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Der Israelit · 1930-07-03 · Heft 27 (3.7.1930) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 27 (3.7.1930)
Date
1930-07-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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3-Juli 1930 _ __ schreiben, vorausgesetzt natürlich, daß dieser Brief überhaupt echt ist. Um zu begreifen, in welcher kritischer Lage sich das religiöse Judentum in Sowjetrußland befindet, braucht man gar nicht die Emigrantenpresse zu lesen, es genügt, wenn wir die jüdischen kommunistischen Zeitungen lesen. Wir müssen nun endlich energisch protestieren, wenn die Antisemiten uns zu den Alleinherrfchenden Rußlands proklamieren. Mit demselben Recht könnte man behaupten, daß die spanischen Juden, die aus den Scheiterhaufen starben, die Alleinherrscher Spaniens in den Zeiten der Inquisition waren. Der jüdischen Religion in Rußland droht der Untergang, religiöse Juden sind in Rußland rechtlose Parias. Es droht der bittere Hungertod diesen „Alleinherrschern Sowjetrußlands!" Was kann man noch zu dien Lügen der Antisemiten sagen? Die Wirklichkeit ist entsetzlich. S. G. in K. Korrespondenzen « ßacbricbten. Deutsches Reich. Sitzung der Berliner Repräsentantenversammlung. Berlin, 27. Jüni. Am 26. Juni trat die Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde zu ihrer letzten Sitzung vor den großen Ferien, zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Frau Annie Heinrichsdorff anstelle von Frau Hamburger als stellv. Mitglied der Repräsentantenversammlung eingesührt. Hierauf verlas der Vorsitzende ein Schreiben des Herrn George G ö tz, in welchem dieser zu der Weißenseer Friedhofsangelegenheit, die in der vorigen Sitzung behandelt worden war, Stellung nimmt. Auf Antrag der Jüdischen Volkspartei wurde die Schaffung eines Spezialreferates für Studentenhilfe beim Jugendpflegeausschuß beschlossen, um ein umfassendes Studentenwerk einzuleiten, das den geistigen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Studentenschaft Rechnung trägt. Im Namen des Vorstandes gab Direktor Kareski eine Erklärung ab, in der er mit Genugtuung feststellte, daß das jüngst ergangene Urteil gegen die Berliner Synagogenschänder und dessen Begründung öurch den Gerichtsvorsitzenden geeignet seien, abschreckend und bessernd zu wirken. Die Steuerquote für das Jahr 1930 wurde wiederum auf 10 Proz. der Reichseinkommensteuer festgelegt. Es folgte eine Reihe von Subventionsbewilligungen. Der Stadtrat von Eisenach gegen die Iudenhetze. Berlin, 30. Juni. . Aus Eisenach wird mitgeteilt: Der Eisenacher Stadtrat nahm eine Mn den Sozialdemokraten und den Demokraten eingebkachte Entschließung gegen die in Thüringen betriebene Iudenhetze der Nationalsozialisten an. In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, angesichts der Befreiung der Rhe^nlande zwei Straßen und einen Platz nctch Ebert, Strefemann und Rathenau zu benennen. Der antirepublikanisch gesinnte Oberbürgermeister Janson beanstandete diesen Beschluß, obwohl nach dem thüringischen . Wegegesetz die Straßenbenennung dem Stadtrat zusteht. ' Inzwischen hat Minister Frick eine Verordnung erlassen, nach der ub st Juli nur noch dem Stadtvorstand die Benennung von Straßen zusteht.; Sühne für die Schändung der Synagoge am Kottbuser Tor. Berlin, 24. Juni. Am Montag, den 23. Juni, fand vor dem Schöffengericht. Berlin-Mitte die Verhandlung gegen die nationalsozialistischen: Schänder der Synagoge am Kottbuser Tor .stast. Angeklagt wärest der Bäckergeselle Wüstenb e r g, der Stellmächergeselle R u b a, der Bäckergeselle Meck l e n b u r g, der Konditorgeselle Döring, 'der : Arbeiter W ern icke und der Handlungsgehilfe . S ke i n l.e. Die, Angeklagten sind junge Burschen im Alter von 19 bis 22 Jahren, einige von « ihnen arbeitslos, sämtlich Mitglieder der Nationalsozialistischen Deut- D e r I s r a e l i t__ fchen Arbeiterpartei. Wernicke behauptet, überhaupt nicht an der Sache beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren