Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1930)
- Date
- 1930-03-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 10 KifflsthaiHlluna Julius Giessen ÄmOpernplalz- Ecke Bockenh. Landslr. 2 Das FachgescbäfE IDr vornehme Einrahmuno Die Kunsifiandlung des palen Geschmacks ten, Herr W. L.? (vgl. „Israelit" 1929 Nr. 52).*) Mit anderen Worten: Das Weltbild der Thora ist in jeglicher Beziehung verschieden von dem Weltbild europäisch-amerikanischer Kultur. Wohlverstanden: Nicht ihre Inhalte sind verschieden, sondern die Einstellung zu ihnen. Der Jude braucht auf nichts Menschliches in seiner Kultur zu verzichten. Die jüdische Kultur schaut nur Mathematik, Philosophie, Geschichte, Sprachen, Geographie, Chemie, Physik, Technik, Wirtschaft, Beruf usw. mit ganz andersfarbiger Brille an als die europäische Kultur. Das Wesen des Lebendigen ist die Brille jüdischer Kultur, das Wesen des relativ toten Organisatorischen ist die Brille europäischer Kultur. Ihr wollt das Judentum verlebendigen? Ihr braucht es gar nicht verlebendigen; das Judentum ist ja das Leben selbst! Ihr müßt es nur aus der europäisch-organisatorischen ..Umklammerung befreien. Wie man dies macht? Es ist unmöglich, im Rahmen eines kurzen Aufsatzes die Revolutionierung aufzuzeigen, die die Durchführung der Idee von der Thora als dem Leben, als der Ganzheit -des Lebens in Schule und Haus, in Beruf und Freizeit, in Gemeinde und Synagoge, im sozialen und privaten .Leben Hervorrufen würde. Die Voraussetzung solcher Revolutionierung ist nicht der Wille des einzelnen. Dieser vermag nichts. Voraussetzung der Revolutionierung ist der Wille der Masse zur Revolution: Die jüdische Masse muß den Elan zur Revolution haben, die öffentliche jüdische Meinung muß sie wollen, bis die Revolution eines Tages hervorbricht, reißend wie ein Sturzbach alles sich Entgegenstemmende vernichtend. Immer wieder davon sprechen, immer daran im Gottesdienst und in der Arbeit Lenken, alles damit durchdringen, daß das jüdische Volk ein natürlicher, lebendiger einheitlicher Organismus, daß die Thora die lebendige Bewegung des lebendigen jüdischen Volkes ist, daß das gesamte soziale und private Leben aller Menschen nur dann gesund werden, nur dann von allem Leid und Nebel erlöst werden kann, wenn es im Rhythmus, nicht künstlich erdachter, sondern naturgegebener lebendiger Bewegung der natürlichen, lebendigen Organismen der Völker und der Menschheit schwingt. Dann wird kommen der Tag, an dem wir Juden durck die Idee und die Bewegung der Thora der Welt die Erlösung gebracht haben werden, an dem das Leben über den Tod, der Aufgang der Thora über.den „Untergang des Abendlandes", triumphieren werden. Auf zur jüdischen Aktion! Nachbemerkung der Redaktion. Wir haben uns für verpflichtet gehalten, dem Herrn Verfasser der vorstehenden Ausführungen zur Darlegung seiner in sich geschlossenen Auffassung vom Wesen des Thorajudentums das Wort zu verstatten und gedenken dies im Rahmen der technischen Möglichkeiten auch weiter zu tun. Wir identifizieren uns keineswegs mit seiner Theorie, aber wir können auch nicht finden, daß sie aus religiös-dogmatischen Gründen a limine abgelehnt werden müßte. Es kann unsres Erachtens auf dem Wege ernsthafter wissenschaftlicher Diskussion aus den Ideen Dr. C.'s eine Vertiefung der jüdischen Weltauffassung gewonnen und manchem, der mit sich ringt, ein pm gewährt werden; _ *) Die. Unterstellung von Herrn W. L., als ob die Ansicht des. Verfassers auf den elan vital Bergsons hinauslause. ist unbewiesene.Behauptung des Kritikers. Der Israelit Sinnbild oder Selbfkwerk? (lieber echte» und falsche Gesetzessymbolik.) , Von Rabbiner Dr. V. Lohen in Ariedrichstadk. (Fortsetzung.) . 