Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1930)
- Date
- 1930-04-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 14 3. April 1930 losigkeit und der Hingebungsfreude vor Gott betätigt, soll auch das ganze Land, das ganze nationale Gebiet, die letzte jüdische Hütte das Gepräge dieser Gedächtnisfeier und dieses Gesinnungsausdrucks tragen." Unsere Weisen haben uns jedoch gelehrt, daß diese Vorschrift, das Besitzverbot schon am Mittag des Erew Peßach zu beachten, sich nicht auf die Zeit des Tempels beschränkt, sondern heute noch gilt, obgleich die gemeinsame Opferung des Peßachlamms nicht mehr gestattet ist. Dies entspricht dem Prinzip, die Thora völlig als Faktum hinzunehmen und nur diejenigen Gesetze als zeitlich in ihrer Geltung beschränkt anzusehen, bei denen es die Thora ausdrücklich vermerkt. Der Gedanke also, daß wir vor der Erlösung ohne jedes Eigentumsrecht dastanden, ist von entscheidender Wichtigkeit auch für die Zeit des Golus. Auch aus ihm können wir uns nicht aufgrund gemeinsamen- Eigentums lösen. Wir werden an die Erklärung Hirschs zu anaff dk "Ni erinnert, wo er das Fehlen des „Vermögens" neben nmb undDDvsi zum Anlaß nimmt, um zu konstatieren, daß ein eigentliches Staatskapital zum Thorastaate nicht gehört. Von unserer ägyptischen Erlösung sollen wir es wissen und stündlich uns vor Augen halten, daß sie nur durch göttliche Macht allein und durch keines Menschen Mithilfe, auch durch keine menschlichen Vermögens- oder Machtmittel zustande gekommen. Auch von unserer dereinst kommenden Erlösung ist uns ja geweissagt: Din itown «pan k^i Dni2»i„ Umsonst wurdet ihr verkauft, und nicht für Geld werdet ihr erlöst." Vom einzelnen Juden wird in seinen eigenen Angelegenheiten wohl verlangt, daß er sich selber helfe, wenn ihm Gott helfen soll. Ja, auch wenn Gott unserem Volke nach seiner Volkwerdung Wunder erwies, — auch dann mußte Mose seine „Hand erheben", damit die auch den Wundern innewohnende Gesetzlichkeit gewahrt werde. Der Einzelne muh seine Gottesliebe auch y?K» btt mit „all seiner Habe" betätigen. — Wenn aber Israel zum Volke werden soll, — dann schwindet alle menschliche Mithilfe zur Bedeutungslosigkeit. Israel hat keine „Volksmacht" als nur sein Vertrauen zu Gott. Erfüllt von diesem zog es mit ungegoreyem Brot ins Ungewisse aus Aegypten als „Heerscharen Gottes". Die gemeinsamen Angelegenheiten des Volkes Israels werden unter Verzicht auf die Subsistenzmittel geregelt, ohne die anderwärts kein Staatsleben möglich ist. Darum ist ein Erlösungsfest mit Besitz gegorenen Brotes ein Widersinn, und darum beginnt dieses Verbot, Chomez zu besitzen, mit dem Augenblick der Schlachtung des Peßachopfers. Das Besitzverbot ist also wesentlich für das Verständnis der Vom Gottesdienste aussterbender Kleingemeinden. Von ZS. E. MM (Fortsetzung.) Bei alledem ist der Gedanke, den wir eigentlich hervorheben wollen, nicht der vom eigentlichen Gemeindegottesdienste, der ohne zehn erwachsene männliche Personen nicht vollziehbar ist. Hier ist nur von der Zwiesprache des Einzelnen mit seinem Schöpfer die Rede. Mit dem Gotte Israels allein ist man nur im Heiligtum seines Gesetzes. Nur, wo in besseren Zeiten eine ganze Gemeinde ihr Gebet gesprochen und den Thoraworten gelauscht, — nur da ist die Gottesverehrung auch des spätesten allein gebliebenen Enkels echt und unverfälscht jüdisch. Wenn man — zum ersten Mal in einer früher alltäglich wohlgefüllten Synagoge einsam die werktägliche Gebetordnung, spricht, dann mag sich allerdings wohl auch manche bittere Beimischung in die Worte dieser Gebete eindrängen; — aber auch solcher Nebengedanke klingt in den Atkord allen jüdischen Betens harmonisch ein, in die Sehnsucht nach „dem Hause, dem großen und heiligen, darüber dein Name genannt ist". — 2. Wie aber findet die Seele am sichersten den Heimweg zum Vater? An der Hand der Brüder. Auch Der 3 s r a eilt__ Peßuchvorschriften. Aber nicht nur für ihr Verständnis, sondern zugleich für die Wirkung, die sie auf uns üben sollen. (Schluß folgt.) Wochenrundschau. Palästina-Zentrale und Pekidim- Verwaltung. Die Adar-Aktron, die mit Rücksicht auf die ganze Lage in Erez Jisroel in diesem Jahre von der.