Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 69 (1928)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1928)
- Date
- 1928-07-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2450495-2450522--75128-2532635- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 6 Nr. 28 Korrespondenzen * ßacbricbten. Deutsches Reich. Rechtsfragen des jüdischen' Gemeindelebens. B e r l i n , 9. Juli. Am Sonntag fand eine Sitzung des Rechtsausfchusfes des Preußischen Landesverbandes statt. Die Wetterführung der Arbeiten bezüglich des Normalstatuts für die Synagogengemeinden im Unterausschuß soll vorräufig rühen, da es sich mit Rücksicht auf die bevorstehende Aenderung des Gesetzes von 1847 Nicht mehr empfiehlt, das Normalstatut auf dieser Grundlage abzufassen, andererseits der Entwurf des neuen Judengesetzes, solange er nicht Gesetz geworden ist, zur Grundlage des Statuts nicht gemacht werden kann. Dagegen soll den Gemeinden vorweg eine Steuerordnung zugehen, da gerade die Umstellung der Kultussteuererhebung auf die Jetztzeit eine in vielen Gemeinden dringende Frage ist. Der Entwurf einer Beamtenordnung mit den dazu vorliegenden Aeußerungen der in Betracht kommenden Organisationen wird nach einem ausführlichen Referat von Dr. Jacobfohn-Breslau dem Unterausschuß überwiesen. Mit dem Entwurf eines Normalvertrages für'jüdische Kultusbeamte fetzt sich der Ausschuß im Anschluß an ein ausführliches Referat von Äustizrat Hirschberg-Breslau eingehend auseinander und überweist ihn schließlich ebenfalls an den Unterausschuß zur baldigen Verabschiedung. — Das Justizministerium hat um den Entwurf eines Reglements für die Ausübung der Seelsorge an jüdischen Gefangenen gebeten. — Zum Entwurf eines Derbandgesetzes über ein Wahlprüfungsgericht beim Landesverband wird eine stebengliedrige Kommission niedergesetzt. Die Erhebung von Abzugsgeldern durch Synagogengemeinden wurde für unzulässig erklärt. Ueber die Möglichkeit eines Religionswechsels Minderjähriger liegen zwei im Ergebnis auseinandergehende Gutachten der Herren Dr. Freund und Senatspräsident Stern vor. Der Ausschuß nahm, ohne seinerseits zu der Streitfrage Stellung zu nehmen, von den beiden Gutachten Kenntnis, die der anfragenden Gemeinde zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Frage, ob die Verpflichtung einer Synagogengemeinde gemäß ß 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, für den Religionsunterricht Sorge zu tragen, sich auch auf die Kinder von außerhalb des Synagogenbezirks wohnhaften Juden, die innerhalb des Synagogenbezirks gelegene Schulen besuchen, erstreckte, wird bejaht. Die Frage, ob eine Synagogengemeinde verpflichtet ist, für ihre Kosten den schulpflichtigen Kindern der zu ihrem Bezirk gehörigen Filialgemeinden in den einzelnen Filialorten Religionsunterricht erteilen zu lassen, wird für den Fall bejaht, daß nach den Umständen den Kindern nicht zugemutet werden kann, den am Sitz der Synagogengemeinde eingerichteten Religionsunterricht auszusuchen. — Die Frage, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, daß der Friedhof einer Synagogengemeinde durch die Stadtgemeinde enteignet wird, wird grundsätzlich bejaht. Gleichzeitig wird festgestellt, daß eine Synagogengemeinde niemals freiwillig ihre Rechte an einem Friedhof aufgeben daxf. In bezug auf die Rechtsfolgen des Austritts aus einer Synagogengemeinde wird festgestellt, daß die Synagogengemeinde berechtigt ist, dem Ausgetretenen den Besuch der Synagoge zu untersagen und der Betreffende sich des Hausfriedensbruchs schuldig macht, wenn er trotzdem die Synagoge betritt. Die religiöse Seite der Frage wird durch diese Entscheidung nicht betroffen. Die Zulässigkeit der Forensenbesteuerung wird für Alt-Preußen verneint. Von der Entscheidung des Kammergerichts vom 10. Mai 1928, durch die der öffentlich rechtliche Charakter der Synagogengemeinden in Hannover anerkannt wird, wird Kenntnis genommen. Die Frage, ob ein strafrechtlicher Schutz des Rabbinertitels möglich ist, wird nach