Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1929)
- Date
- 1929-02-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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7. Februar 1S29 Der I srael i t Nr. 8. Seite 3 den ÖstjudenzeMrenDeutschlvnd s bild en bk Mitallem Wch'mehr bstüdMiche'Liebe! Gemeinden, wo, chie' m Sachsen und -anderswo, 'MMi den ausländischen Buden sogar das GerNÄndewählrecht -nimwt öder /schmälert, wird chän von ihnen für 'Gemeinde und Gemeinschaft irr DeUischlauLwenig K'erwarten haben. Es liegt an uns, den frischen Blutstrom in-den Organismus so einzuführen, daß er, der Organismus, Kfünoe. 'Die Alten nehmemi auch Demüti- Kuntz auf sich, die Jungen fühlen sich zurückgestoßen und stoßen dann selber ab. Hausieren und betteln verholen! — in Jerusalem. Das Problem ist nicht gar so einfach. Unter jüdischen Gesichtspunkten wäre ein solches Verbot allemal ein Nonsens, der Tod der privaten, kleinen Zdoko, die zwar an letzter Stelle der in Talmud und Dezisoren formulierten Skala des jüdischen Wohltuus steht, auf die aber jüdisches Leben, und jüdisches Wesen schon wegen ihres ethischen und erzieherischen Wertes nicht verzichten kann. Im jüdischen Nationalheime hätte man vielleicht bei einer solchen Maßnahme auch ein wenig dem Schulchan Aruch Rechnung tragen müssen, der unbestritterierrnaßen immer noch das schönste und idealste Armengesetz kennt. Es kommen aber hier auch noch andere Momente, soziale, kommunale und rein menschliche, in Betracht. Palästina ist nicht Eüropa und Amerika. Wenn man in europäischen Ländern, etwas verbietet, so nimmt man mit der Linken und gibt m i t d e r Rechte n. Anstelle des Straßenbettels tritt die Organisation, die Altersversorgung, Me Arbeitslosenunterstützung, die Hinterbliebenenversicherung und wie all diese schöben Einrichtungen heißen. In Jerusalem und Palästina verbietet man von heute auf morgen, nimmt mit der Rechten — und auch mit der Linken und gibt dafür n i ch t s. Was bleibt, ist Hunger, Not, Elend ohne Hilfe und Linderung. Wir konnten vor kurzem Mitteilen, daß die Jerusalemer Stadtverwaltung entgegen dem energischen Proteste sämtlicher jüdischer Abgeordne- 1er d a s Gesetz an nahm. Die arabischen Nachbarn haben gesiegt, Ungeist hat die Oberhand gewonnen über den Geist der Billigkeit und Menschlichkeit, den Geist der Sinailehre und der Propheten, der aus dieser heiligen Erde seit Jahrtausenden verkündet wird. Es ist, sagen wir es gerade heraus, wiederum eine Niederlage des Judentums im jüdischen Nationalheime von Englands Gnaden. Ueber diese konkrete Sache hinaus stimmt es höchst wehmütig, wie wenig entscheidend der Einfluß der jüdischen Vertreter in der Verwaltung der zu 80 Proz. von, Juden bewohnten heiligen Stadt ist. Es ist gewiß nicht der einzige Fall, in denen. man sich im Stadtrate über jüdische Wünsche und Interessen glatt hinwegsetzt, oft nur, um den jüdischen Vertretern zu zeigen/wie wenig sie da zu sagen hätten. Wie viele Gelder, klagt ein Jerusalemer Blatt, wurden genehmigt und ausgeworfen für den Straß en b au in und um Jerusalem, für die^ Restaurierung der oft gefährlichen Wege in der ausschließlich von Juden bewohnten Altstadt rührt sich in der Stadtverwaltung kein arabischer Finger, obwohl die Gelder dafür vielleicht zu 90 Proz. aus jüdischen Taschen fließen. Solche Beispiele lassen sich beliebig vermehren. Die rührende Rücksicht auf die Taschen der Passanten und amerikanischen Touristen, wie sie mit dem Bettelverbot dokumentiert wird, läge den Arabern weniger am Herzen, ginge es nicht dabei wieder einmal um eine Machtprobe gegen die jüdische Minorität. Eine jüdische Minorität in der heiligen Stadt, die, abgesehen von allen historischen Rechten, zu vier Fünfteln von Juden bewohnt wird! An sich schon ein merkwürdiger, bedauerlicher und beschämender Zustand. Aber auch Minoritäten haben heute in der kultivierten Welt ihre verbrieften und versiegelten Rechte. In'Palästina und Jerusalem bis jetzt nicht! Darf man hoffen, daß eine neue, aus einem allgemeinen Wahlrecht hervorgegangene Stadtverwaltung in Ausnützung der neuen Einbürgerungen