Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1930)
- Date
- 1930-03-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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27. März 1980 Nr. 13. Seite 5 Der. Israelit Nachdem die HERMON-DRUCKEREI W und der HERMON-VERLAG in unse~ ren Besitz übergegangen, eigene Ü Firmen dafür aber noch nicht in das jü Handelsregister eingetragen sind, §§ bitten wir | alle Postsendungen für Hermon | zu adressieren: M VERLAG DES ISRAELIT G M B H | ABTEILUNG: HERMON | Postscbecküberwelsuiigen | für Hermon auf Conto M VERLAG DES ISRAELIT G.M.B.H. | ABTEILUNG: HERMON-DRUCKEREI UND Z VERLAG FRANKFURT A. MAIN NR. 39592 §§ Frankfurt a. M. Verlag des Israelit G.m.h H. | Kinder evangelisch taufen lassen. Das weitere ergibt die folgende Abschrift der Entscheidungsgründe:, Die Kinder der Parteien gehören, nachdem sie am 1. Dezember 1929 evangelisch getauft worden sind, einem Religionsbekenntnisse an, das bis jetzt weder die Antragstellerin noch der Antragsgegner teil . Die Antragstellerin ist jüdischen Glaubens; der Antragsgegner ist, wie er im Verhandlungstermin vom 4. Februar persönsönlich erklärt hat, Dissident. Bei diesem Sachverhalte mutz zunächst davon ausgegangen werden, datz der Antragsgegner jedenfalls nicht aus religiösen Gründen entscheidenden Wert darauf legt, datz seine Kinder, die erst 8, 7 und 5 Jahre alt sind, gerade in einem evangelischen Kinderheim untergebracht werden. Er hat dann auch auf die Frage des Vorsitzenden, warum er als Dissident seine Kinder in einem evangelischen Kinderheime untergebracht habe, erklärt, datz nach seiner Ansicht ein evangelisches Kinderheim sauberer und ordentlicher >ei, als em jüdisches. Es sind also materielle und nicht ideelle Gründe, die den Antragsgegner einem evangelischen Kinderheim den Vorzug geben lassen. Nun hat allerdings der Antragsgegner die Kinder Der Parteien evangelisch taufen lassen. Er hat indessen dem Senate nicht dartun können, ob er dies mit rechtlicher Wirlsamlert gegr'u-ber *°r Autragstellerin getan hat. Und ferner mutzte es auffallen, datz der Antragsgegner selbst bisher nicht zum evangelischen Glauben übergetreten ist. ' Als der Antragsgegner im Verhandlungstermin vom 4. Februar 1930 hierauf aufmerksam gemacht wurde, hat er Persönlich erklärt, er beabsichtige, sich auch evangelisch taufen zu lassen. Diese Erklärung hat jedoch wegen der ganzen Art und Weise, in der sie abgegeben wurde, den Senat weder davon überzeugen können, datz der Antragsgegner sich wirklich evangelisch taufen lassen wird, noch davon, datz er sich durch ideelle Gesichtspunkte bei einem solchen Schritte leiten lassen würde. Der Antragsgegner hat auch im Termin vom 4. Februar nicht einmal angedeutet, datz er die Weltanschauung der Dissidenten nicht mehr teile, und heute von der Richtigkeit des evangelischen Glaubens überzeugt sei. Nach alledem hat der Senat die Ueberzeugung erlangt, datz der Antragsgegner die drei Kinder der Parteien nur deswegen hat evangelisch taufen lassen, um der Antragstellerin, die sich von ihm nicht scheiden lassen will," einen Streich zu spielen. Der Senat hält dafür, datz.es nicht angezeigt ist, die Sorge für die Person der^ Kinder der Parteien Peinem Manne anzuvertrauen, der sich bei der Fassung des so wichtigen und bedeutsamen Entschlusses, in welchem Glauben! die Kinder erzogen werden sollen, von Gehässigkeit 'gegen seine Frau leiten läßt. Die^ Frage, wer der geeignetere Elternteil für die Personensorge der Kinder ist, beurteilt sich wenigernach Vorschriften des positiven Nichts, als nach „apriorischen Rechtsnormen*'.