Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1929)
- Date
- 1929-01-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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»■«"wirf'-’ Seite 2. Nr. 2 Der Israelit 18. Januar 1929 einen solchen nicht anerkennen, daß sie vielmehr ihren eigenen Vorstand haben müssen und daß in rituellen Angelegenheiten keine Appellation an den Gemeindevorstand stattfinden dürfe." (6. 532.) Außerdem sei ein entsprechender Kultusbeamter, pTrniiv'anzustellen, der über alle religiösen Angelegenheiten Anordnungen erläßt und sie überwacht. (dortselbst). Die Ausführungen des Rabbiners Bamberger lassen keinen Zweifel darüber, daß die Angehörigkeit zu einer gemischten Gemeinde nach seiner Ansicht nur dann zulässig ist, wenn die Verwaltung der orthodoxen Kultusangelegenheiten durch einen völlig selbständigen Vorstand erfolgt, wenn die Einmischung des liberalen Vorstandes in Angelegenheiten des orthodoxen Rituals und erst recht die Mitbestimmung orthodoxer Vor st ä n d e für das liberale Ritual ausgeschlossen sind. Das Verhalten der Konservativen Fraktion der Berliner Gemeinde ist hiernach nicht zu billigen. In neuerer Zeit hat Herr Rabbiner Dr. U n n c '"Ti in Mannheim ebenfalls zu dieser Frage sich geäußert (Ieschurun XIII). Man habe — so führt Herr Rabbiner Unna aus — neuerdings besonders betont, daß die Gemeindemitglieder den Charakter von Gesellschaftern ]’snw hätten, daß deshalb jeder Teil des gemeinsamen Vermögens jedem gehöre und daß darum auch jede Einzahlung als für jeden Zweck verwendet zu betrachten sei. Wer also in eine Gemeindekasse zahle, die auch gesetzwidrige Einrichtungen unterhalte, sei dafür mitverantwortlich. Herr Rabb. Unna steht aber auf dem Standpunkt, die Gemeindemitglieder seien nicht ]'snvty damit fallen auch die weiteren Folgerungen (S. 409 ff.),. Im Sinne des Herrn Rabb. Unna muß also geschlossen werden, daß dies Argument nur hinfällig ist, soweit man die gesetzwidrigen Einrichtungen nicht unterhalten will. Wer aber ausdrücklich zur Einrichtung oder zur Existenz gesetzwidriger Institutionen innerhalb der Gemeinde beträgt, handelt religionsgesetzlich falsch. Oder besteht etwa ein Unterschied zwischen, der Unterstützung durch Geld und der Genehmigung der^ Verwendung von Geldern für einen verbotenen Zweck? Herr Rabb. UMa führt weiterhin aus, das zweite Moment gegen ein Verbleiben in der Einheitsgemeinde wäre das Verbot von ’mij? 'T yvo Tray* durch die Zahlung an die gemeinsame Kasse werden die Uebertreter unterstützt. Dieser Begriff sei jedoch nur bei einer konkreten Handlung anzuwenden oder wenn die Unterstützung Der König der Ehre. Zum Wochenabschnitt joki. Von Rabbiner Dr. AUchalski in Karlsruhe. „Wer ist er, dieser König der Ehre-? so tönt erfragend von den Pforten des Heiligtums? „Der Gott der Heerscharen, Er ist der König der Ehre", gibt der irdische König zur Antwort! (Psalm 24). Der ist nicht der König der Ehre, der sie empfängt und erhält, sondern der König und Herr ist über sie, der sie Anderen zu geben vermag. Sticht kann dies ein irdischer König, denn nicht sein ist sie, sie ist des Volkes, das in der Ehre seines höchsten Vertreters die eiaene erblickt. Darum darf ein Untertan nicht des Königs Scepter halten, des Königs Titel führen, doch Mose darf den Stab Gottes nehmen, Gott spricht „zum Gott habe ich Dich dem Pharao geseßt^.