Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1930)
- Date
- 1930-06-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Nr. 24 Der Israelit 12. Juni 1930 Hier konnte man seine Genialität im Erfassen und Beleuchten des Stoffes, in der Konzeption der Gedanken erst ganz ungekürzt bewundern. Aber zu gleicher Zeit führte er mit seinen Schülern, die -er wie eigene Kinder liebte und betreute, ein Leben von riia'vri" und daß er ihnen nicht nur der Lehrer'für die Tätigkeiten des Verstandes wurde, sondern im altjüidifchen Sinne der '2i’ der alle geistigen, seelischen undmateriellen Sorgen mit ihnen erlebte und mit seiner reichen Begabung, seinem warmen Herzen und tiefen Verständnis zu behehen versuchte. Keine größere Freüde kannte er, als die, den Erfolg seiner Schüler' beobachten zu können; und wie erfüllte ihn ein berechtigter Stolz, als er sogar zwei Male einen ganz von chm ausgebildeten Schüler seinen früheren Amtssitz in Leeuwarden einnehmen sah! Daß man seine Persönlichkeit und seine Verdienste auch zu würdigen wußte, hat er auch bei Lebzeiten noch erfahren: als er seine 25jährige rabbinische Tätigkeit feierte (aus welchem' Anlasse er zum Ritter des „Niederländischen Löwen" ernannt wurde) und noch vor einigen Jahren, bei der Vollendung seines siebzigsten Lebensjahres, als ihm allerseits gehuldigt wurde und eine wissenschaftliche Festschrift zu seiner Ehre erschien. Und nun, einige Tage nach dem Offenbarungsfeste, liegen die mm1? '">22» vor unseren Füßen! Schmerzerfüllt umstand das holländische Judentum in seinen besten und hervorragendsten Vertretern die Bahre. Freitag in aller Frühe fand im Seminar eine schlichte Abschieidsfeier statt, wo Kuratorium und Schülerschaft sich die Schwere des Trennungsaktes vergegenwärtigten. Sodann wurde die Bahre, unter gewaltiger Teilnahme der jüdischen Bevölkerung der Stadt und der umliegenden Gemeinden, an den Hauptsynagogen der portugiesischen und der aschkenasischen Gemeinden, von Dozenten und Schülern des Seminars, vorbeigetragen, um dann nach Arnheim überführt zu werden, wo die sterbliche Hülle neben seinen ihm vor Jahren vorangegangenen Gattin zur Ruhe gebettet werden sollte. Dort fanden sich, außer Vertretern von sämtlichen Gemeinden feines früheren Rabbinatsbezirkes fast alle Rabbinen des Landes, sowie angesehene •»jjd O’m aus vielen anderen Gemeinden ein, um ihm das-letzte Geleit'zu geben. Unter Schofartönen trugen Rabbonim und andere ehemalige' Schüler des Verblichenen die Bahre bis in. den Hof der Synagoge, wo er so lange Jahre gewirkt. Eine unübersehbare Menge folgte dem Trauerzuge zum Friedhöfe, wo als erster Herr Oberrabbiner Vredenburg für die Gemeinden des Bezirkes, den Rabbinerverband und persönlich in einer ergreifenden Schilderung der Persönlichkeit Abschied nahm. ';! Es sprachen sodann Oberrabbiner Hirsch, Zwolle, als--Verwandter, Oberrabbiner Mäarsen, Haag, als Vertreterl>der „Wissenschaft des Ju< dentums", Konrektor Dr. de Jöngh für den Lehr-, körper des Seminars, Oberrübbiner Dasberg, Leeuwarden, im Namen seiner Gemeindetr und für die Schüler, die der ibbi in den Jahren seines Rektorates ausgebildet; Rabbiner Sarlouis für das Amsterdamer Rabbinat. Es sprachen ferner noch einer der älteren Schüler der Heranwachsenden Generation im Namen seiner Kollegen; Vertreter des Kuratoriums, des Amsterdamer Beshamidrasch, der Zentralverwaltung der jüdischen Gemeinden n v. a. Alle beherrschte ein Gedanke: pnunw» x*?i 'piam bv ’jsn* S. V. Wochenkalender. v. 14. — 21. Juni 1930 ' v. 18. — 25. Siwan 5690 Samstag 14 18* Sonntag 15 19! Montag 1s 16 20 Dienstag W 17 p'v 21 Mittwoch 18 22 Donnerstag 19 23 Freitag 20 24 Samstag 21 25 ennn prma ^-ni> Ein «Wissenschaftlicher Kurs für Rabbiner der süddeutschen