz von 1929 zwar keine unmittelbar wirksame Maßregel erblicken, aber es wäre dann wenigstens grundsätzlich die Berechtigung des von uns vertretenen Prinzips anerkannt und wir würden uns Vorbehalten, bet der Weiterentwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung insbesondere bei einer Revision der Uebereinkommen und- Vorschläge von 1921 eine konkretere Berücksichtigung der von uns vertretenen Interessen zu beantragen. Wir beantragen endlich einem von uns vorzuschlagenden Beobachter die Teilnahme an der bevorstehenden 13. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz zu gestatten, damit uns Gelegenheit gegeben fei, dis in dieser Eingabe dargestellten Gesichtspunkte gegenüber den Mitgliedern d>er Internationalen Arbeitskonferenz auch persönlich) zu vertreten und. etwa wünschens- , / vierte.Informationen ertejlen zu können. Rabh. Rai und Exekuiiüe bei Weltorganisation j „Agudas Iisroel" ü'üüiv: Wien Frankfurt« a. M i : London ''' Warschau Exekutive dtzr ^Pvale-AgiMs IiStvtzl" in Polen AngefieMen-Bünd „Agudas Jisroel" >! ' in Deutschland. An die Jugendgruppen der A. I. Jugendorganisation in Deutschland. , Liebe Freunde! ,; . In unserem Aufruf an alle Gruppen haben wir versucht, in streng sachlicher Weise die Gründe darzutun-!Me uns zu unserem Borgehen, und unserer Stellungnahme dem O.-B. gegenüber bewogen haben. In der vorliegenden Antwort, des O. B. müssen wir mit großem Bedauern gerade diese Sachlichkeit , vermissen und darüber hinaus feftstesien, daß versucht wird, durch stillschweigendes Uebergehen wichtiger Fakten und falsche Interpretation-unseres Rundschreibens unseren berechtigten Vorwürfen die Spitze abzubrechen. Wir wollen einer solchen Taktik nicht folgen und wollen auch nicht die hierfür entsprechende Antwort geben, denn wir haben nicht das Interesse, Zwiespalt in unseren Reihen zu säen, sondern wir wünschen nur, das richtig zu stellen, was in den Augen der Leser irreführend erscheinen muß, und dann diesen die Krittk überlassen. Der O. V. sucht unter Punkt 2 seines Rundschveibens'unsere Bestrebungen so darzustellen, als ob die Hamburger Gruppe die AJJO.auflösen wollte und man zitiert, in Anführungszeichen gesetzt: „Aufhebung des bisherigen Zusammenschlusses in der AJJO." Es gehört doch wohl in den Rahmen einer sachlichen Erwiderung, daß 'man r i ch t i g zitiert und nicht einen in Parenthese gesetzten Nebensatz, der lediglich eine kommentatorische Bedeutung hat, als Beweis präsentiert. Unser Antrag lautete: „Die Jugendgruppen werden — unter Aushebung des bisherigen Zusammenschlusses in der Agudas Jisroel-Jugendorganisation — in ein Jugenddezernat zusammengefaßt, welches direkt der Landesorganisation der Agudas Jisroel angeschlossen ist. Die Aufgabe des Jugenddezernates ist es, ein Erziehungsprogramm aufzustellen und den Jugendgruppen alles notwendige Material und jegliche Unterstützung zur Durchführung des Programms zur Verfügung zu stellen." Unserer Aufbauarbeit, die wir im Auge haben, (nicht ein Auflösungsversuch (!)) und der Schaffung des Jugenddezernates wird mit keiner Silbe Erwähnung getan. Wie nennt man das?? Unser Antrag unterlag nicht dem § 9 der Organisationsstatuten, denn er bezweckte lediglich eine Umformung der Organifationssorm und war daher auf einem ordentlichen Delegiertentag zu diskutieren Die Begründung, daß sich zu wenig Teilnehmer für den, Delegiertentag gemeldet hatten, haben wir schon einmal gehört, aber sie wirkt immer noch nicht sehr überzeugend. Darauf aber haben wir kerne Antwort erhalten,,weshalb man nicht rechtzeitig mit der Organisatton des Delegiertentages begonnen hat, der Dezember 1929 fest beschlossen war. Bei genügender. Vorbereitung wäre auch die Beschickung reichlicher gewesen. Bis vor kurzer Zeit hatte dem O. V. noch eine bezahlte Kraft zur Erledigung der schriftlichen Arbeiten zur Verfügung gestanden und nur der Untätigkeit des O. V. hat man es zuzuschreiben, wenn der Delegiertentag nicht zustande kam. Es ist billig, den Gruppen mangelndes Interesse vorzuwerfen, wenn man nichts getan hat, trotz Bundestag 1928 und Kenessio Gedaulo, die Begeisterung der jüdischen Jugend wachzuhalten und anzufeuern. Selbst auf dringende Briefe und Anregungen hat der O. V. nicht geantwortet oder erst nach Wochen sich zur Antwort bequemt. Jetzt sitzt in Frankfurt ein Rumpfkabinett, das scheinbar selbst nickst. mehr ein noch ans weiß und mit, einer: Vertagung bis zum Winter Vogel Strauß- Politik treibt.^ '•;U'. , . ,■> - , ^Können die Herren uns erklären, warum im Winter ein Bundestag und ein Delegiertentag wohl' möglich ist, der im Sommer angesichts der schweren . wirtschaftlichen u Lage unterbleiben mußte? Ist die Garantie gegeben, daß zu Weihnachten die finanzielle Krise überwunden ist? Was sollen solche Widersprüche, die nur die Unzulänglichkeit des Rechtfertigungsversuches um so deutlicher aufzeigen. . Noch eines müssen wir betonen: In einigen Gruppen scheint die Meinung zu herrschen, als ob wir eine Verlegung des O. V. nach Hamburg anstrebten. Nichts liegt uns ferner. Wir wünschen nichts als eine Gesundung der Agudas Jisroel-Jugendgruppen, als eine Verbreitung und Vertiefung^ des Ägndagedankens in weitesten Kreisen der jüdischen Jugend und sehen den Weg dazu, angesichts des völligen Versagens der bisherigen Leitung, durch die freiere Form eines Jugenddezernates, das das Gelenk einer mächtigen Bewegung seinsoll, welche nicht in die hemmende Kapsel einer Organisation eingesponnen werden darf. Wir leiden an Ueberorganisation und wissen aus den vielen Zustimmungen, die wir schon erhalten haben, einen großen Teil der Agudajugend mit uns einig.

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