Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 43 (29.10.1929)
- Date
- 1929-10-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Der Israel-t Nr. 43. SÄte 5 29. Oktober 1929 Andern erheben sie gegen den Scheich die Anklage, -atz er selber in einem jüdischen Hause 3000 Lstr. geplündert hätte. Am Richtertische sind auch höhere englische Gerichtsbeämte vertreten. Der Zuhörerraum ist von arabischen Notabeln angesüllt. Draußen ist ein starkes Militäraufgebot postiert. Am Zweiten Verhandlungstag werfen die arabischen Anwälte den Vertretern der ITA. den Versuch der Zeugenbestechung vor und verlangen den Prozeh gegen sie. Die jüdischen Zeitungen -würden jetzt schon den Angeklagten für schuldig erklären. Der Vorsitzende sieht die Anklage der Zeugenbestechung als gegenstandslos an, bittet aber die Presse aus beiden Seiten, sich bei der Berichterstattung zu mäßigen. Von weiteren Zeugen schildert Frau Sultana G u z - l a n, wie man ihren Mann und ihren Sohn vor ihren Augen umgebracht hatte. Anführer der Bande war der Scheich Talep Markah. Sie selber war durch Messerstiche verwundet und wisse selber nicht, wie sie mit dem Leben davongekommen sei. Zm wilden Kreuzverhör, in das sie die Verteidiger nehmen, bricht sie zusammen. Der Anwalt erhält vom Vorsitzenden einer Rüge. Der Bachur der Hebroner Jeschiwoh, Efraim Sokolower, hat das ganze Gemetzel im Hause Slonims miterlebt. Er und seine Freunde hatten in dem Hause Schutz gesucht, weil sie dasselbe für das sicherste hielten. Das Gemetzel dauerte nur 15 Minuten. Er selbst wurde schwer verwundet und lag unter einem Haufen von Leichen, sodaß ihn die Mörder für tot hielten. Moses KasteIl und Israel L a b i n, die ebenfalls durch ein Wunder am Leben blieben, hörten ganz genau, wie der Scheich die Menge zum Morde aufsorderte. Am dritten Verhandlungstage wurde der Angeklagte, Scheich Talep Markah, vernommen. Er habe stets auf die Menge beruhigend einzuwirken versucht und die aus Jerusalem eintreffenden Nachrichten als falsch erklärt. Mit Slonim sei er befreundet gewesen und sei weder in noch vor seinenr Hause gewesen, als darin die Bande wütete. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum denn alle Welt Klage gegen ihn erhebe, sagt er, es seien „Auswärtige", die ihm die Schuld zuschieben. Er will den Beweis erbringen, daß er viele Moslims von einer Aktion gegen die Juden abgehalten hätte. Die Juden Hebrons seien ihm dankbar gewesen. Der Frage, warum er nicht für deren besseren Schutz gesorgt hat, weicht er aus. Nach Einvernahme weiterer Zeugen ergibt sich mitten in der Tragödie eine heitere Episode. Die arabischen Anwälte sagten, sie stellen in Abrede, daß die Juden, um derentwillen der Prozeß geht, überhaupt tot seien. . . I e r u s a l e m , 23. Oktober. Nach dreitäMer Unterbrechung wurde gestern die Verhandlung gegen den Scheich von Hebron, Talep Markah, fortgesetzt. Die Anklage wird jetzt vom Regierungsanwalt Shernx-ll vertreten, der seine Aufgabe , etwas ernster i nimmt. Der Distriktsoffizier von 'Hebron, ein christlicher -Araber, mutzte' zugeben, daß ' sein nach den Metzeleien aufgenommenes Protokoll sehr ungenau und nach den Aussagen der Z'eügen manches zu ergänzen, wäre. -Der -folgende Zeuge 'ist ein moslemitischer Advokat, der' als Freund der Juden bekannt ist. Er-.: hatte an den blutigen Tagöck viele Juden in seinem Hause verborgen und sie vor dem sicheren Tode gerettet. Er bestätigt im Ganzen die Aussage , der jüdischen Zeugen. Der Herd des Aufruhrs war die große Moschee, in der der angeklagte Scheich das erste Wort führte. Der. Vorsitzende: .sagt: „Wenn es dem Zeugen möglich war, auf eigene Faust so viele Juden zu schützen und zu retten, wie hätte es erst die Polizei' gekonnt, wenn sie nur gewollt hätte!" Ein arabischer Polizeisergeant erklärt, er hätte vom Polizeiinspektor keinen Auftrag bekommen, die Menge, vor der der Scheich eine Ansprache hielt, zu zerstreuen. Seine Aussage spiegelt die ganze Kläglichkeit des sogenannten Polizeischuhes in Hebron deutlich wider. In, der weiteren Verhandlung wird ein moslemitischer Zeugen der unter seinem' Eide behauptete, er habe an. dem krtttschen Freitag kränk zu Bette