Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1929-02-14 · Heft 7 (14.2.1929) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 7 (14.2.1929)
Date
1929-02-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2450547-2450554--75731-2533269
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

6 entity mentions

i. 1L Februar 1929. Woch rnrundschan. Vorn Berliner Landesverband. Dem in der vorigen Nummer veröffentlichten Bericht über die D e l e g i e r t e n t a g u n g d e s „P r e u ß i f ch e n L a n d e s v erb a n d e s jüdischer S y n a g o g e n ge m e i nd en " möchten wir auf Grund der uns zugegangenen Aufzeichnungen von Teilnehmern noch einige Einzelheiten nachtragen, die für das gesetzestreue Publikum von besonderem Interesse sind. Die Schwierigkeiten, die der Anerkennung des Landesverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechtes entgegenstehen, sind noch immer nicht überwunden; wem die Versammlung unter dem Einfluß ihrer Juristen, insbesondere des Ministerialdirektors Dr. Bad t, den Knoten einfach damit durchhauen hat, daß ste sich auf Grund des § 137 der Rechtsverfasiung selber zur Körperschaft des öffentlichen Rechtes deklarierte, so wird sie damit bei den Verwaltungsbehörden sicherlich wenig Glück haben. Denn wer,n die Verfassung auch einem Verbände von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften ohne weiteres wiederum öffentlich-rechtlichen Charakter zuspricht, so bedarf es doch zweifellos einer Prüfung, ob der Verband selber eine R e - l i g i o n s g e s e l l s ch a f t sein will und seiner Verfassung nach ist. Gerade das wird, soviel uns bekannt, von der Staatsregierung bezweifelt, weil dem Verbände -— sicherlich kein Zufall — jede dogmatische oder prinzipiell-weltanschauliche Grundlage fehlt. So ergibt sich die immerhin merkwürdige Tatsache, daß das gleiche Moment, das neben dem Berliner Verband zur Gründung des Halberstädter Verbandes geführt hat, nämlich der rein verwaltungsmäßige, religiös neutrale Charakter des Berliner Verbandes, ihm selber bei seinem Streben nach staatlicher Anerkennung hinderlich ist. Allerdings wird diese Schwierigkeit früher oder später überwunden werden, denn auf die Dauer kann der Staat den Verbänden öffentlichrechtlicher S-ynagogengemeinden, deren religiöse Beschaffenheit er ja auch nicht weiter kontrolliert, die Anerkennung unmöglich versagen. Auf die Dauer wird es auch nicht bei der mit einer Stimme Majorität erfolgten Ablehnung des R e i ch s v e r b a n d e s bleiben, wenn auch Der Is rae i i t_ ' |ür die nächsten Jahre die Opposition der süd-, deutschen Verbände wohl lebendig bleiben und! den zentralistisch-demokratisch-zionistischen Reichsverband zunächst weiter verhindern wird. Zu den gescheiterter, Unternehmungen gehört erfreulicherweise auch der ungerechtfertigte Versuch, dem Kultusministerium neben dem liberalen und dem gesetzestreuen Sachverständigen in judaicis noch einen dritten konservativen Berater aufzuoktroyieren, nur weil der seit Jahrzehnten in mustergültiger Objektivität in dieser Eigenschaft wirkende gesetzestreue Rabbiner sich erlaubt, die religiösen Anschauungen, Hirschs und Hildesheimers auf dem Gebiete des Gemeindelebens zu teilen. Stundenlange Diskussionen wurden über Würzburg und Köln geführt. Der Haushaltungsausschuß hatte beschlossen, die Position Köln zu Gunsten Würzburgs völlig zu streichen. Es bedurfte einer eindringlichen und in der Tat eindrucksvollen Rede des Kölner konservativen, Gemeinderabbiners Dr. R o s e n t h a l, die in einer Art von Ultimatum gipfelte, um die Position zu retten. Auch Dr. Kahn-Jaffa schlug scharfe Töne an und drohte mit der Orientierung nach Halberstadt. In Verbindung damit tobte der Kampf um die Frage der Ausbildung von Religionslehrern ohne volle Lehrerbildung. Das Ergebnis war die Bewilligung von 20 000 Mk. für den Ausbau der Kölner I a w n e - Schule und die Ablehnung jeder Ausbildung bloßer Religionslehrer. An Vezirksrabbinaten sollen l i b e r a l e in Oels und Münster, konservative in Dinslaken und Borken errichtet werden. p Gm Oberrabbwat für Litauen? Droht der Oberrabbinerspuk von Wilna über die Demarkationsgrenze nach Kowno und Litauen hknüberzugreifen? Eine überraschende Nachricht