Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1930)
- Date
- 1930-03-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10. Nr. 13 Der Israelit 27. März 1930 Dauerwellen und. ist Vertrauenssache! C U Spezialist d a f Ü r Moselstr;16,« Taunus 15S8 'Unverblndlicherieesuch erbeten, mmmmmmmmmm. gern gehoben wirb’..' Es heißt ja niM: „Und jeder, der i h n (Moses) suchte, sollte hinausgehen in das Zelt, das außerhalb des Lagers war,-sondern es heißt doch ausdrücklich: „Und jeder, der Gott suchte, sollte' hmausgehen" ufw. Der „Austritt" Mosis war zugleichein Austritt Gottes aus dem Lager und gehörte-ebenso wie die Zertrümmerung' der Gesetzestafeln, die Vernichtung der von Gott Abgefallenen und die Entfernung des Schmuckes vom Berge Horeb zu jenem großen Sühnewerke, das nach der Verirrung beim goldenen Kalbe die Alleinherrschaft d e s ThoragefetzesinJsraelwiederherst e l l e n s o l l t e. Die zeitweilige Entfernung Mauschehs aus dem Lager war so wenig eine von Gott mißbilligte Verirrung, daß dieselben Wei sen, die Herr Dr. Hoffmann, als Kronzeugen gegen die Austrittsorthodoxie heranzieht zu den Worten: 'iin 'n tppna ba '»m bemerken: ’a*6a i^'srr cnain aman nrap Dipa D’Vkw i'u^a jiiw •nwa lVnxa rrin nn nnb „Selbst die himmlischen Heerscharen, die nach dem Mauscheh weile!" Und Mauscheh sollte erst nach vollzogener nawn ins Lager heimkehren. Was bleibt also im Lichte der Wahrheit gesehen, von dieser Homilie übrig? Nichts, als der mißlungene Versuch, aus der Geschichte des goldenen Kalbes, diesem glänzendsten Zeugnis von dem Ansprüche auf die unbedingte Alleinherrschaft des Thorawillens als Grundlage des jüdischen Gemeinschaftslebens, eine Rechtfertigung des Standpunktes der Gemeindeorthodoxie herauszulesen. Ebenso unzulänglich wie die homiletischen Beweismittel, find die geschichtliche n. Es ist schwer, auf dem Boden ruhiger Sachlichkeit zu bleiben, wenn man hört, wie da zur Rechtfertigung des friedlichen, harmonischen von Klallgedanken beseelten „Nebeneinander" von Orthodoxie und Neologie in dem alle voll einschließenden Rahmen der jüdischen Kehilla an die historischen Kämpfe zwischen Pharisäern, und Sadduzäern, an die Kämpfe um Maimonides, zwischen Chassidim und Misniagdim und an die gegenwärtigen Verhältnisse im Osten erinnert, wenn von all diesen Auseinandersetzungen festgestellt wird, daß sie den Rahmen der jüdischen Gemeindeeinheit nie durchbrochen haben und wenn der Redner nun auf Grund dieser angeblichen Feststellung die Austrittsforderung als einen ungeschichtlichen Bruch mit dem jüdischen Volkstum, dem jüdischen Klallgedanten brandmarkt, ja, wenn diese Forderung als eine Erscheinungsform der westlichen Assimilation mit ihren konfessionalisierenden Tendenzen erklärt werden soll! Herr Dr. Hoffmann weiß ebenso wie wir, baß die Kämpfe um die mündliche Lehre, die an den Grundlagen des Judentums rüttelten, mit der Ausschließung der Karäer aus dem Judentum geendet haben und er weiß ebenso wie wir, warum im Gegensatz hierzu, die Kämpfe um Maimonides und die zwischen Chassidim und Misnagdim zu einer Spaltung des Judentums nicht geführt haben: weil sich diese Kämpfe mit den Auseinandersetzungen zwischen Orthodoxie und Neologie im heutigen Judentum eben nicht vergleichen l a s s e n. Sollte man es für möglich halten, daß ein konservativer Gemeinderäbbiner den Gegensatz zwischen S. R. Hirsch und Abraham Geiger mit dem Gegensatz zwischen, Maimunisten Und Antimaimunisten, zwischen . Chassidim und Misnagdim in Parallele zu stellen unternimmt? Und braucht Herr Dr. Hoffmann, der dem Lande des Kefaw Sofer, des Maharani''Schick entstammt, erst von uns zu Hören, daß. die Austrittsorthodoxie dieser östlichem Gedolim , mit westlicher Assimilation so wenig/'zü 'tun'Mt, daß sie itt-ührer -schroffen AbtehMng Hetz tzeckemdeorthodoxen Standpunktes dem-Frankfurter GemeindestreM'U M e-r ii ■ #a n z e:b I a h r 3 e ff H; t vorausgegangen war? Daß also auch von einem Hinüberwirken der „assimilatorischen" Austrittsorthodoxie - des Westens nach dem assi- Milationsfrei'en Osten keine Rede sein kann? Und waS die 'Verhältnisse in. Polen,' Litauen ysw. 