Landesverbände. Von Rabbiner Dr. Raphael Breuer in AfchaffenbuW. (Fortsetzung.) Fällt so, im Lichte der Wahrheit gesehen, der *iaim bp Bialoblockis in sich selbst zusammen, so verdient eine noch schärfere Zurülkweisung ndie Ueberheblichkeit, die aus den folgenden Sätzen spricht: „Allerdings versuchen die späteren Amoräer diese Regel auf dem Wege einer nw mm abzuleiten. Daß aber nicht die nw nmn für diese Regel maßgebend war, ist schon daraus zu ersehen, daß der Raaw'd einen wirtschaftlichen Grund für sie sucht. Er findet ihn in der Erwägung, daß die Juden verpflichtet waren, dem „Ger Toschaw" seinen- Lebensunterhalt zu gewähren, eine Verpflichtung, der sie als die- Institution des Jobeljahres und also auch des Schmitajahres bestand, ohne besonderen Schwierigkeiten Nachkommen konnten; sobald aber das Jobeljahr und mithin auch die Schmita außer Uebung kam, mußte der Ger Tofchaw der Allgemeinheit zur Last fallen. Es ist schwer anzunehmen, daß dies der wirklich ausschlaggebende Grund war. War doch die Schmita letzten Endes nur einmal in sieben Jahnen."' Der Kritiker konstruiert hier einen Gegensatz zwischen iw^x p v?"i und dem „späteren Amoräer"'U'2 2*>: Während der Ausspruch des p W"i -itsr^x im Sinne der politischen Hypothese des Kritikers zu verstehen ist, versucht 'U'u m „diese Regel auf dem Wege einer nie? nvn abzuleijtent." Als ob der Ausspruch des '2'2 mder sich im Talmud unmittelbar an den des mz?bx p anschließt: iV 2iv '2 xu.n umu uw uw xmx v"v 132M X^ 'h 21B2 ünn 2M21 eine erst zur Zeit der „späteren Amoräer" entstandene Lehrmeinung und nichts vielmehr die traditionelle mw nn'n-Begründung des Ausspruches des nwbx p v"i wäre, die diesen „späteren Amoräern" aus der Vergangenheit überliefert worden war! U n d w a r u m v e r w i r f t Bialob lockt d i e niv nina des ’i’n ni? Warum findet sie keine Gnade vor seinen Augen? Man höre und staune: Weil der R a a w ’ ü f ü r den A u s s p r ü ch d e s nrv^x'p V"2e inen w irtschaftlichen Grund an gibt! Sollte man es für möglich halten, daß vor einem Auditorium von Rabbinern der Versuch unternommen werden konnte, .eine talmudische rrvn mv mit Hilfe des 7"uxi beiseite zu schieben? Hier liegt eine Verwechslung der textwissenschaftlichen G r u n d l.e g u n g eines Gesetzes mit der Aufspürung seines Sinnes vvr^pp'2^ frhgt: tj"n? Sßio. ist der Ausspruch des chv^xim Bibeltexk begründet? Alle anderen Pegeln, die in der Boraitha erwähntwerden: .’iasr mv. px '121 'i2Y'faHji rmnx mw px 121 arm werden i doch aus emetrt Bibelverse abgeleitet! Darauf antwortet er: 121 21B 21B xmx- Will etwa der Kritiker behaupten, daß der i"uxn die mv des '2'2 21 nicht gelten läßt? Der Y'2Xi stellt eine Vermutung über den S i n n des Satzes des ir$bx p wi auf, ohne daß es ihm, weiß G'tt jemals eingefallen wäre, an der niv'sirnn des '2'2 2*1 irgendwie rütteln zu wollen. Aus der falsch verstandenen Tendenz des Y'ax"» leitet der Kritiker seine Berechtigung her, an die Stelle der nw nmn seine politische Hypothese zu setzen und die wirtschaftliche Hypothese des i"2Xi als nicht „wirklich ausschlaggebend" zu bezeichnen. Und warum ist sie nicht „wirklich ausschlaggebend"? „War doch die Schmita letzten Endes nur einmal in sieben Jahren". Ja, soll denn in jedem Jahre Schmitta sein? Ist es nicht'so, daß die außerordentlichen sozial-wirtschaftlichen Fernwir- Mngen der Jobel- und Schmita-Jnstitution, von. deren Intensität wir uns heute gar keine Börstel-/ ung machen können und die sicherlich das'Werk der Fürsorge für die sozial undwirtschaftlich Bedrängten in einem heute unvorstellbaren Maße erleichtert haben, durch die Periodizität ihrer . Wiederkehr nicht beeinträchtigt, sondern gerade im Gegenteil „letzten Endes" Äst ermöglicht wurden?