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Der Israelit · 1929-07-04 · Heft 27 (4.7.1929) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 27 (4.7.1929)
Date
1929-07-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Nr. 27 Der Israelit 4. Juki 1929 Für die elftere hat der Kongreß eine SMderberatung angefetzt, - unter Vorsitz der vorhergenannten Frau Eschelbacher. Es fei gern anerkannt, welch hohes Niveau diese Beratung zeigte. Auf der andern Seite war es natürlich, daß ein Berg von Mißverständnissen und Jrrtümern zu überwinden war. Noch nicht einmal das Wesen der jüdischen Ehe war den disputierenden Frauen ausgegangen. Immer wieder zeigte es sich, daß die Begriffe aus dem Gedankenleben der Nichtjuden übernommen werden und das speziell Eigenartige des Judentums so wenig bekannt ist. Aber es ist auch eine solche Aussprache, wenn sie nur, wie bezüglich der Ehegesetze, ausführlich und gründlich vorgenommen wird, eine Möglichkeit, viel Irriges aufzuklären und die erhabene Auffassung des Judentums ins richtige Licht zu setzen, zu zeigen, daß die Schwierigkeiten nicht aus Fehlern des Gesetzes, sondern aus Fehlern der Menschen herrühren, die dem Gesetze grob entgegenhandeln und die keine Autorität der Gemeinde Zwingt, ihren. Kardinal-Verpflichtungen nachzukommen. Welche Jrrtümer sich da herausbilden, das zeigte gerade das Kapitel der Agunoth, wo behauptet wurde, die Wiederverheiratung würde vom Gesetz nur erlaubt, wo zwei jüdische Zeugen über den Tod des Mannes ausfagen können. Das ist unrichtig. Wenn es überhaupt ein Beispiel gibt, wie vorsorglich, wie zart menschlich, allem Formalismus abgeneigt das jüdische Gesetz ist, wie ihm die Not und das Weh jedes Einzelnen am Herzen liegt, gegenüber einem schematischen Subsumieren aller Fälle unter eine strenge Regel, ist es das Gesetz, über die Aguna. Der tiefstehendste, moralisch unkultivierteste Heide kann, wenn er aus sich heraus gesprächsweise den Tod eines Menschen erzählt, durch seine Aussage einer Frau die Wiederverheiratung ermöglichen, ein Kosak, dessen Hände noch blutig von einem Pogrom sind, ein Zigeuner, der als Raubmörder sein Dasein fristet, kann durch seine Aussage eine Frau frei machen, wenn wir nur gewiß sind, daß seine Aussage tendenzlos, ohne Nebenabsicht erfolgt ist. Diese Gewißheit ist allerdings erforderlich. Sie ist um so erforderlicher, als das Gesetz hier ganz freie Bahn gibt. Und da wagt es noch jemand, zu behaupten, das jüdische Gesetz sei blind gegen die Not der armen Frau! Es ist ferner ganz klar, daß unsere Diaspora, die Zusammenhanglosigkeit unserer Gemeinden, und die durch die schweren Zeitverhältnisse bewirkte Verwahrlosung vieler jüdischer Individuen leider Männer stumpf macht für ihre Pflichten gegen Frau und Kinder, und daß aus dieser sittlichen Verrohung Schwierigkeiten entstehen. Aber sie entstehen für beide gleichmäßig, für Männer und Frauen, für Agunim und Agunoth, und sie können nur behoben werden, wenn das sittliche Verantwortungsgefühl, wenn die allgemeine Autorität des Gesetzes, der Rabbinen und der Gemeinde wieder in ihre alte, das Leben regelnde und ordnende Macht eingesetzt wird. Viel schwieriger und peinlicher ist die Frage der Rechtsgleichheit von Mann und Weib. Hier rührt man an alte Empfindlichkeit der Frauen voll BDtii' Ungleichheit: nicht alle Kinder Abra hams find gleich, nicht alle Orte der Welt sind gleich, nicht alle Zetten des Jahres sind gleich, und'Nicht alle Sprachen der Menschen sind gleich Es liegt hier ein anderes Prinzip zu gründe, das mitd er Rechtsforde r u n g d e r G l e i ch h e i t n i ch t s z u t u n h a t Aber es ist furchtbar schwer, demjenigen, dem der jüdische Gedanke fernsteht, Bescheid zu geben. Milder Forderung gleichen Rechts, die man von der Bibel gelernt, zieht, man gegen die Bibel zu Felde. Es ist ein furchtbar