'betrifft, so wollem wir doch erst einmal abwärten, ob die religiösen und gemeindepolitifchen Garungen in diesen Ländern, wenn einmal' — was Gott verhüten möge die Orthodoxie daselbst das Heft - endgültig aus den Händen verlieren sollte, nicht naturnotwendig zur Erkenntnis führen müssen, daß die vom wahren Klallgedanken K beseelte s e l bst ä n d i g e Gemeinschaft die Rettung des jüdischen Volkstums aus den Fangarmen der neologen und zionistischen Assimilation bedeutet. Heute schon sind es in Polen und Litauen nicht die Schlechtesten, die den Zeitpunkt für den Austritt bereits als gekommen erachten Und ihn für unvermeidlich halten. Was. hat uns nun Herr Dr. Hoffmann in halachifcher Hinsicht zu sagen? In die Interna der Austrittshalacha hat er sich ebensowenig wie seine Vorgänger begeben. Er begnügt sich mit der halachischen Parole der heutigen Gemeindeorthodoxst, dem „Ärewus"-Gedanken. Die Orthodoxen dürfen die Neologen nicht ihrem Schicksal überlassen. Sie können besser auf sie einwirken, wenn sie in einer Kehilla mit ihnen zusammen sind. Den ersten dieser beiden Sätze wird auch die Austrittsorthodoxie jederzeit anerkennen, der zweite soll einmal als wahr unterstellt werden. Aber darum handelt es sich bei der Austrittshalacha ganz und gar nicht. Was halachifch einzig in Frage steht, ist die einfache, logisch klare Ueberlegung, ob es nicht ein kompletter Widersinn ist, die Neologie für die Orthodoxie gewinnen zu wollen, und gleichzeitig damit einverstanden zu fein, daß die vom Klallgedanken beseelte Kehilla neologe Beamte und Einrichtungen finanziert. Im Namen der Thora werden die orthodoxen Belange versorgt und im Namen von Klall Jisroel werden auch die neologen Belange betreut! Und dieser aller jüdischen« Wahrheit hohnsprechende Dualismus von Thora und Klall, wird mit der Etikette „ArewUs" versehen, als ob es nicht jedermann einleuchten müßte, daß die Gemeindeorthödoxie, indem sie zwar gegen ihre Absicht, aber de facto feit fünf Jahrzehnten in den Gemütern der Neologie die falsche Vorstellung erweckt, daß eine jüdische Gemeinde eine vollwertige, jüdische Kehilla sei, wenn sie nur neben, neologen Einrichtungen auch orthodoxe Einrichtungen schafft, die geistige Konsolidierung der Neologie m i t - zuverantworten hat. Herr Dr. Hoffmann zählt der Reihe nach, die orthodoxen Einrichtungen auf, die in der Israelitischen Gemeinde, Frankfurt a. M., geschaffen worden sind, um zu beweisen, wie die Gemeindeorthodoxie für die — Alleinherrschaft der Thora sorgt! Alleinherrschaft? Was haben diese orthodoxen Errungenschaften mit der Alleinherrschaft der Thora zu hm? Sie beweisen nur, daß in der Israelitischen Gemeinde die Thora zu einer Nebenherrschaft ' gelangte. Deren gewiß günstige Wirkung aber zur Ehre der Thora wird leider, dadurch paralysiert, daß eben diese Zulassung der Thora in den Rang des Nebenherrfchertums die Israelitische Gemeinde befähigt, sich selbst de n.N a me n einer vo I lwerti gen, jüdischen K eh i l l a und damit der Neologie den Anschein e in er l e gitfmen F 0 rm des Judentums zu verleihen. Hat Herr Dr. Hoffmann sich einmal gründlich - überlegt, wieviel. Hunderte jüdische Seelen, die in den letzten 80 Iahten. aus dem. orthodoxen Milieu ihrer heimatlichen Landgemeinde, nach Frankfurt überfiebelten, von .den orthodoxeNs Einrichtungenöer „neutralen^ Gemeinde angelockt, Mitglieder den JsxaMischen Gemeinde wurden, um. fchlietzlich