Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1930)
- Date
- 1930-01-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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gen, gibt es für «den Arbeitslosen nur Hunger und langsames Hinsiechen. Und deshalb sollten und müßten die Arbeitgeber helfen. Nicht mit Almosen. Man wirft der Religion vor, sie führe nicht in die Wirklichkeit. Hier haben wir einen Weg gezeigt, dem nachzueifern wir den jüdischen Arbeitgebern ans Herz legen. Helft, helft und nochmals helft! Jerusalemer Schulfragen. Wir glauben, daß es keiner besonderen Entschuldigung gegenüber unserem Leserkreis bedarf, wenn wir das Problem der Jerusalemer Schulfragen, das während der letzten Monate in den Spalten des „Israelit" wiederholt behandelt worden ist, noch weiter erörtern, denn der Gegenstand ist wichtig genug, um ihn durch ausgiebige Diskussion in der Öffentlichkeit, soweit es überhaupt möglich ist, wenigstens nach seinen Grundvoraussetzungen zu klären. Herr Oberrabbiner Dr. Carlebach in Altona sendet uns zu den Ausführungen des Herrn Dr. Moses Auerbach in Nummer 48 des Israelit und zu den von uns daran geknüpften Nachbemerkungen folgende En/gegnung: 1. Sowohl der Artikel selbst, als die Mitteilungen des Herrn Dr. M. Auerbach, r°den von einem Cherem auf europäische Schulen in Jerusalem. Ich stelle fest, daß nicht die Spur eines Beweises erbracht worden ist, daß jemals von irgendeiner Seite ein Cherem auf Schulen ausgesprochen worden sei. 2. Als im Jahre 1856 (5616) Frankl eine Schule gründen wollte, legte er seinen Plan den gesamten sephardischen und aschkenasischen Bothe-Dinim vor. Der Plan wurde mit 18 gegen 6 Stimmen gutgeheißen. Von den 18 Stimmen waren 16 die der sephardischen Rabbinen, 2 aschkenasischen Rabbinen (Josef Schwarz, der Rabbiner des Kollel Hod und Niffim Back von den Chafsidim.) Die übrigen 6 aschkenasischen stimmten dagegen. Diese Rabbinen repräsentierten Bevölkerungen von ca. 4000 gegenüber 1700 Seelen. Damit war die Schulgründung eine nach allen Gesetzen der Tora erlaubte und gebilligte, und es kann kein Jffur mehr, von welcher Seite immer, auf die Schule - ausgesprochen werden. Trotzdem Herr Dr. Auerbach mir die Autorität abspricht, erkläre ich es nach wie vor als ein Unding, daß ein Jffur—nur von einem solchen kann die Rede sein — auf eine einmal von dem vereinigten Rabbinat genehmigte Gründung ausgesprochen worden sei. 3. Vielmehr ist richtig, daß alsdann bestimmte Kolle l i m sich und ihren Kindern den Besuch von Bildungsanstalten verboten haben. Sie stellten sich eben grundsätzlich auf den Standpunkt der Ablehnung des Tauro im Derech Erez-Prinzips. Während der Chacham Baschi Abulafia bei der Absttmmung erklärte: „Nachdem die zu gründende Anstalt in keiner Weise den heiligen Gesetzen unserer Religion entgegen, vielmehr geeignet ist, dieselben noch fester und ehrwürdiger zu machen, so stimme ich für die Gründung", sagt der Protest der Kollelim: Obschon der Anfang der Schule unschädlich zu sein scheint, so wissen wir aus Erfahrung, daß das Ende bitterer wie Wermuth fein wird. Man wird die Wissenschaft zur Hauptsache und die Tora zur Nebensache machen." Die Gegner wollten sich eben allein der Tora und ihrer Lehre widmen. Das kann jede Gruppe für sich tun; wie jeder sich durch Neder,oder Jffur ein Erlaubtes versagen kann. Das heißt aber keineswegs, daß auf den Schulen ein objektives Verbot liegt. 4. Das ist auch der Standpunkt, den Rabbi Schmuel Salant f. A. mir rviederholt zum Ausdruck gebracht hat. Er hat nicht etwa, wie es im Israelit heißt, -arn, die Tätigkeit eines Lehrers gutgeheißen, sondern mir, als ich, zum Militärdienst ausgehoben, Jerusalem verließ, dringend ans Herz gelegt, wieder an meinen alten Posten zurückzukehren. 5. Eine andere Stellungnahme Salants s. A. war garnicht möglich. Sind doch die auf dem Schulprinzip stehenden Gemeinden Jerusalems, die Sephardim, Temanim und alle nicht zu den Kollelim sich zählenden Gruppen durch nichts gebunden, von Schulgründungen abzustehen. 