Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1930)
- Date
- 1930-04-24
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Nr. 17 Der Israelit 24. April 1930 an. Eine Aussprache über Standesfragen wurde durch einen Vorrag von Rabbiner Dr. Cohn, Ulm. eingeleitet. Litauen. Das Wilnaer Rabbinat in feinem Kampf um feine Selbständigkeit. Wilna, 12. April. Die zionistisch-liberale Koalition in der Gemeindeverwaltung will dem Unrecht noch den Spott hinzufügen. Eine Anzahl der alten Rabbinen, an deren Spitze Rabbi Chajim Oser Grodzenski, erhielten von der Gemeindeverwaltung die offizielle Berufung als „Rabbinatsgehilfen" unter dem Oberrabbinat von Herrn Rabbiner Rubinstein. Selbstverständlich haben die Rabbinen diese beleibtgende Zumutung von sich gewiesen und die Berufung der Verwaltung zurückgegeben. Den Regierungsinstanzen wird in offizieller Form von dieser Handlung Bericht erstattet werden. Es geht bei dieser Streitsache bekanntlich nicht allein um die persönliche Ehre der Rabbinen, sondern vielmehr um die Autorität der Thora, den Bestand der Orthodoxie in Wilna und all den Städten, denen Wilna in langen Jahrhunderten Muster und Vorbild war. Daß man den Rabbinen noch zumutete, daß sie den von der Verwaltung verübten Bruch mit der Wilnaer Tradition mit Annahme der untergeordneten Stellung sanktionieren, wird in weiten Kreisen Wilnas als tiefste Kränkung der Männer empfunden, die das Thoraleben der Stadt repräsentieren. Der Verzicht der Rabbinen wird aber auch ermutigend wirken und die Unentwegten zum weiteren Ausharren lmim m msV aneifern. Polen. Abschaffung der zaristischen Ausnahmegesetze. Warschau, 12. April. Wie bekannt, liegt dem polnischen Sejm zur Zeit ein Gesetz vor/durch das alle aus russischer Zeit stammenden Beschränkungen für die nationalen oder konfessionellen Minderheiten formell aufgehoben werden sollen. Da das Gesetz vom Sejm erst in zweiter Lesung erledigt werden konnte, hat der Minister des Innern, um das Gesetz zum Teil schon jetzt praktisch werden zu lassen, ein Rundschreiben an die Wojewode." erlassen, in dem die Beschränkungen der Art. 234, 282 und 295 des Gemeindewahlgesetzes von 1864 als unvereinbar mit der Verfassung erklärt werden, so daß in Zukun.i bei Gemeindewahlen irgendwelche minderheitlichen -eschränkungen nicht mehr in Anwendung gebracht werden . dürfen. Der Minister stützt sich bei seiner Verfügung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtes, durch die Art. 96 und 11 der Verfassung, wonach kein Bürger wegen seiner Konfession oder seiner religiösen Ueberzeugung in den allen Bürgern zu stehenden Rechten beeinträchtigt werden darf, gesetzesgebende Kraft besitzen, alle entgegenstehenden älteren Bestimmungen also aufheben. Panik bei einem Anki-Seder-Konzert des „Bund " in Lodz. Warschau, 15. April. Ein Unglücksfall, der sich am zweiten Sederabend in Lodz ereignete, hat in der Stadt außerordentliches Aufsehen erregt und wird von der jüdischen religiösen Bevölkerung der Stadt als Gottesgericht gedeutet. Der jüdische Arbeiter-„Bund" veranstaltete demonstrativ am zweiten Sederabend im Philhdrmonie-Saal ein Konzert mit einem Arbeiter-Chor, der hauptsächlich aus Frauen bestand. Während des Konzerts stürzte plötzlich die Bühne, deren Stützposten morsch waren, ein, so daß die Sänger mitgerissen wurden und unter die Trümmer kamen. Es entstand eine unbeschreibliche Panik. Die Feuerwehr griff ein und zog aus den Trümmern die zahlreichen Verletzten, darunter mehrere Schwerverletzte, hervor. (ITA.) Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat Mai! Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag des Israelit G.m.b.H., Frankfurt a.M. Tschechoslowakei. Jüdischer Kultus im lfchechoflowakifchen Budget. Prag, 8. April. Im Staatsvoranschlag für 1930, der -eben im Senat zu Ende beraten wird, sind für die Bedürfnisse des jüdischen Kultus insgesamt Kc 1.800.000 eingesetzt (ungefähr ebensoviel wie im letzten Budgetabschnitt). Von diesem Betrage entfallen auf Böhmen, Mähren und Schlesien 1.050.000, auf die Slowakei 680.000, auf Karpathorußland 130.000 Kc. In der Slowakei sind vorgesehen 500.000 Kc für Kongrua (staatlicher Beitrag zu den Gehältern der qualifizierten Rabbiner), 50.000 für Erziehung, 35.000 für Pensionen, 15.000 für Sterbebeiträge. In Karpathorußland entfallen 70.000 auf Kongrua, 5000 auf Erziehungsbeitrag, 20.000 auf Pensionen und 5000 auf Sterbebeiträge. Tagung des Obersten Rates der jüdischen Gemeinden in der Tschechoslowakei. Prag, 11. April. Dieser Tage fand hier unter dem Vorsitz von Dr. A. Stein die Tagung des Obersten Rates der jüdischen Gemeinden in der Tschechoslowakei statt. Dem durch den Sekretär des Rates, Dr. ©. Fleischmann, erstatteten Bericht ist zu entnehmen, daß die Gründung eines Rabbinerseminars in Prag, das bekanntlich zu dem Zwecke der Erziehung eines inländischen' Rabbinerreservoirs geplant war, äufgefchoben werden müsse, da eine ausreichende staatliche Subvention im Jahre 1929 nicht erreicht werden konnte. Der Staat macht, trotzdem bereits eine genügende Anzahl geeigneter Dozenten und Absolventen von tschechoslowakischen Gymnasien als Schüler vorhanden war, eine solche Subvention von der bereits stattgehabten Eröffnung der Anstalt abhängig. Um dem immer stärker werdenden Räbbinermangel abzuhelfen, hat der Oberste Rat Stipendien an ausländische Hörer in Höhe von je 1000 Mark zur Verteilung gebracht. Der Beschaffung tschechoslowakischer Staatsbürgerschaft für im Staate wirkende Rabbiner stellen die zuständigen Stellen noch immer große Schwierigkeiten in den Weg. Der Bericht spricht von einem Falle, in welchem 19 Interventionen notwendig waren. Der Oberste Rat erhält einen zweijährigen Kursus zur Heranbildung von Religionslehrern. Die llebertragung des ersten Bandes des Pentateuch ins Tschechische wurde beendet.' In der Frage des Religiönsunterrichtes an den Staatsschulen steht der Oberste Rat vor schweren Aufgaben, da der Staat die Erteilung solchen Unterrichtes von einer Mindestzahl von 20 Teilnehmern abhängig macht und von diesem Standpunkt auch für die jüdische Religionsgemeinschaft nicht abweicht. Der Bericht hebt hervor, daß es verhältnismäßig selten notwendig war, gegen antisemitisches Treiben Stellung zu nehmen. Die Regierung hat dem Obersten Rat eine Subvention von 100 000 Kc. für seine administrativen Bedürfnisse bewilligt. . Die Tagung beschloß, die Funktionsdauer des Obersten Rates, die eine provisorische gewesen war, aus weitere 10 Jahre zu verlängern und bei der Regierung energische Schritte zur Schaffung eines gesamtstaatlichen Verbandes der Jüdischen Gemeinden zu unternehmen. Der Oberste Rat wird im Jahre 1930 