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Der Israelit · 1930-04-10 · Heft 15-16 (10.4.1930) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 15-16 (10.4.1930)
Date
1930-04-10
Page
– (sequence 23)
Language
German
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d)c\X^arf ilie ran s ft LD Neue Blutlügen statt der alten. „Es ist verteufelt schwer, den Teufel heut zu spielen, weil an den Teufel heut kein Teufel glaubt." In dieser Lage befinden sich heute die Antisemiten betreffs der Ritualmordgeschichte. Die glaubt kein Mensch mehr, und darum erfinden die Herren heute jüdische Vatermordgeschichten oder schreiben, wie Herr Dr. Bischofs*) ein angeblich weder antinoch philosemitisches Buch. Darin gesteht man dann mehrmals zu, daß es einen Ritualmord nicht gibt, aber daß die jüdische Bibel und der Talmud, das jüdische Gesetz und der Volksbrauch so unendlich viel blutrünstige Dinge enthalten, daß man einem Außenstehenden die Annahme eines Riiualmotd>es nicht einmal als Beleidigung anrechnen könnte. Diesen Zweck gesteht B. offen im Vorwort ein. Wenn man nun die Mittel prüft, mit denen dieser Zweck erreicht werden soll, dann weiß man nicht, an wen sich die Schrift richtet. An die ganz Dummen doch nicht, da doch das Ritualmordmärchen nicht akzeptiert wird. An die Klugen? Die können einen urspmchlichen oder übersetzten Talmud und erst recht eine Bibel vornehmen und feststellen, daß keine, aber auch nicht eine der zitierten Stellen richtig verstanden und! angewendet ist. Es dürfte den Rahmen einer Buchbesprechung des „Israelit" weit überschreiten, wenn wir das im Einzelnen aufweisen sollten. Wir greifen nur Beliebiges heraus und hoffen, an anderer Stelle diese Aufgabe restlos erfüllen zu dürfen. Gleich die These, Menfchenblut sei „im A. T. nirgends verboten", findet keinen anderen Beweis als den aus der Gleichnisrede des heidnischen Bileam Rum. 23, 24 über die künftigen Siege Israels. Wenn man dies Gleichnis so wörtlich nimmt, dann muß man sich wundern, daß nirgends erzählt witd, wie kein Jude sich hinlegte ipw' kV bevor er am edlen Trank teilgenommen; daß hier vor ein iwk zu ergänzen ist und das Ganze nur von der Rastlosigkeit des als Bild gewählten! durstigen Löwen spricht, — das stört große Geister nicht. — Also ist es nichts mit dem erlaubten Menschenblut, und damit entfällt auch die ganze große Anmerkung 2 über die Dinge, die, weil nicht verboten, angeblich uns bedingungslos erlaubt sein sollen. Seinen deutschen- Lesern kann er mit seinen Schilderungen frühen biblisch-talmudischen Mindestheiratsalters wohl Grauen einjagen. Auch wohl damit, daß er (85, 7) von der jüdischrechtlichen Ungültigkeit der Mischehe spricht. Wahrscheinlich traut er seinen Lesern zu, daß sie nicht wissen, daß in Deutschland auch Ehen mit Türkinnen nicht rechtsgültig, sind, wenn nicht beide Parteien gleichen Bekenntnisses sind. Welchem Leser auch nur der schlechtesten Talmud- *) Das Blut in jüdischem Schrifttum und Brauch, nebst ausführlichen Anmerkungen, eine Untersuchung von Dr. Erich Bischofs, Leipzig, Beust 1929, 8°, 133. Übersetzung will B. weismachen, daß Kinderschändungen nicht gleich jeder Körperverletzung strafbarsind oder daß Nichtjuden zu schädigen, oder zu schänden keine Ahndung vor jüdischen Richtern fand? Welchem Rechte der Welt gegenüber ist das jüdische im Nachteil, wenn es.gewisse Perversitäten straflos läßt? Daß Dierblutgenuß in der Thora: „nur" mit Ausrottung (frühem Tod und Kinderlosigkeit) geahndet wird, erschreckt auch nur den, der nicht weiß, daß alle '2"n zugleich der Malkusstrafe unterliegen. — In der Mischna Bikkurim II, 1 sieht V. einen Beweis für Straflosigkeit des cnx cn-Genusses. Schon die Gleichstellung desselben mit Kriechiierblut hätte B. darüberbolehren müssen, daß hier die Straflosigkeit darin begründet liegt, daß Beides keine „Speise" im Sinne der normalen Menschen sind. Aus gleichem Grunde steht keine Strafe aus den „Genuß" von Klauen oder Borsten verbotener'Tiere. Verboten werden alle diese Dinge selbstredend auch, aber nicht (B. 16) als „Einzetansicht", sondern weil sie ekelerregendsind. Die Mischna Kerithoth V, 1 spricht nur von tierischem Blut, und der Zusatz „menschlich" zu Aderlaßblut das. ist eine ganz sonderbare und niederträchtige Fälschung. Ländlichen