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Der Israelit · 1930-07-17 · Heft 29 (17.7.1930) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 29 (17.7.1930)
Date
1930-07-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Nr. 29 Der Israelit 17. Juli 1930 täten u. a. auch eine Unterschriftsleistung sofort nach Ankunft der Dampfer — d. i. amSabbat — verlangen. Somit können jüdisch-gesetzestreue Passagiere z. Zt. die erwähnten - ampfer nicht benutzen, ohne sich erheblichen Schwierigkeiten bei der Landung auszusetzen. Der obenerwähnte Verein hat sich mit der Hamburg- Amerika-Linie in Verbindung gesetzt, die zugesagt hat, sofort Verhandlungen mit den amerikanischen Einwan derungsbehörden aufzunehmen, um einen Weg zu finden, jüdischen Passagieren die Unterschristsleistpng ohne Uebertretung des Sabbatgesetzes zu ermöglichen. Wie bereits in den Heften des genannten Vereins bekanntgegeben, hat die H. A. L. Vorkehrung getroffen, daß jüdische Fahrgäste bis Nacht an «ord bleiben können, und daß die Zollabfertigung des Gepäcks erst nach der Landung der betr. Fahrgäste vorgenommen wird. Der Verein zur Förderung ritueller Speisehäuser e. V. wird eine Mitteilung ergehen lassen, sobald die obenerwähnten Verhandlungen mit den Einwanderungsbehörden zu einem positiven Erfolg geführt haben. Weiteres zur Entwicklung der Kölner Synagogengemeinde. Köln, 13. Juli. Die Frage der Einführung des sogen. Einheits-Gebetbuches des Preußischen Landesverbandes hat inzwischen lebhafte Beunruhigung bei den regelmäßigen Besuchern der liberalen Synagoge Roonstraße hervorgerufen, die ihren Ausdruck in einem mit zahlreichen Unterschriften versehenen scharfen Protestschreiben an die Gemeindeverwaltung fand. Die Unterzeichner lehnen als regelmäßige Besucher des G'ttesdienstes die Einführung des fraglichen Gebetbuches ab und verbitten sich unter Androhung der Konsequenzen weitere Reformen nach links. Diese Protestkundgebung wie überhaupt die allgemeine Mißstimmung der Gemeindemitglieder gegenüber den liberalen Reformgelüsten dürste bei den aller Voraussicht nach im Herbst ds. Js. stattfindenden Neuwahlen eine sehr bemerkenswerte Rolle spielen. Wie sich die Entwicklung der Gemeindeverhältnisse nach Inkraftsetzung der neuen Satzungen mit der Kultus- und Religionsfchul-Trennung gestaltet, läßt sich naturgemäß heute noch nicht übersehen. Es wird Aufgabe der konservativen Kreise sein, die Vorteile, die ihnen die Kultustrennung bringen kann, zum Ausbau ihrer religiösen Einrichtungen zu verwerten. Inzwischen werden sie ihre ganzen Kräfte einzusetzen haben, um das Religionswesen in einer Weise auszugestalten und zu verbessern, daß eine glaubensstarke gesetzestreue Jugend herangebildet wird. Daß dazu in erster Linie vorbildliche Erzieher erforderlich sind, die in Lehre und Leben auf thoratreuem Boden stehen, ist ohne weiteres klar; denn die Unkenntnis der jüdischen Lehre und der vieltausendjährigen Geschichte des jüdischen Volkes hat in vielen Kreisen einen solchen Jndifferentismus erzeugt, daß es erschreckend ist. Es fehlt die entflammende Idee und der Idealismus; man sucht nach zeitgemäßem Ersatz für die zerbrochenen Gesetzestafeln. Man glaubt, eine „Renaissance" des Judentums durch die „Phrase": „Lebensnähe der Religion" herbeiführen zu können und bildet sich ein, in einem Herrn den Verkünder einer neuen Heilsbotschaft zu finden, der sich Rabbiner nennt, der der Reform-Synagoge in der Johannisstraße Berlin nahesteht und dessen Lehren oder Irrlehren mit dem Judentum wohl kaum mehr etwas zu tun haben. Diese Gemeinschaft nun hat sich als erster „ K u l - tusverein" etabliert und wurde bei der letzten Repräsentanten-Sitzung nach Prüfung seiner Statuten als solcher anerkannt. Nach Ablehnung der Vertagungs-Anträge fand der vom Vorstand vorbereitete Vertragsentwurf mit einigen Aenderungen die Genehmigung einer knappen Mehrheit. Er sieht vor, daß die Synagogengemeinde von denjenigen Steuern, welche die Mitglieder der „Gemeinschaft" zahlen, 30 Proz., mindestens