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Der Israelit · 1928-12-06 · Heft 49 (6.12.1928) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 49 (6.12.1928)
Date
1928-12-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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6. Dezember 1928 JU e r omni) Nr. 49 Seile 5 Tlacfif, “¥ ßfetl»ergass& w PELZE stets niedrigste direkte Herstellerpreise Das Werk der V-eremheitbichunq des Mädchen-schulwesens unserer Gemeinde wird aus zunehmenden Notwendigkeiten geboren werden. Die idealen und pädagogiifcfyen nicht minder aber auch die finanziellen Gründe sind so zwingender Natur, daß die Entwicklung wohl verlangsamt aber nicht endgültig ansgehalten werden kann. Genau so wie für die Kgaben ist auch für die Mädchen eine große und starke Schule nötig, die nach dem Prinzip der Einheit und der Auslese nach der Begabung aufgebaut ist und in bezug auf ihre Lehrkräfte, Lehrmittel und sonstigen Einrichtungen würdig neben den öffentlichen Schulen bestehen kann. Je schneller dieses Ziel erreicht wird, desto besser ist es für die Töchter unserer Gemeindemitglieder, desto besser auch für den Frieden in unserer Gemeinde. Der Vorstand würde, wenn er eine nicht mehr notwendige Schule (! D. E.), die zudem nicht einmal den Kindern aller Gemeindeangehörigenzugängig ist, durch Unterstützungen künstlich über Wasser Hielte, den Boden der Derstsssimg." ,.pertaPen>. .mch,fU&. selbst. mit. .der. wortupg belasten, die Vereinheitlichung .unseres. Madnähme arm Wischen Unterricht zu versagen, (tM chenschuilwesens verlangsamt zu haben/ Diese Derant» b* 'W. . , .v-r. wortung kann und will der Vorstand nicht tragen. Daraus ergibt sich, daß er bei seinem ablehnenden Standpunkte hinsichtlich der Unterstützung der Mädchenrealschule Breberstraße beharrt, wohl aberverhanÄlungsbeveit bleibt, wenn die vorstehend zum Ausdruck gebrachten Grundsätze anerkannt werden. Der Vorstand gibt sich der Hoffnung, hin, daß die Unterzeichner des Brieses sich in den Dienst der Aufgabe stellen werden, die noch widerstrebenden Kreise davon zu überzeugen, daß nur durch die auch von der Oberschulbehörde gewünschte Zusammenlegung der beiden Schulen ein segensreiches Werk im Dienste unserer Gemeinde getan werden kann. Der Vorstand der Deutsch-Israelitischen Gemeinde, gez. Alfred Levy. An dieser Antwort ist nur das eine anzuerkennen, daß sie nicht versucht, irgendwelche Unklarheiten durch Bemäntelungen zu schaffen, vielmehr geradezu in brutaler Weise die ganzen Absichten, der Gemeinde, die natürlich den Unterzeichnern nicht neu waren, enthüllt. Aber.immerhin liegt die große Bedeutung der Antwort doch darin, daß nunmehr ganz offiziell vom Gemeindevorstand Zugegeben wird, daß man systematisch a u f d i e Aushungerung der Schule allsgeht. Offen wird erklärt, daß man unzweckmäßig handeln "würde, wenn, man die Erreichung dieses Zieles durch Unterstützung der Schule verzögern würde. Wie nahe Wiedergabe sprechen kann. Bei dieser Spielerin (Untersekunda) ist entschieden Talent vorhanden, und es wäre schade, wenn die junge Dame ihr Studium nicht später sortsetzen würde, und sei es auch nur, um dem Leben jenes schöne, melodische Seite abzugewinnen>, die die Musik binschließt, falls nicht etwa die Absicht besteht, das Studium der Musik als Beruf zu ergreifein. Ein. immerhin interessanter Versuch war das Adagio aus idem Streichquartett op. >125 Nr. 1 es-dur, welches vier'Sekundaner zu Gehör brachten. Sie gaben sich redliche Mühe, nicht auseinander zu fallen, was ihnen auch gelang. Mehrere Instrumente' litten offenbar unter unreiner Stimmung, so kam es vor, daß bisweilen der Zusammenhang der Akkorde keine rechten Harmonien' hervorbrachte, aber die jungen Herren sollten sich wegen des kleinen Mißerfolges nicht entmutigen lassen und recht häufig zusammen üben, damit sie zum nächsten Mal von neuem aufwarten können. Taktlich haben sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Eine Sonatirre für Violine op. 137 Nr. 1 (2 Sätze) wurde, besonders im ersten Satz, durchaus r-oin gespielt und sehr sicher begleitet. Beson-- deven Beifall löste der Sehnsuchtswalzer, der von zwei kleinen Sextanerinnen