Ms det orthodoxen Gemeindefraktion im die-meptoge hinü6eNrzü. ,wMeln? Herr Dr. Hoffmanin verwahrt sich dagegen, daß man der Gemeindeorthodoxie „Anerkennung des gegenseitigen prinzipiellen Standpunktes" unterschiebt. ° Soweit .tzSU1 bewiMe MostM^ in Frage kötnmtz Hürd oiestr VoMurf vyy^ uns i. niW erhöben/' Uns wiÜ, aber bedWxen/als' ob hier em Wortstreit um den Begriff ^Anerkennung" vorwalte. Daß die GeMeirtdeorthodoxie die neologen Anschauungen und Einrichtungen als thoragemäß exprMs verbis anerkennt, diese Behauptung hat die Aüstriftsorthödoxie niemals aüfgesteÜt Wohl aber öehäupfet sie, daß "die Anerkennung einer Gemeinde Mt neologen Beamten sind Einrichtungen als einer vollwertigen jüdischen Kehilla eine Anerkennung der Neologie unbeirrbar in sich schließt und darum eine nicht zu rechtfertigende Berdunikelung der unteilbaren Thorawahrheit darstellt. ..st' Ist aber nicht auch die „Austrittsorthodoxie" inkonsequent? Herr Dr. Hoffmann behauptet es und verweist auf die Gemeinden Breslau, München, Leipzig, Nürnberg ufw., wo es keine Austrittsgemeinde gäbe. Wir wollen Herrn Dr. Hoffmann zunächst nur an die Selbstverständlichkeit erinnern, daß man die Wahrheit eines Prinzips niemals du r ch das V er - halten von Personen, d i e sichzudiesem Prinzip bekennen müßten, ad absurdum führen kann. Wie die Thora selbst in unangreifbarer, göttlicher Wahrheit verharrt, mögen auch die einzelnen Streiter des Thoravolkes auf die schlimmsten Abwege geraten, so wird man die Wahrheit des Austrittsprinzips niemals dadurch w i d e rl e g e n, können, daß man das g e m e i n d e p 0 l i t i f ch e Verhalten der Gesetzestreuen in Breslau, Münch e n ufw. gegen sie i n s T r e f f e n f ü h r t. Möge Herr Dr. Hoffmann ferner bedenken, daß der Siegeszug des Austrittsprinzips n i ch 1 durch die Ink0 n fe que nz der Austrittsorthodoxie, , sondern nur durch das weithin wirkende Beispiel der F r a n k f u r t e r Gemeindeorthodoxie auf geh alten wurde. Hätte vor einem halben Jahrhundert die Frankfurter Gemeindeorthodoxie S. 'R. Hirsch nicht die Gefolgschaft versagt, so daß man schließlich die einfachste aller jüdischen Wahrheiten u n d Forderunge n, die Erhaltung der Alleinherrschaft der Thora im jüdischen Gemeinschaftsleben, in eine diskursive Frage und eine strittige Halacha verwandelte, die letzten Endes von jedem Einzelnen, wie die tägliche Erfahrung zeigt, nur aus Motiven der Opportunität und praktischen Nützlichkeit entschieden wird, dann — ja, dann wäre, alles anders gekommen, und Herr Dr. Hoffmann brauchte sich heute nicht über austrittsorthodoxe Inkonsequenz zu beklagen. Bleibt schließlich noch der halachische Einwand, warum denn die Austrittsorthodoxen dort wohnen bleiben, wo keine Möglichkeit einer 'Separation besteht, nachdem doch die Mitgliedschaft zu einer neologen Gemeinde einen Jssur darstelle. Herrn Dr. Hoffmann scheint auch in diesem Punkte das richtige Verständnis für das von ihm bekämpfte Prinzip zu fehlen. Der Jffur beginnt erst in dem Augenblick, in dem die Mitgliedschaft einer Gemeinde mit gesetzeswidrigen Institutionen zu einer f r e i. w i l l igen wird. Solange eine Gemeinde mit Hilfe der Staatsgewalt den einzelnen, z min gen konnte, sie durch Mitgliedschaft, durch Steuer zu unterstützen, war diese Steuerzahlung kein Bekenntnis, sondern öine erzwungene Zahlung, für die jede Veräntwortlichkeit, fehlt und. der ich mich auch .durch' keinen Wohnsttzwechsel zu entziehen brauchte. Heute, und zwar/überall dort, wo die Staatsrechtliche Möglichkeit des Austritts und die Möglichkeit der Zugehörigkeit zu 'einer wahrhaft °Ndisch6tt'Kedie-hlüachlfcheEtschetdME^bv brner Hrrschsch-A. nach Me-vM-in MW >,.F'ür^den; Äfri^fcye’rt’, -fest ne r Pst tü-ch ö b ch ü ß i e h' g ö f etz e s lf r e ü e n ^60234