Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1930)
- Date
- 1930-01-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2450600-2450605--76661-2534250- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
30. Januar 1930 Der Israelit Nr. 5. Seite 5 Wir halten auf Grund wissenschaftlicher Nachweise daran fest, daß das Schächten jede Tierquälerei ausschließt. Wir haben uns dennoch mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, eine mit den rituellen Vorschriften vereinbare Betäubungsmethode zu gewinnen, über deren Zulässigkeit unsere religiösen Instanzen zu entscheiden haben. Wir werden die Prüfung der Frage ernstlich fortsetzen, wir nehmen aber in Anspruch, daß uns die hierfür nötige Zeit gegeben wird. Wir haben das Vertrauen, daß der Bayerische Staat, der sich den Schutz der Gewissensfreiheit stets in besonderem Maße hat angelegen sein lassen und den Bedürfnissen der israelitischen Glaubensgemeinschaft jederzeit Rechnung getragen hat, in der Zeit größter allgemeiner Not die Kräfte des Landes nicht abstößt, sondern sammelt zum Wohle des Vaterlandes. Die Behandlung der Schächtfrage im bayerischen Verfassungsausschutz. M ü n ch e n , 26. Jan. Der Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtags "hat den von der Regierung eingebrachten Schlächtgefetz- .entwürs, der das betäubungslose Schächten verbietet und unter Strafe stellt, , a n genommen. Die Annahme geschah mit 15 Stimmen aller Parteien gegen 11 Stimmen der Bayerischen Volkspartei. Für den Entwurf .stimmten auch die Sozialdemokraten, obwohl deren Sprecher erklärt hatte, daß seine Fraktion noch keine S,tel- .lüng genommen habe. Es ist somit aus der Entscheidung des Ausschusses nicht auf die Haltung des Plenums, dem der Entwurf nun zugeht, zu schließen. Aus dem Znhalt 'der Aussprache ist mitzuteilen: Der Berichterstatter, Dr. Sch a r n a g l (Bayerische Volkspartei) wies darauf hin, daß die gläubigen Juden das Schächten der Schlachttiere als eine bindende religiöse Vorschrift betrachteten und die Sachverständigen nicht einig darüber seien, ob jetzt schon eine den Vorschriften genügende Betäubungsmethode gesunden sei. Es entsteht deshalb das Bedenken, daß hier ein Eingriff in die Gewissensfreiheit drohe, der nicht ohne weiteres gewagt werden könne. Der Mitberichterstatter, Dr. Buttmann (Nationalsozialist), behaupttete dagegen, durch das elektrische Betäubungsverfahren würden die religiösen Vorschriften des Judentums nicht yerletzt werden. Der Sozialist Högner berief sich aus die Stellung der Tierärzte und Schlachthosdirektoren, die für Betäubung sind, fügte aber bei, daß seine Fraktion noch keine Stellung genommen habe. Von einem Eingriff in die Gewissensfreiheit könne nicht die Rede sein, höchstens von einem Eingriff in die Kultfreiheit, die durch die Reichsversassung an die Schranken der allgemeinen Gesetze gebunden sei. Es bestehe kein.jüdisches Verbot der vorherigen Betäubung der Schlachttiere. Die sozialdemokratische Fraktion wünsche aber, daß bei Durchführung des Gesetzes auf die religiösen Empfindungen möglichst Rücksicht genommen würde. Die Vertreter des Bauernbundes, der Deutschen Volkspartei und der Deutschnationalen Volkspartei sprachen sich gleichfalls für den Entwurf aus. Der Innenminister Stützet betonte gegenüber dem Rechtslehrer Dyroff die rechtliche Zulässigkeit des Entwurfs, da nach seiner Meinung die Materie des Veterinärwesens durch Reichsgesetz nicht erschöpfend geregelt 'sei. Der Regrerungsoertreter, Eeheimrat Dr. Gasteiger, kam zu dem Ergebnis, daß die von Jellinek gemachten Einwände gegen das elektrische Betäubungsoerfahren nicht als stichhaltig anzuerkennen seien, da eine Verletzung der Tiere nicht eintrete. Der Ausschußvorsitzende, Dr. W o h l m u t h (Bayerische Volkspartei), sprach die Befürchtung aus, daß das Gesetz vom Reichstag als mit der 'Reichsversassung in Widerspruch stehend aufgehoben werden würde. Bei der Spezialberatung des Gesetzentwurfes beantragte Abg. Dr. S ch a r n a g l (Bayerische