vierhändig gespielt wurde, aus, und das die Aula der Augustaschule bis auf den letzten Platz füllende PubWum gab nicht früher Ruhe, als bis die beiden kleinen Künstlerinnen ihren Part wiederholt hatten, ^eiNe recht schönie Aneiferung für die bevd-en- Mädelchen. Recht niedlich^ war auch die vierhändige Wiedergabe eines Ständchens (Quinta). . Eingelertet würde die Feier von einem längeren,' auswendig gesprochenen Portvag einer Sekundanerin über „Schuberts Leben.und Wirken", der, abgesehen von dem scharf umvissenen Inhalt schon als Gedächtnisleistung zu werten ist. Alles in allem: eine überaus gelungene Feier, die nur den einen Fehler hatte, daß die der jüdischen Schule fernstehenden Kreise, welche die Zukunft dieser um ihre Existenz so schwer kämpfenden Institution sicherste llen könnten, wenn sie wollten — nicht zugegen waren, Dr. W. F. muß man sich schon diesem Ziele fühlen, wenn man nunmehr so offen seine Karten aufdeckt und glaubt, man könne über die wichtigsten Belange dieser gewiß nicht zu den schlechtesten Mitgliedern der Gemeinde zählenden Petenten einfach hinweggehen. Wie wenig aber auf dieselben Rücksicht gnommen wird, zeigt das langatmige Schreiben dadurch besonders deutlich, daß es all die alten längst hundertmal .widerlegten ScheiMgumente aufs neue vorbringt. Das wichtigste Bedenken, das zur Ablehnung der Vereinigung in der von der Gemeinde gewünschten Form geführt hat, daß die unbedingte Herrschaft des Religionsgesetzes in der Schule keineswegs sichergestellt sei, und daß selbstverständlich hier hinter diesem Religionsgesetz die Gemeindeverfassung zurückzutreten habe, wird kurzerhand damit abgetan, man habe Vorschläge zur Sicherung des traditionellen Charakters der Schule gemacht, und andererseits darauf hingewiesen, daß das Gemeindestatut unter allen Umständen höchste, unvexrückbare Norm sei. Denn das Schreiben der Gemeinde erklärt mit aller Deutlichkeit, der Anspruch, Kindern von Gemeindemitgliedevn! in gewissen Fällen Die Teil- Falle nämlich, daß das Kind von einer nichtjüdi schen oder auf Grund religionsgesetzlichen Bestimmungen als Nichtjüdin anzusehenden Mutter stammt) habe abgekehnt werden müssen, da die Gemeindeverfassung nicht zwei Klassen von Gemeindeangehörigen kenne und an der Gleichberechtigung aller Gemeindeanghörigen nicht gerüttelt werden dürfe. Trotzdem aber wagt man, davon zu sprechen, der orthodoxe Charakter der Schule sei gesichert. Es mag sein, daß er geschert ist, so lange dies den Herren der Gemeindeverwaltung genehm ist. Nicht genehm aber ist ihnen nach ihren eigenen Erklärungen dieser Charakter, wenn er — vielleicht auch nur scheinbar — mit dem von ihnen als sakrosankt proklamierten Gemeindestatut in Wiederspruch gerät. Da kommt es auf das Religionsgesetz plötzlich nicht mehr an und nur das Statut allein bleibt den Herren maßgebend. Es ist unerfindlich, wie man dabei noch von einer Sicherung des traditionellen Charakters der Schule zu sprechen wagt, wenn das Religionsgesetz bei der allerersten sich bietenden Gelegenheit vor der Allgewalt der Gemeinde zurückweichen muß. Selbst der Hinweis darauf, daß der Vorfall der zu diesen Differenzen Anlaß gegeben habe, tatsächlich nur äußerst selten vorkomme, vermag an dieser prinzipiellen Einstellung nichts zu ändern. Es ist selbstverständlich nicht vorauszusehen, welche Möglichkeiten für derartige Konflikte das Gemeindestatut noch etwa in sich birgt, oder Möglichkeiten zu Konflikten gar durch künftige Aenderung des Statuts entstehen können. Was für unsere Kreise das Wichtigste und conditio sine qua non unter allen Umständen bleiben muß, ist die grundsätzlich festgeleqte, durch nichts antastbare Souveränität des Religionsgesetzes. Daran aber würde es fehlen, ja, es stände von vornherein fest, daß höchste Norm der Schule die Verfassung einer religiö ^zumindest neutral eingestellt e n K ö r p e r s ch a f t w ä r e. Das ist selbst untragbar, wenn Konsliktfälle überhaupt noch nicht vorgekommen wären. Der Hinweis auf die Talmud-Thoraschule muß schon um deswillen versagen, weil diese. Schule bis heute >ihre Selbständigkeit gewahrhHat und insbefönd'exxck e i N e Gem e i n d ei in Mt ution t