-Palästina-Zentrale der Agudo mit besonderer Energie durchgeführt worden ist, nähert sich ihrem Ende und es ist zu hoffen, daß der Erfolg der Propaganda den Erwartungen entsprechen wird. Freilich sollten die Freunde einer echt jüdischen Jugenderziehung in Erez Jisroel nicht glauben, daß sie mit der einmaligen Förderung des agudistischen Erziehungswerkes im Monat Adar ihrer Pflicht für das ganze Jahr genügt haben. Vielmehr sollte sich die zur Unterhaltung des Schulwerkes eingeführte Rosch-chaudesch- Spende in viel umfangreicherem Maße in allen jüdischen Kreisen einbürgern, wie dies bis heute der Fall ist, damit die Lehrer und Lehrerinnen, die auf schwierigem Posten Pionierarbeit tun, nicht nur während der Frühjahrs- und Sommermonate, sondern auch im Herbst und Winter vor Hunger und Entbehrung geschützt bleiben. In diesem Zusammenhänge halten wir uns für verpflichtet, ein Mißverständnis zu berichtigen, das, wie uns die Pekidim und Amarkalim in Amsterdam schreiben, ganz entgegen unseren Wünschen und den Wünschen der Palästina-Zentrale selbst, aus den verschiedenen Propagandaaufsätzen, die anläßlich der Adar-Aktion erschienen sind, sich ergeben könnte. Die Palästina^ Zentrale der Agudo ist sich durchaus bewußt, daß durch ihre Arbeit die segensreiche Tätigkeit der in Deutschland durch die Deutsch-Holländische Palästina-Verwaltung vertretenen Dekioim und Amarkalim für Erez Jisroel in keiner Weise überflüssig geworden ist. Im Gegenteil, das verstärkte Interesse für Erez Jisroel müßte dieser ältesten Institution der gesetzestreuen Judenheit Deutschlands und Hollands erst recht zugute kommen. Die Pekidim entfalten nicht nur eine weitreichende und unentbehrliche Unterstützungstätigkeit für die ärmsten und^ würdigsten Talmide dies ist zu denen gesprochen, welche die Mindestzahl des Gemeindegottesdienstes nicht zusammenbringen können. „In Versammlungen preiset Gott", — „die Vielheit verachtet Gott nicht", — „nicht gleichen Wenige, die der Thora Erfüllung geben, Vielen, die sie geben", — „wer seinen Nächsten im Gotteshause betend allein zurückläßt, dessen Gebet wird ihm ins Gesicht geworfen", — „ins Haus Gottes gehen wir gemeinsam", — so und ähnlich lautet die Fülle von Aussprüchen, mit denen die Weisen Israels das Gebet der Vielen dem Einzelgebet als das Wertvollere gegenüberstellen. Des Allgütigen väterliche Liebe ist nur durch gemeinsame Bitte der Brüder zu erwirken. Selbst der kinderlose Erzvater Jizchok betet (Gen. 25.21) „im Angesichte seiner Frau." Warum? Die Weisen antworten: Keines Menschen Verdienst ist allein hinreichend, um seiner Bitte beim Schöpfer Gehör zu verschaffen, auch das eines Pattiarchen nicht, einer Säule der Welt. Wer hilft ihm? Selbst die Stimme des unglücklichen Frauenherzens der Ribko konnte solche Wirkung tun. Wenn der Welten-Richter, sagt ein späterer Weiser, sich zur Gnade durch das Horn der Patriarchen- Erinnerung bestimmen läßt, — wie teuer muß ihm erst diejenige Stimme sein, die aus dem Munde zweier seiner Kiner aufsteigt und das gegenwärtigste „Sechuth" verkörpert, das möglich ist, die Gleichheit und Liebe aller Juden zueinander! Und nun erst zweier, dreier, vierer von denen, die ohne Gemeinde an ihrem Orte wohnen geblieben sind und sich zu brüderlichem Tun und Denken dadurch erziehen, daß sie nur in dem Hause beten, worin ftüher einmal täglicher Gemeindegottesdienst stattfand. Niemand kann jüdische Gebete im eigenen Namen vor Gott aussprechen, jeder nur als Teil des Weltganzen, als Einer der Dielen. * 3. Nichts hastet unserem Gebete von verzückter und verzückender Versenkung in Gott, nichts von gleichtöniger Belehrung, nichts von erdenschwerer Bittlitanei an. Jedem Chachvmim des alten Jifchuw, sondern sie unterhalten in der großen sefardischen Doresch Zion-Schule mit