Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1930)
- Date
- 1930-05-30
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2450600-2450621--76986-2534618- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 2 Nr. 22 Der Israelit 30. Mai 1930 zum masforetischen Text den Ger Toschaw „'deinem Bruder" beinahe überordnet, wenn dieselbe Thora an einer anderen Stelle die Schaffung eines förmlichen Ger Toschaw-Ghettos vor den Toren der Stadt anordnet und damit den Ger Toschaw zu einem Bürger zweiter Klasse herabdrückt, der ausgeschlossen ist vom Gebiete „innerhalb der Stadtfläche", die ausschließlich für jüdische „Privatpersonen" reserviert bleiben soll? Schon diese eine Erwägung hätte Bialoblocki veranlassen müssen, sich die Worte *payw arma genauer anzuschauen und sie im Lichte der Sifri- Erklärung wirklich und richtig zu verstehen. Im Sinne hes Sifri darf “pass? arwa nicht übersetzt werden „in einem deiner Tore", sondern es muß übersetzt werden „in einem deiner Stadte." D'Vttna'a KVi *pasrtira- In allen Städten durfte der Ger Toschaw wohnen, mit Ausnahme von Jerusalem. Daß der Sifri “pay^r „deine Städte" und nicht „deine Tore" übersetzt hat, das geht ja unzweideutig aus den Worten hervor, mit denen er fortfährt: nVia #\t kVet *payw anrra aaiK Kirnva •v»»1? a'ya „Mit den Worten *pajrip anKa will die Thora dem Ger Toschaw das Recht verleihen, in einer der Städte sich dauernd niederzulassen: Keine Stadt, in der sich ein Ger Toschaw niedergelassen hatte, sollte befugt sein, ihn als lästigen Fremden in eine andere Stadt abzuschieben, so daß er zu einem Leben der Wanderung von einer Stadl zur anderen verurteilt wäre." Hier hat der Sifri ganz deutlich asnp mit tst übersetzt. Treffend verweist Malbim auf laVaKN “pay^ra Deut. 15, 22, das im Gegensatz zu uVaKn *ppVK n ’asV B. 20 das. alle Städte im Gegensatz zu Jerusalem bezeichnet. So heißt es denn ganz im Einklang mit dem Sifri in der zitierten Stelle im Traktate Gerim, daß man den Ger Toschaw „an einem guten Orte in der Mitte Palästinas" anzusiedeln habe, und wenn Bialoblocki zwischen dem Sifri und dem Traktate Gerim einen Widerspruch konstruiert und diesen Widerspruch mit der willkürlichen Hypothese von der Ausschließung des Ger Toschaw von der jüdischen Privatpersonen reservierten Stadtfläche zu lösen sucht, so ist das alles nur eine Folge seiner falschen Auffassung, für die weder der Sifri noch der Traktat Gerim verantwortlich gemacht werden kann. Wenn der Ger Toschaw in Jerusalem nicht wohnen darf, so beruht dieses Verbot nach Maimonides auf der besonderen Heiligkeit der Stadt. Bialoblocki vertritt eine andere Ansicht: „Jedoch will es mir scheinen, daß diese Bestimmungen einen anderen Grund hatten. Es sind ursprünglich politische Maßnahmen, die im Laufe der Zeit eine halachische Prägung erhalten haben. Da der Ger Toschaw kein Jude ist, hängt er auch nicht mit seinem Herzen am jüdischen Volke und ist also unzuverlässig, jedenfalls kann man ihm in Kriegszeiten nicht vertrauen. Bei der Häufigkeit der Kriege in der damaligen Zeit sollte er nicht innerhalb der Stadt wohnen, damit er nicht in die Stadtgeheimnisse eingeweiht werde. In Jerusalem aber nicht einmal am Stadttore, damit er nichts von den Beratungen der Stadtversammlung höre und es den Feinden verrate. Aus demselben Grunde ist sein Aufenthalt an der Grenze unerwünscht, denn er hätte da die Gelegenheit, in dauernder Verbindung mit den Feinden zu stehen." Uns aber will scheinen, daß man bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen Maimonides und Bialoblocki von vornherein gut daran tut, sich auf die Seite des Rambam zu schlagen. Wie schon Malbim bemerkt hat, mögen die Bestimmungen, daß der Ger Toschaw laxsr kV und asoa kV wohnen darf, auf politischen Erwägungen beruhen, nicht aber gelten diese Erwägungen für die Bestimmung, daß der Ger Toschaw nicht in