Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1929-01-17 · Heft 3 (17.1.1929) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 3 (17.1.1929)
Date
1929-01-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450547-2450550--75662-2533196
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Serie 6. - - Nr, 3,,, ,^_ dem Boden des überlieferten' gesttzestreüen Judentums stehen. Von den Mitgliedern des Kuratoriums sollen, wenn möglich, 4 dem Rabbinerstand, einer dem Lehrersland angehören." Mit dieser Catzungsbestimm u ng ist dem Kuratorium für alle Zeiten der Weg vorgeschrieben, den es-in der Führung und in'der Ausgestaltung der Anstalt zu gehen hat. Nur von dem Geiste und dem Sinn dieser Bestimmung lassen sich die' Mitglieder des Kuratoriums leiten und es gilt ihnen als selbstverständlich, daß die Israelitische Lehrerbildungsanstalt bei Außerachtlassung dieser Satzung zu existieren aufhören muß. Sie wäre nicht mehr das Kind ihres ehrwürdigen Begründers. In keinem Stadium ihrer Entwicklung ist die Anstalt von dieser Linie abgewichen. Alle Kuratoriumsniitglieder würden sich in ihrem Gewissen gezwungen fühlen, ihr Amt niederzulegen, wenn das Ansinnen an sie gestellt werden sollte, von der strikten Jnn>e Haltung dieser Bestimmung abzuweichen. Auch bei der Neuschaffung eines Beirates neben dem offiziellen Kuratorium, von der die Oeff-entl-ichkeit Kenn nis genommen hat, ist die Gültigkeit dieser Satzungsbestimmung nicht j,n entferntesten berührt worden. Der Beirat ist von dem Kuratorium beschlossen und in den Statuten verankert worden aus dem Gefühl der Gerechtigkeit heraus gegenüber weiten Kreisen der bayerischen Judenheit, die in anerkennenswerter Meise seit Jahren jiir die israelitische Lehrerbildung Mittel zur Verfügung stellen, ohne daß ihnen auch nur das geringste Mitbestimmungsrechr auch in Fragen nicht religiöser Natur innerhalb der Anstalt gegeben gewesen wäre. Der den Beirat betreffende Passus der Statuten geht dahin, daß neben das Kuratorium, wenn es durch besondere Umstände im Interesse des Seminars geboten erscheint, aus Grund eines Kuratoriumsbeschlusses ein Beirat tritt, „der aus höchstens 4 v o m K u r atorium zu berufenden Mitgliedern besteht, bei denen von der Bestimmung des § 5 Abs. 1 abge s e h e n werden kann." Der Beirat tagt zusammen mit dem Kuratorium, niinmt an dessen Sitzungen teil. Seine Mitglieder besitzen beratende und beschließende Stimme bei allen das Seminar betreffenden Angelegenheiten." Ferner besagt § 11: „Religiöse Aufsichtsbehörde". „Die rabbrnischen Mitglieder des Kuratoriums gelten in allen das Seminar berührenden religiösen Fragen, insbesondere hinsichtlich des Religionsunterrichtes und der religiösen Führung des Schul- und Jnternatsbetriebes, als die im Nahmen der Staatsaufsicht zuständige religiöse Behörde. Wenn die rabbimschen Mitglieder des Kuratoriums erklären, daß ein durch die Mehrheit des Kuratoriums zustande gekommener Beschluß dem Religionsgesetz oder ihren vom Gründer der Anstalt fe stg ele g> te n religiösen Grundprinzipien widerspricht, so ist derselbe aufzuheben. Dasselbe gilt gegenüber etwaigen Maßnahmen der Schulleitung." Demgemäß steht also fest, daß die Schaffung des Beirates im Einklang mit dem Geiste des Statuts steht und keinerlei Beeinträchtigung des religiösen Charakters der Anstalt bedeutet. Es steht hiermit auch nicht in Widerspruch, wenn die Seminarverwaltung zum Zwecke der Vorbereitung eines notwendig gewordenen Baues eine Baukommission bestellt hat, die nur unter dem Gesichtspunkt der Sachkenntnis für die Zeit der Durchführung des geplanten Neubaues gewählt wurde, die in keinem organischen Zusammenhang mit den satzungsgemäßen Aufgaben und Instanzen des Seminars steht, die mit dem Abschluß des Baues sich wieder auflöfen wird und die neben christlichen Sachverständigen auch jüdische Mitglieder umschließt, die in ihrer Lebensführung nicht auf orthodoxem Standpunkt stehen. Das Kuratorium der Anstalt bürgt der Oeffentlichkeit dafür, daß es nach wie vor an den Satzungsbestimmungien ihres großen Begründers als der unveränderlichen Magna charta der. Anstalt in Gewissenhaftigkeit und Treue sesthalten wird. Jede andere Darstellung ist unwahr und eine Irreführung der Oeffentlichkeit. (Man wird mit Befriedigung seststellen müssen, daß durch die getroffene Reglsung, insbesondere durch § 11, sachlich keine Gefährdung, des orthodoxen Charakters der Würzburger Anstalt zu