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Der Israelit · 1929-05-10 · Heft 19 (10.5.1929) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 19 (10.5.1929)
Date
1929-05-10
Page
– (sequence 15)
Language
German
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10. Mai 1929 ist ische Gefahr mit ihren zersetzenden Wirkungendie den Vertreter der Slowakei veranlaßte, einen besonderen Paragraphen zum Ausschluß von Misrachisten aus der obersten Leitung der W-elt-aguda zu fordern und von der Annahme dieses Paragraphen die Teilnahme der Slowakei an der „Agudas Jisroel" überhaupt abhängig zu machen. Nur deshalb weil für die La -nde s o r g ani s a t i o n e n ein gleicher Ausschlußparagraph nicht verlangt, die religiöse Gleichwertigkeit der einzelnen , misrachistischen Individuen also grade durch die Bestimmung des § 4 ausdrücklich anerkannt war (denn nicht g e s e tze s treu e Persönlichkeiten sind ja auch in den Landesorganisationen und Ortsgruppen ZU keinem Amte wählbar), hielt sich die große Mehrheit für sittlich berechtigt und darum geradezu für verpflichtet, der 'slowakischen Forderung, die ja nicht aus Mutwillen erhoben wurde, Rechnung zu tragen. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß ein großes Land wie die Slowakei die Rücksicht auf ihre religiösen Interessen in der maßvollen Form, wie sie der § 4 zum Ausdruck bringt, durchaus zu verlangen berechtigt ist und daß die von mir im Plenum der Kenessio Gedaulo vorgetragene sachliche Begründung des § 4 jedem w irklich Vorurteilslosen genügen muß, ja, selbst ruhig denkenden Misrachisten genügen kann. Dagegen vermag ich mir die Motivierung, die Herr Dr. Ehrmann dem Paragraphen gibt, indem er sagt, die Wählbarkeit von Angehörigen anderer Organisationen bedeute schlechtweg ein „organisatorisches Kompromiß mit Organisationen, Gemeinden oder Parteien, d i e d i e T h o r a nicht als Grundlage k e n n e n", keineswegs zu eigen machen. Ich halte diese Ansicht nicht nur wegen ihrer u n m ö g l i che n K o n s e q u e n z e n, sondern auch aus inneren Gründen für unannehmbar. Sie ist eine den psychologischen Gegebenheiten nicht gerecht werdende U e b e r s p a n n u n g des Prinzips, die der Agudas Jisroel jede Existenz- Möglichkeit raubt, und sie, wie die Sache des orthodoxen Judentums überhaupt, unnütze r Weise dem Haß weiter wohlmeinender Kreise aussetzt. Die Wiener Verfassung der Aguda, die Herr Dr. Ehrmann im Gegensatz zu derjenigen von Kattowitz, auf den Schild erhebt, hat nicht im entferntesten daran gedacht, gesetzestreue Angehörige lokaler E i n h e i t s g e m e i n d e n aus der obersten Leitung ausschließen zu wollen; soweit ging ja nicht einmal die alte, zurückgezogene Frankfurter-ungarische Forderung. Vielmehr bezog sich der Antrag, der im H 4 zum Gesetz erhoben wurde, wie jeder ehrliche Mensch anerkennen wird, nur auf die misrachistische Welt-, organisation, weshalb man mit, gutem Bedacht von „Organisationen, die in prinzipiellem Gegensatz zur (Weltorganisation) Agudas - Jisroel stehn" sprach und nicht von lokalen „Gemeinden" oder „Körperschaften". Das, was Herr Dr. Ehrmann jetzt fordert, bedeutet also nicht eine sinngemäße Interpretation, sondern e i n e; Ab änd erun g > und V ers ch ä r f u n g d e r von der ersten K e ne fs i o Gedaulo geschaffenen V e r s a s - sung eine Abänderung, die mir mindestens ebenso unerwünscht scheint, wie es derzeit die Abschaffung des richtig interpretierten 8 4 wäre. Die von Herrn Dr. Ehrmann gewünschte Verschärfung des 8 4 würde Tausende von e h rli ch en ostjüdischen Jehudim in Deutschland, die den territorialen Einheitsgemeinden angehören,-von der Gleichberechtigung in der Aguda ausschließen, darunter Hunderte von niirva tnjmjnai nuna ü'j?vi§ D’ösn ’TaVn' denen auch Herr Dr. Ghrmann nichts weiter vorwerfen' kann, als daß sie nicht von ihrem Wohnorte wegziehen, um einen Ort mit einwandfreier orthodoxer Gemeinde ohne jede Subvention von gesetzeswidrigen Institutionen zu suchen — wieviel solcher GroßgemeindeNj , gM. es überhaupt!?