dem augenblicklichen Stand der Gesetzgebung verneint. Für die gesetzliche Regelung der Doppelbesteuerung wird von dem Referenten Dr.. Jacobsohn-Breslau ein Entwurf vorgelegt, der zunächst den Mitgliedern des Rechtsausschusses zur gutachtlichen Aeußerung zugehen und in der nächsten Sitzung des Der I s rae I it Rechtsausschusses beraten werden soll. — Eine Reihe von Rechts entscheiden, die im Dezernatswege gegeben sind, werden bestätigt. Die jüdische höhere Schule „Jawne" in Köln. K ö l n , 8. Juli. Man schreibt uns von unterrichteter Seite: Seitdem mit Beginn des neuen Schuljahres das neue Kuratorium der „Jawne", das zu zwei Drittel von Mitgliedern der Einheitsgemeinde (2. Kons., 3 Lib., 3 Bolkspartei) und einem Drittel von Mitgliedern der Synagogengemeinde Adaß Jeschurun gebildet wird, seine Tätigkeit begonnen hat, hat sich an der Struktur der Schule nicht das geringste geändert. Selbst die Liberalen legen sich in taktvoller Weise größte Zurückhaltung auf, um nicht an dem Geiste zu rühren, der bisher darin herrschte. Sollte es selbst bei der Frage der Lehrerwahl oder der Besetzung des Direktorpostens, die vorerst noch in weiter Sicht ist, zu Kollisionen kommen, so ist das Mehrheitsheitsverhältnis durchaus zu Gunsten der Orthodoxie. Zur Beruhigung aller Jereim führt der alte Schulverein, dessen Initiative die „Jawne" itts Leben berief, im Hintergründe ein Schattendasein, um durch ein juridisch begründetes Vetorecht gegebenenfalls sein Wort in die Wagschale werfen zu können. Den Vorsitz im Kuratorium führt Gemeinderabbiner Dr. Rosenthal, sein Stellvertreter ist Herr Solomon Hecht, der frühere Vorstandsvorsitzende der Adaß Jeschurun. Man muß er anerkennen, daß Dr. Rosenthal sich eifrigst allen Schulobliegenheiten widmet. Die früheren Befürchtungen, daß mit dem Eintritt der neuen Konstellation die Eltern ihre Kinder aus der Schule entfernen würden, haben sich, abgesehen von einem Fall, glücklicherweise nicht erfüllt. Ein anderer Fall, in dem ein Adaßmitglied seine Kinder aus der jüdischen Schule in die nichtjüdische überführte und der lediglich die Qualitäten der Schule in Mißkredit zog, ist durch die kürzlich stattgefundene behördliche Revision, die sich auf alle Klassen und ,Fächer erstreckte, ad absurdum geführt worden. Diese Revision fand am 26. Juni durch den Dezernenten des Provinzialschulkollegiums in Koblenz, Herrn Oberschulrat Dr. Jungbluth, statt und ist zur vollen Zufriedenheit des Inspizienten ausgefallen. Sie hängt hauptsächlich mit dem beabsichtigten Aufbau der drei oberen Klassen zusammen, der bekanntlich durch den Preußischen Lnadesverband finanziert werden soll. Herr Dr. Juncjbluth hatte mit Herrn Dr. Rosenthal eine längere Aussprache, in welcher die Bewilligung zum Aufbau von bestimmten Forderungen, insbesondere der vermehrten Einstellung akademischer Lehrkräfte abhängig gemacht wurde! Diese Forderung findet ihre Beschränkung an den finanziellen Nöten, die trotz der großgemeindlichen Zuwendung von 25 000 Mark werterbestehen. Von der Großgemeinde, die selbst mit ihren Finanznöten zu kämpfen hat, ist vorerst keine weitere Beihilfe zu erwarten. Es fragt sich daher, in wieweit man den behördlichen Forderungen gerecht zu werden vermag, um zu dem im Auge stehenden Ziel des Oberbaues zu gelangen. Es ist sehr zu wünschen, daß es der Jawne bald gelingen wird, ihren Ausbau zu bewerktelligen. Sie dürfte dann die Etappe bilden zu einem anderen kühnen, vorerst noch leise gehegten Wunsch, nämlich als Ausbauschule für eine jüdische Pädagogische Akademie zu dienen, wenn das Lehrerseminar über kurz oder lang seine Pforten zu schließen gezwungen sein wird. Hoffentlich beweist dke Zeit, daß diesen jüdsichen „Illusionen" recht viel Realität innewohnt. (Diese beruhigenden Mitteilungen, deren Richtigkeit durchaus nicht in Zweifel gezogen werden soll, ändern natürlich nichts an den Bedenken, die seinerzeit von unserm Kölner Korrespondenten gegen die neue Ordnung der Dinge geltend gemacht wurden. Die Geschichte einer ©djufe