Lesern gilt das Buch also auch nicht; denn die wissen, daß auch' beim Vieh Aderlaß vorkommt. Hier scheint B. zu merken, wie schwach sein Beweis ist. Sonst hätte er nicht die problematische Josephusstelle hier hereingeflickt, wo von den halb heidnischen Alexandriner-Juden und ihrem Aufstand gegen Troijan die Rede ist. Jeder Kenner der nordafrikcmischen Volkspsyche kennt die Roheit dortiger Völker, von der sich die Anbeter des Oniastempels, die des Hebräischen seit Generationen unkundig waren, gewiß nicht ausnahmen. Von der Mühe, die Albernheit zu widerlegen, die Gewalttaten der Bolschewisten gegen die Kirche seien „jüdischer" Provenienz, dispensiert uns leider die blutige Kampagne, welche diese Atheisten und Mischlinge jetzt auch und vor allem gegen jüdische Einrichtungen ihre Landes angefangen haben. Wie B. aus Chullin 35b den Genuß von Wundenblut deshalb für erlaubt hält, weil es nicht „rituell verunreinigt", — diese Verquickung von rechtlichen mit kultischen Dingen zeugt von derarttger talmudischer Unerfahrenheit, daß für uns die Schrift ungefährlich erscheint. Aber die Jnsdmi-e, gelegentlich zwischen Ost- und Westjuden unterscheiden zu wollen, dünkt uns eine Gefahr. Wir hoffen, daß dieser Versuch keine jüdischen Selbstbeschmutzer ä la Reeman anlocken und betören und auch ganz religionsfremden Kreisen kein Zugeständnis ablocken wird. Und da wir an dieser Stelle nicht ausführlicher werden können, so richten wir an die gesamte jüdische Oefsentlichkett die Bitte, sich bis zu der anderweitig zu publizierenden völligen Demaskierung Bischoffs zu gedulden. Das Gleiche gilt von Bischoffs aufrichtigen und den Tatsachen entsprechenden Bemerkungen über die Nutzlosigkeit der Juden-Mission. — Daß ai& der Unstrafbar-Erklärung gekochten und gesalzenen Tierbluts (Menachoth 21a) niemals eine stete „Umgehung" des Blutverbots gemacht und daß diese Gesetze nie anders als auf Viehblut oezogen worden sind, — konnte Bischofs doch aus feiner angeblich sonst so gewissenhaften- Anschauung jüdischen „Volksbrauchs" sehen, wenn ihm schon die Gesetze nicht bekannt geworden sind, die die Entblutung des Merschs geradezu chemisch fordern. — Einen Fehler der bisherigen Apologetik beleuchtet uns Bischoffs Kapitel über das „Peßachritual". Er stützt sich hierbei nämlich auf eine Bemerkung des Beer-Heidelbergschen Mischna-Kommentars, der die Auszugsgeschichte leugnet und von einem „Reinigungsopfer der alten Israeliten durch Gefcmgenentötung" spricht. Warum zerrt man jeden antisemitischen Schundschriftsteller vors Gericht und lätzt eine solche Infamie geschehen, weil sie ein angestellter Univer- ^^sprosesfor begeht, der vielleicht wie Bischofs Ja* tn heutigen Ritualmord glaubt und vielleicht demokratisch wählt? Fast ist ein Berufsantisemit wie entschuldigt, solange wir ruhrg Zusehen, mit nor nichtjüdischen und jüdischen Hörern mit Sp^Eb-Beweffen doziert werden kann: „Israels Urux,,rß mar Kannibalismu.". Freilich ist es vielleia> unangebracht, hierzu die Justiz mobil zu mache,., „Aufklärungsschriften" tun es aber auch nicht,ändern profunde und verständliche, deutsche und (p- .manche Palästinenser) hebräische Werke, vor deren Bestimmtheit und Klarheit auch die Verehrer eines Bser-Heidelberg verstummen, wenigstens insoweit sie nicht Nachfahren jener Stämme sind, die noch in der Völkerwanderung „Sklaven geopfert", d. h. Menschen gefressen haben und dies deshalb unseren Ahnen imputieren. — Das ganze Gerede von „vergossenen Menschenblutströmen im A. T." (55ff.) wird durch das Gerede von der „schwarzen undder weißen Seite des jüdischen Nationalgottes" nicht gelinder. Die Berufung auf die Kittel'schen Anschauungen erledigt sich durch N-eubauers Widerlegung im Jefchurun Jg. IV. Daß die völlige Ausrottung der Kemaaniter je wörtlich genommen worden ist, — dafür zeugt, soweit es zutrifft, doch nur die talmudische Ueberlieferrmg. Dabei kommt sie Bischofs zustatten. Wo sie ihm aber unbequem ist, so bei der Leugnung der Schechita, da läßt er sie nicht gelten (69). (Schluß folgt.) Das zwanzigste Jahrbuch der Jüdischen Literarischen Gesellschaft. Das 20. Jahrbuch für 192$, das erste nach dem Tode seines letzten Redakteurs, Rabbiner Dr. Jonas Von di b"sr, Mainz,' ist ein statt-

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