Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1930)
- Date
- 1930-07-10
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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I | j 5 1 cJ>e Vvart eraris <*■ O-Cc Die Beziehungen des Judentums zu Proselyten. Eine Replik von Dr. 'S. Bialoblvcki. Herr Rabb. Dr. R. Breuer hat sich die Mühe gegeben, meinen Vortrag über „Die Beziehungen des Judentums zu Proselyten und Proselytenturn" einer „eingehenden Prüfung" zu unterziehen. Das „geradezu niederschmetternde" Ergebnis, nach dem Herr Breuer eine „Fülle von Jrrtümern und Oberflächlichkeiten" sowie „eine empörende Ueberheblichkeit in der Behandlung unseres heiligen Schrifttums" bei mir zu entdecken glaubte, hielt er es für notwendig, sie in Form einer „Wissenschaftlichen" Krittk im „Israelit" Nr. 22, 24, 25 der weiteren jüdischen Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Im Gegensatz zu Breuer möchte ich nur kurz und sachlich auf diejenigen Stellen emgehen, die er beanstanden zu müssen glaubte und die durch ihren „niederschmetternden Eindruck" ihn aus seiner Gemütsruhe gebracht hatten. Ich will, soweit möglich, gedrängt aber verständlich die Gedankengänge des Herrn Dr. Breuer verfolgen. 1. In der Geschichte von Sch'chem sah ich einen Anhaltspunkt dafür, daß die Beschnittenen sich weigerten, in Gemeinschaft mit Unbeschnittenen zu leben (von einem Beweis „für das polilisch-soziale. Verhältnis zwischen Juden und Proselyten" war gar nicht die Rede). Breuer meint, es fei ein ^verkehrtes Unternehmen", da die Söhne Jükbb^ es nur naiva sagten ünh täten. Vielleicht denkt Dr. Breuer aber darüber nach, wie es eigentlich ikommt, daß Sch'chem samt seinem Volke aüf diese List ohne auch nur Schlammes zü argwöhnen, hereingesalltzn siE ÄW mußte doch das Volk, wenn es sich nur um, die, „eheliche Verbindung" gehandelt hätteden'Wn-- wand wagen, daß zu diesem Zwecke nur diejenigen, die eheliche Verbindungen eingehen wollten, sich beschneiden lassen müßten, nicht aber das gesamte Volk. Das naiaa bezieht sich doch nur darauf, daß der Antrag der Söhne Jakobs nicht ehrlich gemeint, sondern nur eine Falle zur Ausführung ihres Racheplanes war. 2. Als Beweis für die Popularität der Pflichten der Bürger den Gerim gegenüber im jüdischen Volke habe ich nicht die Thora, sondern die Septuaginta zu. Leviticus 25, 35 angeführt. Nicht an der Wiedergabe des Bibeltextes war mir gelegen, vielmehr habe ich die charakteristische Auffassung der Septuaginta, die die Unterstützung der Gerim als höchste jüdische Pflicht anerkennt, , in meiner Beweisführung hervorgehoben, was ich deutlich genug mit den Worten „n a ch der Septuaginta" zum Ausdruck gebracht habe. Der Vorwurf Breuers, daß ich mich nach der Septuaginta und nicht nach den jüdischen Exegeten richte, fällt mithin in sich zusammen. ::3. Zu der Meinungsverschiedenheit der Weisen in Ab. Sara 64b habe ich bemerkt, daß R. Meir und die Chachamim einerseits den Ger- Toschaw als Fremden betrachten, während auf der anderen Seite die Acherim ihn als einen Juden, der die Heiligkeit eines Juden entbehrt, anfehen, also kein Fremder, sondern ein nichtvollständiger Jude. Die Heiligkeit eines Juden, mit der Breuer nichts anzufangen weiß, folgt, eindeutig aus Dtr. 14, 21, wo das Newela-Verbot für Juden mit den Worten '*dt nr>« am*? vv '2 begründet wird. Ich habe der Ansicht der Acherim, daß nur der ein Ger-Toschaw ist, der sich mit Ausnahme des Newela-Verbotes zur Erfüllung aller Thora-Gebote verpflichtet hat, wie sie eindeutig aus dem Talmudtext folgt, wieder gegeben.. Darauf erklärt Breuer, „den jüdischen Gesetzen in ihrer Gesamtheit ist er auch nach der Ansicht der Acherrm keineswegs unterworfen, er ist nur den jüdischen Gesetzen unterworfen, zu denen er sickverpflichtet hat". Was soll denn das heißen? Kann sich denn nach , den Acherim der Ger-Toschaw nach freier Wahl Gesetze aussuchen, denen er sich unterwerfen will? Heißt es doch ausdrücklich: *?2pff riib'32 ix nt arm irmw mb'22 nona pin nnna niiiaxn nisa bs i'ty Ebenso Jeruschalmi ('X /n mal') ptz aann n rrvira iinsa? nisan *?2 bnpw. iv ints -j’Vapa Versteht vielleicht Dr. Breuer unter nisa ^>2 etwas