Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1929)
- Date
- 1929-06-20
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 12 D er Israelit Blätter einandersetzungen über den § 4 geschehen! ist, so kann man mit ruhigem Gewissen behaupten, daß der Leipziger Delegrertentag ein treues Spiegelbild der herrschenden Strömung innerhalb der deutschen Aguda gebildet hat. II. Aber selbst wenn das Obige nicht zutreffen sollte, entbehrt die Kritik des Herrn Dr. Ehrmann in diesem Punkte jeder Grundlage. Der Delegiertentag hat ja mit den Resolutionen über § 4 gar keine bindenden Beschlüsse gefaßt, wozu er in Verfassungsfragen, die die Weltaguda angehen, auch gar nicht kompetent wäre. Er hat lediglich feine Ueberzeugung zum Ausdruck gebracht, seine agudistische Einstellung zu einer Verfassungsfrage kundgetan, wozu nicht nur ein, wenn auch schlecht besuchter, Delegiertentag, der satzungsgemäß einberufen wurde, sondernauch jede Bezirkstagung, ja, jede Arbeitsgemeinschaft von Agudisten berechtigt ist. Solche Kundgebungen wollen doch hauptsächlich die agudistische Welt zur sachliche n Stellungnahme auffordern, ohne Rücksicht darauf, von welcher Seite die Anregung gekommen sein mag. Solche Kundgebungen zu rechtskräftigen Beschlüssen zu erheben, kann ja erst die verfassungsmäßige Mehrheit der Agudisten der Welt, in unserem Falle also die Kenessio Gedaulo unter Zustimmung des rabbinischen Rates der Welt-Aguda. HI. Wenn Herr Dr. Ehrmann weiterhin glaubt, daß eine agudistische Landeskonferenz in Abwesenheit der agudistifchen Rabbiner dieses Landes oder der Mitgleder des rabbinischen Landesrates keine Resolutionen fassen und keine Meinungen in ernsten Fragen kundgeben darf, so befindet er sich in einem gefährlichen Irrtum. Hiernach dürften sich agudistische Tagungen und Gremien, die sich aus Laien zusammensetzen, nur mit bedeutungslosen Dingen, wie z .B. Anschaffung von - .Geldern, Schreibpapier, Tinte und dergl. befassen. Jeder verantwortungsvolle Agudist wird sich für solche Zumutungen herzlichst bedanken. Zum Glück aber wird dies von der Aguda-Verfaffung auch nicht gefordert. Eine gewisse Demokratie obwaltet auch in ihrer aristokratischen Ordnung. Jede Landesorganisation, als auch die Weltorganisation haben das volle Recht, Beschlüsse über die in ihrem Bereich auftauchenden Fragen zu fassen. Sie haben lediblich die Pflicht, den rabbinischen Landesbezw. Welt-Rat von diesen Beschlüssen in Kenntnis zu fetzen. Nur wenn der rabbinifche Rat glaubt, daß der oder jener Beschluß dem Thoragesetz oder der Weltanschauung der Aguda nicht entspricht, kann er kraft seiner höchsten Autorität diesen Beschluß annullieren. Denn sonst wäre ja jede Kenessio Gedaulo, die einen Aufwand von ungeheurer Kraft und Geld erfordert, vollkommen überflüssig. IV. Besondere Freude verschaffte uns das Bekenntnis des Herrn Dr. Ehrmann zum Vox populi der agudistifchen Massen. Herr Dr. Ehrmann bestreitet nämlich in seinem Epilog die Vorstellung, als ob die Leipziger Tagung in punkto 8 4 die Meinung der Mehrheit der Agudisten wiedergegeben hätte. Würde ihm also die Ueberzeugung beigebracht werden, daß es tatsächlich der Fall ist, dann würde er sich den einmütig gefaßten Resolutionen des Delegiertentages fügen. Wir heben das hervor, obwohl es eine Selbstverständlichkeit fein müßte, daß, in agudistifchen 20. Juni 1929 Tagungen und Gremien, die aus Dttn '»xt zusammengesetzt sein müssen, das fundamentale Thoragesetz von monV O’m nmt herrschend ist, um so mehr, als die Beschlüsse