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Der Israelit · 1929-03-21 · Heft 12 (21.3.1929) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 12 (21.3.1929)
Date
1929-03-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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21. MS IW>!y.-,r. S,-^<!.-.^r,I, köMMn lassen^ Ms äus^dM Geiste, vieler hMtzM^. EuÜdenf dftSi Grifft üM DcWliheit^ÄD' Myryeü dör' Wtztt etduMeü H.-iM im, üMn Buch lebt und weiterwebt, schon'M oer Ve^än-' staltung an sich Msex'Mzsche^.En^rftnMn, ganz für sich in "Äüfxruch' nHm'eU 'Dein wclllen wir auch 'in'diesen Bewertungen Ausdruck geben, ganz unabhängig von WIN gedachten und gepinnten, an den Mimen des Regenerators des, modernen deutschen Judentums anknüpfenden eigenen jüdischen Buchtüges, zu dem wir unss vielleicht, je nachdem Äir wollen abwar^en, -— keltisch werden verhalten müssen. Möge der Tag des Buches am 22, März zum AusgÄnäspüNkte einer g 'si stig e rt W i-'e d e r - gew urt> 'werden—- nicht allein für das Büch, sondern für das Wölk, -dciß es unterWiden lerne, zwischen Buch und 'BüE zwischen Wahrem und Falschem, zwischen GotMahem und Gottfernem in Kunst und Literatur; daß es zur Einsicht ge-' lange, was das Volk dem Buche schuldet, aber auch zu der, w a s das Buch d e m V o l k e schuldet: Be r in i t t l u n g von W a h r - h e i t. u n d C r k e n ntnis des Höheren u nd B ^sis ere n. Das ist der Wunsch, den wir, das B o l k d e s Buch,e s, für den Tag de s Buches haben! Das Innsbrucker Arterl und ferne Annullierung. Vor einiger Zeit verurteilte das Schwurgericht zu Innsbruck einen jüdischen Studenten aus Riga, namens Philipp H a l s m a n n , wegen Vatermordes zu zehn Jahren Zuchthaus. Indizienbeweise sind immer eine heikle Sache, und ein Richter, der in die Lage kommt, auf Grund solcher konstruierter Zusammenhänge, an denen die Phantasie von Ankläger und Verteidiger den weitesten Anteil haben, zu urteilen! und zu verurteilen, ist gewiß nicht zu beneiden. Hier aber ruhten die Indizien auf so schwacher Basis, daß kein halbwegs vernünftiger und rechtlich gesinnter Mensch die Anklage, wie sie vor Gericht in ihren Einzelheiten zur Entfaltung kam, ernst nahm. Philipp Halsmann war mit seinem Vater, der aus Riga zu ihm kam, in den Bergen und Halsmanns Vater stürzte ab oder starb an Herzschlag. Die Verzweiflung, die sich des Sohnes nach dem Unglücke bemächtigte, beraubten die Ankläger ihres natürlichen Gefühles und machten sie zu einem gut gespielten „Theater". Irgendwelche Anhaltspunkte für ein solches widernatürliches Verbrechen an einem eigenen Vater waren so wenig gegeben wie ein Grund für die Tat. Dagegen war durch Zeugen bewiesen, wie Vater und Sohn in Are miteinander verrühr' st burchM wapen. Der ermDt üWMAMMge,M^'^vAe. Ün'glM das man, ihm' zum ÜnPucke dhs Verlustes häufte, daß lÄia* A.*r!miäalwüs ^^Um die .,„.rr,. .T-das JÜKMückpx' GeriDs ÜherMupt irgendwelche Beweise. zmage sorWte^ ' {$ Ähren es n,h Ü Ü üi v e, pchitipe Mb ^eS'Nüe.' Trotzderü sMaichen die dnns- S ch ü l Ü i gf aus, ürid. dje Richter erkapNtM'auf zehn Jahre Zuchthaus. Heil oie V ol k s m aff sie, aus, der heraus die Geschworenen kdmech schon vorher a priori ihr SchukM. gesprhche^ haM Ihr 'wurde Ms Urteil su'ützÄtert vön. Leuten, die, in Ermangelung eines Ritüalmürdmvtches, asts einem angeb - l ich e n j ü Ü'i'f'ch e n B a t e r m o r d e ein Neues Tissa E ß l a r zu machen sich bestrebten. Die' Sache war nicht schlecht aufgezogen. Die künstlich geschürte und in Lohe .erhaltene Bölksstimmung fand ihren Ausdruck und ihre Krönung im Innsbrucker Urteil, und darüber hinaus war der weitere Zweck erreicht: fo wie die gange Verhandlung im Gerichtssaale und um dasselbe herum im Zeichen der wildesten Judenhetze stand, so pflanzte sich die Hetze fort. Seht ihr, so sind die Juden, und gar erst die ausländischen! . . . Aber noch gehört Innsbruck, Gott sei es