Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1930-02-06 · Heft 6 (6.2.1930) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 6 (6.2.1930)
Date
1930-02-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450600-2450606--76671-2534261
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Der Israelit fr H ,! Seite 2 Nr. 6 6. F-ebruar 1930 Aber der bayerische Landtag hielt es für richtiger, das Schächten, das nach Angabe der Regierung nur VA —2 v. H. sämtlicher Schlachtungen ausmacht, das schmerzlos ist und quallos vorbereitet werden kann, zu verbieten, den K o p f s ch l a g aber als „Betäubungsmittel" bei Hausschlachtüngen und in kleineren Betrieben obligatorisch zu machen, denn es wird sich doch nicht jeder Bauer einen Schußbolzen anschaffen! (Der Schußbolzen ist übrigens für das Schlachthofpersonal nicht ungefährlich. Die Presse hat erst in den letzten Tagen wieder die Nachricht gebracht, daß ein Geselle auf dem Münchener Schlachthof bei Handhabung des Bolzens tödlich verunglückt ist, keineswegs das erste Opfer des Volzenschuffes.) Das Schächten! bleibt jedoch auch in kleinsten Betrieben verboten. Eleklronarkofe. Nun behaupten aber die Regierung und diejenigen Parteien, denen es programmatisch nicht angenehm ist, ein Ausnahmegesetz gegen die Juden zu erlassen, das Gesetz enthalte gar kein Schächtverbot. Denn die Juden könnten ja — wenn sie wollten — das elektrische Betäubungsverfahren anwenden. Woher weiß die Regierung das? Darauf wird geantwortet: Es fei zwar bekannt, daß die Gutachten über die Zulässigkeit des elektrischen Betäubungsverfahrens vor dem Schächten auseinandergehen. Für die Regierung sei aber maßgeblich das Obergutachten — des Münchener Professor D r. Müller, der erklärt habe, daß das elektrische Verfahren ein religionsgesetzliches Schlachten noch zuläßt. Dieses Gutachten des also auch für theologische, für jüdisch-religionsgesetzliche Entscheidungen, sachverständigen Professor Müller ist bisher leider nirgends veröffentlicht worden. Dr. Müller ist Veterinär, Professor der Tierarzneikunde, Nichtjude und deutschvölkisch. Forschungen des Herrn Professor Müller über die in der Wissenschaft noch ungeklärten völlig problematischen Fragen der Einwirkung des elektrischen Stromes auf die Tierorgane in physiologischer, histologischer und anderer Beziehung sind nicht bekannt geworden. Was in dieser Hinsicht von ihm veröffentlicht ist, beschränkt sich im wesentlichen auf seine wiederholte Empfehlung des von Professor Leduc erfundenen, nach Angaben des jüdischen Arztes Dr. Lieben in Prag technisch von dem Münchener Ingenieur Weinberger ausgearbeiteten Verfahrens und der hierfür erforderlichen Müller - Weinbergerfchen Apparatur. Seine Kompetenz bezüglich des jüdischen Schächtritus beruht darauf, daß er Zeitungsartikel Meines Feuilleton. Aus der Korrespondenz von Moses Mendelssohn. Zwei stattliche Bände beschließen die reiche Literatur, die aus Anlaß des 200 jährigen Geburtstages Moses Mendelssohns dieses Jahr auf den Büchermarkt kam?) Der erste Band, bearbeitet von Fritz Bamberger, enthält die Schriften Mendelssohns zur Philosophie und A e st h e t i k. Der zweite Band, bearbeitet von H. Borodianski, sammelt die Korrespondenz Moses Mendelssohns, die sich auf zwanzig Jahre seines Lebens und Lehrens erstreckt und nicht nur Einblick in die Werkstätte seines