dieser Körperschaften die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung eines durch die Mehrheit der agudistifchen Rabbiner gebildeten rabbinischen Rates erfordern, also den verfassungsmäßigen Weg durchgegangen find. Nun wird die allernächste Zukunft Herrn Dr. Ehrmann jeden Zweifel in der Beurteilung der Meinung der deutschen Agudisten, die agudistifchen Rabbiinen miteingeschlossenbezüglich 8 4 vollends beheben. Er wird dann die Gewißheit erlangen, daß über 90 Proz. der deutschen Agudisten, welche das Glück haben, diie Frankfurter Gemeindestrertigkeiten nicht zu kennen, geschloffen! hinter den Kundgebungen des Leipziger Delegiertentages stehen. v. Wie aber dieses Bekenntnis zu D’m mm* mit der Forderung nach einschränkenden Paragraphen zu vereinbaren ist, ist uns völlig rätselhaft. Jeder einschränkende Paragraph bedeutet ja doch letzten Endes eine beispiellose Vergewaltigung der verfassungsmäßigen Mehrheit zum Schutze einer von diktatorischem Eifer beseelten Minderheit oder kleinen Gruppe von Menschen. So der 8 4. Wenn z. B. die überwiegende Mehrheit einer Kenessio Gedaulo, die nur von wahren Dirn ’xt beschickt werden darf, jemanden in die obersten Organe der Organisation delegiert undder rabbtmsche Rat, dem man die Liste der Gewählten unterbreitet, keine Bedenken gegen die Wahl dieses Delegierten zu äußern imstande ist, so soll die Minderheit odre eine kleine Gruppe von Menschen auf Grund' von Paragraphen in der Lage sein, die Mehrheitzu vergewaltigen? Eimen anderen Sinn hat ja der 8 4 nicht. Und' weil jeder gegen die verfassungsmäßige MehrheA gerichtete Einschränkungsparagraph bezüglich der Wählbarkeit in die agudistifchen Organe die Aguda zu einer Partei degradieren muß und wir erst vor kurzem in einem Leitartikel des „Israelit" das unerschütterliche Bekenntnis des Schöpfers der Aguda, Rabbi Jizchok Halevt «■ daß die Aguda nie Partei, sondern das Thorav o l k fein soll, in eindringlichen Worten zu hören bekommen haben, darum muß jeder treue Agudist gegen jeden solchen oder ähnlichen Paragraphen sich entschieden zur Wehr setzen. VI. Herr Dr. Ehrmann sieht in den Resolutionen des Leipziger Delegiertentages eine Aenderung des Kurses der Aguda. Wir wollen über Worte nicht streiten. Wir möchten nur in aller Deutlichkeit den Standpunkt des Leipziger Delegiertentages hier klarlegen, damit dis agudistische Welt diesen zu würdigen weiß. Es handelt sich hierbei weder um eine Stellungnahme zum Misrachi oder zur Gemeindeorthodoxie, noch um irgend einen Wunsch über die Zusammensetzung der agudistischen Organe, sondern lediglich um die Fundierung der Aguda als die Organisation des Thoravolkes. Wenn die Agudas Jisroel keine Partei darstellen will, so müssen all diejenigen Juden, die die Verbindlichkeit der Thora für sich und das jüdische Volk anerkennen, Mitglieder dieses Thoravolkes werden können und jedes Mitglied dieses durch die Thora konstituierten jüdischen Volkes, dessen Lebensführung in Tat und Gesinnung anerkanntermaßen der Thora entspricht, in alle Organe dieser Organisation v e r f -a s s u n gs mäßig wählbar sein. Diese in der Verfassung , begründete thoragemäße Wählbarkeit raubt aber keineswegs dem Wahlkörper das Recht, den Kandidaten für die. Organe der Organisation' aus gemeindepolitischen, parteidogmatischen oder kulturpEfchen Gründen abzulehnen. Hierin aber entscheidet eben die verfassungsmäßige Mehrheit^ deren Entscheidung außerdem der Zustimmung des rabbinischen Rates bedarf. VII. Eine andere Verfassung