gegen Wernicke wird schließlich abgetrennt, da das Gericht noch sein Alibi prüfen will. Die Angeklagten haben sämtlich vor der Polizei eingehende Geständnisse abgelegt, die sie jetzt zurückzuziehen oder abzuschwächen versuchen, indem sie behaupten, sie seien dazu gepreßt worden, da man ihnen aus der Polizei mit langer Untersuchungshaft gedroht habe. Jetzt behaupten sie, die Tat unter dem Einfluß von Alkohol verübt zu haben und ohne einen vorsätzlichen Plan. Jedenfalls schält sich aus der Verhandlung die Tatsache heraus, daß die Burschen in der Nacht vom 15. zum 16. Februar 1930 die Me Woche. Berlin. Die Polizei in Köthen verhaftete einen Studierenden des 8. Semesters der Gewerbehochschule, der die wasserspeienden Löwenköpfe des Schmuckbrunnens am Bahnhofsvorplatz zu Köthen zerschlagen hatte, weil der Stifter des, Brunnens ein Jude war. Der Täter gehört der Nationalsozialistischen Partei an. — Der Polizeipräsident Zörgiebe! empfing am Mittwoch, den 25. Jurist die Vertreter des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, Ortsgruppe Berlin. Der Herr Polizeipräsident nahm Gelegenheit, mit Nachdruck zu betonen, daß die Polizei die ihr zu Gebote stehenden Machtmittel einsetzen werde, um allen Staatsbürgern die Sicherheit von Leben und Eigentum zu gewährleisten. — Im Jahre 1922 verübte der aus Flensburg stammende Seemann Asmus A x e l s e n in Gemeinschaft mit einem Komplizen in Buenos Aires einen Raubmord an zwei jüdischen Kaufleuten, der durch die besonderen Umstände in der ganzen Welt großes:,Aufsehen erregte. Axelsen wurde erst von den argentinischen Behörden dann in Deutschland, wo er sich jahrelang unter falschem Namen herumtrieb, wegen schweren Raubes mit Todeserfolg zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 23. Juni morgens gegen 11 Uhr gelang es nun Axelsen mit einem Mitgefangenen aus dem Lübecker Gerichtsgefängnis, zu entkommen. — Dienstag abend fand eine von vielen Tausenden besuchte öffentliche Versammlung des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten gegen die Pogromhetze statt. Referate hielten Geokg Bernhard und Ministerialrat Brecht, letzterer im Namen des Reichsinnenministeriums. — Die von Dr. Goebbels herausgegebene Zeitung „Der Angriff" trägt in ihrer letzten Nr. an der Spitze in Riesenschrift die Aufschrift: „Vor Judenpogromen in Berlin". Die C. V.-Zeitung bezeichnet diesen Artikel als Roheitsrekord in der Verhetzung der Oeffentlichkeit. — Am Grabe Walter R a t h e n a u s fand am 8. Todestage eine erhebende Feier des Reichsbanners statt. Freiburg. Hier verhandelte gestern der Allgemeine Studenten- Ausschuß unter stärkster Beteiligung über den von nationalsozialistischer Seite gestellten Antrag auf Einführung des Numerus clausus für jüdische Studierende. Der Antrag wurde mit 22 gegen 3 Stimmen abgel e h n t. Wiesbaden. Der Polizeipräsident hat ryegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bis auf weiteres alle Veranstaltungen der Nationalsozialisten unter freiem Himmel v e r boten, da diese Veranstaltungen der Nationalsozialisten eine nachteilige Wirkung auf den Fremdenverkehr Wiesbadens ausgeübt haben. Synagoge mit riesigen Hakenkreuzen beschmierten, sowie der Aufschrift: „Juda verrecke!", „Juda den Tod" und „Die Rache naht", wobei einige von ihnen „Schmiere standen". Deswegen wurde gegen sie die Anklage wegen Aufreizung zum Klassenhaß und wegen vorsätzlicher Beschädigung von Gegenständen, die dem g'ttesdienstlichen Gebrauch dienen, erhoben. Der Vorsitzende führte die Verhandlung außerordentlich sorgfältig und versuchte immer wieder, an die besseren Instinkte der Angeklagten, die sie etwa aus dem Vaterhause noch gerettet haben, zu appellieren. Er weist sie auf die besonders verderbliche Gesinnung hin, die in der Besudelung eines G'tteshaufes sich ausdrückt. Auch ihr Versuch des gegenseitigen Abschiebens der Hauptschuld wird von ihm als wenig heldenhaft gekennzeichnet. _Nr. 27. Seite 5 Zum Teil erklären die Angeklagten jetzt, daß