umfassendem profanen Unterricht und bisher auch in der I e f ch i w a s Zion Unterrichtsanstalten, die für die ganze Zukunft des Jifchuw von höchster Bedeutung sind. Aus diesem Grunde ist es vor allem heiligste religiöse Pflicht, diejenigen Einnahmequellen, auf welche die Pekidim nach uraltem Minhag und daher nach dem Religionsgesetz unbedingt alleinigen Anspruch haben: Machazis Haschekel-Gelder, sowie die Erträgnisse aus Rabbi Meir Baal Hanes- und Challohbüchsen in der Tat ausschließlich den Pekidim und in Deutschland der Deutsch-Holländischen Palästina-Verwaltung zukommen zu lassen. Die Verwendung solcher Gelder für andere Zwecke ist ein Via* mffrv das überdies nicht nur formell, sondern auch sachlich eine schwere Schädigung wichtiger religiöser Interessen darstellt.' Gehen solche Gelder irrtümlicherweise der Palästina-Zentrale zu, so werden sie von dieser, soweit sie über die Herkunft unterrichtet wird, den Pekidim überwiesen. Petzach in Rußland. Der „Chofez Chajim" erhielt Briefe von Rabbinern und Jeschiwaleitern, in Rußland, die die derzeitige Lage ungefähr folgendermaßen schildern: „Die Lehrer und Schüler der Thora in Rußland sind wortwörtlich der Todesgefahr ausgesetzt. Die Sowjet-Inquisitoren haben auf Grund unbeschränkter Vollmacht es in der Hand, diese „gegenrevolutionären Lehrer und Jünger der Religion" zu jeder Zeit ohne weiteres dem Henker auszuliefern. Hatte man sich früher mit dem jüdischen Buch noch auf dem Dachboden oder im tiefen Keller verstecken können, so ist jetzt auch dieses unmöglich geworden." Einer der bedeutendsten Rabbiner Rußlands schreibt: „Oeffnete jetzt die ■ russische Erde ihren Schlund, ein jeder von uns würde sich beeilen, zuerst von ihr verschlungen zu werden, um so den Verfolgern zu entrinnen. Es gibt für pns nur eine Rettung: Flucht aus dem Jammertal. Aber wohin? Woher das Geld für die Reise?"- Und unter solchen Umständen kommt ein Peßach heran, ein Peßach ohne Befreiung, ein Peßach ohne Sonnenschein. Rur Not und Bitterkeit. M o r a u r wird bei den wenigen Mazzoth, die man in der Not der Seele aus einfachem Alltagsmehl gebacken hat, keine Erinnerung an Denkspruch des Vorbeters folgt ein zuftimmendes. ptt fastjeder Nennung des heiligen Namens i»? -piai sin -p-a Während er zum Lobpreisen auffordert, hat die Gemeinde nicht hingebungsvoll seinem Gesänge zu lauschen, sondern, „damit naxn naa, die Ehre der Gemeinde gewahrt bleibe", ist für sie ein gleichzeitig mit dieser Aufforderung zu sprechendes -pan' Lobgebet angeordnet.*) Chorgesänge, die als Kunstgenüsse für sich vernommen werden wollen, haben in der Gebetordnung der „Männer der großen Synode" keinen Platz. Nicht verdrängen und beherrschen, sondern nur abwechslungsreich ausgestalten soll die Tätigkeit des Vorbetenden den von der Gemeinde zu sprechenden Teil der Gebete. Darum haben sich die „Männer der großen Synode" durchaus nicht darauf beschränkt, für eine vollzählige Gemeinde von zehn Personen Wechselgesänge vorzuschreiben, wie Borachu, Keduscho und Kaddisch. Vielmehr lassen Schlußwendungen wie -invsi c&a viBsi pasn und die einleitende Wendung «pai, die alle auch bei nicht die Zehnzahl erfordernden Gebeten zu finden sind, deutlich erkennen, daß auch einige Wenige bei gemeinsamem Gebete sich des Wechselgesanges zur Belebung ihres Gottesdienstes gerne bedienen dürfen und sollen. Ganz gewiß hat den Anlaß zu solcher Berechtigung der Gedanke an die himmlischen Heere gegeben, welche m Vs ni s-ipi, die Heiligung Gottes (Jes. 6,4) „einander zurufen"; doch wenn auch das Einstimmen in diese Huldigung, die Keduscha nur dem vollzähligen Minjan erlaubt ist, so mag doch diese jesajanische Vision der Quell für alle die anderen Wechselgesänge und -gebete sein, welche seit den Zeiten der „großen Synode" die jüdischen Gotteshäuser auch ohne Minjan erfüllen dürfen. *) Das Mitsprechen der für den pn bestimmten Zwischenverse vyz psnya ,Dn»j?V u. a. durch die Gemeinde ist nach a'apt n-vs b. c. ein störender Mißbrauch.