eine Kantorenschule, voraussichtlich in Brünn, errichten, in welcher in jeder Hinsicht qualifizierte Kantoren herangebildet werden sollen. (ITA.) Schweiz. Die Jeschiwah in TNonkreux. Montreux, 22. April. Die Jeschiwa „Ez Chajim" hat zu Ehren ihres dreijährigen Bestehens in einer eigenen Beilage zum „Israelitischen Wochenblatt für die Schweiz" eine Reihe von Aeußerungen prominenter Führer über die Jeschiwa in der Schweiz veröffentlicht. Ein Aufruf ist unterschrieben von Rabbi Chajim Oser Grodzenski in Wilna, Oberrabbiner Kuk in Jerusalem, Oberrabbiner Schapiro in Kowno und Grandrabbin Israel Levi in Paris. Ein anderer flammender Appell trägt außer den genannten Namen auch die Unterschriften bekannter Rabbiner und Lehrer sowie angesehener und verdienter Laienmitglieder in der Schweiz. Belehrende und empfehlende Aufsätze von Dr. Josef Wohlgemutst und Dr. L. Deutschländer folgen. Ein schönes Gruppenbild ist begleitet von einem Festesgruh des Begründers und Leiters, Rabbi Elijahu B o t f ch k o. Ein Bericht über das am Sabbat uip'i 's stattgefundene große Verhör zeigt die hervorragenden Leistungen der Jeschiwa in deutlichster Weise. Frankreich. Die jüdische Auswanderung im Jahre 1929. Paris, 22. April. Laut dem bei Hias-Jca-Emigdirekt (Hicem) eingegangenen statistischen Material beträgt die allgemeine Zahl der jüdischen Auswanderer im Jahre 1929 45.840, d. h. um etwa 7500 mehr als im Jahre 1928. Von diesen Auswanderern gingen nach den Vereinigten Staaten 13.500, nach Kanada 3680, nach Argentinien 5986. nach Brasilien 5610, nach Uruguay ca. 2000, nach Palästina 5249, nach Südafrika 2465, nach Australien 350, nach anderen überseeischen Ländern (Cuba, Mexiko, Columbien, Venezuela, Peru, Chile usw.) ca. 2000. Nach den Westeuropäischen Ländern (Frankreich, Belgien. England usw. sind nach vorsichtigen Schätzungen über 5000 jüdische Emigranten aus Osteuropa ausgewandert. Die Hauptmasse der jüdischen Auswanderung im Jahre 1929 stammt aus Polen (ca. 25.000), der Rest aus Rußland, Rumänien, Litauen, Lettland und anderen Ost- und mitteleuropäischen Ländern. (ITA.) Italien. Das Gesetz über die jüdischen Gemeinden Italiens in Kraft. Rom, 21. April. Das im Juni 1929 beschlossene Gesetz über die Rechte der nichtkatholischen Glaubensgemeinschaften iy Italien ist soeben veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über vollkommen freie Glaubensausübung und gibt auch nichtkatholischen Geistlichen das Recht, in öffentlichen Krankenhäusern und Gefängnissen eine offizielle Wirksamkeit auszuüben. Im Kriegsfall sind die nichtkatholifchen.Hejsttichen gleich den katholischen vom Heeresdienst befreit. Vorgesehen ist religiöser Beistand auch für nichtkatholische Soldaten. Studierende rabbinifcher Schulen absolvieren ihren Militärdienst, gleich den anderen Universitätsstutzenten, erst pach Vollendung der Studien. Eltern nichtkatholischer Schüler der Elementarschulen können für ihre Kinder um Befreiung vom katholischen Religionsunterricht ansuchen, und wo in einer Schule eine zureichende Zahl nichtkatholischer Schüler vorhanden ist, wird für sie ein Reilgionsunterricht in der eigenen Religion eingerichtet. Laut dem Gesetz sollen auch die Schulen nichtkatholischer Gemeinschaften durch Staat und Gemeinden subventioniert werden. 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