drückendes Gefühl daß Menschen glauben, die Vertreter der Religion verfechten rechtliche Ungleichheit. Die Verschiedenheit der Pflichten ist Grundlage des Judentums: Gleichheit des Rechts, Verschiedenheit des Aufgabenkreises! In dieser Forderung sieht das Judentum das Wohl der Welt begründet. Verschiedenheit, nicht Verschieden-Wertigkeit. Es ist das, was der deutsche Dichter ausspricht: „Ehrt den, König seine Würde, ehret uns der Hände Fleiß". Der Sproß Davids mag die Messiaskrone tragen, ich kanns nicht, aber deshalb bin ich nicht weniger wert als er. Der Priester kann hintreten, die Gemeinde zu segnen, der Wilnaer Gaon kann es nicht, aber deshalb ist er nicht weniger wert als er. Das Judentum geht sogar so weit, daß sich den Aufgabenkreis keiner wählen kann. Der Jude hat einen anderen als der Nichtjude, und trotzdem gibt es einen gerechten Gott, der dem Nichtjuden die ewige Seligkeit genau so garantiert für sein Tun und Lassen wie uns. Für uns gibt es keine unglückseligere Formulierung als die folgende: Ich bezahle so gut Gemeindesteuern wie jener, also muß ich ihm gleichberechtigt sein. Religiös formuliert heißt es so: ich darf die Mi zw ah tun, die Institutionen der Gesamtheit mit meinem Gelde zu fördern. Rechtsforderungen aber leiten sich aus einer Mizwah nie ab. Sie begründet nicht einmal den Zugang zu einer anderen Mizwah. Ebenso aber hängt die Frage von der Gleichheit im Recht auch von der im Judentum erstrebten Gesellschaftsordnung ab. So gewiß die Natur ungerecht ist, daß sie den Frauen eine an dere körperliche und seelische Begabung gegeben hat als dem Manne, so gewiß stiftet auch die jüdische Religüon eine solche Gesellschaftsordnung, die dem Mann wie dem Weib nur die höchste sittliche Erfüllung ihres Naturberufes geben will. Wie es Wahnsinn ist, die Natur anzuklagen ob ihrer Rechtsungleichheit, so auch die Religion. Die Frage ist nur, wie weit die Religion diesen Pslichtenkreis für Männer und Frauen gegeneinander abgrenzt, ob auch das aktive und passive Frauenwahlrecht dazu gehört oder nicht. Mein Lehrer, der fel. Professor Dr. David H o f fmann, hat in seinem Aufsehen erregenden Gutachten diese Grenze nur im passiven Wahlrecht finden wollen, nicht im aktiven. Es wurden auf der Versammlung Stimmen laut, daß die Uneinigkeit in der Auffassung der Rabbiner ein Unglück ist. Das ist gewiß richtig, aber anderer- Es geht aber dabei nicht, wie die Frauen denken,! Feits mag es doch der Frauenwelt zeigen, wie um einen Rechtsstreit, sondern um ein in viel,rem objektiv die Rabbinerschaft dieser Frage getieferen Regionen wurzelndes Gebiet. Die Bibel glnubersteht. war es ja, die als erste die Forderung aufstellie: E i n Recht soll es sein. Es müßte ja ein klaffender, innerer Widerspruch in der gesamten Verfassung des Judentums sein, wenn es diesem Grundsatz von dem einen Recht so vollkommen untreu würde und wieder zweierlei Recht statuierte. Wenn also die Einheit des Kultus eins Rechtsfrage wäre, wenn die Möglichkeit, oorzubeten, eine juridische Forderung darstellte, dann könnte die Thora, die gleiches Recht für alle postuliert, nicht der Frau das Vorbeterpult verweigern.. Dann dürfte sie auch nicht das Recht des mesiianischen Königtums der Familie Da Aber in einer Beziehung gibt es keine Differenz der Rabbinen, das ist in der Frage von der E i n h e r t d e s K u l t e s. In dieser Beziehung kann tram wohl sagen: eher kann der Himmel zur Erde fallen, als in einer auf der Grundlage von Bibel und Talmud sich aufbauenden Gemeinschaft eine Kulteinheit von Männern und Frauen ermöglicht würde. Das sollten sich die Frauen klar machen und wissen, daß hier die Macht des Rabbiners zu Ende ist, daß dann nur ein Weg, der aber kein Weg ist, übrig bleibt, ein j neues Judentum. Nenne es sich Reform oder wie immer, die in logischer Konsequenz den Zuvid