gelegen, wird überführt, daß er drei Stunden mitten in der Bande mitgearbeitet hättet:- Ein moslemittscher Lehrer, der kaiM-lesen kann, sagt zugunsten des Angeklagten aus, verwickelt sich aber so in Widersprüche, daß seine Vernehmung abgebrochen wird. - Wieder legt die Verteidigung Beschwerde gegen „Doar Hajom" ein, der Pravatbriefe aus Hebron, die mit dem Prozeß in Zusammenhang stehen, veröffentliche und kommentiere. Der Vorsitzende warnt noch einmal die Presse vor solchen Uebergriffen. Der Grotzmufti protestiert. IH -ruf a l e m, 10. Oktober. Der Großlnuftt von Je-rusa-kem tyafc der Regierung Men Protest gegen die neuen Bestimmungen über den jüdischen Gottesdienst an der Klagemauer, nach welchen der Dunchgangsverkehr und die Benutzung! des nengeöffneten Tores nach der Omar-Moschee während des Gottesdienstes verboten sind, üb-erMcht. Der Mufti erklärt!, diisfs Mäßnnhmön feien ßmsgm'b mvk Unruhen hervorzurufen. Das paMstmen,fische Oberrabbinnt, die Zionistische Exekutive und der Waad Leumi haben ihrerseits Proteste eingelegt gegen die neuen Verordnungen, die dazu an>g,etan sind, die Abhaltung des Gottesdienstes zu erschweren. Insbesondere wird gegen das Verbot, Stühle für die Andächtigenwährend des Jom Kippur 'hinzustellen, protestiert, wo doch an diesem hohen Fast- und Buheta£$, <m welchem die Andacht den ganzen Tag, über andauert, die Andächtigen eine Gelegenheit zum Ausruhen haben müssen. Die alrabischen Notabeln haben die Regierung dahin informiert, daß sie die Verantwortung für die Sicherheit der in ihre verlassenen Heime zurückkehrenden jüdischen Flüchtlinge solange nicht übernehmen wollen, als nicht die ihnen auserlegte Ersetzung der Schäden rückgängig gemacht wird. In Jerusalem glaubt man zu wissen, daß die Regierung willens fei, den während der Unruhen Geschädigten nur Men kleinen Teil der -erlittenen Schäden zu ersetzen. In Jerusalem verlautet, daß Ne britischen Truppen in Palästina mindestens noch einhalbes Jahr im Lande verbleib en werden. Zwei arabische Beamte in Jaffa habensich plötzlich ins Ausland begeben, als sie -erfuhren, daß gegen sie eine Untersuchung wegen Aufreizung zu Unruhen schwebt. Infolge der unsicheren! Zustände haben im Verlauf des Monats Elul iNr ganzen etwa 300 Juden das Grab Rahels besucht. In früheren Jahren pflegten viele Tausende Juden während des Elul-Monats zum Rahe'l- Grabe -aus dem Wege nach Bethlehem zu pUgern. Einschränkungen der Gottesdienste an der klagemauer. Jerusalem, 21. Oktober. Seitens der Regierung wurde dem Oberrabbiner Kink mitgekeilt, daß das Lesen der Thora an der Klagemauer nur am 1. und am 7. Tage des Sukkoth-Festes, nicht aber in den Zwischentagen (Chol Hamoed) gestattet ist. Die Thoralade dürfe nur an (Sabbaff)* und gesetzlich vorgefchriebenen jüdischen Feiertagen an die Mauer gebracht werden. Die Regierung hat ursprünglich auch den Gebrauch:' von Cthrog und Lulvw während der Gottesdienstei am Chol Hamoed verbietW wollen, sienahm aber von! einem solchey - Verbot Abstand, als der Rabbiner erklärte,! e rfei n außerstande, solche Verbote:, in Kraft, zu setzen, < er erachte es auch als uMr' feiner Würde, „behördliche i Einschränkungen mittelalterlicher Art".zu verkünden. Die hebräische Tageszeitung <- „Haarez" macht den .Vorschlag, daß sich die Juden von der Klagemauer solange fernhalten, bis bie Sonderkommission zur Regelung der Frage der heiligen Stätte, die das Kolonialamt quf Ersuchen .-des Oberkommissars Sir John "Chancellor ernennen wird, ihr Wort gesprochen hat. Ein neuet Angriff auf Kfar Jeladim. 'Ierusalem, 21. Oktober. In der Nacht zum 20. . Oktober haben Araber versucht, in die Kinderkolonie „Kfar I eb>a.d i nt" irrt Emek emzudringen, um zu plündern. Der Wächter Der Kolonie und der im Dprse untergebrachte militärische Posten eröfsneten das Feuer auf die Eindringlinge, die sofort die Flucht ergriffen, wobei sie bei ihrem- Rückzug das Feuer erwiderten. Kurz nach dem zurückgeschlagenen Angriff trafen aus Afuleh Truppen.zum ..Schutze der Ko-! lonie ein. ' •' Wie erinnerlich, ist Kfar Jeladim, wo Pogromwaisen aus der Ukraine angesiedelt sind, vor einem Monat von Beduinen angegriffen worden, die den Wächter niederschossen