kann und darf keine Organisation haben, die das Volk der Thora darstellen will, denn sonst stempelt sie sich selber zu einer Partei und büßt ihre historische Berechn tigung in vollem Maße ein. Und weil eben die Agudas Jisroel das durch die Thora konstituierte jüdische Volk darstellen will, darum muß ihre Verfassung dem Thoravolk als solchem gemäß sein. Wünsche von Gruppen des Thoravolkes sollen möglichst berücksichtigt werden, aber nicht durch die konstitutionelle Verfassung, die das Thoravolk als Ganzes im Auge haben muh und deren 'einschränkende Bestimmungen nur von dem Gesichtspunkt der Thora geleitet sein müssen. Vom Gesichtspunkt der Thora ist ein Unterschied zwischen Organen der ÜandesorganisMvn und solchen der Weltorganisation, wie ihn der 8 4 vorsieht, ein Unding. Und' man wird schon dem „Kol Jisroel" recht geben müssen, wenn er konsequenterweise fordert, daß all denjenigen', die von, der Zentralleitung ausgeschlossen sein müssen, der Zutritt zu sämtlichen Organen, ja, zur Aguda überhaupt, s elbst als Mitglied er,. verweigert werde. Die Keime einer Gefahr müßten, feiner Ansicht nach, s ch o n i n d e n u n t e rst e n Zellen erstickt werden. Herr Dr. Ehrmann und feine Freunde haben sich G. s. D. zu dieser Ansicht noch nicht emporgeschwuingen, sowohl bezüglich des Misrachi als auch der Gememdeorthodoxie Deutschlands, aber seine F o r d e ru n g e n, w i e di e d e s „ K o l I tsroel" wollen die Verfassung der Agudazur Verfassung einer Partet degradieren. VIII. Sachlich fordert Herr Dr. Ehrmann eine Sicherheit (in der Verfassung!), daß sowohl Misrachisten (selbst wenn sie der selbständigen orthodoxen Gemeinde ihres Ortes angehören!) als auch (in, Deutschland!) Gemeindeorthodoxe (die den selbständigen orthodoxen Gemeinde ihres Ortes nicht angehören!) von den Organen (nur Zentralorganen!) ausgeschlossen werden. Diese eigenartige Konstruktion, welche hier auf ihre Logik hm. nicht geprüft werden soll, zeigt schon deutliche daß sie Gedankengänge, die sich aus den Verhältnissen eines bestimmten Kreises ergeben haben, berücksichtigen will. Und nun wollen wir einen Schritt weitergehen! Alle Welt weiß, daß m Erez Jisroel, wie in d,en östlichen Ländern starke Gruppen von Agudisten gibt, die im Prinzip von px *j*h oy min,- wie es besonders die deutsche Orthodoxie auffaßt, eine ungeheure G e f a h r für die S o u v er ä tt i t ä t des T h o r a g e d ank e ns erblikken. Nach ihrer Auffassung steht dieses Prinzip im diametralen Widerspruch zur Geschlossenheit einer wahrhaft jüdischen Weltanschauung. Nach Begründung des Herrn Dr. Ehrmcmin könnten diese- Gruppen nun ebenfalls eine verfassungsmäßige Sicherheit fordern, daß wenigstens in die obersten Organe der Agudas Jisroel nur Männer dieser ihrer jüdischen Weltanfchau-- lirj Gedenket desKeren Ha Poslsclieck-Konien: Keren Hatorah'Kommissariat Leipzig Nr. 70147 (P. Sch. A. Leipzig) Keren Hatorah.Kommissariat Berlin, P. Sch. A. Berlin Nr. 73991 C. Salomon, Keren HatoTah-Kommissariat Breslau, P. Sch. A. Breslau Nr. 60510 für Iwan Möller Keren Hatorah'Kommissariat Hamburg P. Sch. A. Nr. 40 953 für Dr. Julius Base-- Kere.n Hatorah'Kommissariat Kartsruhe Markus Stern Bankkonto Ignaz Ellern, Landesdirektorium des Keren Hatorah in Deutschland Hamburg Nr. 24753 (P. Sch. A. Hamburg). Keren Hatorah'Kommissariat Frankfurt'a. M. Nr. 41666 (P. Sch. A. Frankfurt a.M Keren Hatorah'Kommissariat Nürnberg Nr. 18440 (P. Sch. A. Nürnberg) Keren Hatorah'Kommissariat Köln Nr 50131 (P. Sch. A. Köln)