zuweisen, dann könnte sie nicht das Priester-! sammenhang mit - Jerusalem, das Vorrecht der tum nur den Söhnen Arons gewähren, dann > hebräischen Sprache, das Vorrecht der Kauhamm hätte sie nicht dem Stamme Levi eine Vorzugs-! und die Verschiedenheit von Mann und Weib im stellung einräumen dürfen. Das Judentum, ist! Kult aufgeben möchte. ' - Interessant war auch die Begründung, aus der heraus die Gleichheit der Geschlechter in Gemeindeangelegenheiten gefordert. ~ wurde: das V er s a g e n Ö e s M a n n e s. Alle tteftraurigen Erscheinungen der Gegenwart: Mischehen, religiöse Unwissenheit, die immer zunehmende Indifferenz, alles sei seine Schuld. Nur die Frauen können die Mißstände besettigen. ’ — Das ist eine furchtbare Anklage. Aber wenn wir Uns fragen, was den Niedergang verursacht hat, so geht die Anklage zum Teil zurück auf die Frauenwelt. Diegroßen wirtschaftlichen' Ansprüche, denen ihretwegen der Mann genügen muß, haben zum großen Teil Mit Schuld, daß die Männer immer tiefer hinein in die Mechanisierung und Kommerzialisierung verfielen. Sie wagten es nicht, den Standard des äußeren Lebens herunterzufchrauben, darum geben sie den Standard des geistigen Lebens auf. Hat man nicht etwa schon vielfach der jüdischen Frau den Vorwurf gemacht, daß sie sich schwerer in beschränkte Verhältnisse füge, daß sie schwerer das Goethe-Wort sich zu Eigen mache: „Dienen lerne beizeiten das Weib nach ihrer Bestimmung"? Es kann nicht Sinn der Welt fein, daß die Männer geistig sinken gegenüber der Frau. Daß die Frauen mit ihrer Anklage recht haben, zeigt, daß sie mtt ihrer Forderung Unrecht haben. Die Diagnose ist richtig gestellt, die Therapie ist falsch. Eine solche Heilung der Schäden des Judentums verewigt sie nur, statt zur Gesundung zu führen. Soviel über die religiösen Streitfragen des Kongresses. Noch ein Wort möchten wir dem großen anderen Aufgabenkreis widmen, den er sich gestellt hatte. Wir können nur die Themen nennen, die dort behandelt wurden: Bevölkerungspolitische Aufgaben der jüdischen Frau; Erhaltung der Familie; Konflikte der Generationen; Berufsberatung und Berufsumschichtung; die Frau in Handel und Industrie; Soziale Frauenarbeit in den verschiedenen Ländern; die Bedeutung des Völkerbundes; die Bedeutung der Kulturarbeit in Palästina für die Frauen: Notwendigkeit und Aufgaben. eines internationalen jüdischen Frauenbundes. Schon die Nennung dieser Themen zeigt die ungeheure Weite des Aufgabenkreises, den sich die Frau stellt, und manche der Referate waren geistige Höchstleistungen. Wie ernst es den Frauen um die Sache war, das zeigte der Höhepunkt der Tagung, als ein Konflikt zwischen der zionistischen und Zentralvereins-Tendenz unter atemloser Spannung der Anwesenden ausgetragen wurde und sich nachher die Streitenden als Schwestern die Hand reichten. Solche Sachlichkeit kann jedem zum Vorbild dienen. So beglückwünschen wir die Frauen«, die diese Tagung veranstaltet haben, zu dem großen Erfolg, der ihre. Bemühungen belohnt hat, nämlich zur Stiftung ihres Bundes. Als über alle Klipven und Differenzen hinweg die Stiftung des Bundes gelang, da ist manche Freudenträne gelosten. Es wgr ein großer historischer Moment im Leben der jüdischM Frauen.' Korrespondenzen « ßacbricbten. Deutsches Reich Die Arbeitslosenversicherung und die gesetzeskreuen Arbeitnehmer. Frankfurt a. M., 26. Juni. Bekanntlich hat die Stelle n-vertttittlung s- >entr a le de r A gudas I<rsro el seit Jahren «einen zähen Kampf um die Anerkennung! der. Rechte der gsetzestreuen jüdischen Arbeitnehmer bei der Arbeitsof enverficheruNF"geführt. iKi'-«ÄedeWlLeÄ'Mas lisn hätten die Arbeitsämter jüdischen v Versicherten, die ich weigerten, Stellen, döe mit. Schaibbos-Entweihung verknüpft waren, anzunehmen, das . Recht auf Weitevbe-

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