Jerusalem wohnen darf. Denn während die Meinung Vialoblockis auf einer bloßen Vermutung beruht, geht die Meinung des Rambam auf ' den 6. Abschnitt der Tosefta Negaim zurück. Dort werden neben der Bestimmung, daß der Ger Toschaw in Jerusalem nicht wohnen darf, eine ganze Reihe von anderen auf Jerusalem bezüglichen Bestimmungen aufgezählt, die alle von Maimonides in n-rrnn m 'Vn kodifiziert werden, für die aber politische Gründe überhaupt, nicht *irt Betracht kommen, die alle in der besonderen Heiligkeit Jerusalems begründet sind. Abgesehen davon beruht ja die Meinung Vialoblockis auf der Voraussetzung, daß „der Ger Toschaw kein Jude ist." Diese Voraussetzung ist richtige aber nicht für Bialoblocki, der eine Seite vorher irrtümlich behauptete, daß der Ger Toschaw w o h Ü Jude sei! Seit e 7—8: Jebamoth 48b wird von R. Schimon b. Eleasar die Bestimmung, daß man den Sklaven eines Juden, der sich nicht beschneiden lassen will, nicht an der Grenze wohnen lassen darf, mit der Furcht vor Spionagetätigkeit des Sklaven begründet. Und nun kommt Bialoblocki und stellt einen Sp aair.i auf: „Befürchtete derselbe eine Spionagetätigkeit der Sklaven, trotzdem sie in der Gewalt ihres Herrn waren, dann gaben ihm die freien Fremden noch mehr Anlaß dazu, so daß er den uns in Arachin 29a wiedergegebenen Ausspruch tat: „Die Zulassung eines „Ger Toschaw" in die Gemeinschaft geschieht nur zu einer Zeit, zu der man das Jobeljahr einhält." D. h. zu einer Zeit, in der das gesamte Judentum im heiligen Lande ansässig und vor den Feinden sicher ist." Dieser aaim Vp schwebt völlig in der Luft. WennanrVK ja V"a in paasr sagt: arm asnn aa pK arm Vai'nw pta kVk so hat das mit Spionagetätigkeit gar nichts zu tun. Wie kommt Bialoblocki dazu, Vaiw pT3 arru mit den Worten wiederzugeben: „zu einer Zeit, in der das gesamte Judentum im heiligen Lande ansässig und vor den Feinden sicher ist"? Das ist eine ganz willkürliche Darstellung. Arachin 32b wird gelehrt, daß die Jobelinstitution nur in Wirksamkeit steht, pxpa iVatp pra kVi "Vp "airw Vau? ptawenn die ganze Nation im Lande wohnt,' nicht aber, wenn, wie nach der Vertreibung der drittehalb Stämme durch Pul und Tiglath Pileßer ein Teil derselben im Exil ist, ja, sie setzt voraus, daß die Stämme unvermischt in der alten unter Josua vollzogenen Grenzteilung wohnen, pn •paaiya pn pta kVi pipna "avi'V Mit „Sicherheit vor d e n F e i n ü e n " hat das gar nichts zu tun. Der Grund des Satzes arm Vaimw pta kVk arm atznn na pK kann nach dem ganzen Zusammenhang der Stelle in Arachin kein politischer, sondern er kann wie bei den anderen daselbst angeführten Sätzen: 'arm Vai'M pia kVk arm 'aas aav pK ’na pK ,arm Vaimw pia kVk riarm nnnK msr pKi paan nw pK -arm Vai'.aw pta kVk parm nain m arm Vavnur pra kVk parm nur ein dem Wesen der Jobelinstitution entsprechender s o z i a l w i r t s ch a f t l i ch e r sein. Und dem ist in der Tat so. Die sozialen Lasten, die dem Staate durch Aufnahme von Ger Toschaw-Personen erwachsen, will das Gesetz der Gesamtheit nur zur Zeit der Jobelinstitution aufbürden, denn, wie der T'aKV zu 'n T" NK'a ’Tiok 'Vn bemerkt: vaasrmV Via' .a'.ai ptaaw vn,Varn.pta *o am imua kVp nur zur Zeit des Jobel konnte der Ger Toschaw infolge der wirtschaftlichen Erleichterungen der Erlaßjahre seinen- Lebensunterhalt finden, ohne der Gemeinschaft zur Last zu fallen. (Schluß folgt.) Das Vermächtnis Israels. Bon Dr. Joseph Jacobsen in Hamburg. (Schluß.) III. Etwa um 250 vor der gern. Zeitrechnung waren die ägyptischen Juden derart assimiliert, daß sie die Bibel im Originaltext nicht mehr verstanden; es war also notwendig, die heilige Schrift ins Griechische zu übertragen. Diese Uebersetzung ist uns unter dem Namen der Septuaginta bekannt. So wurde jüdisches Geldankengut in die Welt der Griechen hinein getragen'. Den' Hellenismus, wie er damals in dem reinen Gewände