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Der Israelit · 1929-08-22 · Heft 34 (22.8.1929) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 34 (22.8.1929)
Date
1929-08-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SeÄe 2. Nr. 34 Der Israelit 22. August 1S29 ficht des Gesetzgebers lag. Es fei ferner darauf hingewiesen, daß die den gesetzgebenden Körperschaften zur Zeit vorliegenden Gesetzenitwürfe betreffend Prozeßreform sicherlich eine weitgehende Einschränkung der Fälle bringen wird, in denen der Eid als Beweismittel erforderlich ist." Dagegen spricht sich ein anderer rechtskundiger Leser unseres Blattes für die Bevorzugung der religiösen Eidesform durch gesetzestreue Juden wie folgt aus: „Eine anidsve Frage ist nun?, wie sich derjenige ge, sttzestveue Jude, der auf Grund der staatsbürgerKchen Pflichten einen Eid zu leisten hat, zu der Frage schellt, ob er den Cid in der religiösen oder in, der weltlichen Form abgibt. Der Avtikelschveiber des „Israelit" glaubt es als großes Glück betrachten zu sollen, daß die Neichlsversassung die Möglichkeit der Ablehnung der religiösen' Form der Eidesleistung gebracht hat. D!ef>er Standpunkt scheint Nicht gerechtfertigt. Zunächst bedeuibet schon jeder Schwur, ohne daß eine ausdrückliche Nennung, des göWichien Namens erfoW, nach jüdischer Aussassun-g die Anrufung Gottes für die Richtigkeit der ausgestellten Behauptung, so Äah es wohl kaum einen großen Unterschied bedeutet, ob man den Cid unter ausdrücklicher Anrufung Gottes leistet oder nicht. Darüber hinaus glaube ich sogar, daß eine Verpflichtung dahin besteht, wenn man schwört, unter Anrufung Gottes zu schwören. Da nun die weltliche Form des Eides in «der neuen Reichsverfassung eben mir Rücksicht aus die Dissidenten und Atheisten geschaffen ist, so kann jedmsalls bei AbMstung des weltlichen Eides der Eindruck nicht vermieden werden, daß man als Dissident oder Atheist diesen Edi leiste und glaube ich daher, daß man aus diesem Grunds dem religiösen Eid den Vorzug geben soll. Abgesehen davon, dürften aber auch praktische Erwägungen dafür sprechen. Läßt man den Eid in der weiWvchen Form zu, so besteht die Gefahr, daß einzelne irrigerweise glauben, man müsse es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, da sie ja nicht, durch Anrufung Gottes schwören, während doch tatsächlich jeder Eid die Anrufung Gottes bedeutet. Hierauf kann nicht dsuMch genug hinge wiesen werden. Mil diesen Ausführun,gen soll in keiner Weise einer halachische-n Entscheidung vorgegriffen werden. Gegenüber den Ausführungen in der letzten Nummre des „Israelit" erschien es jedoch für geboten, darauf hinzuweifen, daß auch Momente dafür sprechen, den, Eid in der religiösen Form abzulegen,." Endlich geben wir eine uns von r a b b i n i - scher Seite zugehende Auseinandersetzung wieder, die wie folgt lautet: „In Ihrer letzten Nummer haben Sie unter dre Ueberschrift,, Die Scheu vor dem Eid" unter Berufung auf den Erna die Ansicht vertreten, daß vom Standpunkt des gesetzestreuen Juden bei einem gerichtlichen Schwur die religiöse Form des Eides zu vermeiden fei, um nicht den Gottesnamen beim Schwur auszusprechen. Im Hinblick hierauf gestatte ich mir, Sie darauf hinzuweisen, daß diese Stellungnahme durchaus keine eindeutige fein kann und daß vielmehr eine Meinungsverschiedenheit unter unseren trawm bereits herrscht. Nach der Ansicht des Rambam (msan 'o »irn. nijrniz? 