gedankt, zu Oesttrreich und zur Rechtssphäre von Wien. Der Verteidiger, Dr. Preßburger, öer die ihm gewordene Aufgabe zu einer Herzens- und Ehrensache im Dienste des Judentums machte, setzte es mit ungeheurer Mühe durch, daß die Nichtigkeitsbeschwerde den Oberst enGer ich tshof der Bundesrepubl i k in Wien erreichte. Am 12. März kam die Sache Halsmann vor dieser obersten Instanz zum Austrag. In dreistündiger Rede wies der Verteidiger die Unhaltbarkeit der Anklage und den Pfuhl, aus dem sie geboren und genährt wurde, nach. Mit dem Erfolge, daß das Innsbrucker Urteil annulliert wurde und die Angelegenheit einem neuen Schwurgericht überwiesen wird. Das ist ein Sieg des österreichischen Rechtes, aber leider noch kein Niederschlagen der von lans)ua1ität8- Moritz Wolf Zeil 49 Telefon Römer 90. NrrauUvortttch, für oe« allgemeinen Teil und das Femllero» S. Schachnowitz, Frankfurt a. M.; Inserate 1. B.: «.Schach " vwttz, ebenda. — Für die pädagogische Beilage: Lehrer L Kaufmann tn Sprendlingen (ffr. Offenbach). — Berla .Loraeltt", D.m.b.H.. Fraukfurt a. M. — Druck tzermon Berlage Mtünaesellschaft. Frankfurt a. M. ^___Nr, 1%, HM 3, ger' HMö gsiheMen' Marmstey. Immerhin 'eirj Trost^ 'daß die 'höWen Jnstanzen sich vönwilder Leihenslhüft hei'lhrer/REssprechuüü nicht leWti. ndH','bÄjü^Hen)lDöck. M MugeMtnug der jüdischen Lehrerbildung. ÄVP K. tzM.,' Der, Direktor des jüdischen Lehrerseminars in Würzhürg hat, sich,IN ein^m Artikel über die RtzUf g^Mstüsick'der juhjschesi VeWrbUL-üng in PeutsH laD' ' tseHrHet,5 Mr 'nMt vön den Interessen des. ÄZlipAbürger Se.nijnars dHiert sein Ääg, jedoch. eiM derärtjge. Verkennung der Lage der jüdischen GetNeinden. Derrat, daß die Ausführungen nicht unwidersprochen, bleiben dürfen. „Die Lehrerschaft, als. solche wird die Forderung. nach akademischer Ausbildung niemals fallen lassen." Herr Stöll vergißt, zu bemerken, welche Lehrerschaft? Weder der Vorsitzende des Lehrerverbandes noch der Wortführer seines Organs haben außer dem Moment der Angleichung des jüdischen Lehrers an den Volksschullehrerstand einen greifbaren Grund angegeben. Man mag das verstehen. Herrn Direktor Stoll blieb es Vorbehalten, diese Forderung auch für den jüdischen R e l i g i o n s l e h r e r zu erheben, und er mag zufrieden auf die Gefolgschaft blicken, die ihm aus den Reihen der Liberalen und Zionisten im Preußischen Landesverband erwächst, welche in gleicher Weltfremdheit dem Standesdogma auf Ausmerzung jeglichen Unterschiedes m der modernen Lehrerbildung huldigen. Allein Herr Stoll befrage seine Kollegen, namentlich diejenigen auf dem Lande, die in ihren Stellungen und ihren Erfahrungen den erschreckenden Rückgang jüdischen Lebens und Wissens, jeder Leistungsfreudigkeit insbesondere für mi»K wahrnehmen und mit Besorgnis an die Zukunft denken, sie werden ihr skeptisches Urteil über sein Lehrerbildungsrezept nicht verschweigen. Mit tiefer Sachkenntnis hat bereits der Verfasser der trefflichen Artikelreihe: „Inflation der Lehrerbildung" ausgeführt, daß die Frage der modernen Lehrerbildung noch lange nicht abgeschlossen, ist, vorerst noch ein Schlagwort bleibt und sowohl nach der aktiven Seite der notwendigen Dozenten als nach dem Bedürfnis der Gemeinden ungelöst bleiben muß. Und Herr Dr. Jsmar Freund hat in eingehender Statistik, die m. E. nicht einmal umfassend genug ist, bewiesen, daß das Bedürfnis der jüdischen Mittel- und Landgemeinden auf Vereinigung der Kultusfunktionen, also des Vorsänger- und Schächterdienstes mit demjenigen des Religionslehrers gerichtet ist. „Freunde", vor denen uns Gott behüten möge, besonders die-erige», welche von ei.'