Mk. 20.000 und höchstens Mk. 30.000 an die Gemeinschaft zurückzahlen. Nach den Erfahrungen, die man in der Reformsynagoge Johannisstraße Berlin gemacht hat, ist der Zweifel wohl berechtigt, ob nach dem ersten Rausch der Begeisterung die „Sonntags-Weihestunde" auch nur im Entferntesten dem Interesse begegnet, das die Veranstalter erwarten. Die Zukunft wird lehren, daß es besser angelegtes Kapital gewesen wäre, wenn die Vereinigung ihre materiellen Kräfte anderen und sinnvolleren jüdischeren Zwecken zugewandt hätte — wie z. B. dem Wohlfahrtswesen, das sich in der bittersten Not befindet — statt einen neuen unnötigen Riß in die Gemeinde hineinzutragen. Oesterreich. „Freie deutsche Studentenschaft" gegen Arierparagraphen. W i e n, 10. Juli. Zur Abwehr, der in der neuen „Studentenordnung" an der Wiener Universität zutage getretenen Tendenzen wurde eine „Freie Deutsche Studentenschaft" gebildet. Diese wendet sich jetzt in einem Aufrufe an dieOeffentlichkeit, in dem es u. a. heißt: „Die neue Studentenordnung verfolgt offenkundig Und eingestandenermaßen den Zweck, den bisher bloß von einer relativ kleinen Studentengruppe verfochtenen „Arier-Paragraphen" zu einer offiziellen Einrichtung der Hochschulen zu machen und ihn — von diesen ausgehend — auch im gesamten öffentlichen Leben des Bundesstaates zur Geltung zu bringen. Faßt diese Richtung Wurzel, so würde sie nicht nur zu einer schweren persönlichen Benachteiligung vieler wertvoller, um ihr Land hochverdienter Staatsbürger führen, die die Folgen eines wissenschaftlich unhaltbaren Rassendünkels gar bald in ihrem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu spüren bekommen würden, sondern es würde auch eine neue Spaltung, neue Zersetzung ln unser schwer um seine Existenz ringendes Staatswesen getragen werden. pole«. Ein Rabbinerprozeß in Polen. K i e l c e, 1. Juli. Ein Prozeß gegen zwei Rabbiner hat folgenden Tatbestand zur Grundlage. Ein hiesiger Bürger namens L e w i n war getauft und lebte in Ehegemeinschaft mit einer christlichen Frau. Eines Tages bekam er Reue und kehrte zum Judentum zurück. Dabei ließ er feine christliche Frau im Stich und heiratete ein jüdisches Mädchen. Auf Empfehlung des Kielcer Raw hat Rabbiner E l w i n g aus Malogotsch die religiöse Trauung oei Lewin vorgenommen. Lewin wurde daraus der Bigamie angeklagt und die genannten Rabbiner kamen wegen Beihilfe zur Bigamie ebenfalls auf die Anklagebank. Als religiöse Sachverständige wurden Rabbiner P o s n e r und Professor S ch o r aus Warschau vernommen. Rabbi Posner erklärte in seinem Gutachten, daß gesetzlich ein Fall der Bigamie hier nicht vorliegen könne. Lewin war mit der ersten Frau nur zivilamtlich getraut, der zweiten, der jüdischen Frau, war er aber religiös angetraut. Nach religiösem Rechte gelte die erste Heirat nicht, seitdem Lewin wieder Jude ist. Die Rabbinen, die die religiöse Trauung Vornahmen oder ermöglichten, konnten sich auf diesen Standpunkt stellen. Beide Rabbiner wurden daraufhin f r e i gesprochen. Der Prozeß gegen Lewin wurde vertagt. Aus dem Chaos heraus. Warschau, 9. Juli. Die chaotischen Verhältnisse in der—Warschauer Kehilla erreichten schon einen unerträglichen Grad. In einer gemeinsamen Beratung des A. E. der A g u d a s I i s - r o e l und der orthodoxen Fraktion im Kehillarate wurden bedeutsame Beschlüsse gefaßt, darauf hinausgehend, der hemmungslosen Diktatur der Herren Farbstein und Feldstein unter allen Umständen ein Ende zu bereiten. In einer Beschlußfassung wurde auch Kritik an der Haltung mancher orthodoxer Ratmänner geübt, die durch Lässigkeit den unhaltbaren Zustand mitverschulden. Die Versammlung beschloß, mit aller Energie aus eine baldige Auflösung des Kehillarates und Anordnung neuer Wahlen hinzuarbeiten. Bis dahin muß die orthodoxe Fraktion im Kehillarate in schärfster Opposition bleiben. Es sei darauf zu dringen, ■ daß die vom Rate wiederholt beschlossene Kontrollkommission in Kraft trete. Eine eigene Bewachungskommission wird aus der Mitte der