Geistes bietet, sondern noch mehr uns sein innerstes Ich erschließt. Man wird, unbeschadet der ablehnenden Haltung gegen die Bewegung, die mit Recht oder Unrecht an den Namen Mendelssohn anknüpft, manches Urteil und Vorurteil, die sich in der Hitze des Aufklärungskampfes über Person und Leben Mendelssohns gebildet haben, auf Grund dieser menschlichen Dokumente wohl revidieren müssen. Fast alle Briese, soweit sie an Juden gerichtet sind, sind hebräisch oder in hebräischen Lettern geschrieben, auch die Briefe an die Braut und spätere Gattin Fromet Guggenheim. Mit den großen Rabbinern seiner Zeit korrespondiert er aber in einem r a b b i n i - scheu Hebräisch. Die Briese an ihn zeigen deutlich Men- *) Moses Mendelssohns gesammelte Schriften. Jubiläumsausgabe. Herausgegeben in Gemeinschaft mit anderen Autoren von I. E. Bogen, I. Guttmann, E. Mittwoch. Akademie-Verlag, Berlin 1929. , veröffentlicht hat, in welchen aus Grund von; Kultvergleichung das „betäubungslose Verbluten" - als eine kultische, allgemein übliche Schlachtweise > alter Kulturvölker erklärt wird. Angeschlosfen l werden n,och einige Zitate aus Maimonides mit 5 greifbar falschen Folgerungen. Auf diesen Grund-! lagen beruht die S a ch v e r st ä u d i g k e i t des i Obergutachters Professor Müller über die Ver- ' einbarkeit des elektrischen Verfahrens mit dem - religionsgesetzlichen Schächten. ■ Abgesehen von der Qualifizierung des Sachl verständigen, ist es unbegreiflich, d a ß d i e b a y- > rische Regierung es unternommen : hat,ihrerseitsentgegendenAeuße- ■ rungen der religions gesetzlichen Instanzen gu erklären, was nach dem jüdischen Gesetz erlaubt oder verboten sei. Zu einem solchen Vorgehen hat sich am 12. Januar 1911 anläßlich der Strafrechtsrvvelle im Deutschen Reichstag der Abg. Gröber geäußert, als geltend gemacht wurde, es handle sich nicht um eine religiöse „Vorschrift" der Israeliten, sondern höchstens um eine religiöse „Gewohnheit": „Ich halte es aber auch für ganz falsch, einen solchen Versuch zu unternehmen und bei den betreffenden Stellen des Alten Testaments, auf die ich selbstverständlich nicht eingehe, nun die Behauptung aufzustellen, sie seien nicht so zu verstehen und auszulegen, wie die Israeliten es tun. Wohin kämen wir, wenn e.tva in einenr Parlament die Unsitte einrisse, über die religiöse Ueberzeugung und Auffassung einer Religionsgesellschaft zu Gericht zu sitzen und zu sagen: „Ihr habt nicht die richtige Auffassung, wir wollen Euch das Richtige lehren; jene Stellen, auf die ihr eure religiöse Ueberzeugung gründet, habt ihr falsch ausgelegt?" Ich glaube, auf diesen Irrweg dürfen wir uns nicht verleiten lassen. Ich begnüge mich also damit, festzustellen, daß es sich, wie aus der ungeheuer lebhaften Agitation der Israeliten zur Genüge entnommen werden kann, wirklich um einen Akt der religiösen Ueberzeugung der gläubigen Juden handelt; denn um die allein handelt es sich zunächst. Man darr auch nicht einwenden, daß manche Juden heutzutage ihre alten Gesetze nicht mehr cinhalten. Das ist ja wahr, mein Herren; dasselbe kann man aber schließlich bei jeder anderen Religionsgesellschaft sagen; es wäre ein böses Argument, wenn man mit einer solchen Begründung anfangen wollte, gesetzgeberische Maßnahmen bezüglich einer Religionsgesellschaft zu rechtfertigen." Wie steht es nun in Wahrheit mit der Elektronarkofe? Wenn das elekt- BiOXULTPA Oie stark schäum ende Sauerstoff-Zahnpzsfo wird von vielen Zahnärzten als beste Zahnpasta bezeichnet und selbst benutzt. Kleine Tube 80 Pf BKOX-MUNDWASSER Flasche 1.