philosophischer Gestaltung austra-t, empfanden, viele Juden nicht als etwas Böses, als etwas ihnen Untersagtes. Und' doch schwankte man noch, ob man sich so völlig Wesen Ideen hingeben dürfe. Hier wurden Glaubenszweifel wach, die nicht leicht zu beschwichtigen waren, hier war es schwer,, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Bon jüdisch-hellenistischer Literatur sind uns hauptsächlich die Werke Philos von Alexandrien geblieben. In ihnen finden wir -ein Echo der erwähnten inneren Konflikte, der Vereinigung beider-Kulturen. Auch der gebildete Jude der da-' maligen Zeit mußte Stellung zu den Zeitproblemen, ebenso wie wir heute. Da war z. B. die Frage des Theaterbesuches, die Philo im Gegensatz zu vielen RabbineN seiner Zeit bejahte; erhielt den Besuch der griechischen- Schauspiele nicht nur für den Judienerlaubt, sondern sogar für nutzbringend.- Viele Konflikte, die uns heute wieder bewegen, waren schon vor 2000 Jahren Tagesproblem in Alexandrien: Wennman sich darum stritt, was man von hellenistischen Ideen zulasten sollte, so stritt man sich darum, was von jüdischer Tradition bleiben sollte. Heute entsteht häufig der Konflikt zwischen Religion und- Wissenschaft, damals bereitete mehr das ästhetifck^ Element des Griechentums Schwierigkeiten. Man neigte dazu, die praktischen ReligioNsgesetze, z. B. die Speisevorschriften, symbolisch zu deuten und' mit der vermeintlichen Erkenntnis dessen, was sie lehren wollten, sie, als idealiter schon erfüllt, über Bord zu werfen. Hier nun suchte Philo zu dämmen und zu erhalten. Er war ein religiöser Prediger, der sich philosophischer Bezeichnungen und Gedanken zu homiletischen Zwecken bediente. Er glaubte, den Schwerpunkt religiösen Erlebens in das Seelische verlegen zu müssen, indem er in die heiligen Schriften einen mystischen Gehalt hineininterpretierte, der den Judien neu war. Demut vor Gott, Dankbarkeit gegen den gnadenverleihenden Schöpfer, der den unwürdigen Menschen aus dem Staube erhebt, die Lobpreisung Gottes in der Natur ufw., all das, was im Mittelpunkt der jüdischen Religion stand-, war auch für Philo zentral. Die Art und- Weife, wie er in Verbindung mit Gott zu kommen suchte, war griechisch der Gott aber war der Gott Israels. Durch seine Schriften kamen drei wesentliche Elemente jüdischer Weltanschauung in die Ideenwelt der Völker: 1. Die Vorstellung Gottes als des gerechten Willens und Schöpfers, als des EiNiig-Emzigen, der bestimmte Taten der Allmacht vollbringt; 2. Die Auffassung des Weltgeschehens als eines Ablaufes in der Zeit, diie einen göttlichen Plan zum Ausdruck bringt, der mit der Erschaffung der Welt beginnt und zu einer großen Erfüllung in der Zukunft, der messianischen Zeit, führt; 3. Der Gedanke, daß das Gottesvolk auserlesen sei, als Träger und Erfüller d-es göttlichen Planes bis zu der Zeit, da Gottes Herrschaft auf der ganzen Erde anerkannt wird. Philo lebte im letzten Jahrhundert vor der neuen Zeitrechnung. Viele feiner Gedanken wurden mit d-em Aufkommen des Christentums über Europa verbreitet. Die Apostel, die sich bemühen, dien Heiden den göttlichen Ursprung und die Autorität des Bibelwortes klarzulegeN, bezogen ich vorzugsweise auf Philos Auslegungen der Bibel. Ohne hier abzu-wägsn, welche Dienste Philo der jüdischen Sache an sich geleistet hat, ei hier festgeftellt, daß er einer der MänNer war, durch die jüdischer Geist, vor allem der Gedanke des Monotheismus, verbreitet wurde. Nach ihm ank das hellenistische Judentum zu Bedeutungsosigkeit hinab und löste sich allmählich auf. Für die Philosophie war Maimonides der Vermittler des Gedankens, daß Gott die einzige und direkte Ursache jedes einz-elnen Dinges und Ereignisses sei. Er machte das Abendlandmit der Einsicht bekannt, daß als das größte Wunder die Aufstellung der Weltordnung zu gelten habe, einer Weltordnung, in der der Zufall kei-