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Der Israelit · 1930-12-11 · Heft 50 (11.12.1930) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 50 (11.12.1930)
Date
1930-12-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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11. Dezember 1930 Der Israelit Nr. 50 Seite 5 „unter seinem WeinWck und unter seinem Fei-, Landgericht in Hamburg, ZivMümmer 14 (Z. genbamn" sitzen wirb,^— der ewige Friede. Erst Bs. XIV. -948/30) durch BeschkM vom 23. Okt. in ihr wird „der WolDbeim Lamm, der Panther beim Böckchen" lagern und selbst die tierischen Raubtriebe sich in friedliche Nahrungssuche verwanbein. Wie 'die Bibel im Sintflutgeschlechte die Tierwelt mitsamt der Menschheit ' verderbt sieht, so schaut die Prophetie im Zeitalter der Menschheitsbefrredung auch die Tiere des Feldes miteinander ausgesöhnt; so unzertrennlich ist für jüdisches Deyken Menschheit und Tierwelt. Da -nach Malm., Hilch. Mielachim, gegen Ende ist die messianische Erlösung -Israels selber die Zeit, in welcher Israel nur deshalb frei und geeint den Boden der Väter bewohnt, weil auch andere Völ ker der Welt nicht mehr irgendwelchen Gewalt Herrschern zu gehorchen haben mib. somit aller An laß zum Unfrieden fehlt. Es ist also prophetische Aufgabe Israels, das große Ziel des Weltfrie dens in allen den großen Bünden und Vereini gungen mitzufördern,., die ihn erstreben. Ein ganz falscher Begriff von Tapferkeit wäre es, wenn wir uns durch die nötige Abwehr der Verleum düng-unserer militärischen Pflichttreue dazu ver leiten'lassen sollten, jede Weltfriedenspropaganda zu meiden. Im Gegenteil nehmen wir das wohl verstandene Interesse unsres. Vaterlandes am wirksamsten dann wahr, wenn wir auch in haßerfüllten Zeiten unerschrocken die Partei des Friedens zur Unfrigen machen und das Banner der Menschheltsoerföhnung Hochhalten. Wir sind durch unser Gesetz nicht in einen unverstandenen Pazifismus und Kampf gegen Todesstrafe hineinkommaNdiert, sondern dadurch zur Achtung des Menschenlebens erzogen worden, daß uns gesagt wurde: Gebt das Leben der Menschen nur den Menschen in die Hände, die vom G'ttesgeiste de Verantwortung erfüllt sind. Das ist der Sinn der ganzen Gesetze, von denen im Obrigen zu sprechen war. Sie erziehen uns zur Entehrung des Krieges: „Oes bonorons la guerre“, Als die Weifen das Waffentragen am Sabbat im Frieden gestatten wollten, weil die Waffen dem Manne als „Schmuck" galten, da antwortete Rabbi Eliefer (Mifchna Sabbat 6, 4): „Da in Jesaja gewerssagt ist, daß die Völker dereinst ihre Schwerter zu Pflugscharen stumpfen, so steht für mich fest: Waffen sind dem Menschen nur eine Schande." — Von Messias aber ist (Des. 11, 11) gesagt: „Seine Ruhe wird Ehre sein". So sind Weltfrieden und G'ttesgehorsam, prophetische und gesetzliche Religion völlig Eins und wir Menschen Alle Kinder im Vaterhause G'ttes. Mutz ein strenggläubiger Jude am Schabbos vor Gerichk erscheinen? Von RMisanwalt Dr. John Jacobson in Hamburg. , Es kommt immer wieder vor, daß gläubige'Juden zu Termiüen an Sabbat- oder Feiertagen vor Gericht geladen werden. Manche Gerichte lasten es nicht als genügende Entschuldigung gelten, wenn ein orthodoxer Jude mit Berufung auf Schabbos nicht vor Gericht erscheint. Nachdem in Preußen durch einen Erlaß des Justizministers die Justizbehörden auf möglichste Rücksichtnahme in solchen Fällen hingewiesen sind, hat nunmehr auch das höchste Hamburgische Gericht in einer Entscheidung den Schabbos als genügende Entschuldigung angesehen. Es handelt sich um einen amtsgerichtlichen Zivilprozeß. Das -^Amtsgericht Hamburg, Ziviläbterlung 19, hatte --sin einem Zivilprozeß das persönliche Erscheinen '- der Parteien angeordnet. - Der Termin fand an einem Schabos statt.' Dü Beklagter nicht erschien, wurde er wegen ünentschuldrgten Ausbleibens zu einer Geldstrafe' von 50 Mk. verurteilt, durch Beschluß des Amtsgerichts vom 4.