Volksparlei), einen A.satz einzufügeu, wonach das Jnnenmi i'.'er'.um Ausnahmen von dem Vetäubungszwang zulassen könne unter der Voraussetzung, daß durch das zur Anwendung kommende Verfahren jede unnötige Tierquälerei besonbeim Niederlegen der Schlachttiere vermieden werde. Der Antragsteller wollte damit die Möglichkeit schassen, das Schächten ohne Betäubungszwang zuzulassrn. Der Antrag wurde mir allen gegen die Stimmen der Bayerischen Volkspartei a b g e l e h n t. In der Eesamtabstimmung wurde der Entwurf mit allen gegen die Stimmen der .Volkspartei angenommen. Das Schachtverbot in Bayern angenommen. München, 29. Jan. (Prioattelegramm.) Der Bayrische Landtag hat soeben den Antrag auf ein Schächtverbot mit 68 gegen 42 Stimmen angenommen. (Eine Würdigung der durch dieses rücksichtslose Attentat auf die religiöse Gewissensfreiheit geschaffenen Lage behalten wir uns für die nächste Nummer vor.) Die Woche. Berlin. Nach langer Beratung wurde der Antisemit Straffer wegen Beleidigung der Republik und jüdischer Anwälte zu 6 Monaten Gefängnis und 600 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte ll/2 Jahre Gefängnis beantragt. — Wladimir I ab o t i n s k i wurde am Freitgg, den. 24. Januar, von der Unterfuchungskommission, die jetzt in London ihre Arbeiten fortsetzt, vernommen. — Die hebräische Wochenzeitung „Dawar" in Palästina gibt nunmehr, in Berlin eine deutsche Wochenausgabe heraus. „Dawar" ist das offizielle Organ der jüdischen Arbeiterschaft in Palästina. Breslau. Am 20. Januar würde in einer Versammlung in Breslau die „Jüdische Mitte l p a r t e i für die Synagogengemeinde Breslau und die Provinz Nieder- und Oberschlesien" gegründet. Zum Vorsitzenden wurde Rechtsanwalt F o e r d e r, zum stellvertretenden Vorsitzenden Rechtsanwalt Wolfs, zum Schriftführer Arthur Wiener, zum Schatzmeister Eugen Perle gewählt. Prag. Eine Anzahl jüdischer Rechtsanwälte wurde in den Staatsgerichtshof berufen, u. a. Dr. Theodor > N u ß b a u m als stellvertretender Präsident, Dr. M. M a n d e l .in Pilsen, Dr. Emil Meißner in Deutsch-Brod pnd Prof. Dr. Heinrich Singer in Prag. London. Nach englischen Zeitungen wird Major . L u k e, der nach seiner Vernehmung in Jerusalem auf Urlaub gegangen ist, nicht wieder nach Palästina zurückkehren.— Am 18. Januar verstarb in London die Gattin des Chief Rabbi Dr. I. H. Hertz. Sie hinterläßt drei Söhne und drei Töchter. Mrs. Hertz, die einer bekannten Newyorker Familie entstammte, war im sozialen Leben eifrig tätig und bekleidete eine ganze Reihe von Aemtern in verschiedenen Organisationen der Gemeinde. Jerusalem. Bei Bauarbeiten auf dem Skopusberg in der Nähe des Unioersitätsgebäudcs stießen arabische Arbeiter auf mehrere. Steinsärge aus der herodianischen Periode mit hebräischen und griechischen Inschriften. Ferner wurden zahlreiche Keramiken aus der Zeit vor der zweiten Tempelzerstörung gefunden. Eine der Inschriften erwähnt „Chananjah Ben Teradjon", stammt also aus wesent- » lich späterer Zeit. Saloniki. Auf dem alten jüdischen Friedhof zu Saloniki wurden 67 Grabsteine umgeworfen und die Umfassungsmauer stark beschädigt. Der Friedhof ist von althistorischer Bedeutung. Moskau. Nach offizieller Feststellung wurden, in den ersten 8 Monaten des Jahres 1929 rund 10 0 Synagogen geschlossen, bezw. in Arbeiterklubs verwandelt. Smolensk und andere große Gemeinden besitzen zur Zeit keine Synagogen. — Eine alte jüdische Frau im Städtchen Smolewicz bei Minsk, Mirjam G o l d b e r g , wurde zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie Kindern die religiösen Segenssprüche beibrachte, was als gleichbedeutend mit der „Unterhaltung eines geheimen Cheder" angesehen wurde. Das Urteil sprach ein jüdisches Gericht aus. Die Verhandlungen wurden in jiddischer Sprache geführt. New Port. Von der American Academy for Jewish Research wird eine monumentale Ausgabe der Maimonides- Werke vorbereitet. Sie soll 1935 zum 800. Geburtstage von Maimonides fertiggestellt werden. Oesterreich Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses. Wien, 