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Der Israelit · 1929-12-24 · Heft 52 (24.12.1929) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 52 (24.12.1929)
Date
1929-12-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seide 4. Nr. 52 Der Israelit Kunsthandlung Julius Giessen Am Opernplalz - Ecke fiockenb. Landstr. 2 Das Facltgesclll lür vornehme EHmung Die Kunslhandlang Des giiien Geschmacks boxen Kirche und der protestantischen Orthodoxie. des siebzehnten Jahrhunderts vorzubeugen, der Ausdruck „orthodox" bei manchem von uns nicht beliebt istH Judentums ist oft in seinem Festschrift, S. 435—453. Gegensätzlichen und seinem Gemeinsamen mit dem liberalen Judentum gezeichnet worden. Auch von dem Dozenten an der Leipziger Universität, Professor D. Paul Fiebig, sind eigene Beobachtungen in einer Artikelserie niedergelegt worden?') Ueber Wesensart und Geistesrichtung des Talmud endlich hat sich im Fortschritt der gelehrten Forschung auch bei nichtjüdischen Theologen eine immer klarere Erkenntnis durchgesetzt. Wir nennen nur das mehrbändige Standard-Werk des Professors der Theologie an der Havard- Univerfity, Georg Forte More „llückalsme in the first centmies of the Christian Eraus) und von deutschen Gelehrten: den Ordinarius der Theologie in Tübingen, Gerhard Kittel: „Die Probleme des palästinensischen Spätjudentums und das Urchristentum"^) und von Fiebig „Der Talmud". Nochmals sei ausdrücklich betont, daß der Sachverständige sich großer Objektivität befleißigt hat, daß fein Gutachten, auf das sich das Gericht verschiedentlich gestützt hat, das mir nicht vorliegt, dessen Aussagen man aber aus einzelnen Angaben der Urteilsbegründung erschließen kann, vielfach in Einzelheiten das Richtige trifft. Doch wäre ein Ersatz für die beiden als befangen abgelehnten Sachverständigen nötig gewesen. Was gibt die Begründung des Urteils? Zunächst eine Reihen'wichtiger allgemeiner Feststellungen, die wir nur begrüßen können, weil wir sie immer vertreten haben. 1. Im Anschluß, an Reichsgerichtsentscheidungen bleiben die Angriffe auf die jüdische Rel'igst onsgemeinschaft auch dann nicht mehr straffrei, wenn die Angeklagten in der mündlichen Verhandlung erklären, die Angriffe bezögen sich n u r auf Geheimsek t e n. Ja, selbst eine sich in diesem Sinne salvierend'e Anmerkung am Schluß eines Artikels schützt den Angreifer nicht. *) Dgl. I. Wohtgemuih „Etwas über die Termini „Orthodoxes and glosetzestveues Judentum.", Hoffmann- ') In einer unserer Knigefehensien ZeEchr-MM: RaVes „Christliche Welt". s) (ZambribiQe Havard Univenfity Preß 1927. 4) Tübingen, 1926. sal revoltiert, wie iwsNnßland.so wird der Jude dafür getadelt. . Wenn, er in einem fremden Lande lebt, mutz er verfolgt und hiyauspogromierf, werden. Wünfckt er m feine Heimat ’ zuruckzukehren, so mutz man in daran hindern. Durch'bie Jahrhunderte ist er in jedem Lande, was er auch tun, beabsichtigen oder auch-nicht tun mochte, von >dem Echo des,: brutalen Schreis der Menge von Jerusalem ' gegen den. größten aller., Juden' verfolgt -worden: Kreuzige ihn! 1 Für Nationen, die Juden kreuzigten, ist niemals etwas Gutes herausgekommen. Es ist ein armseliger und kleinmütiger Sport, der alle wahren Qualitäten der Männlichkeit entbehrt; die, welche rhu am eifrigsten betreiben, würden die ersten sein, fortzulausen, wenn irgend eine 'Gefahr dabei wäre." * „Es gibt 14 Millionen Juden in 'der Welt. Sie gehören zu einer Nasse, die während der letzten 1900 Jahre der Aechtung, dem Raub, Blutbädern und Qualen einer endlosen Verspottung ausgesetzt gewesen ist — einer Rasse, die Verfolgung erduldet hat, einer Rasse,- die wegen der Verschiedenheit der ihnen anferlegten Martern physischer, materieller und geistiger Art für die Ausdauer und Bosheit, mit der diese ausrecht erhalten wurden, wegen der Länge der Zeit, die sie gedauert haben und ganz besonders wegen der Tapferkeit und Geduld, mit der sie ausgehalten worden find, in der Geschichte der Völker kein Gegenstück ausweist." Neu - eröffnet wurde unter Aufsicht der Jsr. Synagogengemeinde Adaß Jisroel eine Memdenpension für Mittag- und Abendtisch von Rafael Simon Löwy ans Bad Kudowa (Berlin N. 24, Oranienburgerstr. 