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Der Israelit · 1929-02-21 · Heft 8 (21.2.1929) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 8 (21.2.1929)
Date
1929-02-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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21. Februar 1929 Der Israelit Nr. 8. Seite 5 offizielle Erzieherschaft im großen ganzen das uneingeschränkte Vertrauen ihrer Jugend g a r n i ch t mehr besitzt. Ja, es legt sogar die heutige Jugend ihren Erziehern gegenüber eine deutlich betonte Verschlossenheit an den Tag. Der Gründe hierfür sind viele. Auf Seiten der Jugend ist es die unabänderliche Erscheinung, Laß sie sowohl geistig, als pekuniär heute eine größere und zeitlich frühere Selbständigkeit erlangt hat, als es vor dem Kriege der Fall war. Auf Seiten der Erzieher sind es im wesentlichen drei Gründe, denen nachzuspüren sich lohnt, weil sie für die Zukunft abänderlich sind, und weil deshalb hier die erzieherischen! Aussprachen (Elternabende usw), wie wir sie wünschen, einzusetzen haben. - 1. ,-tft die Beschaffenheit der Einzelerzieher selber uneinheitlich, in sich und untereinander. Die modernen Eitern und Erzieher sind selber in die neue Problematik der Nachkriegszeit geistig hineingerissen worden, und versagen daher in ihrer stärksten Erziehungsleistung: sie können noch keine geschlossenen und vorbildlichen Erzieherpersönlichkeiten Herausstellen. Ein anderer Teil der Erzieher lebt aber gerade umgekehrt noch in der Gedankenwelt der eigenen Jugendjahre, welche in geistig-jüdischer Hinsicht die individualistische Tauroh-im-Derech-Erez-Weltar.'schauung und bezüglich der jüdisch-politischen Stellungnahme die Atmosphäre der Gemeindepolitik genannt werden kann. Dieses Verharren steigert sich stellenweise bis zur völligen Ahnungslosigkeit über das auhersynagogale Leben und Denken der eigenen Kinder. Die Sorgenüberlastung, der Mangel an Zeit und Ruhe spielen hier ursächlich mit. 2. ist die falsche Erziehungsmethode vieler Einzelfälle an der Entfremdung zwsichen Alt und Jung schuld. Eltern und Lehrer pochen gegenüber der Jugend noch oft aus ihr Recht als Erzieher, ziehen zur Unterstützung eines Diktums, dessen Berechtigung den Jungen, nicht ohne weiteres einleuchtet, nur die eigene Autorität als einzige Motivierung heran, während doch auch im Judentum — ganz abgesehen von den heutigen pädagogischen Forderungen- — Erzieher und Erzogene der Lehre selbst gleichrangig gegenüberstehen und die Personen der Aelteren nur durch ihre Aufgabe der Uebermittlung der Lehre an Wert gewinnen. Es bedarf keiner großen Erfahrung, um zu erkennen, daß ein übersteigerter Autoritarismus beim Schwächeren, also dem Kinde, entweder erst recht Widerstand hervorruft oder die Zuhilfenahme von List oder von Umwegen hervoxlockt. Er erzieht also geradezu zum > Trotz oder zur Unehrlichkeit, und er trägt die religiöse Gefahr itt sich, daß der Jugend das Judentum ausgetrieben oder bitter gemacht wird. Denn die falschen Methoden der Erzieher werden von einer Jugenh, die noch nicht abstrahieren kann, nicht lediglich den Personen, sondern stets der Lehre selbst zur Last geschrieben. (Schluß folgt.) bewilligt. In dieser Position ist eine Subvention wird das Mädchen, das die Ehe eingehen will, für die „Hochschule für die Wissenschaft des Ju-^auch gern zur Mitarbeit bereit sein. Wie aber dentums" inbegriffen. Die Hochschule ist bekanntdenkt der Schreiber besagten Aussatzes hierüber? Zur Hrlkung der konservativen im Preußischen Laades-Verband jüdischer Gemeinden. : Von Den Aron. Die fünfte Tagung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat am 4. Februar 1929 den Etat für das Jahr 1929/30 gemäß Zeitungsberichten und nach Mitteilung von Zuhörern einstimmig angenommen. In diesem Etat befinden sich auch Subventionen für die deutschen Rabbinerbildüngsanstalten. Es ist sticht bekannt geworden, -daß auf »der Tagung hierüber eine Kontroverse ^stattgefünden habe. Bei der Spezialbesprechung'und in der Abstimmung ist von irgendeiner Seite anscheinend Widerspruch hiergegen nichterhoben worden.