- — oder daß sie nicht den Mut aüfbrmg-en, aus der Emheitsgememde ihres Wohnortes durch Er- Der Israelit _Blätter klärung vor dem Richter auszutreten. Möglicherweise wären dann sogar alle orthodoxen Juden Warschaus oder Wiens von dem § 4 betroffen, denn es dürfte in logischer Anwendung der Jnterpretationsgrundsätze des Herrn Dr. Ehrmann nicht schwer fallen, auch die Warschauer oder die Wiener Gemeinde als eine „Organisation" zu erweisen, „die die Thora nicht als Grundlage kennt." Darf doch, wie Herr Dr. Ehrmann zugeben wird, mit der Thora als Grundlage eine Gemeinde weder jiddische oder zionistische Schulen unterstützen, noch vollendete Gesetzesübertreter oder -Leugner als Religionslehrer auf die Jugend loslassen. Allein nicht nur wegen der absurden Konsequenzen, sondern auch aus inneren Gründen halte ich den Gedankengang des Herrn Dr. Ehrmann für unzutreffend. Wie kann man in kühnem Gedankensprung behaupten, die bloße Möglichkeit, daß ein Misrachist in die oberste Leitung der Weltaguda gewählt werden könne, bedeute ein „organisatorisches Kompromiß mit Organisationen, die die Thora nicht als Grundlage kennen!" Schließt etwa die Frankfurter Israelitische Religionsgesellschaft ein „organisatorisches Kompromiß" mit der Frankfurter „Israelitischen Gemeinde", wenn die von S. R. Hirsch V'XT und seinem Nachfolgerin gebilligte Satzung der Religionsgesellschaft die Wahl von Angehörigen der anderen Gemeinde in den Vorsta nÜ der orthodoxen Kehilla zuläßt? Die Verfasser dieser Satzungen haben vielmehr mit Recht sich gesagt: wenn jemand sich durch Anschluß an unsere Kehilla zu ihren« Grundsätzen bekennt, so mag er den logischen Widerspruch der gleichzeitigen (nach unserer Ansicht religiös verbotenen) Zugehörigkeit zu jenem anderen Gemeinwesen mit sich ausmachen — ist er nur sonst in Gesinnung und Tat ein echter Jehudi, so mag er bei uns ein Führer fein und seine Kraft dem Vk'iw’ irn pa weihen. Prinzipiell — wobei ich zunächst von« den praktischen Lebensbedürfnissen einzelner Länder absehe — gilt der gleiche Gedankengang auch für die Aguda. Wennjemand Mitglied der Agudas Jisroel geworden ist, dort für die Herrschaft der Thora im ganzen jüdischen Volke wirkt und sich zu diesem Gedanken aufrichtigbekennt, so mag ich ihm — wenn ich Lust dazu habe — vorwersen, er handle inkonsequent, daß er glaube, gleichzeitig auch, so gut es geht, innerhalb religiös-neutraler Körperschaften für mxai min eintreten zu sollen. Aber diese Inkonsequenz gibt uns keinesfalls das Recht zu dem Gedankensprung, in der Gleichwertung des Individuums ein „Kompromiß" mit der fremden O r g an ifatio >n zu erblicken! Wir selber sollten doch „Agudas Jisroel" hoch und heilig genug achten, um das B e k e n n tn is 3 u thr als msa zwar nicht für die geringste wissentliche Uebertretung oder Vernachlässigung einer der ms» ymn» wohl aber für die Zugehörigkeit zu einer anderen jüdischen oder unjüdischen Organisation zu betrachten«. Wer kann die tausend- Motive ermessen, aus denen jemand sogar dem Misrachi einen Beitrag zahlt, geschweige denn, aus denen er glaubt, der Territorialgemeinde, in die er hi ne ing eb ore n ist und die ihm vielleicht alle religiösen Institutionen völlig einwandfrei bietet, Steuer zahlen zu müssen? Will er zu uns kommen u n d b e k e n nt e r eben damit das große Ideal der Thora-Souvbf ränität als Ziel aller jüdischem E n t w i ck e l u n g; so bedeutet seine etwaige Wahl.«nichts weni ger aßs e in „Mom- & r o m i ff mit O r g a n i fÄ ti o n en , di e die Thora nicht als Gr un d l a g e kennen." ''■• . V \ -l . Ich resümiere'' 5 Der § 4 besteht einmal; er lä^t sich rechtfertigen-'ohne daß man der persönlichen religkösen Ehre der Misrachisten zu nahe tritt, und seine Abschaffung. kann., billigerweise ' nicht gefordert Nr. 9. Seilte 3 werden, so lange ganze Länder seiner als i"v Tfti zu bedürfen glauben. Den Paragraphen aber entgegen seine m S i n n e und s e i n e r G e n e s i s auf Emzelgemeinden oder lokale Körperschaften auszudehnen, ist ein weder sittlich zu rechtfertigendes, noch den Lebensinteressen der Aguda dienliches Unternehmen. Diese Verschärfung würde in der Tat eine na Ttö'Sb ytyir "iiasn am prw rm* bebeuten. * Weitere Aeuherungen zu dem Artikel des Herrn Dr. Ehrmann aus der Feder der Herren Wolf S. Jacobson und Jacob Landau liegen vor und erscheinen wegen Raummangels in