'Vna tr’fl) ist im Gegem teil, wenn schon einmal ein Schwur erfolgt, die Nennung des Gottesnamens bei demselben eine besondere ms»' die zu den msa ymn gehört. „So wie der unnötige oder falsch geleistete Schwur ein Verbot ist, so ist es ein Gebot, daß, wer zu einem Schwur vor Gericht verpflichtet ist, denselben mit dem Gottesnamen schwört. Denn, so heißt es, mit seinem Namen sollst Du schwören!, dies ist ein Gebot, denn der Schwur bei seinem großen und heiligen Namen gehört zu den Wegen des Gottesdienstes und -es ist eine große Ehrung und- Heiligung, mit Seinem Namen zu schwören." Aehnlich ein großer Teil unserer Dagegen ist die von Ihnen vertretene Ansicht die des R a m b a n in seinen Bemerkungen zum nixan 'O, daß ein Schwur ohne Nennung des Gottesnamens immer noch der religiösen Form vorzuziehenist. Den von Ihnen zitierten Mildrasch, aus den sich u. a. der yxon beruft, erklären die wwrna nach der Ansicht des v"nanderart, daß er nur vom wahren, aber überhaupt vermeidbaren Schwure redet. Es ist demnach nach der Ansicht desv"3ai und anderer D’iupin' f a l l s -einmal ein gerichtlicher Eid abzulegen ist, vorzuzi-ehen, die religiöse Form zu wählen, um damit unfern Gottesglauben zu bekennen. Aber selbst nach dem Ramban, dessen Meinung (bei vom mnntf in "s "v a"in) für uns maßgebend ist und nach dem wir ohne Nennung des Gottesnamens schwören ließe sich sagen, daß dies nur solange ist, als der Schwur ohne üv nicht den Verdacht des Atheismus aufkommen -läßt (beim pn jvo), daß aber heutzutage diese Betonung des dV geradezu eine mxa ist. Hierzu kommt, daß auch d-er s"vai und seine Anhänger nur vom Eid sprechen, der bei Gott geleistet wird, und der somit im Falle des Falscheids die Welt erschüttern läßt. Unsere religiöse Form „so wahr mir Gott helfe" hat jedoch den Charakter eines Tm> da sie nur von d-er Folge für den Schwörenden red-et und nicht den Schwur als so wahr wie Gottes Existenz hinstellt. Beim thk lassen wir jedoch aus diesem Unterschied heraus mit Nennung des Gottesnamens schwören (jrao). Und somit scheint auch heute, wenn nach allen Anstrengungen der Eid unvermeidbar BKSCUITBA Die sfarkschäumende Sauerstoff-Zahnpasta ■ Wird von vielen Zahnärzten als beste Zahnvasta bezeichnet und selbst benutzt. Kleine Tube SO Pf. BIOX-MUNDWASSER Flasche 1.— und 2.— Mk. Gegen lockere Zähne. Prob e-Flasche gratis. Max Elb A. G., Dresden ist, die Wahl der religiösen Form im Sinne der min zu liegen und ein mrn ump zu fern" Soweit unser rabbinischer Gewährsmann. Erscheint somit die juristische Seite der Frage vollkommen geklärt, .so dürfte unseres Erachtens grade nach den letzten Ausführungen ein Bedürfnis bestehen, daß die gesetzestreuen RabbMerverbände die halachischen Gesichtspunkte einer gemeinsamen Durchprüfung unterziehen und auf Grunddieser gemeinsamen Prüfung eine einheitliche Richtschnur für das an der Frage stark interessierte gesetzestreue Publikum veröffentlichen. Ohne einer solchen Entscheidung irgendwie vorgreifen zu wollen, möchten wir, doch darauf Hinweisen, daß sowohl durch die P r ä x i> s d e r j ü d i s ch e n G e r ich t e seit Jahrhunderten, wie sich z. B. aus den Feststellungen des THtf ra ">v a"n 'jn*?wn ergibt, als auch durch die allgemeine im jüdischen Volke