- Somit hat auch bte konservative Fraktion in der Spezialabstimmung und durch hie^Gesamtabstiitzmung diese Position lich die Ausbildungsstätte für liberale Rabbiner. Die Anschauungen der Anstalt dürften,' den Anforderungen der Thora im allgemeinen nicht genügen. Auf jeden Fall verlangt sie von ihren Schülern nicht Treue zum überlieferten Judentum. Das Rabbinatszeugnis wird nicht ungültig, wenn fein, Besitzer vom jüdischen Gesetz in Tat oder Lehre abweicht. Die Unterstützung einer solchen Anstalt ist also religionsgesetzlich kaum zu rechtfertigen. Trotzdem hat die konservative Fraktion im Preußischen Landesverband sie bewilligt. Allerdings sind im gleichen Etat auch Subventionen für konservative Zwecke einstimmig beschlossen worden. Es läge die Folgerung nahe, die Einstimmigkeit in beiden Beschlüssen auf eine stille Abmachung zurückzuführen, nach welcher ede religiöse Partei auch die gegnerische Position bewilligt. Anläßlich eines ähnlichen Falles in der i jüdischen Gemeinde zu Berlin habe ich bereits im Rahmen dieses Blattes ausgeführt, daß ein solches Verhalten nach den, mir bisher bekanntgewordenen Ansichten auch solcher Rabbinen, die nicht auf dem Austrittsstandpunkt stehen, religionsgesetzlich nicht zu billigen sei. Die dort angeführten Gründe müssen mutatis mutand’s auch hier gelten. Immerhin wäre diese Argumentation eine zwar halachisch nicht ausreichende, aber durch die Praxis verständliche, wenn auch nicht anzuerkennende Erklärung der konservativen Haltung. Nun ist aber im „Jüdischen Wochenblatt" versichert worden, daß solche Verträge auf Gegenseitigkeit von den Berliner Konservativen abgelehnt würden. Die Berliner Konservativen würden also für ihre Person eine Motivierung ihrer Haltung im Landesverband nach dieser Richtung hin ablehnen. Somit wäre zu klären, auf welcher halachischen Grundlage die Entschließung der konservativen Fraktion bezüglich der Subvention einer liberalen Hochschule beruht. Eine solche Klärung erscheint um so wichtiger, als der kon>- servativen Fraktion im Preußischen Landesverband mehrere Rabbinen als Abgeordnete angehören. Man kann daher kaum annehmen, daß die Haltung der Konservativen in dieser Frage nicht auf einer Prüfung der religionsgesetzlichen Materie beruht. Es wäre zu begrüßen, wenn durch eine Aeußerung von rabbinischer Seite die Gründe dieses Verhaltens bekannt gegeben würden. „Kameradschaftsehe". Von Rost Posner in kiel. Iw der Nr. 18 der „Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs" findet sich eine längere Betrachtung, überschrieben „Kameradschaftsehe. Gedanken zu einem Zeitproblem", die in ihren Voraussetzungen so falsch ist, daß sie nicht unwidersprochen Neiden darf/ Veranlassung zu dieser Betrachtung gibt das Buch von Lindsay und Evans, dessen Forderung: Ehe als Versuchsehe, die jederzeit leicht getrennt werden kann und die deshalb auch ohne Kinder bleiben muß, der Verfasser mit Recht ablehnt. Run aber kommt der Gegenvorschlag, der an sich auch nicht ganz falsch, — auch nicht neu — ist; doch vor allem in der Art, in der er vorgebracht wird, schärfste Kritik verdient. „Daß die erwerbende Frau auch in der Ehe berufstätig bleibt, und damit an der wirtschaftlichen Erhaltung des gemeinsamen Hauses an ihrem Teile mittätig ist, ist die neue Forderung der Kameradschaftlichkeit." Wir alle wissen, daß diese Form der Ehe heute eine häufige ist, doch als ein Ideal oder eine Forderung kann man sie wahrlich nicht hmstellen. Man kann nur