Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1930)
- Date
- 1930-03-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Nr. 13 Der Israelit 27. März 1930 EINE VORZÜGLICHE CIGARRE O AA H O LZ FR AN K F U B T * A 0 « E © B; 1 8 4 9 abgelehnt, aber sie mißbilligte gleichzeitig das Verhalten des Kanzlers und stellte die Entscheidung über dessen weiteres Verbleiben im Amte dem Waad Leumi anheim. In einer Resolution wird Dr. Magnes scharfer Tadel erteilt, daß er „die nationale Disziplin untergrabe" und der Waad Leumi zur baldigen Beschlußfassung aufgerufen. In der „Jüdischen Rundschau" schreibt Ro bert W e l t s ch über den Fall: „Man kann über die Anschauungen von Magnes verschiedener Meinung sein, man kann sie für richtig oder falsch, für nützlich oder schädlich halten (und die große Mehrheit der Zionisten lehnt diese Anschauungen, tote: sich gezeigt hat, ab); es sind gewiß tiefgehende Probleme, einer ernsten Diskussion wert, die wohl auch weiter wird geführt werden müssen. Aber auch die Gegner von Magnes werden wohl in ihrer großen Mehrheit die Formen verurteilen, zu denen der Kampf gegen ihn jetzt herabgesunken ist. Miin fragt sich immer verwunderter, wo wir eigentlich stehen. Ist wirklich der Geisteszustand des heutigen Zionismus ein solcher wie im Deutschland der Knegsjahre? Haben wir alle schon vergessen, was .wir damals empfanden? Soll auch bei uns Unduldsamkeit,' Terror gegen jede abweichende Meinung, '„patriotische" Pöbelet einreißen? Wollen wir zulassen, daß unreife, Studenten, verhetzt von den täglichen Demagogien einer nationalistischen Presse, in Jerusalem die Methoden einführen, die wir in anderen Ländern so oft mit Recht verurteil haben, über die Würdigkeit und nationale Zuverlässigkeit des Kanzlers der Universität „abzustimmen", dann kann man dieses Recht auch den völkischen Studenten, die keine jüdischen Professoren wollen, nicht absprechen. Daß die palästinensische Oeffentlichkeit das Benehmen, der Studenten nicht als einen Schlag ins GefW HÄ' LiMchM Nation" eMvkindet. 'erfüllt . uns.--rnst? Schrecken. Demv-rmr erinnern uns zu genau unserereigenen Gefühle, wenn Teile der deutschen Oeffentlichkeit ihre- „nationalen" Studenten als eine Art Helden feierten." Dr. Wettsch begreift nicht, daß die Zionistische Exekutive, die zweifellos die Macht hätte, durch ein energisches Wort der Kampagne ein Ende zu machen und die Studenten in ihre Schranken zu weisen, zu all dem schweigt. Das begreifen wir recht gut. Die offizielle Leitung hat immer geschwiegen, wenn jugendliche zionistische Stoßtrupps ihren wilden Nationalismus — ob gegen die Orthodoxie oder gegen andere Richtungen, immer war es gegen d a s j ü d i s ch e P a l ä st i n a einsetzten. Wenn sie sprach, war es zumeist zu spät. Jerusalemer Schulfragen. Damit mein Stillschweigen zu den Ausführungen des Herrn Rabbiner I. Horovicz (Jerusalem) Frankfurt a. M. nicht mißdeutet wird, greife ich noch einmal zur Feder^ um einige Feststellungen zu machen: 1. In allen wesentlichen Punkten hat Herr- Rabbiner Horovicz meine Darstellung als richtig erwiesen, wenn er auch dieses Zugeständnis nicht machen will. Bezeichnend für ihn ist der Satz: „man könnte beinahe mit Herrn Oberräbbiner Carlebach sagendaß es keinen „Cherem" gegeben hat." Dieses „beinahe" spricht Bände. Nachdem er selbst den Nachweis führt, daß es sich immer nur um einen I s s u r handelt, ist die Hauptfrage aber: umwasfür e i n eu I s s u r h a n d e l t e s s i ch? Jetzt druckt Herr Rabbiner Horovicz wörtlich den von Salant gezeichneten: Jssur ab. Es heißt darin: „Auch ich bestätige durch meine Unterschrift . . . daß der Jssur, der vor 40 Jahren erlassen worden ist . . . nämlich unseren B rüde r n. i n d e n a s ch k e n a s ischenKollelimzuverbieten,daßsie nicht lernen in den Schulen ... zu Recht und in Kraft besteht." Das ist aber grade dasjenige, was ich behauptet habe. Nicht auf den Schulen liegt ein Jssur, sondern auf den Mitgliedern der aschkenasischen Gemeinde, die eben lediglich und allein sich der Pflege der Thora widmen sollen. Mit diesem Wortlaut ist, um es zu wiederholen, nicht beinahe'und. nicht halb, sondern ganz bestätigt, daß 1. nie ein Cherem ausgesprochen war, und 