st. DtPWttweis auf das Schulweg anderer EnheitHjWAitdest ist an sich zwar vollkommen verfehlM Melche^ Schulwerk damit gemeint sein soll, ist Whk gesagt WennHman dabei aber etwa an das Frankfurts Philarftropin gedacht hat, so müssen wir uns mit allem Nachdruck dagegen verwahren, unsere bss^ ler aych: grundsätzlich streng orthodox geleitete Mädchenrealschule mit einem derartigen Schulwerk zu vertauschen. Dieser Hinweis ist aber noch weiter höchst interessant. Er zeigt ganz offen, daß ich die Hamburger Gemeinde auf eine Stufe stellt mit den an andern Orten bestehenden EinrWagener & SchWteT' Goethestrasse 9111 Sonder-Angebote mr den Weihnacht s -Verkauf Vorteilhafte Preislagen heitsgemeinden. Die Hamburger Gemeinde ist aber überhaupt mit anderswo bestehenden Gemeinden nicht zu vergleichen. Sie repräsentiert keineswegs den religionsgesetzlichen Begriff einer Kehillo. Außer dem Wohlfahrtswesen hat sie von den Aufgaben einer Kehillo nur Begräbnis- und Schulwesen in beschränktem Maße als Tätigkeitsgebiet. Auf dem Gebiet des Begräbniswesens besteht bekanntlich der vom Oberrabbiner Stern *?"T begründete Langenfelder Begräbnisplatz, der von, der Gemeinde absolut unabhängigist und auf diesem Gebiet den Anforderungen derjenigen zu dienen, berufen ist, denen das Religionsgesetz ü b e r die Verfassung einer . - religiös-neutralen Gemeinde'geht. Was das Schulwesen angeht, so hat sich die Gemeinde früher um dasselbe überhaupt nicht gekümmert. Erst vor einigen Jahrzehnten hat sie die ursprünglich als Armenschule und. infolge der Zuständigkeit der Gemeinde für das Ärmenwesen in ihre Kompetenz fallende Mädchenschule gegründet, die sie jetzt gern unter Vernichtung der bestehenden orthodoxen Mädchenrealschule ihrerseits zur Realschule.ausbauen möchte. Wenn sie sich dabei mit bestehenden Einheitsgemeinden vergleicht, so mag dies auf das BestrebenderGemeinde,WiederalleAufgabeneiner Kehillo an sichzubringen, hindeuten. Berechtigt ist allerdings dieser Vergleich in keiner Weise. Weiter wird das alte Märchen wieder aufgewärmt, die Mädchenrealschule sei eine Standesschule. Zwar kann man die hiergegen vorgebrachten Argumente, zahlreiche Schülerinnen der Mädchen,realschule bezahlten kein, oder nur sehr geringes Schulgeld, nicht widerlegen, weil sie in jeder Hinsicht den Tatsachen entsprechen, ja, man muß sie sogar als richtig anerkennen. Die Standesschule wird aber daraus konstruiert, daß angeblich einige Eltern von Schülerinnen diese Schule als Standesschule betrachteten. Darum aber könne die Schule nicht unterstützt werden. Es wäre interessant, von den Herren der Gemeinde zu erfahren, wer, wann, wie und warum die Schule als Standesschule bezeichnet hat und ob etwa diese Herren, soweit sie früher ihre Töchter die Mädchenrealschule besuchen ließen, dieselbe Todsünde begangen Habens Ferner wäre es nicht minder interessant, aus welchem Grunde denn dem Gemeindevorstand nahestehende Herren ihre Töchter in eine teurere private Mädchenrealschule schicken können, die sogar zum großen Teil von nichtjüdischen Kindern besucht wird, und als ziemlich exklusiv gilt. Aber diese Privatschule ist sicherlich nach ihrer Ansicht im Gegensatz zu der orthodoxen Mädchenrealschule, wo nur ein Bruchteil der Schülerinnen überhaupt voll zahlt, keine Standesschule. Wie aöwegkg dieses überaus fadenscheinige Argument des Gemeindevorstandes ist, zeigt gerade die finanzielle Grundlage der Schule. Wäre sie tatsächlich eine Standesschule, die hohes Schulgeld von allen Schülerinnen erhebt, so wäre sie sehr wohl in der Lage, aus der Schulgeldeinnahme alle Kosten zu bestreiten. Nur weil sie in Wirklichkeit keine Standesschule ist und den Kindern aller orthodoxen-Eltern, unabhängig von ihren Dermögensverhältnissen zugänglich ist, ist die Schule überhaupt in eine inanzielle Notlage geraten. Geradezu lächerlich llingt daher die Argumentierung der Gemeinde, der zutreffende Umstand, daß ein größerer Teil der Schülerinnen aus unbemittelten Kreisen tamme und keines oder nur geringes Schulgeld jahlt, ändere nichts an dem Umstande, daß einige Eltern die Schule als Standesschule betrachten.

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