66). Hochzeiten und Festlichkeiten -in und außer dom Hause werden bestens ausgesührt. Zimmer von Nm. 4.— an. Es war auf Grund dieses Moments für das Urteil gegenstandslos, ob es wirklich Geheimsekten gbt, denen die Gesinnungen und Handlung gen, die in den intrimmierten (Stetten angegeben, zuzutrauen sind. Es ist schade, daß «nicht zum Ausdruck gebracht werden konnte, daß in allen solchen Fällen der Nachweis des Bestehens solch gearteter sozialgesährlicher Sekten zu Lasten des Angreifers gehen muß. 2. Mehrfach wird betont, daß S t ellenaus T a l m u d und Schulchan Aruch, «die bedenklich erscheinen, beurte i l t werden m iif s e n aus d e m d a m a l i gen R e cht sstand Punkt und nicht maßgebend find für die heutigen Juden in Deutschland. . Auch hier die oft von uns hervvrgehobene Behauptung, daß wenn sich ein Widerspruch zwischen Talmud und Schulchan-Aruch-Stelle einerseits und der heutigen Rechtsauffastung anderseits ergbt, die le tz t e r e m a ß g e b e n d ist. Es hätte nioch hinzugefügt werden müssen, daß es sich in solchen Fällen nicht um eine Aufhebung der Sätze Handelt, sondern um die Befolgung eines im Talmud selbst ausgesprochenen religiösrechtlichen Prinzips: dina de malchutha dina^). „Recht der Regierung ist Recht." Und noch ein anderes: Niemals darf eine einzelne Stelle, selbst wenn, sie nicht aus dem Zusammenhang herausgerissen wird und dadurch allein sich schon eine falsche Auffassung ergibt, als Rechtssatz herangezogen werden. Sie estthält ihre Erklärung, die Reichweite ihrer Bedeutung, ihre endgültige Verbindlichkeit nur durch die Berücksichtigung der den Talmud und Schulchan Aruch begleitenden Kommentatoren und der späteren, Decisoren (der Rabbinen, die auf Grund eingehender, auf alle Quellen zurückgehenden Behandlung jeder Einzelfrage die Entscheidung treffen)?) 3. Die Schmähungen gegen den „ Judeng o 11" gelten als Gotteslästerung. Die Unterscheidung zwischen, dem Judengott und Christengott, um damit der Anklage der Gotteslästerung entgehen zu können, ist nicht angängig. Ein Fortschritt! Wenn man daran denkt, wie starke Deckung Rudolf Kittels Obergutachten seinerzeit Fritsch bot in dem Prozesse, «den der Zentralverein gegen ihn führte?) 4. Sie bestreitet den« Angeklagten den gute n Glauben. Es wird vorausgesetzt, daß die berufsmäßigen Verbreiter der Anklagen' gegen die Juden sich mit der Literatur genügend beschäftigt haben, um zu wissen, daß die Auslegung des Talmud und anderer. Bücher strittig ist, und daß sich die jüdische Religiansgemeinschaft gegen die von den Angreifern aufgestellten Behauptungen wehrt. Auch hier ist es zu begrüßen!, daß «die Benutzung eines beliebigen antisemitischen Handbuches' nicht mehr einen Freibrief, gibt für. die Verbreitung verleumderischer Angriffe. 7/ 7 ’ «'■;r ‘ '» ’ : Wenn wir, nun ,zu den Ein z e l he tzt e n' übergehen^ so ist zu bemerken, daß die bekannten Vorwürfe: Ritualmord, Meineid'und Eigentumsdelikte Zur Beurteilung standen., Abgesehen «davon, daß,' wie schon erwähnt, zum Zwecke der kritischen Besprechung die Vorwürfe selbst mit den angeblichen Quellen wiedergegeben werden und daran sich eingehende Widerlegungen knüpfen müßten, was im Rahmen «dieser Besprechung unmöglich ist, handelt es sich um so wiederholt behandelte Dinge, daß dem Leser kaum Neues dargeboten würde. 0) (SÄit 6b. ‘ “) VA D. Hoffmankn, „Der Schulchan! Ar-uch imb dSe AnidersgläubiFen". 2. Austage, S. 37 ff., vgl. Mich D. Hoffmann, „Sibeltunig des hsM'gim Judentums zu d>er aus Talmud und Schulchan. Aruch zu entnehmendien Ethik". „Jeschurun" III 1916, 298—311. 