3. Es ist für diese Folgerung unerheblich, ob wir ilp'v nach »ein oder a*na verstehen, ob tatsächliches Ausreißen des einen Halsorgans, feine Vorfindung als gerissen oder das Schneiden mit schartigem Messer unter bezeichnet ist. Das Reißen liegt begrifflich in allen drei Fällen vor, und die Meinungsverschiedenheit geht ja nicht darüber, ob, sondern unter welcher Bezeichnung sie verboten sind. Nicht erst, das Jahrhundert des Tierschutzes mußte kommen, um es für menschenunwürdig zu erklären, daß mens chl i ch e Gewalt das Tier zur Nahrung umwandelt. Schon das Gesetz der Thora lehrt, daß nur die wache, bewußte, willenstätige menschliche Seele hierzu berechtigt ist. Die tierische Kraft unterwirft sich nicht der menschlichen, raffinierteren Kraft, wohl aber die tierische. Seele der höheren des Menschen. Die Tierschützler aller Zeiten haben dem reinen und edlen Menschen die Tiernahrung mit dem Hinblick auf, das gewaltsame Ende des Tierlebens verpönt und das dennoch geschehende Tiertöten den Rohesten und Rauhesten überlassen. Das Thora« gesetz allein bringt es fertig, das Tiertöten selber aus der Sphäre der Roheit in die des Priesterdienstes zu ziehen. rn*?m '«nw lehren also: Du bist nicht Bruder, sondern Herr der Schöpfung. -iip'V nvii lehren: Du bist nicht durch Gewalt, sondern nur durch Geist und Willen Herr der Schöpfung. Doch auchnaiin verkündet ihre eigene Lehre. Wäre es Hirsch nur. um geistvolle Deutung zu tun gewesen, so hätte er irnsnaasn -Verbot, „nicht zu hoch und nicht'zu tief zu schneiden," als eine bloße Bestätigung der vorigen Gedanken. ansehn können, die dem Menschen die nicht zu hohe und nicht zu geringe Stellung zu den Mitgeschöpfen anweist. Hirsch aber läßt nicht die Phantasie sprechen, sondern nur' den Gesetzesinhalt. Diena'-nn hält den Schächtschnitt in solchen Grenzen, daß er nicht ein spezielles Organ des Tierkörpers trifft, nicht die Ausläufer des Magens unten und nicht die der Kehle oben. Getroffen werden sollen nur die Organe, deren Funktionen, Atmung und Ernährung, das physische Leben jedes lebenden Wesens verwirklichen, und das sind Luftröhre und Speiseröhre, beide aber nur in der Mitte ihres Verlaufs. namn ist also eins der Gesetze, durch die jede andere Schädigung des Tierorganismus als die durch den Schächtschnitt verboten wird. Sie bewirkt, daß durch die nwriv, nicht die ,Herrichtung des Tieres zu menschlicher Speise, sondern nur die Auflösung des LebenSprinzips, bewerkstelligt''wird, welches bis dahin" durch die Unversehrtheit seiner lebentragenden Organe verkörpert war, und durch das es als ursi. eigenen Wert vor Gott befaß. Nur die Endigung des "n -Daseins und seine Unterordnung unter das höhere Lebensprinzip des frei wollenden, bewußt Gott zustrebenden Menschen ist Sinn der naw* 4. Will man nun gegen dieses Unternehmen sinnvoller Erfassung dernv'NVm etwa die Gründe geltend machen, die tw fixmn und pN8' bnn am Ende von '”7W 'n Vorbringen, so wäre man in einer schweren Begriffsverwechslung befangen. Die Genannten betonen zwar, daß alle 5 Schächtfehler auf'2'va nwab nabn beruhen und keiner anderweitigen Begründung'unterliegen dürfen. Damit wollen sie aber nur lehren, daß es abwegig ist, sie mit anderen, aus der schriftlichen Lehre bekannten Gesetzen in Beziehung zu setzen, und das deshalb, weil man dadurch zu der verhängnisvollen Fehlmeinung gelangen tastm, man könne auf sie die gleichen Erleichterungen anwenden, die für jene aus dex schriftlichen Lehre bekannten Dinge gelten. Die Prinzipiensrage, ob man für ein ohne Angabe der „Gründe" erteiltes schriftliches oder mündliches Gottesgesetz überhaupt begriffliche Erfassung anstreben | 6. März 1930 soll oder nicht, wird von jenen Warnungen der Schächt-Handbücher gar nicht betroffen. Hierzu ist alles Wesentliche in der Chaurew-Einleitung und in den Neunzehn Briefen für alle