Versammlung gebildet. Dieser Kammission obliegt auch, orthodoxe Mitglieder, die sich gegen die Disziplin verschulden, zur Rechenschaft zu ziehen. Rutzland. Verbannung. . Moskau, 2. Juli. ^Der vor einiger Zeit zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde wegen Veranstaltung angeblich unerlaubter Sammlungen zugunsten der Synagoge verhaftete Präsident der Gemeinde von Leningrad, der berühmte Advokat Leon Gu re w itsch, ist zu dre ijäh r i ger Verb an» nung nach dem Amurgebiet verurteilt worden. Er hat die Reise nach dem Amurgebiet bereits angetreten. Gurewitsch ist einer der prominentesten jüdischen Persönlichkeiten in der Sowjetunion, die in der sozialen Fürsorge und in der Gemeindearbeit tätig sind. Deklassierte Juden sollen auswandern dürfen. Moskau, 2. Juli. Dem JTA-Vertreter wird aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt, daß die Sowjetregierung sich gegenwärtig mft dem Projekt befaßt, solchen jüdischen „Lischenzes" (Wahlrechtslosen), die keine Hoffnung haben, je in Rußland das Wahlrecht zu bekommen, die Auswande« rung aus Rußland radikal zu erleichtern. Soollte diese» Projekt verwirklicht werden, so werden vor allem Rabbiner und andere religiöse Funktionäre, ebenso einstige Großkaufleute, aus Rußland auswandern dürfen. Jüdische Kommunisten bekämpfen dieses Projekt, das ein--- zig und allein jüdische „Lischenzes" berücksichtigt; es besteht aber begründete Aussicht für Annahme des Projektes. Belgien. Eröffnung einer Jefchiwo in Belgien. Antwerpen, 11. Juli. In Heide bei Antwerpen hat sich am letz-- ten Juni-Sonntag ein Ereignis vollzogen, das nicht, nur symptomatisch ist für den erfreulichen Aufstieg thoratreuen Geistes in Westeuropa, sondern das auch praktisch von größter Bedeutung für die Erziehung des Heranwachsenden Geschlechtes im Westen werden kann: die Eröffnung einer Jefchiwo. Dank den Anstrengungen eines wackeren Gemeindemitgliedes, des Herrn B. Masel, den das Vorbild von Montreux: auf den Gedanken brachte, auch bei uns in BelgiqN der Thora wiederum eine echte Heimstätte zu bereiten^ ist die Anstalt zunächst mit 12 Schülern unter Leitung, eines hervorragenden litauischen Talmudgelehrten, Herrn Fleischer, eröffnet worden. Der Leiter der neuen. Ieschiwo stammt aus K e l m, wo er an der dortigen Jefchiwo bereits eine führende Stellung einnahm. Die Einweihungsrede des Ieschiwoleiters lehnte sich an die erste Mischna in «33 an und legte Zeugnis ab von der einzigartigen Verbindung von Halacha und Mussar, wie sie an der Kelmer Hochschule üblich ist. Man darf hoffen, daß dank der Energie der leitenden Persönliche keiten die Jefchiwo sich rasch entwickeln und nicht nur Zuzug aus- Belgien, Holland, England finden, sondern, auch auf werktätige Förderer zur Sicherung ihres ma-- teriellen Bestandes wird rechnen können. Schweiz. Die Internationale Konvention über die Dauer der Arbeitszeit im Handelsgewerbe. Genf, 13. Juli. Der jetzt vorliegende deutsche Text der im Juni auf der „Internationalen Ärbeitskonferenz" beschlossenen Internationalen Konvention für die Dauer der Arbeitszeit im Handels gewerbe erstreckt, die Gültigkeit der Konvention, die natürlich noch der Ratifikation der einzelnen Staaten bedarf, auf alle Arbeitnehmer in Handelsbetrieben einschließlich Post und Telegraphenbetrieben, ferner auf Beriebe, in denen die Büroarbeit überwiegt. Die bisher in den meisten Staaten schon geltende 48 Stunden- Woche wird international obligatorisch, jedoch ist — und damit ist erfreulicherweise einem der wichtigsten in den Eingaben der „Agudas Jisroel" vorgetragenen Wünsche Rechnung getragen — die Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Wochentage zugelassen. Es können also Betriebe, die regelmäßig am Samstag geschlossen sind, ihre Angestellten an 4 Wochentagen 10 Stunden und an einem Wochentag 8 Stunden beschäftigen. Reisende und leitende Personen sind aus der Arbeitszeitregelung ausgeschlossen, ebenso auch solche Arbeitnehmer, die sich

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