sich so paritätisch zusammensetzt, daß auch die jüdische Stimme, die Stimme der dem Stadtleben Gestalt und Gepräge gebenden Bevölkerung zu Gehör kommt? Kommt das Verbot mit aller Strenge zur Durchführung, so erwächst daraus die Pflicht für Palästina, alle jüdischen Wohlfahrtsinstitutionen noch mehr auszubauen und neue zu schaffen, und es erwächst die Pflicht für die Diaspora, Erez Jisroel ir., die Lage zu versetzen, dieses Aus- und Aufbauwerk zur Rettung von Menschen, denen der letzte Bissen Brot genommen wird, zu vollführen. Entwicklungslehre und Judentum. Von Ztudokf Aengaß. „Sein und Sollen" haben das Gemeinsame, daß sie im gleichen Felde und am gleichen Gegenstände — im Triebleben des Menschen — sich realisieren, sie haben das Gegensätzliche, daß das Gesetz des Seins (Kausalgesetz) auf Veränderung drärgt, während das Gesetz des Sollens (Sittengesetz) unbedingte Beharrung fordert. Offen bleibt die Synthese zwischen: Natur- und Sittengesetz. Die Religion und die: Kautschs Philosophie stimmen darin überein, daß die Spannung nur vom Standpunkt des Sittengefetzes ausgeglichen werden kann. Denn, wie der Mensch sein Tun dem Vernunftszweck unterordnet, so sieht der Gläubige im Ablauf des Weltgeschehens die gewaltige Zweckäußerung der höchsten Vernunft des Schöpfers, die höchste Finalität durch unendliche Kausalität verwirklicht Von dieser Seite ergibt sich also eine ungezwungene Lösung der Welträtsel. Ungleich schwieriger ist es der Naturwissenschaft, auf Grund ihrer wechselvollen Erfahrung und des begrenzten menschlichen Wissens sich ein Weltbild zu konstruieren. Dennoch ist auch dies immer wieder versucht worden und ein solcher Versuch ist auch die Entwicklungslehre. Im Grunde genommen ist die Entwicklungslehre weiter nichts als eine teleologische Weltbetrachtung. Sie besagt, daß das kausale Geschehen am Zweckbegriff orientiert ist. Ein Zweck setzt jedoch stets eine zwecksetzende Vernunft voraus, urd so würde diese Theorie, obwohl auf Grundlage der Naturerkenntnis aufbauend, zu demselben Ergebnis gelangen wie die religionsphilosophische, und beide Weltanschauungen könnten, da sie sich nicht widerstreiten, ungestört nebeneinander hergehen. Das Judentum ist jedoch mehr als eine Weltanschauung, es ist eine Religion, mit tiefeingreifenden, lebenregelnden Vorschriften und Verordnungen. Sie lassen sich sondern in das Sittengesetz, dem das Legalmotw zugrunde liegt (freie Ethik und Zwangsethik), und in sogenannte „Zeremonialgesetze", (nrro 'wpin) deren Motivierung uns bis jetzt meist nicht absolut und« eindeutig bekannt ist. Wie verhalten sich nun diese Religionsgesetze zur Entwicklungslehre? Wenn wir Vertreter der Entwicklungslehre hören — wobei ich die Richtigkeit ihrer Ansichten ebenso dahin gestellt sein lasse wie die Frage, ob der heutige Stand dieser Lehre ihr letztes Wort sein mag — so interessieren uns zwei Erfahrungsresultate: 1. „Die Aenderung der Erbanlagen, die als erbliche Faktoren der Aenderung einer Außeneigenschaft zugrunde liegen, entstehen und müssen entstehen durch chemisch-physikalische Einflüsse, denen die Erbmasse unterworfen ist. Auch diese ist ja nicht isoliert und unterliegt den nämlichen Gesetzen, die für alles biologische Geschehen gelten. Die ererbte Reaktionsweise kann nicht geändert werden, und nur wenn diese oder, wie man auch sagen kann, die Beschaffenheit ihrer Erbanlagen geändert wird, kann eine neue Eigenschaft auftreten. So schön auch der Gedanke sein mag, daß wir Fähigkeiten, die wir uns mit großer „Glückliche", der das Los gewinnt und für ihn hingerichtet wird, erhält für seine Familie 40 000 Gulden von Rothschild ausbezahlt. Der Andrang, so heißt es im Dokumente, zu dieser Verlosung, sei sehr groß, viele Bauern bestürmen in Krakau die Kanzlei um Reisepässe nach Wien. Die Bürgermeisterei teilt mit, daß sie einige Männer, die für diese Sache Propaganda machten, zunächst verhaftet hätte und eine Wache am Bahnhof ausbestellt, um Reisen nach Wien zu . diesem Zwecke zu verhindern. Im Berichte wird angefragt, was an der Sache sei. Das Formular einer Verpflichtung, wie sie in der Gegend für die