- Im. Hinblick hierauf sei an die.- bekannte Entscheidung des Königs Salomo erinnert, der bei einem Streite der beiden Mütter das lebende Kind nicht derjenigen zusprach, die es lieber tot, als im Besitze einer anderen sehen wollte, sondern vielmehr derjenigen, die es lieber ihrer Nebenbuhlerin überlietz, als hinnahm, datz es mit dem Schwerte in zwei Hälften zerschlagen wurde. Dem Senate will es scheinen, als könne ein Vater, der aus Gehässigkeit gegen seine Frau einen Glaubenswechsel seiner Kinder veranlatzt, dem die Seelen seiner Kinder für ein prozessuales Verteidigungsmittel feil sind, nicht anders gewertet werden, als eine Mutter, die es zulätzt, datz der Körper ihres Kindes mit dem Schwerte zerschlagen wird. Dieses wahrhaft Salomonische Urteil wird mit Befriedigung ausgenommen werden. Wegen Raummangels mußte eine größere Anzahl Korrespondenzen', Vermischtes und Personalien zurückgestellt werden, was die Linsender entschuldigen wollen. Red. ü-fresponSenren * nacbricbten. Deutsches Reich. Vereinstag der „Freien Vereinigung sür die Interessen des orthodoxen Judentums e. V." Frankfurt a. M., 9. März. Vom Vorstände und Ausschuß der „Freien Vereinigung" einberufen, fand am 9. März 1930 im Hörsaal der Religionsgesellschaft ein V e r e i n s t a g der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" statt. Durch den Heimgang des früheren Vorsitzenden, Rabbiner Salomon Breuer s. A., und das Ausscheiden mehrerer Mitglieder aus dem Vorstände, war in den letzten Jahren vielfach die Ansicht vorhanden, als ob die Tätigkeit der „Freien Vereinigung" im Abnehmen begriffen sei. Mit umso größerer Genugtuung wurde daher der Bericht des Vorstandes entgegengenommen, aus welchem hervorgeht, daß auch in der Berichtsperiode, welche die letzten vier Jahre umfaßt, die „Freie Vereinigung" eine rührige, segensreiche Tätigkeit. auf einer Reihe von Gebieten entfaltet hat, die zu den Lebensnotwendigkeiten der. gesetzestreuen Judenheit in Deutschland gehören. So wurden u. a. eine Reihe kleinerer Gemeinden subventioniert, Anderen wurde Beihilfe zur Anstellung von Wanderlehrern gewährt, ferner hat alljährlich die „Freie Vereinigung" durch Abgabe von Mazzoth an Minderbemittelte reichen . Segen gestiftet. Die Herstellung von einwandfreien Tefillin und Mesussoth sowie sonstigen Ritualien stellt bis zum heutigen Tage eine von allen Seiten anerkannte Leistung der „Freien Vereinigung" dar, die sich auch sozial dadurch auswirkt, daß die Preise für diese Ritualien von der „Freien Vereinigung" festgesetzt, den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gegenwart angepaßt sind. Selbstverständlich mußte auch der Bericht hervorheben, daß auf dem Gebiete der Propaganda, besonders in den kleinen und kleinsten Gemeinden, auf dem Gebiete jüdischer Lehranstalten, Förderung der Herausgabe und Verbreitung orthodoxer jüdischer Schriften, viele Wünsche an den Vorstand herangetreten sind, denen keine oder nur teilweise Rechnung getragen werden konnten. Indessen darf nicht vergessen werden, daß die „Freie Vereinigung", welche nunmehr auf eine länger als 40jährige Tätigkeit zurückblicken kann, mit freudiger Genugtuung konstatieren kann, daß inzwischen eine ganze Reihe von Organisationen gegründet sind, welche einen Teil ihrer Aufgaben abgenommen haben, so z. B. die deutsche