und ein Teil des Viehs wegführten. (ITA.) Zigarren .A Zeii 49 Wolf Telei. Römer 930 Der Verlaus des arabischen Generalstreiks. Jerusalem, 17. Oktober. Der am 16. SDftaber in Jerusalem und ganz Palästina von den Arabern durchgeführte General st reik ist überall ohne Zwischenfall verlaufen. Die moslemitischen wie die christlichen arabischen Ladeninhaber hielten ihre Läden geschlossen. Auch mehrere jüdische Ladeninhaber, die ihre Läden in arabischen Vierteln der Jerusalemer Altstadt und in den Bazaren haben, sahen sich, um Provokationen aus dem Wege zu gehen, veranlaßt, ihre Geschäfte zu schließen. Mit Ausnahme der in der Hauptsache von Juden bewohnten Straßen, in denen reges Leben herrschte, lag die Altstadt verlassen da. Aus den umliegenden Dörfern strömten während des ganzen Vormittags Scharen von Arabern nach Jerusalem zum Besuch der Omarinoschee. Der Polizeibericht schätzt diese Menge auf etwa 5000 Köpfe. Jeder, der das Jaffa-Tor zur Stadt hinein passierte oder aus der Stadt hinauswollte, wurde streng nach Waffen durchsucht. Die arabischen Chauffeure streikten, nur die jüdischen Autobussührer versahen den Dienst und hielten die Verbindung Jerusalems mit den Vorortert aufrecht. Viele der Autobusse fuhren unter Polizeibegleitung. Auch die Bootsleute in Jaffa und Haifa schloffen sich dem Streik an, ungeachtet dessen konnten 555 Chaluzim und Rückwanderer, die am Mittwoch mit einem Dampfer eintrafeu, an Land gebracht werden. Die Banken und die großen Touristenbüros arbeiteten normal, nur die arabischen Agenten einiger europäischer und amerikascher Firmen hielten die Büros geschlossen. In allen öffentlichen Instituten, in den Regierungsänitern, im Eisenbahn-, Telefon- und Telegrasendienst ging die Arbeit normal vor sich. Die Lehrerschaft der unter der Kontrolle der Regierung stehenden arabischen Schulen wurde benachrichtigt, daß gegen streikende Lehrer die gleichen Disziplinarmaßnahmen wie anläßlich des Streiks im Jahre 1925 zur Anwendung Ännmen werden. Viele Hunderte arabische Tagelöhner gingen trotz Einschüchterungsversuchen ihrer Beschäftigung nach. Jom Kippur-Ausgang an der klagemauer. Jerusalem, 15. Oktober. Der Jom Kippur an der Klagemauer klang für die jüdischen Andächtigen in einer Slimomng der Trauer aus. Gerade als die jüdische Beigemeinde nach 24 stüdigem Fasten und ununterbrochenem Gebet, vollkommen ermattet, weil wegen des Verbotes des Mitbringens von Stühlen die Betenden nicht eure Minute lang ausruhen konnten, auf den Anbruch des Abends, auf das befreiende 'Schofarblasen, wartete, erschien über dem neuen Tor an der Klagemauer, den gesamten Betplatz überblickend, der Muezzin und stieß seine Rufe aus. Auf das Schofarblasen aber wartete mau vergebens, da infolge des Protestes des Mufti die Regierung das Blasen verbot. Stattdessen riesen der Vorbeter und die Gemeinde siebenmal laut das „Schemah Iisroel". Die ErregüNg über das Verbot des Schofarblafens;' das seit vielen Jahren an der Klage-, Mauer geübt wurde, war ebenso groß 'wie die über das plötzliche Erscheinen des Muezzin,' zahlreiche Mitglieder, :der Eebetgemeinde wußten nicht,'daß die Muezzin-Rufe schon seit Monaten an der Klagemauer ausgestoßen werden. Um die Stimme des Muezzin zu übertönen, begann die Vetgemeinde laut Psalmen zu rezitieren. .Drei Mörder aus Safed zum Tode verurteilt. -v'.- H aifa , 20. Oktober, n Am Freilag nachmittag wurde in dem Prozeß gegen W Brüder Raneim und Ahmed, I a b o r, die angeklagt waren, während des Pogroms in Safed den Juden Jsaac Mama an durch Messerstiche tödlich verletzt zu haben, das' Urteil gesprochen. Alle drei Angeklagten wnrden zum Tode verurteilt. Staatsanwalt S h e r w e l l führte in seinem Plädoyer aus, die Aussagen der Belastungszeugen seien überzeugend gewesen, während der von der Verteidigung gemachte Versuch, füx^ die Angeklagten ein Alibi zu ergingen, als vollkommen mißlungen zu betrachten ist. Der oberste Richter Palästinas, Sir MMel MacDonnell, der zusammen mit Richter Litt den Gerichtshof bildete, führte in der Begründung des Urteils aus, die Angeklagten seien für schuldig befunden worden, gemeinsam ein Komplott zur Teilnahme an einer jüdisches Leben