6. Es gibt auch in Frankfurt am Main Leute, die ihre Kinder nicht in die Hirfchische Schule schicken, sondern ihnen nur Toraunterricht erteilen lassen wollen. Hat deshalb jemand, sogar wenn sie sich zu Hunderten vermehren sollten, ein Recht, von einem Jffur auf die Realschule der Religionsgesellschaft zu reden? Daß aber in Jerusalem in den Kreisen des alten Jischuw solche Ablehnung der Profanbildung wie auch in Kreisen des östlichen Judentums zahlreicher sich findet als bei uns in Deutschland, ist kein Wunder; das ändert aber nichts an dem objekttven Sachverhalt, daß die Schule in Jerusalem als solche durchaus eine Institution religiöser Legitimation ist, wie die anderen jüdischen Einrichtungen, welche die sephardischen und andere Gemeinden sich schaffen. 7. Ich habe meinen Artikel im Jahre 1908-09 zu Lebzeiten Salants geschrieben und habe von seiner Seite — mein seliger Vater wandte sich ausdrücklich an ihn — keinen Einwand erfahren. Was heute, wo er nicht mehrunter den Lebenden weilt, in seinem Namen aerbreitet wird, kann ich nicht beurteilen. Feststellen möchte ich, daß schon 5616 die Opponenten des Fränkischen Planes, darunter Rabb. Sundel Salant, der Schwiegervater Reb Schmuels, für sich die Fernhaltung von jeder Profanbildung zur bindenden Richtschnur machten. Ich weiß daher nicht, was der von Salant angeblich aus dem Jahre 5627 angezogene Jffur sein soll. 8. Der „Israelit" und Herr Dr. Auerbach, Dozent am Berliner Rabbinerseminar, kommt nicht um die Peinlichkeit herum, die in ihrem Kampf für diesen angeblichen Jffur liegt. Auch gegen S. R. Hirschs Prinzip von Tora im Derech Erez erhoben sich z. Z. aus gleichen Gründen Gegner, so S. B. Bamberger, auch gegen Rabbinerseminarien sind u. a. vom Maharam Schick Verbote erlassen worden. Da wäre es doch m. E. richtiger, von den zwei gettennten Standpunkten zur Profanbildungsstage zu sprechen, die auch in Jerusalem sich wieder finden, als über Cherem und Jffur zu reden, was den uneingeweihten Leser irreführt und den Schein erweckt, als wäre eine Schulgründung und Lehrtätigkeit in Jerusalem unstatthaft. Wie uns scheint handelt es sich, wenn man die bisherigen Äußerungen durchdenkt, um vier Fragen: 1. Ist rein formal ein rechtsgültiger Jffur, sei es jetzt in der Form des Cherem oder in anderer Weise, auf alle europäischen Schulen in Erez Iisroel zustande gekommen? 2. Welches ist, falls ein solcher Jffur existiert, sein Geltungsbereich räumlich, zeitlich und persönlich? 3. Was sind die Konsequenzen der Beachtung oder Nichtbeachtung des nach der Anschauung eines großen Kreises der palästinischen Orthodoxie jedenfalls rechtsgültigen Jffurs? 4. Bedeutet es für diejenigen, die in Westeuropa, der Losung Hirschs und Hildesheimer folgend, die Erziehung ihrer Kinder nach dem sogen. „Thoraim Derech Erez -Prinzip" vornehmen, eine Jnconsequenz, für die Respektierung der entgegengesetzten Auffassung in Erez Jisroel einzutreten? Was die erste Frage betrifft, so steht hier Behauptung gegenüber Behauptung. Herr Oberr. Dr. Carlebach ist auf Grund seiner historischen Forschungen der Überzeugung, es sei ein rechtsgültiger Jffur nicht zustande gekommen, während offenbar nahezu sämtliche heute lebende rabbinische Autoritäten des heiligen Landes der entgegengesetzten Auffassung sind. Vielleicht löst sich der Widerspruch dadurch, daß Herr Dr. Carlebach voraussetzt, es sei im Jahre 1856 die Mehrheit der aschkenasischen Rabbinen rechtsgültig durch die sefardischen Rabbinen überstimmt worden. Nun ist es eine feststehende Tatsache, daß der Cherem auf die Sfardim nie Anwendung gefunden hat, und daß aschkenasische Rabbinen sich niemals ein Gewissen daraus machten, etwa bei der Einschulung sefardischer Kinder in Schulen mit Profanunterricht mitzuwirken, (z. B. bei der von den Aekidim erhaltenen sefardischen Doresch Zion-Schule.) Bei der Verschiedenheit der Auffassung, die von jeher zwischen den sefardischen und aschkenasischen Rabbinen bestand, können wir uns nicht vorstellen, daß für die Entscheidung einer derart lebenswichtigen Frage ein einheitliches Besdin durch einfache Majorität gepaskent haben sollte. Die einzige vom Staat anerkannte religiöse Autorität allerdings war im Jahre 1856, als der Dichter Ludwig August Frankel im Aufträge der Edlen von Lämel die Lämel-Schule gründet, der Chacham Baschi Abulafia. Wenn man die große Reisebeschreibung, die Ludw. Aug. Frankl unter dem Titel „Nach