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Der Israelit · 1930-02-06 · Heft 6 (6.2.1930) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 6 (6.2.1930)
Date
1930-02-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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6. Februar 1930 Der Israelit Nr. 6 Seite 3 Wenn nun ein Schächtverbot, beruhend auf der Voraussetzung der Zulässigkeit des elektrischen Verfahrens, erlassen wird und es stellt sich dann endgültig heraus, daß eine Betäubung bezw. Schmerzausschaltung gar nicht stattfindet, dann bleibt das Schächtverbot bestehen und ein Betäubungsverfahren ist nicht vorhanden. Man war daher von jüdischer Seite schon aus. diesen Gründen nicht befugt, in dem elektrischen Verfahren die Lösung als tatsächlich gefunden anzuerkennen — das Judentum hätte sich an sich selbst versündigt — und ebensowenig konnte die bayrische Regierung sich aus diese Methode festlegen. Uebrigens wurde, wie man hört, das elektrische Verfahren bei Schweinen, wo es doch, im Gegensatz zum elektrischen Verfahren bei Rindern, technisch vollkommen durchgearbeitet ist, sogar aus dem Münchener Schlachthof erst reuerdings wieder hervorgeholt, und auch jetzt wird es nur in sehr beschränktem Maße angewendet. Warum eigentlich? Was nun die religionsgesetzliche Vorschrift betrifft, so hat die bayerische Regierung sich über ein Gutachten eines der ersten Fachleute auf diesem Gebiete, Professor Jellin-ek in Wien, hinweggesetzt, in welchem erklärt wird, daß zur Ermittlung der Einwirkungen des Stromes auf den Körper histologische"Untersuchungsn anzustellen wären. Solche Untersuchungen seien, so sagt die Regierung, vom Religionsgesetz nicht gefordert. Hierzu ist zu bemerken: Es ist richtig, daß das Religionsgesetz histologische Untersuchungen bei Tieren-, die unter normalen Verhältnissen zur Schlachtung geführt werden, nicht fordert. Für Tiere, die an einem bestimmten Organ erkrankt sind, werden in jedem Einzelfalle bestimmte andere Untersuchungsmethoden angegeben. Bei Tieren, die dem elektrischen Strom ausgesetzt wurden, handelt es sich aber nicht mehr um Tiere im normalen Zustand, noch um Tiere mit bekannter Abnormität, sondern um solche, deren Organe unter den Auswirkungen einer von außen hereingetragenen Behandlung stehen, die wissenschaftlich noch nicht erkannt sind. Für solche Fälle gilt der Grundsatz, daß eine umfassende Untersuchung bis ins einzelne stattfinden muß. Es ist also selbstverständlich, daß auf Grund exaktester Forschungen eine möglichst sichere Unterlage als unerläßliche Vorarbeit für die religionsgesetzliche Prüfung geschaffen werden müßte, wenn die Methode überhaupt in Betracht kommen könnte. In Wahrheit jedoch kommt sie zur Anwendung vor dem rituellen Schächten nicht in Betracht, denn zur U n g e w i h h e i t der betäuben- Der Vorstand von Schwerin hatte aber das Gutachten dort behalten und M. den Brief Emdens ganz verschwiegen. In einem Briefe vom 30. Juni 1772 an Rabbi Jakob Emden entrüstet sich M. über das Vorgehen der Gemeinde Schwerin und entschuldigt sich bei ihm, daß er, ohne Emdens Gutachten zu kennen, voreilig sein Urteil abgegeben hätte. Emden belehrt M. in einem Schreiben vom 3. Juli 1772 über seinen Irrtum in halachischer Beziehung und rechtfertigt den alten Brauch der früheren Beerdigung, der erhalten bleiben müsse. Eme Reihe weiterer Briese befassen sich mit diesem Thema. Don einer Opposition Mendelssohns ist nichts zu merken. Eine weitere Anfrage an Emden, unter dem 26. Oktober 1773, über die Frage der sieben noachid i s ch e n Gesetze, führte zu . einer langen Korrespondenz. M. scheint eine Bemerkung des Maimonides unverständlich. wonach die sieben Grundgebote nur demjenigen Nichtjuden Anteil an der zukünftigen Welt sichern, der sie aus reinem Glauben beachtet, nicht aber dem, der sie als Diktat des Verstandes oder Postulat der Ethik