Bewerber zirkulierte, liegt dem Berichte bei. Eine spätere Untersuchung ergab, daß ein Sekretär, des Krakauer Amtes, ein notorischer Trunkenbold, die ganze Fabel erfunden hatte, um sich durch die Ausstellung von Scheinen und Pässen an die Bauern zu bereichern. Er wurde zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Ganz ist ' dennoch die Fabel aus dem Sinne der Bauern in Galizien noch nicht geschwunden. Sie gehört zu den vielen andern wilden Gerüchten- ,die man sich in einem Atem von Franz Joseph und Rothschild erzählt. Linder auf Jerusalems Straß m. Eine ergreifende Illustration zu unserem Wochenrundschauartikel über das Bette!l v e r b o fr i n Ieru - f a l e m bietet folgende in einem Jerusalemer Blatt abgedruckte Schilderung: Wer sorgt für, die' verwahrlosten Kinder in Jerusalem? : Strömender Regen prasselt aufs Pflaster und durchweicht den Boden. Alles flüchtet in die Häuser. Es klopft an die Türe. „Wer da? Herein!" ' ' Ein Junge tritt in die Stube, hübsch und voller Anmut trotz der zerrissenen und durchnäßten Kleider. „Was wünschst du, Kind?" „Einen halben Shilling, um Schuh zu kaufen." Und er zeigt seine Füße. Die Zehen schauen aus den Löchern der total beschädigten Schuhe heraus. Wir geben dem Kinde etwas zu essen und fragen ihn aus. Ex heißt Israel Sohn Secharias Aharoni, sechs Jahre alt, besucht die Talmud-Thoraschule der Jemeniten. Vater hat keine Arbeit, Mutter geht putzen. Nachträglich erfahren wir, daß dieser kleine Israel den Secharja nicht allem unser Haus aufsucht und nicht erst seit heute. Er sammelt für Schuhe, aber die sind immer noch nicht gekauft. Denn es gibt im Haufe noch andere offene Münder, die von seinen Einnahmen leben. Auf der Mimtesioreflraße traf ich eine Gruppe kleiner Mädchen in den Mülleimern herumstöbernd, abgemagert, schmutzig, in zerrissenen Kleidern. „Was macht Ihr da?" fragte ich. „Wir suchen was Gutes," antwortete die Aetteste, eine Neunjährige. Da fand eine andere eine leere Sardinenbüchse und schon stürzte sich die ganze Gesellschaft auf die Beute. Ihre orientalischen Augen glänzten vor Gier und Freude. Sie zerritzten sich die Hände an dem rostigen Blech. Ich riß ihnen aber das schmutzige Ding aus der Hand, bejvor es noch einer gelang, die ranzigen Oelreste an den Mund zu führen. Ein Jammer entstand unter den Mädchen, als wäre ihnen das kostbarste Gut geraubt worden. Wer von den Herren im Stadtrate, die das öffentliche Almosengeben auf der Straße als unsittlich verbieten, nimmt sich der verlassenen Kinder auf der Straße an? (Ein literarischer Nachlaß.) Der bekannte Rabbiner Dr. Lazar Münz der jahrzehntelang in Kempen als Rabbiner amtierte und in Ansbach (Bayern) .seine Grabstätte fand, hat unter anjdern literarischen Arbeiten ein großes hebräisches Werk i über Ehescheidungsfragen -vntra m hinterlassen. Mehrere hervorragende talmudische Autoritäten haben sich in ihren , r-nKDon über dieses Werk sehr günstig geäußert. So j schreibt Prof. Dr.' David Hossmann t^st: „Bereits vor mehreren Jahren hat mir der hochverehrte verstorben« Rabbiner Eleasar Münz, Enkel des Schemen Rokeach, einen Teil seines Wertes nnoa m als Mannskript zur Kenntnis gebracht. Seitdem hat es mich mit lebhaftem Bedauern erfüllt, daß das bedeutsame Werk noch nicht im Druck erschienen ist und daher seinem dringlichen Zwecke nicht dienstbar gemacht werden konnte. Das Buch wird für alle Rabbinate, die sich-mit Ehescheidungen zu befassen haben, in kurzer Zeit ein unentbehrliches Hilfsmittel werden." Dieses wichtige und bedeutende Werk von Rabb. Dr. Lazar Münz befindet sich nunmehr im Drucke und wird in einigen Monaten erscheinen. Ediert wird das Werk von dem Sohne Rabb. Dr. I. Münz und dem Schwiegersöhne Rabb. Dr. Arnold Klein. Subskriptionen auf dieses Werk werden schon jetzt von den genannten Herausgebern entgegengenvmmen. , (Die Sabbatprobe.) In Kowno erzählte man sich folgende Geschichte:. Abraham M a p u, der berühmte hebräische Romanschriftsteller in der ersten Haskalaperiode, hatte 1848 vom russischen Bildungsminister die Erlaubnis bekommen, eine Regierungsschule für jüdische Kinder in Kowno zu er-