*- Der Gott der Heerscharen ist der König der Ehre, der nichts einbützt von ihr, wenn Er in selbstloser Bescheidenheit Stab und Namen dem Menschen leiht, der im Ebenbilde Gottes erschaffen und im Ebenbilde Gottes zu leben bestrebt ist. Ein solcher Mensch, geformt halb Göttlichkeit, halb Staub, halb Seele und halb Körper, erhebt des Körpers Staub zur Göttlichkeit der Seele, um Stab und Stütze *) vgl. Midi. Tanchumo zu II. B. M. VH*. direkt für die Uebertretung verlangt wird. Letzteres wäre der Fall, wenn etwa der Gemeindevorstand eine Umlage. zum Zweck der Anschaffung einer Orgel ausschreiben würde; aber das würde wohl kaum Vorkommen (S. 411). Man sieht jetzt, daß ähnliche Fälle wohl vorkommen. Ein gesetzestreuer Jude wird die Genehmigung zum Bau einer Reformsynagoge nicht erteilen. .Es muß also hier von den Konservativen ein gewisser Zwang empfunden werden. Solch ein Zwang, einerlei ob direkt oder indirekt, ist einer ausdrücklichen Aufforderung zur Unterstützung einer Uebertretung mindestens gleichzufetze-n,. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das Verhalten der Berliner Konservativen als unzulässig zu erachten. Schließlich bemerkt Herr Rabb. Unna, man habe behauptet, daß die Mitgliedschaft bei einer Einheitsgemeinde n-i'no naw t nptnn eine moralische Unterstützung der Uebertreter sei. Durch diese Mitgliedschaft bekunde man die Gleichberechtigung der Richtungen innerhalb des Judentums. Aber dies sei nicht richtig. „Die andere Partei weiß ja, daß wir ihre Handlungen nicht billigen, wir betonen immer wieder unsere Gegnerschaft, wir betreten ihre Synagogen nicht, nehmen nicht teil an ihren religiösen Veranstaltungen, und nur weil sie die für uns notwendigen Institutionen in der tradittlmellen Form erhalten, bleiben wir in einer Gemeinde mit ihnen." (S. 413.) Wenn wir schon ihre Synagoge nicht betreten, so dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß wir sie nicht bauen dürfen. Auch Herr Rabb. Unna betont ja: „. . . nur weil sie die für uns notwendigen Institutionen! erhalten, bleiben wir in einer Gemeinde mit ihnen." Mehr aber nicht. Auch diese Ausführung des Herrn Rabb. Unna weist die Unzulässigkeit des Berliner Vorgangs auf. Wir haben es im Rahmen unserer Bemerkungen unterlassen, den Standpunkt des Austritts darzulegew. Wir haben rabbinifche Autoritäten zu Worte kommen lassen, die grundsätzlich die Einheitsgemeinde verteidigen. Wir glauben, nachgewiesen zu haben, daß selbst im Urteil dieser Rabbiner die Stellung der Berliner Konservativen innerhalb der Jüdischen. Gemeinde religionsgesetzlich unhaltbar ist. Mögen die Folgerungen gezogen werden!. wochenrundschau. Selbsttäuschungen. Der unter obiger Aufschrift in Nr. 45 des- „Israelit" vom 8. November 1928. erschienene Artikel hat den Schriftleiter der „Blätter für Erziehung und Unterricht" ganz besonders empörft nicht etwa deshalb, weil er sich über die dort vorgebrachten Tatsachen entsetzt hätte, sondern darüber, daß sich der Verfasser in Anonymität hüllt, und er hat einen funkelnagelneuen journalistischen Glaubensgrundsatz aufgestellt: „Für mich ist jeder anonyme Angreifer niemals ein. Jsch emes (ein Mann der Wahrheit), sondern immernur ein Jsch scheker' (ein Mann der Lüge)." Dazu schreibt uns der Verfasser besagten Artikels, Ben A m i t t i, folgendes: Zunächst eine ganz kurze Aufklärung. Der anonyme Angreifer hier ist nicht etwa derselbe wie ein anonymer Briefschreiber, der aus dem Hinterhalte seine Giftpfeile schleudert, denen der Angegriffene schutzlos preisgegeben ist, sondern der anonyme oder besser gesagt, pseudonyme Artikelschreiber ist der Redaktion des Blattes, in dem er seine Gedanken veröffentlicht, wohl bekannt, und diese Redaktion ist preßgesetzlich verantwortlich für alles, was sie in ihren Spalten bringt- In ganz bedeutenden politischen Zeitungen sind so und so oft Artikel zu finden, deren Autoren wohl der Redaktion, aber nicht dem Leser bekannt sind. Glaubt Herr Steinhardt ernstlich, wenn in der „Frankfurter Zeitung" beispielsweise eine Abhandlung „Ueber das Konkordat" von „einem katholischen Geistlichen" zu lesen ist, daß diese in der Preffewelt hochangefehene Zeitung einem „Manne der Lüge" das Wort