befürchten ist. Immerhin läßt sich.die /Tatsache nicht aus der Welt schaffen, daß der ^„Beirat"^ nachdem er. in allen Angelegenheiten __ D e.r. I s r, a e^l i.,t^ -_ b e fchlie ß e n d e Stimtne hat, fa'k t'l s ch em BeMMteil des Kuratoriums ist, daß also dem Geiste nach eine — mit der Not der Zeit vielleicht zu entschuldigende — Verletzung des im Eingang der Korrefpondeniz angeführten Grund-Paragraphen der Satzung vorliegt. Jedenfalls ist es erfreulich, daß das Kuratorium sich nun doch entschlossen hat, der Oeffentlichkeit klaren ' Wein einzuschenken. Dasist immer vorteilhafter als eine jedem Gerücht Nahrung gebende Geheimpolitik. Red.). v Ausbau der Talnmd-Thora-Realfchule zur Vottanstalt. S) ä m b u r g , 14. Januar. . Zu Beginn des neuen Schuljahres 1929/30 richtet die Ta lmud-Tho ra-Realschule mit Genehmigung der Oberschulbehörde zum ersten Male eine Obersekunda ein. Mit dieser Einführung wird der Grundstein gelegt zum Ausbau der Schule als neunklaffige, zur Hochschulreife führenden Vollanstalt. Die Talmud-THora-Schule, die 1805 als Religionsschule gegründet wurde, hat sich in kaum mehr als einem halben Jahrhundert über eine Volks- und Bürgerschule zu einer höheren Lehranstalt entwickelt. 1869 wurde sie als Realschule mir Prüfungsösrechügung für Obersekunda anerkannt. Besonders bemerkenswert ist, daß die frühere Vorschule durch den Aufbau von vier Klassen zu einer vollständigen Volksschule ausgebaut wurde, die Ostern 1927 abgeschlossen und mit der höheren Schule zu einem einheitlichen Schulwerk vereinigt worden ist." Tagung der Reichsaebeiksgemeinschafl der Landesverbände jüdischer Gemeinden. L.e i p z i g, 14. Januar. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände des Deutschen Reiches ist am Sonntag den 13. Januar in Leipzig zu einer Tagung zusammengetreten. Die Tagung war von den Verbänden Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Württemberg, dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund und von einer Anzahl kleinerer Landesverbände, ^sowie von den Gemeinden Hamburg und Lübeck besucht. Es wurden folgende Punkte erledigt: Der D. I. G. V. richtet ein neues Fürsorgeerziehungsheim in Wolzow ein, zu dem das Deutsche Reich neben dem preußischen Landesverband bereits Zuschüsse gewährt hat. Es ist auch den anderen Landesverbänden empfohlen worden, Beiträge hierzu zu leisten. Das finanziell bedrohte Gesamtarchiv der deutschen Juden soll durch Unterstützungen seitens der Landesverbände erhalten werden. Die vom Preußischen Landesverbände einberufene Konferenz über die Bekämpfung der Mischehen zu beschicken, wird auch den übrigen Landesverbänden empfohlen. Hinsichtlich der Frage, ob die in der Entstehung begriffene Zeitschrift. für die Geschichte der Juden in Deutschland eine Unterstützung seitens aller Verbände erhalten soll, hat sich bei dem Widerspruch einiger Verbände eine Beschlußfassung nicht ermöglichen lassen. Der Widerspruch ist daraus zurückzuführen, daß durch die Beteiligung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens die Unparteilichkeit der Zeitschrift den widersprechenden Verbänden nicht unbedingt gewährleistet erschien. Ebenso fand ein Antrag aus Unterstützung des Pro- Falafcha- Komitees keine einstimmige Annahme. In der Frage der Erhaltung jüdischer Kunstdenkmäler ist eine Vertagung erfolgt; in der Zwischenzeit soll eine ausführliche Denkschrift des bayrischen Verbandes den Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaft zugestellt werden. Tagung der Württembergischen Israelitischen Landesversammlung. Stuttgart, 11. Januar. In Anwesenheit der Mitglieder des Israelitischen Oberrats und aller Landesvertreter eröffnet« als Präsident Herr Julius Rothschild die diesjährige Land es v e r s a m m l u n g , deren Hauptaufgabe die Verabschiedung des Haushaltsplanes bildete. Dieser weist an Ausgaben den Betrag von 419.723 Reichsmark, an Einnahmen 204,262 Reichsmark auf, so daß der Abmangel 215,461 Reichsmark beträgt. Zur Deckung dieses Mangels ist eine Landesumlage von 4 Proz. der Reichseinkommensteuer 1927 und der dreifachen Vermögenssteuer 1927 zu erheben. Der Prozentsatz der Landesumlage konnte also gegenüber dem Vorjahre um y2 Proz. gesenkt werden. Die Besoldungsordnung für die im Dienste der I s - raelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs stehenden Beamten war in zwei Sitzungen' des I 17. HWrarMM , sie ohne* Debatte/ ebenso wie der Haüshalitsplön