2. nur eine die aschkenasischen, Kollelim bindende. Vorschrift gegeben war, ihre Kinder nicht in den Schulen unterrichten zu lassen. Das ist das Wesentlich^ daraus.kommt es an. Und infolgedessen ist jede Redewendung von einem Jfsur auf - dieSchulen den Tatsachen zu- Auf die "anderer? Dinge einzugehen, ob Abu-- laphia, wie ich iMch wie vor behaupte, Chacham Baschi war oder nicht,*) ob die Vorgänge bei der Gründung her Frankl'schen Schule meillev- Darstellung entsprechen oder nicht, alles das ist völlig irrelevant. Wenn aber auf Schulen als Schulen ein Jssur läge, was, wie gesagt, nicht der Fall ist, dann wäre ja auch jedes religiöse Schulwerk, mag es von welcher Organisation immer ausgehen, eo ipso verboten. Ein religiöses Schulwerk aber wird selbst von Herrn Rabbiner Horovicz verföchte^ und er bekennt sich zum Hirsch'schen Bil- *) Er zeichnete jedenfalls nur als Chacham einer Kabbalisten-Synagoge. Red. dungsprinzip. Und so bleibt es ein recht unglückliches Unterfangen, wenn der „Israelit" beim berechtigten Kampf um eine religiöse Erziehung, um einen echt jüdischen Chinnuch ich -heiligen Lande, immer wieder die Jrrtümer und Verkehrtheiten über die Jssurftage neu aufwärmt und dadurch dieöffentliche Meinung mißleitet. '-i Oberrabbiner Dr. Joseph Cgrlebäch. N a ch b e m e r k u n g der Re d a k ti o n. . Wir sind der Meinung, .daß nach dieser Erklärung unseres verehrten Herrn Mitarbeiters die Gegensätze ziemlich ausgeglichen sind. Auch wir haben niemals etwas anderes behaupten wollen, als die Tatsache, daß f ü r d t e a s ch k e n a s i s ch e n K o l a l i m , d.h. f ü r d i e gesamte p a l ä st i n e n s i s ch e Bevölkerung mit Ausnahme der Sefardim e'i n an sich rechtsgültiger Issur besteht, ihre Kinder in europäische Schulen z u schicken. Andre gemeindliche Organisationen wie die Kolelim hat es eben in Erez Jisroel nicht gegeben. Ob man diesen Jssur mit dem Namen Cherem oder mit irgend einem synonymen Namen bezeichnet, ist höchst gleichgültig und ebenso gleichgültig ist es, ob man die Tatsache.selbst so formuliert, daß der Jssur auf den „Schulen " oder daß er auf der Schulbevölkerung liegt. Eine Schule, d i e n i e - m a n d besuchen darf, unterliegt' den Wirkungen des Jffurs genau so gut.als. wenn dieser Jssur auf die' Schulgebäude oder auf den Lehrkörper gelegt'worden wäre. Im übrigen mochten wir nochmals darauf Hinweisen, daß wir keineswegs für die Aufrechterhaltung des Jffurs eingetreten sind, sondern, daß wir uns nur dagegen gewandt habendie allein maßgebenden rabbinischen Autoritäten des heiligen Landes zu irgendwelchen Entscheidungen drängen zu wollen, die chrem religiösen Gewissen widersprechen. Ein Urteil König Salomos als Rechksquelle . für das Kammergerichk. In einem Rechtsstreit vor dem Kammergericht 20 U. 14856/29 hat der 20. Senat des Kammergerichts ein Urteil..'Waffen,, ivelihes^für die jüdische Oeffentlichkeit von Interesse sein dürfte. Es handelt sich in diesem Prozeß um einen Streit eines in Scheidung lebenden jüdischen Etternpaares darüber, wer das Heim zu bestimmen habe, in welchem die Kinder zu erziehen seien. Der Vater hatte ein evangelisches Heim bestimmt, und, als das Gericht mit Rücksichthierauf die Bestimmung der Mutter übertrug, die Die von Lord Balfour an Lord Rothschild gerichtete Deklaration lautet in deutscher Uebertragung:; 'N Auswärtiges Amt, 2. Nov 1917. \ Liehet Lorh' Rothschild! Es Ist mir ein. großes Der? gnügen, Ihnen.stamens Seiner Majestät . Regierung dis. folgende^ Sympathieerklätung mit den lÄdisch-zionistischen Bestrebungen zu übermitteln, die dem'Kabimstt unterbreitet und'von ihm gebilligt worden ist. '•*. Seiner Majestät Regierung betrachtet die. Schaffung einer nationalen. Heimstätte in Palästina für .das jüdische.' Volk mit Wohlwollen und wird die größten.Anstrengungen machen, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtere, wobei Klarheit darüber herrschen. soll, daß nichts getan' werden soll, was .diebürgerlichen^und religiösen Rechts bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte Und die politische Stellung der Juden in irgend einem anderen Lande beeinträchtigen könnte. Ich bitte Sie,, diese Erklärung zur Kenntnis der zionistischen