sie ihre Tat als unüberlegte Dummheit bereuen. Als Zeugen werden nur die mit der Sache betraut gewesenen Kriminalbeamten vernommen, während auf sämtliche anderen Zeugen verzichtet wird. Der Staatsanwalt plädiert in außerordentlich scharfer Weise gegen die Angeklagten (während der nationalsozialistische Verteidiger demonstrativ den Saal verläßt) und beantragt neun Monate Gefängnis. Das Urteil lautet auf j e 5 M o n a t e G e f ä n g n i s. , ...; Vereinigung badischer Rabbiner. Heidelberg, 24. Juni. Die Vereinigung badischer Rabbiner hat sich in der Sitzung, die am 25: Mai 1930 in den Räumen der Friedrich-Loge in Heidelberg stattfand, und an der auch die Kollegen aus der Pfalz teilnahmen, hauptsächlich mit Angelegenheiten praktischer Natur befaßt; u. a. standen folgende Gegenstände zur Beratung: Nach einem Referat von Bezirksrabbiner Greilsheimer-Mosbach wurde beschlossen, den bayrischen Kollegen und Gemeinden in der durch die Einführung des Betäubungszwanges für Schlachtvieh entstehenden Notlage jeden möglichen Beistand zu leisten. Die Versammlung beriet ferner über die vom Oberrat der Israeliten angeregte Statistik der israelitischen Bevölkerung Badens. Die Farge, ob Prüfungen oder Inspektionen des Religionsunterrichts oorzuziehen seien, fand eingehende Erörterung. Für Prüfungsbescheide soll ein Formular entworfen werden. Dringend notwendig erscheint eine endgültige Entscheidung des Oberrats über den Lehrplan. Bezüglich der Aufnahme ins Judentum wurden die Ansichten'zu konkreten Einzelfätten geäußert. Zum großen Bedauern der badischen Rabbiner legte Bezirksrabbiner Dr. Pinkus-Heidelberg aus Gesundheitsrücksichten den Vorsitz nieder, den er seit Gründung der Vereinigung in hingebungsvoller Arbeit durch 14 Jahre der schweren Kriegs- und Nachkriegszeit innehatte. Aufrichtiger Dank ist ihm seitens der Kollegen für alle Zeit gewiß. Stadtrabbiner Dr. Schiff- Karlsruhe wurde zum Vorsitzenden gewählt. Oesterreich. Der Wiener Universitätsprozeß. Wien, 27. Juni. Rektor und Senat der Wiener Universität verklagten den Chefredakteur der „Wiener Sonn- und Montagszeitung", K l e b i n d e r, wegen Beleidigung, weil er das von Rektor Gleispach erlassene Arier-Stud entenrecht einer scharfen Kritik unterzogen hatte. Klebinder hielt vor Gericht eine Anklagerede gegen das von Gleispach eingeführte System, das geeignet ist, die ehrwürdige Wiener Universität in der ganzen Welt herabzusetzen. Er zählte eine lange Reihe der hervorragendsten WissenschaftlerOesterreichs auf, deren Söhne nach dem Arier-Recht von der Deutschen Studentenschaft ausgeschlossen werden müßten. Rektor Gleispach fei politischer Agitator und habe das Vorwort für einen „Universitäts-Führer" geschrieben, welchem eine Proskriptionsliste der jüdischen Dozenten und der Dozenten anscheinend jüdischer Abstammung beilag. Gleispach habe, um Spenden vom Haufe Rothschild zu bekommen, dem Chef des Hauses, Baron Louis Rothschild,^-versichert, daß in dem neuen Studentenrecht nichts gegen die Juden Gerichtetes enthalten fei. Die neue Studentenordnung verletze die Verfassung. — Der Prozeß wurde vertagt. Tschechoslowakei. Jüdische Rationalität in der Tschechoslowakei nur für Jiddisch- und Hebräisch Sprechende. P r a g, 29. Juüi. Der gestrige Ministerrat hat die Durchführungsverordnung zum Volkszählungsgesetz angenommen, nach welcher als ausschließliches Kriterium der nationalen Zugehörigkeit bei der am 1. Dezember 1930 durchzuführenden Volkszählung (im Gegensatz zu der letzten Volkszählung in der Tschechoslowakei vom Jahre 1921) die Muttersprache gelten wird. Ein Einbekenntnis nach der Stammeszugehörigkeit ist ausgeschlossen. Bei der Volkszählung des Jahres 1921 haben sich auf dem Gebiete der Tschechoslowakei von 365.000 Juden 181.000 zur jüdischen Nationalität bekannt, davon entfielen aus solche Bekenner, die jiddisch oder hebräisch als Muttersprache haben (es handelt sich fast nur um karpathorussische Juden) etwa 80.000.

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