— und 2 — Mk. Gegen lockere Zähne. Probe-Flasche gratis. Max Elb A. G„ Dresden delssohn im Urteil seiner Zeit und ihrer führenden Geister; mindestens bis zu dem Zeitpunkte, da er durch die Bibelübersetzung (1779) prinzipielle und unversöhnliche Gegnerschaft in orthodoxen Kreisen heraufbeschwört. Rabbi Jonathan Eibenschütz ergeht sich in einem Schreiben aus Altona unter dem 4. Mai 1761 in höchsten Anerkennungen für das universelle Wisi e n M., das „nur eine Vorhalle sei für die inneren Gemächer der heiligen Thora." „Ich fand", schreibt Eibenschütz weiter, „daß er außerdem klaren Verstand zeigt für heilige Lehre und Ueberlieserung, zu der er treu hält." nvn ttows 's'vdnrr fwirr» mm?- Er fragt in diesem Briese, womit er ihn ehren könnte: der Ch owe r-Titel scheine ihm zu wenig, es widerspreche aber dem alten Brauche, einem Unbeweibten den Morenu-Titel zu geben. ' Ein ebensolches Achtungsverhältnis bestand zwischen M. und dem Antipoden Eibenschühs, Rabbl Jakob Emden. Ein Brief an Emden, vom 30. Sept. 1766, zeigt schon in den Superlativen der Ueberschrift die hohe Verehrung des Berliner Kulturführers vor diesem strengen Rabbi. Ohne aus den Altonaer Streit einzugehen und ohne auch nur den Gegenstand des Streits zu berühren, rühmt er den Löwenmut des Rabbi, der „in die Arena tritt, um Gottesleugner niederzuschlagen, die sich anmaßen, Erklärungen und Traditionen der Talmudweisen herabzuwürdigen." Dem Kenner der Dinge fällt es nicht auf, daß aus den späteren Jahren die Samm-. lang nur noch eine Korrespondenz M. mit Emden, nicht aber mit Eibenschütz wiederzugeben hat. In einem Briefe vom 1. September 1768 an Hartwig Wessely entschuldigt sich M., daß er in seinem P h ä - d o n Grundsatzungen des jüdischen Glaubens, wie das Fortleben der Seele, an denen doch kein Jude zweifeln darf, ohne mit Gott und seiner Lehre zu brechen, : rische Verfahren dem tierschützlerischen Zweck des Gesetzes entsprechen soll und die religionsgesetzlichen Vorschriften nicht verletzen darf, so müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens müßte es die Ausschaltung jeglicher Schmerzempfindung mit Sicherheit bewirken. Zweitens dürfte es keine : organischen Veränderungen im Tierkörper bewirken, die geeignet wären, im Falle der Nicht- » schlachtung in absehbarer Zeit zu einem tätlichen » Ende zu führen. Beim elektrischen Verfahren ist S es nun aber so, daß bisher diese beiden Voraus- > fetzungen nicht e r f ü l l t s i n d. Richtig ist, das > Tier fällt, falls der Apparat funktioniert, nach > Einschaltung des Stromes um und liegt regungS- » los mit ausgestreckten Gliedern da. Ob aber die- I fer Zustand eine Betäubung bedeutet oder auch » nur eine Schmerzausschaltung, oder ob nicht ■ vielmehr nur ein K r a m p f vorliegt, der das Tier hindert, etwaige Schmerzen zu äußern, ist bisher, soweit Publikationen vorliegen (abgesehen also von dem geheimnisvollen Obergutachten des Professor Müller, das nicht publiziert ist), wissenschaftlich' völlig ungeklärt. Im Gegenteil, der Chirurg an der Tierärztlichen Fakultät der Münchener Universität, Prosetor Mayr, schreibt in einer Arbeit „Die Elektronarkose nach Leduc bei Hunden", veröffentlicht April 1929 in der Zeitschrift der „Schmerz": „Dies ist nun aber nicht die Ruhe, wie man sie bei einem schlafenden oder betäubten Tier zu sehen gewohnt ist. Im Gegenteil: Es ist eine erzwungene Ruhe, anscheinend bei Weiterbestehendes Bewußt- «sein s.