„Oktober 1930, 19 Z. 3947/30. Der Beklagte hat darauf Bsstchwerde eingelegt und. sein Ausbleiben in der Beschwerdeschrift durchden Hinweis,- er hätte als strenggläubiger. Jude nicht vor Gericht erscheinen können, nachträglich entschuldigt. Darauf hat das 1930 die Mrafe auf 10 Mk. herabgesetzt; in den IZründen jheißt es: „Wenn er aus religiösen Gründen dem Termin fernbleibt, [o könnte er sein Ausbleiben entschuldigen. Das hat er unterlassen." Nunmehr hat der Beklagte weitere Beschwerde eingelegt und darauf hingewi-esen, daß mindestens in der' Beschwerdeschrift eine' nachträgliche Entschuldigung zu erblicken sei, die eine Aufhebung der Bestrafung rechtfertige. Auf die weitere Beschwerde /hat das Oberlandesgiericht, Zivilsenat lV, (Bs. X IV. 392/30) am 8. Rov. 30 folgen den Beschluß erlassen: „Auf die weitere Beschwerde des Beklag ten werden die Beschlüsse des Landgerichts in Hamburg, Zivilkammer 14 vom 23. Oktober 1930 Und des Amtsgerichts, Hamburg, Zivil abteilung 19, vom 4. Oktober 1930 aufge hoben. Gründe: Der Beklagte hat fein Ausbleiben im Ter-: min vom 27. September 1930, für den sein ■ persönliches Erscheinen angeordnet war, nach träglich, wie sich aus seiner Beschwerdeschrift vom 9. Oktober 193Q ergibt, damit entschuldigt, daß er als strenggläubiger Jude an einem Sonnabend nicht vor Gericht erscheinen könne Diese Entschuldigung ist als ausreichend anzufehen. Seine Bestrafung ist daher aufzuheben. Daß er die Entschuldigung nicht schon in dem Termin dem Gericht mitgeteilt hat, wozu er in der Lage gewesen wäre, ist für die Frage ob die Ordnungsstrafe verwirkt ist, ohne Belang und hätte nur Bedeutung für eine Verurteilung in die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten, die hier aber nicht erfolgt ist. (§§ 141, 380 f. ZPO.)" Es ist erfreulich, daß das höchste Hamburzifche Gericht einen ähnlich toleranten Standpunkt einnimmt, wie die Preußische Justizverwaltung. Es soll noch darauf hingewiesen werden, daß auch das Landgericht an sich die Tatsache, daß der Beklagte strenggläubiger Jude ist, als genügende Entschuldigung anerkennt, die Bestrafung jedoch nur deswegen nicht aufgehoben hat, weil er sich nicht vorher entschuldigt hatte. Das ist offensichtlich nicht zutreffend, denn eine solche Entschuldigung kann, wie das Oberlandesgericht in feinem Beschluß mit Recht hervorhebt, auch nachträglich vorgebracht werden. Korrespoiideiizeii « ßacbricbttn. Deutsches yetch. Tagung des Reichsvorftandesk der Hauplstelle für jüdische Wanderfürsorge in Berlin. B erl i n , 21. Nov. Am Sonntag, den 16. November, hielt der Neichsvorstand der Hauptstelle für jüdische Wanderfüro r g e und der Vereinigten Zentrale für jüdische A r - beitsnachweise unter dem Vorsitz von Herrn Rechtsanwalt Dr. Oskar Cohn in den Räumen des Preußischen Landesverbandes seine diesjährige Tagung ab. Vertreten waren viele Landesverbände des Reiches. In dem Geschäftsbericht, der von Herrn Dr. Kreutzb e r g e r erstattet wurde, wurde festgestellt, daß die jüdische Wanderung in Deutschland im Vergleich zum Vorjahre um 25 Proz. gestiegen ist. Es hat sich gezeigt, daß trotz der erhöhten Inanspruchnahme. die Organisation im gesamten Reich ihren Ausgaben gewachsen war. Die Zahl der Wanderer deutscher Staatsangehörigkeit ist in tändigem Wachsen begriffen. Im Berichtsjahr wurden Verbindungen angeknüpft mit Holland, Oesterreich, der Tschechoslowakei und der Schweiz. Eine mitteleuropäische Arbeitsgemeinschaft für Wanderfürsorge ist gegründet und die Geschäftsführung von der Hauptstelle übernommen worden. Die Hauptstelle ist auch ständiges Mitglied der; Internationalen Konferenz für privaten WandererfchgMtsi?Genf. Dem - Ausbau des jüdischen Arbeitsnachweiswesens galt ein besonderer Teil der Arbeit der Zentralstell/. Es ist im Berichtsjahre gelungen, das Interesse vieler Gemeinden für das jüdische Arbeitsnachweiswesen zu