erteilt? Bis vor wenigen Jahren bestand eme „Freie jüdische Lehrerzeitung", deren Herausgeber sich unbestritten außerordentliche Verdienste um den jüdischen Lehrerstand erworben hat. Will Herr Steinhardt allen Ernstes behaupten, daß dieser peinlichst auf Ehre haltende Schriftleiter einen Stab von Männern der Lüge zu Mitarbeitern, hatte. Und nun weiter, haben die „Blätter für Erziehung und Unterricht" noch keine häßlichen Angriffe gebracht,, deren Verfasser sich in Anonymität hüllten? Herr Steinhardt wird sein neues Dogma doch wohl nicht rückwirkend aüf seine Gottes zu Ni". Nur den Stad Gottes in seiner Hand bot Mole, um Werkzeua Gottes, Bote göttlicher ^errlchqft zu sei". Gott den Staubgedo^rnen MoNs zu srüchpr Höbe erhoben, daß Ungläubige in Mose« nicht den Stab nur. sord?rn eine Stüke Gottes erblickten, das ist die Ehre Gottes. Dock nur dem Menschen wich diese Ehre zuteil, der selbst keMe Ehre kmnt. der in selbstloser Bescheidenheit Ebenbild Gottes zn sein sich müht und als höchstes G'ück es empfindet. Stab Gottes zu sein und zur Ehre Gottes zu wirken. Wer so. wie Moses, die göttlich» Eigenschaft der B sche*denheit zu eioen sich macht, der ist darin Gatt ähnlich geworden. der nicht für sich die Ehr» in Anspruch nimmt, der sie denen gibt, die Ihn fürchten, der ist würdig, den Namen zu tränen. der Gott zu einen, den Gatt ihm besiegt. Pharaoh ist, nach Ansicht unterer Weisen, der Vertreter des ungerüael'kN, unbeherrschten Machttriebes, der in unersättlicher Gier nach Macht und R"bm zu horttcke" aloubt. Dieses Selbsibewufftsein. dieftn und EioendünKtt. der den Menschen gegen Gott sich trobig auflebnen lästt. auszurotten, mit ibm. mit sich sirena ins G»rickt zu neben, als strenger Rickter über Pbaraoh. den Zügellosen Trieb zu macken und ihn im Keime zu ersticken, das ist das Streben dessen der würdig ist. den Namen Gottes »u traaen. aleich Mnse. zu dem Gott aesprocken: ..Siebe, zum richtenden Gott über Pharaoh habe ick Dick aeaeben!“ Der Seele Göttlichkeit ist mit des Körpers Staub verknüvtt; wenn oufbeoehren will der Trieb und aut sich bäumt, sagt ihm der Staub, der Mensch ist doch nichts Anderes als ein Räuschen Staub, vom Staube stammend und in Staub zerfallend; d"ch mit der Seele Göttlichkeit ist dieser Staub verknüpft, kann nachahmen den Eigenschaften Gottes, wenn er nicht Ehre kennt und sucht, wenn er der Stabhalter Gottes zu werden sich bemüht. Dann leibt Gott Seinen Stab zur Stütze ihm. pibt Seinen Namen ihm und Seine Ebre, dann ist d-'s Menschen Ehre ja nur Gottes Ehre und jeder Pu'ssLlag seines Herzens gilt dem Gott der Ebre. Des Menschen Ehre ist's dann nur. einzutreten und eingereibt zu werden in die Heerscharen Gottes, die nur Gott dienen und bekennen r „Der Gott der Heerscharen ist der König der Ehre". Kleines Feuilleton. Leyfln. (Ein Höchstpuntt der 7tot und Hilfe.) Leysin liegt im schweizerischen Kanton Waadt auf einer Bergterrasse von 1260' Metern ü. M.: ein kleines Reich, in dem die Sonne Winter und Sommer nicht u übergeht, wo aber der Sonnenglanz nicht Selbstzweck ist, sich nicht im Lachen und Strahlen erschöpft, sondern sich in Menschenlungen und -leiber eingräbt, um sie gesund zu wärmen. Die Sonne von Leysin lockt Tausende oon den Unglücklichsten der Unglücklichen über Land und Meer in neuer Hoffnung dahin. Hier hat, talmudisch gesprochen, der Schöpfer die dermaleinst die Brust Abrahams schmückende Allerhellsperle an das Sonnenrad so greifbar nahe den Menschen gehängt, daß sie nur danach zu greifen brauchen, nur die Lungen und Leiber ösfnen müssen dem Lichte, und sie genesen. Cs find bh unglücklichsten und glücklichsten Patienten, die daherkommen und da oben von neuem hoffen lernen. Unglücklich, so versichern die zuständigen- Aerzte und Sanatoriumslei-ter, well die von der tückischen