**) Wir schließen dies u. a. daraus, daß ein in anscheinend tiefster Narkose liegender Hund ejn fallendes weißes Taschentuch mit den Augen verfolgte und ferner daraus, daß im Tier eine gewisse Erinnerung an den Vorgang und wohl auch an den Versuchsrauni haften bleibt." Der Tierarzt Dr. Zimmermann hat in dem gleichen Institut „Untersuchungen über die Anwendbarkeit der elektrischen Betäubung nach Leduc bei chirurgischen Eingriffen an Hunden" angestellt, die in der Münchener Tierärztlichen Wochenschrift 1929 Nr. 9 bis 11 veröffentlicht sind, in welcher folgender Passus bemerkenswert S erscheint: S „Noch eine Tatsache aus den Versuchen möge hier 8 Beachtung finden, nämlich, daß es sich nicht um eine absolute Bewußtlosigkeit handelt, sondern um die Möglichkeit, Empfindungen nicht äußern zu können. Dieses ließe es vom moralischen und Tierschutzstandpunkt aus gerechtfertigt erscheinen, die Anwendung des Leducschen Verfahrens zu Operationszwecken überhaupt aufzugeben. Von diesem Standpunkt aus könnte man die Moral auch als Kontraindikation ansehen." So sieht es also mit der Schmerzausschaltung bei der elektrischen „Narkose" aus! **) Von uns hervorgehoben. erst zu beweisen sucht. Er dachte erst, schreibt er, die Schrift in hebräischer Sprache abzufassen, ohne Anknüpfung an Sokrates, der uns Juden gar nichts angehe. Aber gerade in hebräischer Sprache für Juden wären die Beweise völlig überflüssig, während sie in der Sprache der Völker für diese ihren Zweck erreichen. In einer weiteren Reihe von Briefen an Wessely vertritt er die Verbindlichkeit talmudischer Deduktion in Sachen der H a l a ch a. In einem Briefe vom 27. Oktober 1769 an Rabbi Jakob Emden lobt er dessen Responsen und andere Werke, die er unter seinen Freunden zu verbreiten verspricht, und stellt an ihn einige talmudische Fragen, die Emden in einem Briefe vom 1. November gleichen Jahres, m einem verbindlichen Tone, wie er zwischen Rabbinen und Gelehrten zur damaligen Zeit üblich war, llar beantwortet. Eine talmudische und philosophische Correspondenz führt er auch mit Rabbi Jakob Jereslaw in Breslau. Im Mai 1772 wird Mendelssohn von der Gemeinde Schwerin gebeten, sich an den Berliner höchsten Stellen gegen einen'Befehl der Schweriner Verwaltung einzusetzen, wonach die Gemeinde gezwungen wird, die Toten erst drei Tage nach Eintritt des Todes zur 'Bestattung zu bringen. M. äußert in seiner Antwort die Ansicht, daß, falls die Behörde auf ihrem Befehle bestehe, man in dessen Ausführung keinen Verstoß gegen das Religionsgesetz sehen könne, und er gibt einige prak- , tische Ratschläge. Er wendet sich in der Sache auch an' i Rabbi Jakob Emden. Dabei stellt sich heraus, daß Schwerin sich z u e r st an Rabbi Jakob Emden gewendet 1 hatte und dieser' es war, der der Gemeinde riet, Mendelssohn, „der die deutsche Sprache beherrscht und sich im Umgang mit den hohen Stellen gut auskennt", darum anzugehen. Emden arbeitete auch ein Gutachten aus, das die Gemeinde Schwerin M. als Material zustellen sollte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.