26. Jan. Aus Innsbruck wird gemeldet, daß Philipp Halsmann seinen Verteidiger, Professor Nittlec, mit dem Wiederaufnahmeverfahren beauftragt hat. Zwei der im letzten Prozeß verhörten Zeugen haben außerhalb des Gerichtssaales ihre Aussagen in wesentlichen Teilen zugunsten Halsmanns geändert und sich darauf berufen, falsch verstanden worden zu sein. Das Gnadengesuch für Halsmann. Wien, 24. Jan. Wie die „Neue freie Presse" mitteilt, wird die Verteidigung nunmehr ohne das Einverständnis H a l s m a n n s , der nicht Gnade, sondern Recht will, ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten einbringen, um Halsmann so die Möglichkeit zu geben, in Freiheit um seine Rehabilitierung. zu kämpfen. Der einfache Gnadenakt würde nach dem Urteil der öffentlichen Meinung dem erschütterten Rechtsbewußtsein keine Genugtuung geben können. Hier muß, so fühlt man, noch einmal das einzig sittliche Recht, die Wahrheit, gesucht werden. Die Presse fährt fort, ihrer Entrüstung über das Urteil des Kassationshofes im Falle Halsmann Ausdruck zu geben. „Neues Wiener Tagblatt" schreibt, der Kassationshof habe die ganze Fülle aufwühlender menschlicher Tragik, der in Halsmanns Schicksal liegt, beiseite gelassen, um sich sormaljuristischen Auslegungen hinzugeben. „Arbeiterzeitung" erinnert daran, daß der zweite Schwurgerichtsprozeß volle 27. Tage, vom 20. September bis 17. Oktober, unterbrochen gewesen war; der Oberste Eerich shof hätte einsehen müssen, daß dies allein schon die Kassierung des Urteils gerechtfertigt hätte. Denn welche Geschworenen der Welt wären imstande, ein Verhandlungsmaterial nach 27 Tagen Pause noch so zu beherrschen wie die objektive Beurteilung, zu der sie verpflichtet sind, es von ihnen verlangt. Der Chefredakteur des „Tag", Maximilian Schreier, schreibt: „Als Jakob Wassermann, schreibt Cheftedakteur Schreier weiter, nach dem zweiten Innsbrucker Prozeß einen Brief an den Bundespräsidenten Miklas richtete mit der Aufforderung, Halsmann zu begnadigen, da dieser Unglückliche nichts fei als ein Opfer religiöser und völkischer Antipathie, habe Miklas geantwortet, daß es ihm nicht gestattet fei, die Initiative zu ergreifen, so lange der Oberste Gerichtshof noch nicht gesprochen habe. Jetzt, wo der Oberste Gerichtshof leider gesprochen und damit der österreichischen Justiz einen Trauertag beschert habe, könne und müsse der Bundespräsident auf dem Gnadenwege wieder gutmachen, was auf dem Wege der „Gerechtigkeit" verdorben worden fei. Rumänien. Gemeindewahlen. Großwardein, 20. Jan. Am 12. ds. Mts. fand die Vorstandswahl in der hiesigen orthodoxen Gemeinde statt. Es wurde gewählt als Präsident Herr Jakob Mittelmann; zu Vizepräsidenten die Herren Filipp Friedmann, Rotbart Ede und Alexander Leitner; zum Kassierer wurde Herr Markus M e i s n e r und zum Kontrolleur Herr Hugo L e b o w i t s gewählt. Herr Filipp Friedmann begrüßt den neugewählten Präses mit herzlichen Worten. ' Die Zenkralkanzlei in Neu-Rumänien. D e j, 15. Jan. Am 13. Januar tagte der Kongreß der Transfylvanischen Rabbiner IN Dej, an dem sämtliche Rabbiner der früher ungarischen, heute rumänischen Bezirke teilnahinen. Herr Rabbiner S. Salman U l l m a n n wurde einstimmig per Akklamation zum Präses der Zentralkanzlei für Transsylvanien, und zwar diesmal für lebenslänglich, wiedergewählt. Auf dieser Versammlung gelang auch, den langwierigen Satumareer Rabbinerstreit zu schlichten. Eine neutrale Kommission von fünf Rabbinern stellte Friedensbedingungen auf, die von beiden Parteien angenommen wurden. Als Rabbiner der Gemeinde wurde Rabbi Joel Teitelbaum anerkannt. Palästina. Die Lage in Palästina. Lautes Beten an der klagemauer nicht gestattet? Jerusalem, 15. Jan. Eine Anzahl orientalisch-jüdischer Frauen, die an der Klagemauer nach ihrer Art mit lauter Stimme für die Genesung eines kranken Kindes beteten, wurden von mehreren Arabern aufgefordert, ihre Stimme zu dämpfen oder den Ort zu verlassen. Die Araber brachten zur