bei Gelehrten wie Ungelehrten herrschende Auffassung, die Ansicht, daß es besonders -empfehlenswert, geradezu eine Mizwo sei, einen Eid unter Anrufung d-es Gottesnamens zu leisten, a l s w i d >e rlegt gelten muß. Wir glauben überhaupt nicht, daß der Rambam eine solche Ansicht jemals gehegt hat. Selbst im Sefer hamizwoth dürfte der Rambam ausschließlich an solche gerichtliche Fälle denken, in denen al pi din die r e l i g i o n s gesetzliche Verpflichtung zu einem Eide vorliegt. Grade das ist aber doch in den zahlreichen Fällen, in denen vor deutschen Gerichten Zeugeneide od-er Parteieneide geschworen^ werden sollen, d u r ch a u s n ich t d e r Fall. Hier handelt es sich in 99 Proz. der Fälle um Eide, die a l p i di n nicht notwendig sind und die, nachdem sie d-u.r ch die n eue R e i chs v erfassung, soweit die Anrufung des Gottesnamens in Betracht kommt, durchaus vermeidbar geworden sind, vollkommen freiwilligen Charakter tragen. Sie dürften daher von all den schweren religiösen Bedenken getroffen werden, die auch d-er Rambam für unnötige Eide zweifellos als gegeben anerkannte. Diese schweren religiösen- Bedenken, — die nicht nur im Midrasch, sondern'auch in den beiden Talmuden niedergelegt sind — treffen bei einem wahren, nach gewissenhafter Selbstprüsung geleisteten Eide natürlich nur dann zu, wenn wirklich der Gottesname angerufen und ausgesprochen« wird. Das aber ist bei der religiös e n Form des deutschen Eid-es, im Gegensatz zu der irrigen Voraussetzung der letzten Zuschrift, selbst im Zivilprozeß durchaus der Fall. Der Richter sagt ja: „Sie schwörenb e i Gott dem Allmächtigen und- Allw «issen - den usw." Der den Eid Leistende nimmt kleines Feuilleton. Der Vrisker Raw. (Zur zehnten Wiederkehr des Todestages von Rabbi Chaim Soloweitschik i>"2T*) Von Zl. K. Molschko in Monlreur. Am 22. A b (31. Juli 1919) ist in Warschau der allberühmte Vrisker Raw in seinem 65. Lebensjahre nach kurzem, schwerem Leiden verschieden. Rabbi Chaim i>"r wurde im Jahre 1853 — i"»nn — als Sohn des Vrisker Raw's, Rabbi Josef Bär, Verfasser des Werkes „Veth Halevi", geboren. Noch als er ein kleines Kind war, wurden bei ihm prominente Geistesfähigkeiten entdeckt und schon sah man in ihm den ausgehenden großen Lichtstern am jüdischen Horizonte. Diese Prognosen waren nicht trügerisch. Denn schon im Alter von kaum 14 Jahren übertraf Rabbi Chaim mit seinem außergewöhnlichen nia»nn seine ältesten Kollegen an der Wolosiner Jeschiwoh. Weit und breit war er schon als »»i>» bekannt. Seine gründliche geistige Ueberlegenheit, sein um W verschafften ihm bald die Achtung und Bewunderung aller. Als Rabbi Ehaim 26 Jahre alt war, wurde er zum Lehrer und zweiten Leiter der Wolosiner Jeschiwoh ernannt. Der erste — Rausch Jeschiwoh — war damals der greise Gaon Rabbi Zewi Jehudoh Berlin, a»"2i genannt. Wolosin und Mir besaßen dazumal die einzigen Talmudhochschulen in Litauen. Besonders Wolosin war das Zentrum aller jüdischen Gelehrten. Fast alle talmudischen Größen der letzten Epoche waren Schüler der dortigen Jeschiwoh. i Selbstverständlich glaubte man in ganz Litauen, daß auch auf dem zweiten Lehrstuhl,eine ältere bekannte Persönlichkeit sitzen werde. Wie groß war nun das allgemeine Erstaunen, als dieser so ehrenvolle Posten dem jungen Rabbi Chaim übertragen wurde. Viele schämten sich