bringt die I. T. A. aus Kowno: „Das Religionsdepartement beim litauischen Kultusministerium hat 35 Rabbiner der litauischen Kreisstädte für den 5. Februar nach Kowno zu einer Konferenz eingeladen, die sich mit'der gesetzlichen Regelung des Rabbinatswefens in Litauen befassen soll. Die Regierung unterbreitete der Rabbinatskonferenz ' ein Projekt, welches die Schaffung einer Obersten Landesrabbinatsverwaltung mit dem Sitz in der litauischen Hauptstadt vorsieht: Dieses Landesrabbinat entscheidet über alle Fragen der jüdischen Religion und gibt Atteste für Rabbiner, Religionslehrer und andere religiöse Funktionäre aus. Alle fünf Jahre tritt eine Konferenz sämtlicher litauischer Rabbiner zur Wahl der obersten Rabbinatsverwaltüng zusammen. Das Landesrabbinat und die Gemeinderabbiner erhalten die in dem Gesetz betreffend religiöse Anstalten vorgesehene Staatsunterstützung." Was hier vorgesehen ist — vorausgesetzt, daß die I. T. A. richtig informiert ist, was man sonst von ihrer litauischen Berichterstattung nicht gerade sagen kann —, deckt sich nicht ganz mit dem in Polen geplanten O b e r r a t. Hier wären es wenigstens die R a b b i n e >n , die das Oberrabbinat und den Oberrabbiner zu bestimmen hätten, nicht Laienmitglieder, die unter politischen, sozialen, kommunalen oder sonstwelchen Gesichtspunkten die religiöse Oberbehörde bilden, welche dann über Tod und Leben des religiösen Geistes in der Gemeinde entscheidet. Aber immerhin! Das ganze riecht gar sehr nach Konsistorium, Oberrat und Synode, Namen und Titel, an die die Epoche des Niedergangs für das Judentum des Westens anknüpft. Schon der Oberrabbiner mit dem Sitz in der Hauptstadt muß jedem Kenner litauischen Lebens und Wesens höchst bedenklich, erscheinen. Ist es doch in Litauen von jeher so gewesen, daß nicht-der Wohnsitz dem Rabbi, sondern umgekehrt der Rabbi der Stadt Glanz und Ruf verlieh. Die Weltjeschiwa des achtzehnten und neunzehnten Jahrunderts befand sich in einem Dorfe, W o l o s ch i n genannt, unter Leitung von Rabbi Chajim Woloschiner. Rabbi Naftali Zewi Berlin, Rabbi Chajim Brisker und Rabbi Rafael Schapiro. Der „Chofez Chajim" lehrt von Radin aus, einer Stadt, die man auf keiner Karte suchen würde, würde nicht von dort aus das Wort der Weisheit und Wahrheit des öfteren, an uns ergehen. Der „Brisker Raw" war Provinzrabbiner, wie sich heute noch auf kleinsten Plätzen in Litauen^sWilkomir, Ponjewesch)- hervorragende Lehrer befinden. Rabbi Jizchok Elchonon war der „Kownoer Raw" trotz Kowno, das übrigens damals im vereinigten Rußland, im Vergleich zu Warschau, Petersburg, Wilna usw. eine Provinzstadt ganz ohne Bedeutung war. Das organisierte Rabbinat, das „Landesrabbinat", das darüber und darüber, nicht allein kraft der Thorautorität, sondern rein verwaltungsmäßig, mit staatlichen Machtbefugnissen ausgestattet, zu bestimmen und zu verfügen hätte, klingt nicht schön für Ohren, in denen noch der Sang und Klang der Thora in litauischen Jeschiwaus und Lehrhäusevn rauscht. Wird der amtliche Stempel dieser Lebensquelle aufgedrückt, so steht zu befürchten, — wir haben darin bittere Erfahrungen —, daß sie in ihrem Laufe mindestens gehemmt, wenn nicht gar verstopft wird. den jungen palästinensischen Schriftstellern nicht gerade besonders zu Gesichte steht. Noch einmal. Kritik in Ehren. Je unerbittlicher umso besser. Vielleicht schreckt sie doch den einen öder den anderen aus dem Schlaf auf. Vielleicht spornt sie doch den einen oder den anderen zur Jntensivität oder wenigstens zur Ehrlichkeit an. Aber gegen die Formen, innerhalb denen sich die „Kritik" der genannten Zeitschrift bewegt, muß protestiert werden. ^Der „Bitui" kann sich zu, einem notwendigen Aussprache-Organ entwickeln; es wäre schade um viel gesunde Energie, wenn die Entwicklung in verkehrter Richtung sich.vollzöge/ Dr. Nathan Birnbaum (Aukimreferai) und Jacob Rosenheim (Die Orthodoxie und Erez Jisroel) haben;) Artikel zur Verfügung gestellt.