anderes? Bisher jedenfalls waren diese Worte eindeutig. Zur Unterstützung seiner Ansicht, daß der Ger-Toschaw auch nach Ansicht der Acherim kein Jude ist, führt er den 'iiv'X D''2ai i"' nrr'2 (es muß 'i sein) an, wo Maimonides ausdrücklich betont, daß er zu den \ 'Ton t£wn mal» zählt. Ein Meisterstück an Beweis- -fuhrung,; Maimoniides, der sich anderselbe;; Stelle für! .die Auffassung der Ehachamim entscheidet^; als Beweis, für die Ansicht -der. ÄcheÄiN anzuführen. v 4. ^Jrsi^ Anschluß an die Entscheidüng der Halacha, wonach der Ger-Toschaw, entsprechend der Ansicht der Ehachamim, ein Fremder ist, habe ich die Bestimmung des Sifri, daß der Ger-Toschaw weder an der Grenze noch in einer Stadt wohnen darf, sondern am Stadttor,. angefülstt und habe, sie mit der Angst vor Verrat zu erklären versucht, in Analogie an Jebamoth 48b. Daraufhin erklärt Breuer (sogar im Sperrdruck!) „Bialoblocki hat den Sifri total mißverstanden". Begründung: Die Lesart des Makbim lass; fe der Ger-Toschaw soll „in derselben Stadt, in. der du selber wohnst, doch Niemals in einer besonderen Ger-Toschaw-Kolonie" wohnen, denn „Hier hat der Sifri ganz deutlich w mit i'v übersetzt", also heißt ckn dieser Stelle isw — Stadt. Und Breuer fragt mit Entrüstung, wie ich zu meiner „absurden Auffassung" . komme. Nun. sehen wir einmal zu, wer alles diese „absurde Auffassung" vertritt. In seinem nusa x"'ir> wiedergibt pnx '»l jtb 21 den iz;V <ebett dieses Satzes mit nr>S' mns '2VM^ n^2M)"' Glaubt Breuer auch uns mit Stadt übersetzen zu können? Auch der T'2*n hat unter ivV im Zusammenhang mit diesem Sifri nicht Stadt, sondern Tor verstanden. In einer Glosse zu SgStfai 'n i"' nrr'2), die Breuer später selbst zittWt, sagt der i"2«i ausdrücklich: •pm ini» i»2'Via |n»w nass;N'v2 xbi 2V' *]asnisD2 P'VIII i’jtn „ man f 0 l l i h n n i ch t i n d e r S t a d t a n> f i e d e l N, wie es in Sifri heißt: bei dir soll er wohnen und nicht in der Stadt s e l b st ". Dieser i"2«i wird auch in 2"Sj? xm rr"2Vin niaiVn angeführt. Vielleicht wagt Breuer auch dem 1"2X1 gegenüber zu erklären, daß er den Sifri „total mißverstanden" hat und daß seine Auffassung, der Ger-Toschaw dürfe nur am Stadttore wohnen, „absurd" sei. Ebenso sagt der nnta zu man' NtV nass; v»a itV iziinna Kpn :'t pis nässt t»2 sVi 2M *jas; 'isv2 st'Viiw. Aber auch für das von mir angeführte Motiv, nämlich Angst vor Verrat, habe ich eine Stütze in keinen; geringerem als dem arm pader in seinen; Kommenar pvi rin (s. 'siraV vipl' . Ausgabe Chorew zu Dtr. 23) die Worte iasy Tjn xVi erläutert: X")v N'2 i'vn iiva' rraV pi „sondern außerhalb der Stadt, damit sie die Stadt nicht den Heiden ausliefern." Auch der ani2K pa hat also ivV mit Tor und nicht mit Stadt gedeutet. Man sieht, was für Breuer „absurde Auffassung" ist, wird von den großen Mischen Autoritäten als richtige Ansicht vertreten. 5. Durfte der Ger-Toschaw nach dem Sifri nicht in einer jüdischen Stadt wohnen, sondern nur am Stadttore, so kann, die ausdrückliche Erwähnung Jerusalems im Sifrihststr hahist; verstanden werden^ daß eh dort mchh^ülMl gm Stadttore wohnsn därfl^was nur hlämitMü,sj»r-. klären Ist, daß man die. Fremden fern von der. Hauptstadt halten wollte, damit sie nichts.wwh. den poetischen Vorgängen' dort erfahren. Mit.der besonderen Heiligkeit Jerusalems, ließe sich, das Verbot des dauernden Aufenthaltes in der Stadt selbst erklären, nicht aber auch außerhalb der Stadtmauer. Soweit nach dem Sifri. Maimonides führt die Bestimmung, daß der Ger-Toschäw in' keiner Stadt wohnen 'darst wie schon der Tnwa txö zu 7n i"' n«’2“ 'Iidk ta^ai bemerkt, überhaupt nicht an. Daraus darf jedoch keinesfalls gefolgert werden, daß Maimonides den Sifri, wie der Malbiim aufgefaßt hatz da er ja dann das Verbot besonderer Ger-Toschaw-Kolonien hätte bringen müssen. Vielmehr: hat in diesem Falle Maimonides g ege n den Sifri entschieden, was der tw *?ixa z. St. ausdrücklich hervorhebt.'isvi nnixa hs.12 pvs^ 171212t. Jn'72hn 1"' 'T ni'nan n'2 erwähnt Maimonides nur, daß der Ger-Toschaw nicht in Jerusalem wohnen darf. 2Vir> aipn na prvu Diese Worte sind der Tosefta.Negaim 6, 2 entnommen. (Fortsetzung folgt.) ■XxCsiXrSaj&acli