sogar, Auditoren eines so jugendlichen Lehrers zu sein. Allein, kaum war der erste my® zu Ende, brachen alle Anwesenden in stürmische Ovationen aus und in größter Begeisterung wurde ihm der Rabbi-Titel zuerkannt. Solche Leistungen hatten sie doch von dem jungen Gelehrten nicht erwartet. Sie mußten sich gestehen, daß sie noch keine solchen Vorträge gehört hatten. Seine Beschlagenheit, seine sichere Geistesgegenwart, die Art und Weise, in der Rabbi Chaim alles klar und deutlich erklärte, ließen sie erkennen, daß sie einen wahren Gaon vor sich hatten. Nun wurde Rabbi Chaim die Seele der Jeschiwoh. Von allen Seiten strömten neue Schüler herbei; bald stieg ihre Zahl auf fast sechshundert. Wenn Rabbi Ehaim zu sprechen begann, standen alle gefesselt, die Augen auf ihn gerichtet, um ja keine Silbe zu verlieren; denn wertvoller als Perlen waren seine Worte. Das Thema, das er wählte, war stets allseitig, gründlich bearbeitet. Da gab es keine Lücken; jede Ergänzung ward überflüssig. Alles war so sonnenklar, einleuchtend, jedem verständlich, daß die sonst üblichen ganz wegblleben. Die Gefahr,^die damals der Thauro drohte, von der nbsvn verdrängt zu werden, war beseittgt. Denn Rabbi Chaim verstand es, den Thauro-Geist neu zu beleben und fruchtbar zu machen. Die jüdische Jugend fing wieder an, fast leidenschaftlich sich mit der Thora zu beschäftigen und in der Ieschiwo die einzige Instanz für Wissenschaft zu erblicken. Rabbi Chaim war auch ein Bahnbrecher. Er war kein Freund der^'damals so populären D»Viaba; er liebte vielmehr den geraden Weg, auf logische Denkungsart gestützt, nur glatte und klare, jedermann verständliche ninao* Diese Lern- und Lehrmethode wurde auch von allen Gaonim gewürdigt, und bald wurde sie zum einzigen^nnn nn^n Litauens. üfS Die Wolosiner Ieschiwo, die mit Recht die Mutter aller Jeschiwot genannt wird, hat unter Leitung* Rabbi Chaim's ihren Höhepunkt erreicht. Es war fast Pflicht eines jeden jüdischen Gelehrten, wenigstens eiNzMal Rabbi Chaim's Thauro von ihm selbst zu hören.- Vermöge der hohen Kraft seines Geistes, der reichen Schätze seines Wissens konnte der Rabbi jedem etwas mitgeben, das ihm zur Grundlage seines Talmudstüdiums dienen, sollte. (Schluß folgt). Eit» schwieriger ^T-Vll'-Texk. In zu 'n pna m ’/>n Man 'o» findet sich folgende bemerkenswerte Stelle: ®"nn «nna pms'82 «rin 'n mm na« pnirmrn «am «UN '21 ®"na «nna ,pma»xa «rin 'n min ms «n»jn »an* Wenn auch die Möglichkeit besteht, daß hier 2 verschiedene ama« unabhängig von einander ihre mVap über «ran »an berichten, so gewinnt man doch den Eindruck, daß hier eine Dittograp hie vorliegt, was dadurch zu erklären wäre, daß das weitere sna« 't »mp na« «n’sr 'n den Anlaß gab. Und in der Tat findet sich im pv»i -sin», wo dieselbe 'aa zitiert wird, das «rin 'n min nur mit «im an verbunden. Es ist aber außerordentlich auffällig, daß in allen »ab®yv>»- Ausgaben in »«an sich die gleiche Dittographie finden sollte, wobei auch noch die textliche Abweichung v"-n «nna und erna «nna beachtet werden muß. Auch in den 'inra srnsn z. St. wird hier nur eine textliche Umstellung, aber keinerlei Streichung vorgenommen, o'isva vism *imo p'i>n»V E?"nna bv> pivb d® «»an® « '»v i»«i>sa «"nna n"i®a »nxso »tia®« V«Vsa 'n Vaa na min na« «n»»t 'nn «mn s n»V inoniav

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