Landesorganisation der Agudas Jisroel, der Bund gesetzestreuer Synagogengemeinden Deutschlands in Halberstadt, die orthodoxen Provinstalverbände im Rheinland, in Westfalen und Baden usw. Wenn auch in der Praxis vielleicht dadurch der eine oder andere Äufgabenkreis der „Freien Vereinigung" entrückt ist, so bedeuten doch gerade das Vorhandensein und die Wirksamkeit der genannten gesinnungsgenössischen Vereinigungen die fortschreitende Anerkennung jener Ideologie, welche z. St. Rabbiner Samson Raphael Hirsch s. A. zur Gründung der „Freien Vereinigung" veranlaßt'e. Dieser Gedanke hat innerhalb und außerhalb der „Freien Vereinigung" mächtig starke Wurzeln geschlagen. ' Der Vorstandsbericht sprach besonderen Dank dem aus Altersrücksichten ausgeschiedenen, und um die „Freie Vereinigung" hochverdienten Vorstandsmitglied, Herrn Jakob Strauß, aus, dachte der Heimgegangenen bewährten Führer der „Freien Vereinigung" und sprach die Hoffnung aus, daß eine neue Leitung die altbewährte Tradition, die „Freie Vereinigung" zu immer höherer Blüte entwickeln möge. An den Vorstandsbericht schloß sich eine lebhafte Aussprache der Mitglieder an, aus der besonders die Anregung heroorzuheben ist, daß die „Freie Vereinigung" in Zukunft ihre Vereinstagungen in größerer Oeffentlichkeit halten und sie mit Referaten über aktuelle jüdische Gegenwartsfragen verknüpfen möge. Der Vorstand wurde ersucht, einen solchen Vereinstag in nächster Zeit einzuberufen, und bis dahin mit einem von der Versammlung bestätigten Arbeitsausschuß die notwendigen Vorschläge für Ergänzungswahlen zum Vorstand auszuarbeiten. Die Absendung eines Telegramms an das rührige Ausschußmitglied Dr. Calvary- Berlin wurde spontan beschlossen, in welchem der Wunsch nach baldiger Genesung des leider Verhinderten am Erscheinen ausgesprochen wurde. Einmütig kam unter den Mitgliedern der Wunsch zum Ausdruck, die Tätigkeit der „Freien Vereinigung" trotz aller materiellen Hemmungen in verstärktem Maße aufzunehmen. Der Versammlungsleiter erklärte namens des Vorstandes sein Einverständnis mit der Einberufung des von der Versammlung gewünschten außerordentlichen Vereinstages noch im Laufe der nächsten Monate, und schloß die Tagung mit dem Wunsche, daß die „Freie Vereinigung in einem größeren Maße den Anschluß um tätigen Beistand Aller finden möge, welche die Ziele des orthodoxen Judentums in Deutschland fördern möchten. Schächtfrage in der Berliner Stadtverordnetenversammlung. Berlin, 18. März. Dr. Goebbels und die übrigen Mitglieder der Nationalsozialistischen Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Berlin haben den folgenden Antrag gestellt: „Das Schächten von Tieren wird auf dem Berliner Städtischen Schlachthof mit sofortiger Wirkung verboten." Haus Fischer, Fürth i. B., Nürnbergerstr. 2, mit modernsten Bedienungssalons, größtes Fabrikationshaus für Scheitel-Transformationen und Bubikopf-Perücken, in weitesten .Kreisen bestens bekannt, bringt in der heurigen Frühjahrssaison die neuesten Modelle für Frisuren sowie für Haararbeiten, die sich sowohl durch ihre schicke wie erstklassige Ausführung bei vorteilhaftesten Preisen auszeichnen. Die anerkannt individuelle fachmännische Behandlung der verehrten Kundschaft in den Salons der genannten Firma findet beste Beachtung, ebenso die Haararbeiten, die durch stete Verbesserungen in bezug auf Qualität und Natürlichkeit unübertroffen sind. 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