*) B. Münz schreibt über „Pseudochassidismus" und Dr. Ben-Zion Feßler über „Statische und dynamische Kräfte im Judentum". Wie. zwischen, diese wertvollen Aufsätze «in Artikel eines Agudisten über„Aguda und Klagemauer" hereingehört, dtzx/sich feLr pathetisch über das >,beschäm«nde" Verhalten der agüdistischen Führer in der' Kothelfrage aufregt, ist nicht recht-erfindlich. ' . „Der Kreis um Rabbi Ch. Sonnenfeld hat ja alles nur getan, um den Waad leumi und das Oberrabbinat zu ärgern". „Die, palästinensischeAguda hat ihre Lenden gegürtet (I). um die zarten. Gefühle zu verwischen, die eine solche Schmach in jedem Juden hätte erwecken können" usw. Wir würden auch gerne sagen, der/Kriükus hat seine *) Letzteres ist unrichtig; der unter dem Namen des Herrn Rosenheim veröffentlichte Artikel ist von diesem nie geschrieben worden. Ditz/Redaktiön hat einfach aus anderwärts abgedrucktest Redstr Bruchstücke zusammengestellt, ohne «ine Genehmitzpstg des AstHrs einzuhplen. etwas phraseologischen Lenden mit viel Verständnislosig- 1 feit gegürtet . . wenn dieser Satz nur stilistisch unanfechtbar wäre. — Gewiß hat die Aguda hinsichtlich der Kolonisation in Erez Jisroel ihre Kräfte -leider überschätzt, aber wenn man unverfroren behauptet, der „Aguda diene Palästina nur als geeignetes Mittel zur Demagogie" (S. 18), so ist das nichts änderse als eine gefühllose Anklage, 1 die gehässigen Geist atmet. Hoffentlich sehen die verantwortlichen Leiter des „Bitui" recht bach ein, wie wenig das Programm' der Aulim — denen augenscheinlich dieses Blatt sehr nahe steht — harmoniert mit den Anwürfen gegen die Orthodoxie, die weder von großem ns-i, noch von ernstem Streben nach o'»n-> und 'i-'ssn Zeugnis oblegen. Vielleicht wird über den Schreiber dieser Zeilen ebenfalls in. der nächsten Nummer des „Bitui" mit Spott und Pathos hergezogen werden. Vielleicht tituliert man mich ebenfalls „Germanischer Junker" oder so ähnlich; mich würde das wenig berühren, ich befände mich ja in bester Gesellschaft. Es wäre dann nur «in trefflicher Beweis mehr für die allbekannte Tatsache vorhanden, daß man .immer leichter andere kritisieren, als selbst. Kritik am eigenen Schaffen vertragen kann. Telsi, 15. Schwat. S. Schwab. Zum Abschluß des fünfzehnten Jahrgangs von Dohlgemvths Jeschurun. Mit dem Hnde des letzten. Kalenderjahres liegen fünfzehn JaWayge der. von D.r. I o si W o h l g e m u t h herausgegssbenen Monatsschrift Js e sch u r'u n" vor. 28er die reiche: Fülle desi in denr gelben Heften nredetz- SeWfßn geiftigM lhutesnoch!«iyWäst rückschauend über-« i bntft, rmrd,auch bei nüchternster Beurteilung anerkennen müssen, daß der „Jeschurun" unter nicht geringen, nur den Eingeweihten bekannten Schwierigkeiten in diesen anderthalb Jahrzehnten wirklich ein Brennpunkt aller im Schoße der deutschen Orthodoxie lebendigen geistigen Bewegungen, daß er vielen denkenden und suchenden Kräften ein getreuer Mentor geworden ist. dem größeren Kreise der Gebildeten Wohltätigste Anregung gespendet und nach außen, hin seine Stellung als repräsentatives Organ der kulturfreundlichen thoratreuen Judenheit immer mehr befestigt hat. Das uns vorliegende Heft 11/12 des fünfzehnten Jahrgangs zeichnet sich durch einen besonders fesselnden und wertvollen Jnhatl aus. Eingeleitet wird die Nummer durch eine kritische Würdigung des Freudf che n Rückfalls in den philosophisch überwundenen Materialismus durch Dr. Armin Blau. Dr. Benjamin Cohen berichtet über ein« durch Zufall in feine Hand gelangte handschriftliche Tschuwo aus dem Jahre 1716. ^die sich mit den Privatgebeten während der Priestersegens und der Frage des -rur anan befaßt. Auf eine mehr fachwissenschaftliche Arbeit von Dr. Max S te i f folgt eine höchst aktuelle StudieDr.JosefCarlebachs über „rabbimsche Schiedsgerichte". Sie spricht mit. ungewohnter, aber um so dankenswerterer Offenheit über die schier unmögliche Rechtsanarchie, die heut« im Kreise der gesetzestreuen Judenheit dank einer angeblich im Gesetze verankerten völligen Unkontrollierbarkeit lokaler rabbinischer Entscheidungen herrscht, die bei veroickelteren/ aktuellen Fragen leicht zu schwersten Mißständen 'und UMrträglichem ov^ ^v?n führt. Ansätze zur Besserung siyd aber schon vorhanden. In dem großen OrgamsatioUsstatut der, \l o wrxkifchen Orthodoxie ist ein' regelrechter Jnst-nzestzug -züö- Kontrolle ^lokaler, rabbinifcher Entscheidungen' m 'Gemelndefragen geschaffen, was Carlebach nckch nicht bekannt zu fein scheint. Da»

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.