.em „berechtigten Kern" des Antisemitismus faseln, sind rn der Erfindung von Ursachen und in der Begründung dieser ans Pathologische grenzenden Erscheinung unerschöp^ich. Von Haman und Antiochus bis H. St. Ehamberlain und Sombart, von den blutdü stigen Watlbrü ern des Mit'etalters bis zu den zuchtlosen Friedho^sschändern unserer Tage, welche buntscheckige Menge von Vorwürfen und Irrtümern, von Entstellungen und Vorurteilen, von Anklagen und Verleumdungen! Ater ve^g:b ich ist alle Mühe, unnatür'ihe, auf Entartung hinweisende Erscheinungen, wie dte Ausbrüche des unheimlichen Judenhasses vernunstgemätz erklären zu wollen, „Gedenke, was Dir Amalek angetan!" wie die ama'eti ische Feindschaft völlig grundlos war, so war der Judenhaß zu allen Jieiten ohne gerechte, ver« nünftige Grundlage. Glaube ja nicht, Israel, daß Du durch Preisgabe des heiligen Vätererbes, durch Zugeständnisse an den jewei.igen Zeitgeist und durch Verrat an Deiner ureigenen Bestimmung als Gottesvolk die Zuneigung der Völker Dir erkaufen kannst; denke an Amalek. vergiß nicht, daß er Dich ohne Grund angefeindet hat. halte treu zu Deinem Gotte und zu seiner Thauro. halte treu zu Deinem Volke! Alpines Feuilleton. Nn inkeressankiex Prozeß wegen einer Thorärolle. Im Jahre 1915. kurz vor Rosch-Haschono, hatte sich das Städtchen Äen i bei Wilna im Nachbarstädtchen O st r o wi e c z eine Thürarollp für dje HMeA FeietWe ausgeborgt. Die hei'.ige Rolle war Eigentum eines gewissen Abraham Cha.im, der bei den allgemeinen Austreibungen aus der Llownoer Gegend nach Ostrowiecz verschlagen wurde. In den kommenden Tagen hatte sich die Kriegslage so gestaltet, daß die beiden Städtchen in zwei Welten getrennt wurden. Hier lagen die Russen, dort die Deutschen. Auf diese Weise konnte Keni die geborgte Thorarolle nicht nach ihrer Heimat zurückbrmgen. Die ganze Sache geriet in Vergessenheit. Der Eigentümer des Sefer hat mit unbekannten Zielen die Gegend verlassen, sein heiliges Eigentum blieb in Keni. Run aber tritt Ostrowiecz als Gläubiger hervor und verlangt vom Nachbarstädtchen kategorisch die Herausgabe der Thorarolle, mit der Begründung: Wenn der verschollene Abraham Chajim schon beerbt werden soll, dann sei doch wohl Ostrowiecz, wo er gelebt und alle Gemeinderech le genossen hatte, her allernächste Erbe. Keni dagegen protestiert: Die Thorarolle muß als herrenloses Gut angesehen werden und es sei nach dem talmudischen Grundsatz zu entscheiden: Wer sich solches angeeignet hat, hat auch Besitzrecht. Rach langem Hin und Her kam es dieser Tage zu einem Din - Thora in der Besdin-Stube des Rabbi Chj im Ofer in Wilna. Beide Gemeinden waren von je drei Vorstehern vertteten, und das Wilnaer Räbbinät hatte unter Vorstz Rabbi Chajim Osers zu entscheiden. Mit Rücksicht aus die prinzipielle Bedeutung des Stteitfalles wurde auch noch eine große Anzahl auswärtiger Rabbiner herangezogen. Nach Anhören beider Parteien und langen Beratungen wurde folgende Entscheidung gesprochen: Beide Gemeinden haben im Grunde das Recht auf ihrer Seite. Ostrowiecz kann sich darauf berufen, daß die Thorarolle aüs ' seiner Gemeinde herstümmte^ Keni dagegen muß zu gute gehalten werden, daß es das Sefer durch alle Gefahren der Kriegszeit bis heute treulich gehütet hat. Nachdem nun das gleiche Recht auf beiden Seiten ist, .must die Thorärolle halachisch wie ein verloren gegangener und von einem anderen, gefundener Gegenstand fnK’zai n*T>2k) behandelt werden. Danach muß der Fund in allen Bet- und. Lehrhäusern, sowie in russischen und amerikanischen Zeitungen bekanntgegeben werden, auf dah sich der Eigentümer oder dessen Erben melden. Sollte dieses innerhalb einer' Jahresfrist nicht geschehen, dann müßte das Bes Din zur nochmaligen Beratung zusaminentreten. Bis dahin muß aber die Thorarolle in Keni bleiben, der Gemeinde, die vorerstt als nviv. Hüterin des Fundes, anzüsehen ist. Wochenkalender. v. 23. — 80. März 1929 / v. 11. - 18. Weadar 8889. Samstag 23 “HK 11 113T 'S tnp’i Sonntag 24 12 Montag 25 13 *lfWK M1SN vienstag :S 26 14 0 ’ *1 1 s Mittwoch U 27 15 Donnerstag 28 16 Frettag 29 17 Samstag 30| 18 ms 's ix

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