bedauern,, daß die " schweren wirtschaftlichen Verhältnisse oft das Zustastdeko'mmen einer Ehe ohne die Grundlage der Erwerbstätigkeit beider Ehegatten Nicht ermöglichen, und in solchem Fäll „Die weitaus überwiegende Zahl der ehefähigen jüdischen Mädchen ist beruflich tätig, hat aber den merkwürdigen Ehrgeiz, mit dem Eingehen der Ehe die Berufstätigkeit aufzugeben, um ganz vom Erwerbe des Ehegatten zu leben. Dieser Ehrgeiz ist, so seltsam das auf den ersten Anblick scheinen mag, das Unheil der ehefähigen weiblichen Jugend. In dem Dilemma, ob Damenleben oder Ehelosigkeit, sollte die Entscheidung der denkenden jüdischen Frau nicht zu schwer fallen. Das Problem der Ehelosigkeit ist zu einem guten Teil gelöst, wenn die vor der Ehe erwerbstätige Frau in der Ehe erwerbstätig bleibt." Und nun folgt der bereits oben zitierte Satz. So leicht löst man Probleme nicht! Wie gesagt, die Erwerbstätigkeit der verheirateten Frau ist in vielen Fällen leider notwendig, aber unser Bestreben müßte es sein — oder, so lange das nicht möglich ist, unser Wunsch —, von diesem Zustand, der ein unnatürlicher ist, frei zu werden. Denn es ist kein „Ehrgeiz" des jüdischen Mädchens, und es ist so gar nicht „merkwürdig", daß es, wenn es heiratet, seinem bisherigen Beruf den Rücken wenden und zum eigentlichen Beruf der Frau übergehen will. Und gerade das jüdische Mädchen will und muß Hausfrau sein. Wie soll das Kaschruth im Hause gewahrt, wie sollen die vielerlei Vorbereitungen zum würdigen Empfang, zur weihevollen Feier des Sabbath getroffen werden, wenn nicht das wachsame Auge, die freudig tätige Hand der jüdischen Hausfrau dies gewährleistet?! Es ist nicht nötig, mehr Beispiele zu bringen, das alte Wort, das die jüdische Frau „die Priesterin des Hauses" nennt, beweist mehr, als viele Worte es könnten. — Und die jüdische Frau will Mutter sein. Wie aber verträgt sich das Muttersein mit dem Berufsleben? .Nur für die Zeit, in der sie als Mutter dem Kinde gehört und mutterpflichtig verhindert ist, übernehme der Gatte die wirtschaftliche Erhaltung des Hauses." Wie lange bezeichnet der unbekannte Artikelschreiber eine Frau als „mutter? pflichtig"? Etwa nur, so lange sie selbst dem Kinde die Nahrung reicht? Die Mutter gehört dem Kinde, bis es erwachsen ist, und auch noch darüber hinaus! Ist ein Kind da, ist für Berufsarbeit keine Zeit mehr, oder aber, das Kind müßte fremden Händen überlassen und somit vernachlässigt werden. Aber wie soll dann verwirklicht werden, was der Verfasser selbst wirklich schön über das Kind sagt, als Widerspruch zu der Ki-w derlosigkeik der Kameradschaftsehe? „Der geheimnisvolle Sinn dieser Kameradschaft (hier ist von einer wahren Ehekameradschaft die Rede) ist das Kind. Wenn die erste Leidenschaftlichkeit verrauscht ist, wenn sich die Empfindungen abgeklärt, sich die Begehrungen geläutert haben, dann tritt das! Kind nüt seinen heiligen Forderungen, in das Lehen der Beiden." > - „ . . Das Kind, den Träger der Zukunft, den Erben der Familienüberlieferung, den Bürgen der Volksideale zu solchem heiligen Ziele^zu erziehen, das gibt dem Gemeinschaftsleben der Beiden neue Festigung und neuen Inhalt." — Sehr wahr! Aber wie kann man von der Mutter, die solch hohe und schöne Aufgabe zu lösen hat, dann im gleichen Aufsatz sagen, daß sie „in völlig ungerechtfertigtem Nichtstun ihre Zeit und Kraft vertändelt!" Wer mit solchen Worten die Tätigkeit (oder nach seiner Auffassung Nicht- Wochenkalender. v. 23. gebr. bis 2. März 1929 . | v. 19. bis 20. Adar I 8688. Samstag Frbr 23 *H« 13 nwn So.wtag 24 14 Pf» D’IIB Nontag 25 15 pp V'112 pw Dienstag 26 16 Mittwoch; 27 17 Donnerstag 28 18 freitag 1 19 : - 1 »'Kl n'*nsD rv>jpn ■’amstag §» 2 20 ' rrtBD V'IIS K87/1 '2

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