wecken. Einige Gemeinden haben selbständige jüdische Arbeitsnachweise gegründet, andere erwarten die Genehmigung durch das Reichsarbeitsministerium, um mit ihrer Arbeit zu beginnen. Um gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise den außerordentlich dringlichen Ausbau des jüdischen Arbeitsnachweiswesens fortsetzen zu können, ist mit Unterstützung der Zentralwohlsahrfßstelle der deutschen Juden ein Fonds gebildet worden, 'Hr Erweiterung dieser Arbeit dienen soll. Auch deck -Fragen der Berufsberatung und Berufsumfchichtuwg wÄede besonderes Interesse zugewandt, wenn auch gerade stur dieses Gebiet festgestellt werden mußte, daß das Interesse vieler Gemeinden und Gemeindeverbände für diese wichtige Aufgabe noch nicht genügend Die Vorarbeiten zur Gründung der seit langem geplanten jüdischen Arbeiterkolonre sind nunmehr abgeschlossen, so daß mit der Errichtung der Arbeitertolonie in allernächster Zeit, bestimmt noch im Laufe dieses Winrers, zu rechnen ist. Die Errichtung der ersten jüdischen Arbeiterkolonie, die produktive Fürsorge und .Arbeitsmöglichkeiten verspricht, ist nur dank der Unterstützung durch preußische und Reichsbehörden ermöglicht worden. Die Aktion der deutschen Juden für Erziehung und Arbeit wird durch ihre * Tätigkeit den Ausbau der Arbeiterkolonie ermöglichen. Um die Not der jüdischen Wanderer und Arbeitslosen zu mildern, hat sich darüber hinaus die Hauptstelle bemüht, produktive Arbeitsmöglichkeiten im Ausland zu beschaffen; leider sind die Bemühungen in dieser Hinsicht noch von keinem Erfolg begleitet gewesen. Die Verhandlungen werden jedoch mit aller Energie weitergeführt werden. Kundgebung des Reichsbanners gegen einen Friedhofsschänder. Berlin, 27. Nov. Am Sonntag, den 23. November, hatte — wie dem Zentral-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens berichtet wird — das Reichsbanner Schwarz-Rot- Gold die Bürgerschaft von Stadt- und Landkreis Trebnitz zu einer Kundgebung gegen die von Nationalsozialisten erfolgte Schändung des Friedhofs und der Leichenhalle der Synagogengemeinde Trebnitz eingeladen. Der große Saal des Trebnitzer Konzerthauses, der 600 Personen saßt, war bis in alle Ecken hinein gefüllt. Rechtsanwalt Foerder, Mitglied des Reichsbanners und des Hauptvorstandes des Zentral-Vereins, beklagte es, daß die Spitzen der Kreis- und Stadtbehörden es nicht für nötig befunden hätten, der Aufforderung der Verfammlungseinberufer zu folgen, in ein paar Worten vom rein menschlichen Standpunkt zu der Tat öffentlich Stellung zu nehmen. Tjer Landrat hatte erklärt, er fei verhindert; der Bürgermeister, er würde dadurch die Unparteilichkeit des Magistrats gefährden. Das sei umso weniger begreif* lich,..alsi!äuch das Grab eines bekannten Wohltäters der Stadt Trebnitz, des verstorbenen jüdischen Mitbürgers Hiller, welcher der Stadtgemeinde ein Bürgerheil errichtet hat, geschändet worden sei. Der Redner wies auf die 95 voraüsgegangenen Friedhofsschändungen hin. Es ei der Gipfel der Lügerchaftigkeit, wenn die Rationalözialisten behaupten, es sei die erste derartige Tat. Der in Wahrheit Geschändete ist der deutsche Name, der durch ölche Tat der Verachtung unter den Völkern der Erde preisgegeben wird. Nach einer Ansprache des Geschäftsführers des Reichsbanner, Gau Mittelschlesien, Steiner, wurde eine entsprechende Entschließung einstimmig angenommen. Die Llaalsbeihilfen für die preußisch-jüdischen Gemeinden. B e r l i n. 2. Dez. Vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden wird mitgeteilt: . Aus der Arbeit der Dezernate feien die langwierigen Verhandlungen hervorgehoben, die in Sachen der Staatsbeihilfen geführt wurden. Es handelt sich hierbei einmal um die Gehaltszuschüsse zur Besoldung der Rabbiner. Hier hat sich ein Teil der vom Ministerium für die Verteilung aufgestellten Grundsätze als verfehlt und für die

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