und'/der4 SteuerbeschluA' einstimmig angenommen würde. Die Rabbiner Württenchergs werden nunmehr nach der neuen Besoldungsgruppe '4a und b — mit Ausnahme vm Stuttgart I —, die Religionslehrer nach den Vesoldungsgruppen 8a bis -6. besoldet. Mit dieser Neuregelung hat auch der Antrag des ^Jsrä-eMschen Lehrervereins auf Schaffung gehobener Süllen seine Erledigung" gefunden. Bon den Vorsteherämtern der Rabbinatssitzgemeinden Mergentheim, Buchau, Hall, Horb und Oberdorf war der- Antrag gestellt worden, die im vorigen Jahre von der Landesverfämmlung hinsichtlich der Rabbinatsbei träge getroffene Regelung ,zu ändern. Der Antrag der fünf. Gemeinden ging dahin, die Rabbinatsbei träge ganz auf die Israelitische Zentralkasse zu übernehmen. Dadurch. hätte der Abmangel eine Erhöhung von etwa 37.000 RM. er-, fahren, welche in der Haupffache von den Großgemsinden aufzubringen gewesen wären. Der Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Einstimmig wurde der Antrag des Oberrats.angenommen, eine unständige Religionslehrerstelle in C r eg li ng e n. zu schaffen. Vom Reich svbu n d j ü d i s ch e r Frontsoldaten, Ortsgruppe Stuttgart, , war ein Antrag eingereicht worden, die Siedlungsaktion des R. I. F. zu unterstützen. In Anbetracht der gespannten Finanzlage der Israelitischen Zentralkasse, konnte sich die' L. V. nicht entschließen, einen Beitrag zu gewähren. Es wurde aber folgende Resolution angenommen: „Wir begrüßendas Bestreben des R. I. F. betreffs der Siedlung jüdischer Glaubensgenossen. mit Freuden, bedauern aber, in Anbetracht der derzeitigen Lage der Zentralkasse, vorerst Mittel hierfür nicht bewilligen zu können." Desgleichen wurde eine - Resolution angenommen: „den Finanzausschuß in seiner derzeitigen Zusammensetzung zu beauftragen, den Haushaltsplan für 1929/30 vor dem Zusammentritt des Plenums vorzuberaten, es fei denn, daß feststeht, daß die Beratung dieses Haushaltsplans im Plenum der Landesverfämmlung nicht vor Ende 1920 möglich ist." Auf Antrag des Landesverbandes für Israelitische Wohlfahrtspflege in Stuttgart (L. I. W.), den Gemeinden des Landes zu empfehlen, 1 Proz. ihrer „Jst"-Einnahmen dem L. I. W. zur Verfügung zu stellen, beschloß die L. V.: „Die L. V. hält es für dringend erforderlich, daß der L. I. W. dauernd in den Stand gesetzt wird, diejenigen Wohlfahrtsbestr-eb ungen in Württemberg zu fördern, die eine Gemeinde, einen- Verein oder eine Stiftung aus eigenen Mitteln nicht durchzuführen vermag, und ersucht den Oberrat, sämtlichen Religionsgemeinden des Landes nahezukegen, zu diesem Zweck jährlich 1 Proz. ihres Steueraufkommens an den LJ. W. abzuführen. Der Beitritt zur Reichsorganisation der jüdischen Gemeinden wurde gegen die Stimmen der gesetzestreuen Richtung beschlossen. Ministerialrat Dr. Hirsch glaubt, im Anschluß an diese Beitrittserklärung den Wunsch aussprechen zu dürfen, daß die Arbeit im Reichsverband zum Wähle des deutschen Judentums geleistet, und daß unnütze Partsistreitigkeit-en vermieden werden-. Dr. Gunzenhauser vom Israelitischen Oberrat erstattete hieraus den Bericht über die Schaffung einer Dienstordnung für die Rabbiner und Religi-onslehrer. Vom Oberrat wird eine Dienstanweisung ausgearbeitet werden, die einer fünfgliedrigen Kommission der Landesversammlung vorgelegt werden soll. Dem Rabbineruyd Lehrerverein wird Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem Entwurf des Israelitischen Oberrats zu äußern-. Mit der Verabschiedung dieser Dienstanweisung.wird die Verfassung der Israelitischen Religionsgesellschaft eine wesentliche Ergänzung erfahren. Zuletzt wurde der Antrag des Württemberg-Hohen-- zollernschen Landesverbandes des Jüdischen Frauenbundes betr. Verleihung des passiven Wahlrechts behandelt. Auch die Verfechter des Gedankens, daß Frauenin das Vorfteheramt gewählt werden können, wiesen darauf hin, daß es nicht verantwortet werden könne, schon heute eine Aenderung der im Jahre 1924 befchilossenen Verfassung vorzunehmen. Von gesetzestreuer Seite wurde gebeten, diesen Antrag, der bereits der Zankapfel bei der verfassunggebenden Landesoerfammlung gewesen, nicht wieder in die Debatte zu werfen. R.-A. Dr. Wolf stellte den Antrag, heute schon den Frauen das passive Wahlrecht zu gewähren. Dieser Antrag wurde abgelehnt und folgende Resolution des Min.-Rats Dr. Hirsch angenommen: „Die Landesversammlung hält eine Aenderung der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.