7) Vgl. Professor Kittels OberguAchten, besprochen von einem Christen,, sechs Aussätze in Jeschurun^ IV, 1917. — Vgl. A«e EMlMungswortie! (das. S. 33) des Verfassers, eines ehrwüMgen, greisen Geiöe-Hrten: - „Die Schrift Theodor Frütschs ist zwar dem Namen nach nur gegen den MlestameNtlichen Judengott gerichtet, taMchl'ich aber auch gegen den Gott, zu dem sich seit 'der Zeit Jesu, und der Apostel bi«s zum heu«tigen Tage die christliche Kirche bekennt." 24. Dezember 1929 I Zum Kapitel Utitualmorb ist zu sagen, daß den Angreifern die Möglichkeit verbaut wird, durch Umschreibungen wie „Blutmord" sich Deckung zu verschaffen. Erfreulicherweise hat das Gericht überhaupt nicht die Erörterung des Ritualmordes groß aufgezogen. Es muh in der Tat immer mehr zur Selbstverständlichkeit für alle Gebildeten werden-, daß die Annahme des Ritualmordes ins Reich üblen Aberglaubens gehört. Zum Thema E i g e n t u m s «del i k t (Diebstahl, Betrug und Wucher): Das Gericht hat selbst die inkrirninierten Stellen zum Teil als harmlos, zum Teil als unserem Rechtsb ewußtsein nicht widersprechend befunden. Etwas ausführlicher mochten wir auf die Bemerkungen. des Gerichts über den etwa dem Juden gegenüber dem Nichtjuden gestatteten Falscheid eingehen. Auch hier könnten wir uns ja mit der Erklärung des Gerichts begnügen: Die Richtigkeit der gegnerischen Erklärungen der aus Talmud und Schulchan Aruch herangezogenen Stellen als wahr unterstellt, wäre der Angriff auf die zeitgenössische jüdische Religionsgemeinschaft verfehlt, weil, wie wir oben es auch als unsere Anschauung verfochten haben, im Konfliktsfall das Gesetz des Staates und das ihm zugrunde liegende Rechsprinzip befolgt werden müßte. r Wer aber den Geist der Heiligkeit 'kennt, von dem die Quellen unseres Religionsgesetzes getragen sind, der empfindet es als Kränkung, wenn die Behauptung ausgestellt wird, daß „was der Falscheid anbelangt, im Talmud bedenkliche, sehr bedenkliche Stellen Vorkommen". Wie heißt es doch im Talmud: „Wenn jemandeinen Eid abzulegen hat, dann sagt man ihm: „Wiste, daß die ganze Welt in ihren- Grundfesten erbebte, als Gott das Wort sprach: „Du sollst den Namen des Ewigen, deines Gottes, «nicht zum Falschen aussprechen" . . . Bei allen anderen Sünden trifft die Heimsuchung nur den Sünder, beim Falscheid auch die Familie."^ Eine ganze Anthologie könnte man zusammenstellen über den geradezu furchtbaren Ernst über die Gewissenhaftigkeit, mit der «die Heiligkeit des Eides erfaßt wird. Diese Allgemeingeftnuung muß man sich vor Augen halten, um es zu begreifen, wie tief erschüttert wir sind, wenn bei Gebildeten und an sich von Vorurteilen Freien der Gedanke auftauchen kann„ es werde von Religions wegen mit dem Eide einem Nichtjuden gegenüber leicht genommen. Dem Eingeweihten ist bekannt, wie bei aller Kritik gegenüber dem Judentum und« den Juden in manchen Richterkreisen die Ueberzeugung verwurzelt ist von der Zuverlässigkeit eines von einem religiösen Juden geleisteten Eides. Wirddoch oft unter großen Geldopfern die prozessuale Durchführung einer berechtigten! Forderung, -lieber aufgeben als daß.-man einen Eid qfitif sich Aus dieser geradezu übertfiebeNechUengMchkeit heraus ist ja das Kol-Nidre ellMn'ben, Ms, wie tausende Male schon - gesagt'- -M-r^eN' W.'W pur aus Gelübde und Schwüre bezicht,« duH die man. sich selbst e'tmas versagt oder Leistungen übernommen, die nur die eigene Person aingehen, nie und nirgends aber die Verpflichtungen berührt, die man einem anderen gegenüber e-ingegangen ist. Die „bedenklichen Stellen", «die das- Gericht offenbar im Auge hatte, sind übrigekis schon öfter behaindelt worden. Man vergleiche den bereits vor 15 Jahren erschienenen Aufsatz „Der Eid der 8) Schabuoth 39a. Wochenkalender. P. 38. Dez. 1929 b. 4. Jan. 193,0 / v. 26. Kisleu» Jf>. 4. Lebet 569(1 Samstag Dez. 28 26 n5un na» enoo t’äosti aw’i Sonntag 29 li>02 27 Mauled Dienstag früh Montag 30 28 6 Uhr 48"/,« Min. Dienstag Jan. 31 rau 29 Mittwoch ' 1 1 r„ pto Ntki Donnerstag 2 2 i= Freitag 3 3 nansn osisn Samstag 4 4 m

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