Zeiten maßgeblich definiert: Eine begriffliche Erfassung der Gottetzgesetze, die mit fremden Maßstäben arbeitet und das mit fremden Maßstäben nicht meßbare von einem Gesetze : wegzüdeUten :oder wegzureformieren sich erdreistet, — aber ebensosehr eine solche Begründung eines Thoragesetzes, die ihre Voraussetzungen aus einer , ganz entlegenen Sphäre des Thoragesetzes oder, der Thoraberichte schöpft, — muß irregehen; wird aber zur Erfassung eines Gesetzes nichts anderes herbeigezogen als die Einzelheiten des Gesetzes selber, — dann, aber auch nur dann besteht die Möglichkeit, dessen wahren Sinn zu ahnen. Wir werden im Verlauf der Abhandlung Gelegenheit haben, festzustellen, daß auch die begriffliche Erfassung, die das Schächtgesetz bei Hirsch erfährt, dieser Forderung streng getreu verläuft und nur das Resultat der Betrachtung aller Einzelheiten dieses Gesetzes insgesamt daxstellt.; - 5.»-Im Chaurew § 453, 3 faßt H. den Begriff der Schächtvorschriften dahin zusammen, daß „das Sterben durchaus rein durch künstliche Menschenkraftwirkung, ohne andere Beimischung geschehen sein müsse." Hier scheint aber unter der „künstlichen Menschenkraftwirkung" sicherlich nichts anderes gemeint zu sein als die Lehre des Ausschaltens alles Gewaltähnlichen, nach bloßer Kraft Aussehendem, die wir auch zu Deut. 167 bei Hirsch als das bezeichnet sehen, was die Schechita zu meiden bestimmt ist. Doch ist hier der Blick von den Gesetzen dernv'NV zu denen über nbai und 'NN ja in« erweitert. Die Gesamtheit der Verbote, die sich auf das an sich gestattete Tier beziehen, ist durch die Begriffe nVns und rranö geordnet; das durch vorherige tödliche Verletzung unerlaubte Tier ist nsiv' das gesund gewesene, aber durch etwas anderes als nvmw getötete Tier nVa:- Den Wortstamm bai leitet Hirsch von bai „welken" und brn „fallen" her und erklärt ihn als „der Welt der Unfreiheit völlig verfallen." Durch Kontrast wirft diese Erklärung neues Licht auf Hirschs Auffassung der Schechita-Gesetze. Die Bewegungsvorschriften des Schächtfchnitts machen das Tiertöten zu einem Akt vollendeten Menschtums, nämlich vollendeter Willensfreiheit. Auch das nsir-Gefetz gliedert sich leicht und widersvruchlos in dieses Schema ein. Dasns-iv- Gesetz ist von den Neunmalklugen aller Zeiten als eine sanitäre Maßnahme betrachtet und daher ihm für spätere Jahrhunderte und anders Gegenden die Geltung abgesprochen worden. Dem widerspricht das Faktum des Textes der Thora. Und die Ehrfurcht vordem Faktum der Thora als einer Gegebenheit ist es ja, wüs Hirsch als Hauptforderung für jede künftige Gesetzes-, er klärung aufstellt, die als jüdische -Wissenschaft, austreten will. Die Thora keilet das nsn» -Verbot mit den Worten sin: "'b i'nß Viip 'V28i,Männer eines heiligen Berufs sollt ihr' mir sein." Dieser Beruf aber ist: „Bereitwerden und Bereitbleiben für alles Göttliche und Reine". Das Wort wird nicht mit PNv zerreißen, sondern mit *po Nahrung und ninipb «pia berechtigtes, aber schleuniges Nehmen aus der Hand von Käufern in Verbindung gebracht.. Danach heißt auch nsnc nicht das Zerrissene, sondern das, was ein. fremder Wesenskreis an sich gerissen hat. (H. verweist" auf Raschi 41a, wo *po sogar >,schleppt fort" bedeutet.) Es ist das „von einem anderem Reiche als Nahrung ergriffene Tier," mag dies „anders Reich" ein einzelnes Raubtier, eins der Reiche der Natur, das Reich des Verwesens oder — eine tödliche Verletzung mit Sterben und Verfall als Folge fein. Es ist daher auch unmöglich, ein durch Hirnverletzung betäubtes Tier zu schlichten. Solche Schlichtung ist ein Widersinn. Sie ist kein Akt freien Willens, kein Akt nur geistiger, ethischer Ueberlegenheit, kein Dienst des Gottes der Willensfreiheit. Der Gefamtmenschheit hat Gott nur den Genuß des dem lebenden i