anerkennt. Emden erklärt und verteidigt in erschöpfender Weise den Standpunkt von Maimonides. Ein Antwortschreiben M. aus diesen abschließenden Brief ist in der Sammlung nicht zu finden, woraus zu schließen ist, daß sich M. auch in dieser Sache der Entscheidung des von ihm als Lehrer gefeierten Rabbi fügte. Die ergreifendsten Momente, die Streiflichter auf sein menschliches Leben und Leiden werfen, seine Hoffnungen und Enttäuschungen widerspiegeln, bieten die Briefe an und von Fromet Guggenheim. Darüber ein anderes Mal. (Das gesellschaftliche Ereignis in der Synagoge.) Aus Berlin berichtet die ITA.: Das vom Vorstand der Jüdischen Gemeinde Berlin am Mittwoch, den 29. Jan., den Wirkung gesellen sich als ferneres Hindernis die Feststellungen von den konkreten Auswirkungen im Tierkörper. Auch an diesen Tatsachen ist die bayerische Regierung in ihren Auslassungen vorbeigegangen. Sogar bei den Mustervorführungen hat der elektrische Strom organische Schädigungen bewirkt. Dabei sollen nicht in Betracht gezogen werden die bei Schweinen infolge der Betäubung entstandenen Wirbelbrüche, weil sie vielleicht nur auf Mängel der Apparatur zurückzusühren sind. Dagegen fallen ins Gewicht die beobachteten Abreißungen an der Pleura, ferner die inneren Blutungen infolge der Betäubung. Zimmermann beschreibt einen Fall, in welchem unmittelbar nach der Einführung des Stromes der Tod eintrat und zwar infolge Lungenödems (Versuch 16). Endlich darf nicht unbeachtet bleiben, was sich auf dem Schlachthof einer deutschen Großstadt im Frühjahr 1929 zugetragen hat. Dort sollte demonstriert werden, daß die Tiere nach der Betäubung vollständig gesund sind. Zu diesem Zweck sollte ein Tier nach Ausschaltung des Stromes wieder aufstehen. Es stand aber nicht auf, sondern blieb 17 Minuten lang liegen, so daß man sich entschließen mußte, es abzuschlachten. Aus diesen Berichten sieht man, wie esMm die rituelle Zulässigkeit des elektrischen Verfahrens bestellt ist. Trotz dieser wissenschaftlichen Unsicherheit und der Unmöglichkeit, vom religionsgesetzlichen Standpunkt aus das Verfahren zu billigen, hat die Mehrheit des bayerischen Parlamentes und die bayerische Regierung es für gut befunden, entgegen dem ausdrücklichen Gutachten der Bayerischen Rabbinerkonferenz dem Obergutachten des Prof. Müller zu vertrauen und das elektrische Verfahren nicht nur als eine vollgültige, sondern auch als eine reli-gionsgesetzlich anwendbare Narkose zu erklären. E r g e b n t s : 1. Die Mehrheit des bayerischen Landtages und die Regierung haben nicht berücksichtigt, daß berühmteste wissenschaftliche Autoritäten den Schächtakt als tierquälerisch zu bezeichnen, für unbegründet und u nberechtigt erklärt haben. 2. Es ist nicht berücksichtigt worden, daß durch das Weinbergfche Niederlegeverfahren und andere neuzeitliche Methoden eine Tierquälerei bei den Vorbereitungen zum Schächten ausgeschaltet wird. 3. Obwohl der Kopfschlag vom tierschützlerischen Standpunkt aus feit langem als t i e rabends, in der Neuen Synagoge, Oranienburgerstr. 29, zugunsten des Wohlfahrts- und Jugendamtes der Gemeinde veranstaltete Synagoge st- Konzert gestaltete sich zu einem großen gesellschaftlichen Ereignis für die Berliner Judenhejt. Die Synagoge, die ungefähr 2200 .Plätze hat, war überfüllt, viele .standen in den Gängen, sodaß man eine Anwesenheit von ten Hunderte unverrichteter Dinge zurückkehren, da das Konzert schon Tage vorher ausverkauft war. Die Veranstaltung erhielt ihren Glanz durch die Mitwirkung von Professor Albert Einstein, der sich nun einem großen jüdischen Publikum öffentlich von einer anderen Seite seines Wesens, als Geiger von hoher Begabung, zeigte. Er brachte gemeinsam mit Prof. Alfred Lewandowsky die Sonate 2, B-Dur von Händel und das Adagio aus dem Doppelkonzert E-Moll von Bach mit Orgelbegleitung zum Vortrage. Vorher hatte Kammersänger Hermann Jadlowker hebräische