- :i -/.Wie an den i"uxn so wagt sich dev strittsche Zweifel Bialoblockis.auch an.dend"2ö*i heran: „Maimonides nahm-den ÄUMrMOes R..Gchimon ben Clieser als Gesetz"^Mk;>Äoh!l-^desha-ll»^ well er keine ausdrückliche Gegenansicht im Tal- Mud gefunden HM/ Ob es auch tatsächlich so war, erscheint mir zweifelhaft. Wie oben ausgeführt, bedurfte .man zur Aufnahme eines-Mer- Tofchaw " dreier „Chawerim". Bekanntlich entstand die Institution des „Chawer" zur Zeit der Schamaiten und Hilleliten und gelangte in der Epoche von Uscha zu ihrer vollen Entwicklung. Wie ist es nun möglich, daß R. Meir, der selbst der Uschaperiode angehört, die Aufnahme eines „Ger Toschaw", die nur zur Zeit der Jnnehaltung des Jobeljahres stattfand, d. h. zur Zeit des ersten Tempels, von dem Mitwirken dreier Chawerim — eine eben erst entstandene Institution — abhängig macht? Es erhellt daraus, daß nach ihrer 'Ansicht die Aufnahme eines „Ger Toschaw" auch zu. ihrer Zeit statthast war." -• Der Zweifel des Kritikers, ob : Maimonides berechtigt war, den Ausspruch des an^x p vn als Gesetz zu kodifizieren, beruht also auf dem einzigen Worte v'nun im Satze des R. Meir Ü'12N '* '122 rVs? Vi’jrt? b2 2«?in inrx Wir wollen einmal zugeben, daß der Kritiker im Rechte ist, wenn er die Berechtigung der von Maimonides in 1 ” ry Hn kodifizierten Halacha: mu *?2T»n^ stVx avm 11 px bestreitet und der Ansicht ist, daß die Aufnahme eines Ger Toschaw auch in d>er Uscha-Periode statthaft war. Ist es aber statthaft, den Beweis hierfür auf das eine Wort BM2N zu stützen? Kann und darf man wirklich aus der bloßen Tatsache, daß R. Meir das Dreimännerkollegium, vor dem ein Ger Toschaw von X"y sich lossagen muß, D’-inn 'i nennt, die Folgerung ziehen, daß die Aufnahme eines Ger Tofchaw noch in seinen Tagen statthaft war? R. Meir will doch nur ganz theoretisch den Begriff eines Ger Toschaw definieren: Ein Ger Toschaw ist der, der vor einem Kollegium von drei hierzu geeigneten Männern von X"V sich losgesagt hat, und wenn R. Meir' diese drei Männer B'*nn nennt, so spricht er eben in der Sprach!e seiner Tage, die für mriB2 pnbin ll'^ix, die es schon in Sauls und Davids Zeiten gab, den Ehrentitel eines nun geschaffen hatte. Ob in den Tagen R. Meirs eine Aufnahme von Ger Toschaw-Kandidaten wirklich stattfand oder nicht, darüber kann aus dem Ausspruche R. Meirs, der nichts anderes will und bezuieckt,. chs-den -Begriff;.-eiflgs Ger . Toschaw zu deflnietM,!puch.Hicht,.hie- Spur-eines Beweises gHölgetr. werden..,jEhMso wie der Satz, iNkiSan-- hedrmi si0b:;pp2N pp yx nun pnx n» Ätzaron, , den ersten Priester, eigen nun und alle Priester:- nach^ ihm,' 'hio in ihxer.jgeistigen -,und sittlichen: Bisdungsihre Abstammung von Aharon nicht: ver-.. leugnen, .'^.chnun nennt und hierhei keinen Anstand? nimmt, die Gesamtheit aller würdigen Glieder ' des Priesterstammes formell mit meinem Namen zu belegen, der seine Entstehung einer späteren Zeit verdankt, so und nicht anders ist auch der Satz des R. Meir zu verstehen, wenn er in einer ganzallgemeinen Defmition des Ger Toschaw-Begriffs die drei Männer, vor deren Kollegium ein Ger Toschaw vom Götzendienst sich ' lossagen muß, mit einem der Uscha-Periode entstammenden Namen charakterisiert. Nun möchten wir aber ganz entschieden betreiten, was wir oben vorläufig eingeräumt haben, daß Bialoblocki gegenüber Maimonides im Rechte ist. Hätte sich der Krillker in den i"ux-> und mv» yvu a. a. O. vertieft, dann wüßte er, daß zu unterscheiden ist zwischen dev ti l lschw e i g-e nd en Duldung eines Ger Toschaw im heiligen Lande und der-o f f iz iell e n A u f n a h m e eines Ger Toschaw durch das l'i N'U- Hatte ein Nichtjude B'iun 'i •»isa vom Heidentum sich losgesagt, dann wurde er auch in späterer Zeit, auch buim pm xbv als Ger-