Föderation zu bringen . Arthur James Balfour. (Crew Pefsach am Sabbat.) Just im richtigen Augenblick erschien noch; einmal das bereits gut eingeführte Werkchen VioBrlL pn von. Rabbiner Israel Welcz in Budapest, das alle Vorschriften für das Pessachfest und insbesondere die etwas komplizierten religiösen Bestimmungen für den Fall, wenn,., wie dieses Jahr, P e s j a: ch m i f S ä b bätaüsgang beginnt. Das Werk liegt uns in zwei Ausgaben vor, einer hell r äi s ch e n und einer jüdisch-deutsch e n. Elftere ist eine regelrechte Dinim-Sammlun'g mit Quellenangaben und allem Zubehör, die . auch dem oxii.i nnw als willkommenes Handbuch dienen wird.. Die kleinere Ausgabe bietet eine übersichtliche volkstümliche Zusammenstellung aller einschlägigen Dinim in leichter d e u t sch e r Sprache mit hebräisches Lettern, wie sie, besonder» dieses Jahr, in der Hay.d keiner jüdischen Haus e h'l eist s p l i et' Mide Ausgaben M zu;beziehen' beimr,Verfasser,' rRcchbimr Israel^Wel cz^ B U d a p ejt' VH, A t cK 2? I: ILi-- - - dj. „ .' ,? „tt.u»;f-V-'O •- -7- Kulturelle Aukouomie und Sonükägsrühe. f’f- Der bcfanfitc; Pädagoge und Schriftsteller Fe iw e l Götz in.Riga hat trotz seines hohen Alters die jüdische Welt durchweine aktuelle Arbeit bereichert,, die unter dem Titel:' „Das Judentum und die kulturelle Autonomie — Sabbat und Sonntagsruhe", Fragen behandelt, die teils für die östlichen Rändstaaten, teils für alle Länder mit jüdischer Bevölkerung von lebenswichtiger Bedeutung sind. In dem ersten. Teil seiner Arbeit weist Götz auf-Grund reichen historischen Materials nach, daß die naüonal-kulturelle Autonomie dort, wo sie Gefeßkrast verlangt hat, auf die jüdische Bevölkerung Anwendung finden muß, daß aber das Wesen der jüdischen Kultur rein religiös-ethischen Charakter^ sei. Infolgedessen könnten die Träger der national-kulturellen Autonomie nur die jüdischen Kehlllos, d. h. die Religionsgemeinden sein, die verfassungsrechtlich lediglich auf der Grundlage der religiösen Tradition alle-Aufgaben der Minderheitsnationen auf kulturellem Gebiete zu lösen haben." Angesichts der Entwickelung der Minderheitenfrage in den östlichen Staaten, glauben wir allerdings nicht daß die' national-kutturelle Autonomie heute noch von großer praMfcher Bedeutung ist.. Weder in Polen noch nn Li< tauen kann davon die Rede fein und auch Mi Lettland und Estland hat inan mit starken HemMungen zu rechnen. Unter diesen Umständen dürfte die Wahrung der gesamten jüdischen Interessen im Rahmen der Konfessions-Gemeinden ebenso gut, vielleicht noch besser möglich sein/ als unter, der;Etikette einer nationalen Orgattifatton..' Der.zweite Tell:fder Broschüre befaßt de^'' unerträgmhen Honseauenzen,/der : ZwWMonNtägsruhS' fürdie fabbattreue-Mdenheit,'.. Sie, gibf,MefentlicheMeine Denkschrift ivieve'r, die der Verfasser jpi Äahre 1911 der. russischen Reichsduma voAegte uttw die dädnäls Er- ' folg erzielte. Diese , Worische Entstehung -der -DtMkschrist^lerKärk^s/ daß-der^AüseinandersetzüNg..mit der-'re ligt^u ösem SonntagSriWe'ein größerer' Rastüt. gewidmet tst ' äls dies 'heute aMrell erscheint. Die Sonntagruhe wird jetzt überall in der Welt vorwiegend rein sozialpolitisch begründet und demgemäß ist auch die Verteil digung der jüdischen Position einzurichten. Nichtsdestoweniger ist die schöne und klare Darstellung der religiösen Bedeutunn des-Sabbat für das Judentum'selber inder Götz'schen Broschüre dauernd wertvoll.- Daß die Feier des Sonntags für-^christliche' Kreift kein Verbot des Handettreibens begründe und--daß. es^ vom christlich-religiösen Standpunkt aus genüge, ~ wemp dem Gläubigen die Möglichkeit geboten wird, den'Sonntag durch Feiern, Gottesdienst, Predigt und Wöhltätigkeik zu begehen, möchte vielleicht objettiv kichüg fein, 2 jedoch scheint es. uns nicht angemessen, daß man von.jüdischer-. Seite überhaupt unternimmt, in. dieser iNner-Ürchlichey: Frage eine Meinung zu äußern. ' Das müß den kirchlichen bezw. theologischen Instanzen jeder 'Konfession überlasten bleiben. Jedenfalls gebührt dem /Verfasser warmer Dank für seine mannhafte Verteidigung 'der religiösen Forderungen und Bedürfnisse der jüdischen G'e- . meinschaft in schwerer Aeit/... . . tn^