Gesänge mit verstärktem Thor der Neuen Synagoge und Orgelbegleitung vorgetragen. Im zweiten Teil der Veranstaltung machte Jadlowker das Berliner Publikum mit zum größten Teil hier unbekannten Gesängen aus dem Gebiet der synagogalen Musik bekannt. Wie groß ist der Andrang in der Eemeindesynagoge, wenn Jadlowker nicht singt und Einstein nicht geigt? Wir hätten, offen gestanden, dem genialen Lehrer der Relativitätstheorie, der gelegentlich auch gern das Wort zur Hebung der nationalen Selbstachtung ergreift, mehr Geschmack zugetraut, als für ein Synagogenk o n z e r t nötig ist. Man sieht hier auch wieder einmal, wie gut sich die äußerste Assimilation an nichtjüdische Bräuche mit dem „nationalen" jüdischen Bewußtsein der Matadore der herrschenden „jüdischen Volkspartei" verträgt. Alles ist relativ ... (Eine Bärengeschichte, dir wahr ist.) Einen Tag nachdem das angesehene „Hamburger Fremdenblatt" das bay- S. * D. LÖWEHTHflL Schillerstrasse 1 SILBERWAREN quälerisch bekämpft wird, wird er bei kleineren Betrieben ausdrücklichgestattet. Das Schächten dag 6 g ö n m i r ö auchin kleinsten B etrieben verboten. 4. Die bayerische Regierung und die Mehrheit des bayerischen Landtages haben auf Grund eines von r. i ch t j ü d i f ch e r Seite erstatteten Gutachtens entgegen dem Gutachten der zuständigen Rabbinerkonferenz erklärt, daß das elektrische Verfahren noch ein rituelles Schlachten zulasse. 5. Das elektrische Verfahren ist als Mittel der Betäubung noch gar nicht eindeutig festgestellt. Es bewirkt vielleicht nur Starrkrampf bei vollem Schmerzempfinden. Es kann überdies organische Schädigungen, die nach dem Religionsgesetz den Genuß verhindern, Hervorrufen. Für Schächtungen kommt es deshalb nicht in Betracht. 6. Es wird nachzuprüfen sein, inwiefern das bayerische Gesetz mit der in der Reichsverfassung ges ch ü tzten Gewissensfreiheit sich vereint. Es ist notwendig, von den ungenügend orientierten gesetzgeberischen Faktoren an die wahrheitsgemäß zu unterrichtenden zu appellieren. Es muß schließlich verhindert werden, daß in andern deutschen Ländern Anträge unter Zuhilfenahme unerwiesener Behauptungen einem ähnlichen Erfolge zugeführt werden. Grundsätzliches. Wir halten es für unsere Pflicht, dieser sachlich-informatorischen Darstellung, die uns vom Büro für Schächtan geleg enheiten zur Verfügung gestellt wird, noch einige wichtige grundsätzliche Bemerkungen hinzuzufügen, rische Schächtverbot — kommentarlos — gebracht hatte, veröffentlicht es ein Feuilleton von Fridtjof N a n - sen über seine Erlebnisse auf der Eisbärenjagd, in dem wir u. a. lesen: „Glücklicherweise flüchtete der Bär nicht, sondern kam näher heran und zeigte mir gerade seine breite Brust. — Ich zielte mitten in den Haarwinkel, und dieses Mal krachte es. Das Tier brüllte, biß nach der Wunde in der Brust und taumelte zurück, sprang jedoch wieder auf und floh. Eine neue Kugel eingeschoben, und ich gab ihm die Kugel in das Hinterteil, das einzige, was mir jetzt erreichbar war. Ein neues Gebrüll, und noch schnellere Flucht — ich nach, von Scholle zu Scholle. Dann aber war die Entfernung zur nächsten Scholle dem Bären' für einen Sprung zu groß, er mußte ins Wasser — ich holte ihn ein, und als er auf der anderen Seite der Wake aufs Eis kroch, gab ich ihm die Kugel zwischen die Schulterblätter. Er fiel ins Wasser zurück, — die kleinen schwarzen Augen funkelten mich an. Eine Kugel in den Nacken machte seinen Leiden ein Ende. Das war mein erster Eisbär. Sehr zufrieden nahm ich die Glückwünsche des Kapitäns und der andern entgegen." Wo bleibt die vorangehende Betäubung? Die Sache geht in diesem Falle, wie vei den Walfischen, die norwegische Regierung an. Jamiliennachrichten. 6.0. Geburtstag. Frau Flora Baruth geb. Wolff, Lauenburg (Pommern) Stockturmftr. 2, feiert am 9. Febr. 1930 60. Geburtstag.

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