Jerusalem" damals veröffentlichte, durchlieft, so sieht man, daß es Frankel gelungen war, den ChachaM Baschi vollkommen hinters Licht zu führen und bei ihm den Anschein zu erwecken, als sei die Stärkung des alten orthodoxen Judentums der Zweck dieser Schulgründung. In S. R. Hirschs „Jeschurun" erschien damals (5. Jahrgang) eine Reihe von Aufsätzen über den Fränkischen Reisebericht, in denen auch die rabbinische Stellungnahme zu der Fränkischen Schulgründung berührt wird. Während Frankel, ein Assimilant und Freigeist von reinstem Wasser, in seinem Reisebericht gar kein Hehl daraus macht, daß er sich das gute Lammfleisch an der Tafel der griechischen Mönche ausgezeichnet schmecken ließ, daß er den Sabbat entweihte und in äußerster Lieblosigkeit über das orthodoxe Judentum in Jerusalem urteilt, spielt er sich dem Chacham Baschi gegenüber als ein orthodoxer Juden auf, der die Mesusah küßt, und keinen Tropfen Wasser ohne Vrocho trinkt. Wenn der größte Teil der asch k e n a st scheu Rabbinen dieses unwürdige Spiel durchschauten und^den Zusicherungen des Wiener Sendboten, die Anstalt werde „unter Aufsicht gottesfürchtiger Männer gestellt" keinen Glauben schenkte, so haben sich diese Kreise doch viel weitsichtiger erwiesen als der weltfremde Chacham Baschi "mit seinen Chachamim. Wie es also auch formal mit dem Cherem des Jahres 1856 bestellt sein möge, in der Sache selbst sind diejenigen Mitglieder dys Besdin, die für die Schulgründung stimmten, schmählich getäuscht worden und ihre Zustimmung kann der Sache nach keinesfalls als eine rechtsgültige betrachtet werden. Aus dem erwähnten Artikel im Jeschurun ist noch die interessante Einzelheit nachzutragen, daß der Chacham Baschi selber^ als er nachträglich hörte, der Vater der Schulstifterin habe in Wien einen Gottesdienst mit Musik eingeführt, seine Zusage auf Unterstützung der Fränkischen Pläne zurückziehen wollte. 2. Was den Geltungsbereich «des Jffur, falls er besteht, betrifft, so war er, wie erwähnt, von vornherein auf die Aschkenasim beschränkt. Er konnte sich ferner nur auf die damals bestehenden Siedlungen im heiligen Lande, also aus die alten Städte beziehen und endlich scheint es, daß-" man formell mit dem Verbote lediglich die Eltern und ihre Kinder treffen wollte, nicht aber die an den Anstalten wirkenden Lehrer. 3. Wir sind gewiß der Meinung, daß es ein Segen wäre, wenn angesichts der neueren Entwicklung ein Schulprogramm, wie es beispielsweise vor dem Kriege die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" mit Zustimmung von Oberrabbiner Sonnenseld und anderer palästinensischer Autoritäten in den Kolonien durchgesührt hat, und das eine vernünstige Ergänzung der den ganzen Unterrichtsplan beherrschenden ttnip ’na1? durch ein gewisses Maß von ’TiaV vornahm, heute auch in den alten Städten eingeführt werden könnte. Aber wir wenden uns gegen die A u f n ö t i - g u n g eines solchen Erziehungsprogrammes durch Gewalt oder durch die Macht des Geldes. Wir haben im Westen mit dem „Thora und Derech-Erez-Programm" durchaus nicht alle Erziehungs- und Bildungsprobleme gelöst, sondern ihm auch beträchtliche Opfer an jüdischen Seelen gebracht. Die Verantwortung für die mehr oder minder den Verhältnissen angepaßte Uebertragung dieses Prinzipes nach dem heiligen Lande ist also für jeden 'n *m Tin eine außerordentlich große undsie ist nur dann tragbyr, wenn wenigstens nicht gleichzeitig durch Konst iktemit den rabbinischen Autoritäten des Landes der Zwiespalt von vornherein in die kindliche Seele hineingetragen wird. Wir wiederholen also, daß der Ausbau eines'vernünftigen, auf der Synthese von Thora und Kultur aufgebauten Schulsystems — wie es an sich wünschenswert erscheint — nur in voller Uebereinstimmung mit den rabbinischen Autoritäten Erez Jisroels durchführbar ist. 4. Wenn Herr Oberrabbiner Dr. Carlebach meint, der „Israelit" komme nicht um die „Peinlichkeit" herum, die in seinem Kampf für den angeblichen Jffur liege, so müssen wir darauf bemerken, daß wir nicht für einen „Jffur" kämp- Wochenkalender. v. 4. b. 11. Januar 1930 7 v. 4. b. 11. Tebet 6080 Samstag 4 4 r?» Sonntag 5 5 Montag 6 6 nsipft vienstag Jan. 7 nats 7 Mittwoch 8 8 Donnerstag 9 9 Freitag 10 10 Samstag 11 11