der nächste Woche zur Ausgabe gelangenden Rümmer. Der Angestellten-Vund «Agudas Jisroel". Von Obevrabbin-er Dr. T. Lewensiein in Zürich. Gesetzestreue Arbeitnehnier in Deutschland haben' sich zu einem Bund zusammengeschlossen und wenden sich mit einem propagandistischen Aufruf „Der jüdische Angestellte" an ihre sabbatfeiernde^ Standesgenossen. In un-- serer Zeit der Organisationen ist auch dieser Zusammenschluß verständlich. Es herrschen unbedingt Mißstände irrt Lager der jüdischen Arbeitgeber, die behoben werden müssen, sollen viele Arbeitnehmer nicht der Gefahr ausgesetzt werden, dem nnw zum Opfer zu fallen. Und man kann wohl erwarten, daß ein jüdischer Angestellten- Vund in Deutschland in verschiedenen Fällen eher im Stande sein wird, bei einem Arbeitgeber Gehör für berechtigte Klage zu finden, als der Angestellte selbst und allem. Niemand — am allerwenigsten ein Nicht-Deutscher — hätte dem deutschen, jüdischen, Angestellten-Bund etwas drein zu reden, wenn es sich nicht um den Namen: „Agudas Jisroel" handeln würde, den sich dieser Bund b-eigel-egt hat. Als Mitglied der Agudas Jisroel bin ich berechtigt, Stellung zu nehmen gegen das Vorgehen derjenigen, die dieses Geisteskind gerufen haben. Um es vorweg zu nehmen, der Name ist irreführend und die V-erfchenkung dieses Namens eine Ungeheuerlichkeit. Der Name ist irreführend, denn der Bund ist nicht ein Bund jüdischer Angestellten, der der Agudas Jisroel angehört. Im Geg-ent-eil: Im dritten Abschnitt des Aufrufes heißt es ausdrücklich, daß der Bund i n völliger Unabhängigkeit von Agudas Jisroel geleitet und arbeiten wird. Nur feiine Satzungen und deren Aenderungen unterüegött der Genehmigung des rabbjnischen Landesrates Agudas Jisroel in Deutschland, wie es § 19 der Satzungen dartut. Natü>rlich ist hier der rabbinische Landlesrat der Ag«udas Jisroel in Deutschland gemeint. Niemand kann es Wunder nehmen, wenn irglendeine Vereimgung gefetzestreuer Jehudim — ohne bestimmte jüdisch-politische Richtung — heutzutage es dem rabbinifchen Landesrat der Agudas Jisroel überträgt, über die „re«in"-religiöse Zulässigkeit ihres Auftretens und Wirkens ZN urteilen. Denn es muß den weitgehendsten Forderungen, die von Mitgliedern gestellt werden können, Rechnung getragen werden. Und über den rabbinischen Landesrat der Agudas Jisroel hinauf dürfte wohl keine Forderung reichen. Als Mitglied der Agudas Jisroel kann ich es zwar bedauern, daß es in Deutschland auch' einen Esra-Bund gibt, der sich ebenfalls bis auf den rabbinischen Rat losfagt von allem, was Agudas Jisroel zu Agudas Jisroel stempelt. Aber der Esrabund streichelt wenigstens nicht mit einer wohlwollenden charrd die Aguda-Backe, „Nichts in stinem Namen, ebensowenig, in sÄN'er Leitung' und sch» neu Tendenzen erinnert an Agudas Jisroel-Organifation. Der Angestellten-Bund, dahingegen führt sogar den NaMen „Agudas Jisroel" und zwar aus Pietätsgründen. Im dritten- Abschnitt steht es klipp und klar zu lesen: Die Stellenvermittlung der 2fgrJfö<ts Jisroel in Deutschland hat in zehnjähriger Arbeit für die jüdischen Angestellten in Deutschland, ohne nach ihrer jüd«tsch-poMjschen Einstellung zu fragen, so viel und so Bedeutsames geleistet, daß -die nun -in -neue Form sich hüllende Arbeit der Stelleno ermiMunA keine Undankbarkeit zeigen kann. „Mutet man uns zu", so lautet es, „gleich, dem Kuckuck unsere Mutter' zu verleugnen, unserer Mutier zu vergessen, unserer Muster „Agudas Jisroel"! Deshalb allein der Beiname „Agudas Jisrüel", als Emblem der dankbaren Pietät., Die Pietät geht noch einen Schritt'weiter. Von der mindestens 11, höchstens 3 Mitglieder zählenden Bundesleitung wird aus den Mitgliedern -des Bundes ein Mitglied durch die Landesorganisation der Agudas Jisroel und -ein Mitglied durch -die Jugendorganisation der Agudas Jisroel ernannt. Wie beurteilt Agudas Jtsroels Organisation das Wohlwollen, -das,-der deu^ch-jüdksche Angestelltenbund ihr gWMber zeigt? ' Mcht'-dKntsche Ägudisten könn-en natürlich nicht über die Empfindungendeutscher Agudisten urteil-ep.oder zu Gericht sitzen-. Aber da das Umgekehrte sicher auch wohl -der Fall ist, wird man es deutscherseits

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