mißt nicht nach Monaten. Red.) Polen. Aus der galizischen Orthodoxie. (Neues Presseorgan. — Neuwahlen. — Altersasyl. — Ferienkurse.) Krakau, 30. Juli. Eine wertvolle Förderung der orthodoxen Sache bedeutet die vor einem halben Jahre erfolgte Neugründung eines in Krakau erscheinenden wöchentlichen Organes: „Die Jüdische Stimme". Dag Blatt vertritt mit Geschick und Energie die gesetzestreuen Interessen im allgemeinen und diejenigen der Agudas Jisroel im besonderen. ,12. Juli 1928 Es ist das umso wichtiger,'als die bevorstehenden Neuwahlen in den Gemeinden das galizische Juden-, tum vor schwere Krisen und aller Wahrscheinlichkeit nach bedeutungsvolle Umwälzungen stellen werden. Gleich nach den Ferien, etwa Mitte August, werden die eigentlichen Wählvorbereitungen beginnen und es ist bereits' eine Wahlkommission zur Durchführung der technischen Arbeiten ernannt worden. ■ Än der letzten Sitzung hat der Kehillorat beschlossen, eine Anleihe von Zloty 400.000 aufzunehmen, die vornehmlich zu einem Neubau für das Ältersasyl der Gemeinde Verwendung finden soll. Im Uebrigen bildeten mehr oder minder scharfe Auseinandersetzungen über die Stellung und Honorierung der einzelnen Beamtenkategorien Ler Gemeinde den, Inhalt der letzten Beratungen. Die Benos Agudas Jisroel und die Schülerinnen des Bajs I a ka u ws e m i n a r s werden ihre schon zur Tradition gewordene Sommerkolonie, verbunden mit einem Fortbilvungskursus für Lehrerinnen und Seminaristinnen in diesem Jahre in Rapka abhalten. Die erste Gruppe siedelte bereits am 2. Juli nach Rapka über. England. Der neue High Lommifsioner für Palästina. London, 5. Juli. L. Colonel Sir John Robert Chancellor ist zum Oberkommissar für Palästtna anstelle des aus seinem Amte scheidenden Feldmarschalls Lord Plumer ausersehen. Er steht jetzt im 58. Lebensjahre. Seit 1923 ist er Gouverneur und Oberbefehlshaber von Süd-Rhodesien. 1896 trat er den Royal Jngeneers bei, machte 1926 die Dongola-Expedition, 1897—98 die Tirah-Expedition mit. Er zeichnete sich in den Kämpfen aus, wurde in mehreren Telegrammen erwähnt und mit der Medail with three clasps und dem Distrnguished Service Order ausgezerchnct. Cr wurde dann Stabskapitän des Nachrichten- Amtes des Kriegsministeriums, dann Assistent Secretary beim Komitee für Reichsverteidigung, dann Sekretär beim Colonial Defence Committee, später Gouverneur und Oberbefehlshaber von Mauritius, daraus von Trinidad und Tobago. Holland. Dr. Ritters Abschied. — Interimistische Verwaltung des Rabbinaks. Rotterdam, 2. Juli. Alle Bemühungen, einen Ausgleich zwischen dem Rotterdamer Gemeindevorstand und dem greisen Oberrabbiner herbeizuführen, haben sich als erfolglos erwiesen. Oberrabbiner Dr. Ritter hat am 1. Juli sein Amt niedergelegt, das er 43 Jahre lang in treuer Hingebung bekleidete. Soweit bekannt, wird Herr Oberrabbiner Dr. Ritter dauernden Wohnsitz in Antwerpen nehmen. Mit der provisorischen Führung der Funkttonen des Rotterdamer Oberrabbinates ist Oberrabbiner Hirsch in Zwolle betraut worden. Er hat das Amt unter der ausdrücklichen Bedingung angenommen, daß . die in dem Rundschreiben der Oberrabbiner niedergelegten Forderungen religiöser Natur (wegen deren Ablehnung Oberrabbiner Dr. Ritter sein Amt niederlegte!) von der Rotterdamer Gemeinde akzeptiert werden. Oberrabbiner Hirsch wird in der Wahrnehmung der Rabbinatsgeschäste durch Oberrabbiner Vredenburg in Arnheim unterstützt werden. Palästina. AUsrachi zieht seine Vertreter aus dem zionistischen Schulrat zurück. Jerusalem, 5. Juli. Die Vretreter des Misrachl im Erztehungsrat der Zionistischen Organisation haben unter Protest gegen die von dem jetzigen Leiter des Unterrichts-Departements der Zionistischen Exekutive Palästinas, Dr. Berkson, getroffenen Sparmaßnahmen im Unterrichtsbudget ihren Austritt aus dem Erziehungsrat erklärt. Die Durchführung dieser Maß-, nahmen, erklären die Misrachi-Vertreter, würde den Ruin des Misrachi-Schulwerks bedeuten. Dr. Berkson habe kein Recht gehabt, 65 Misrachi-Lehrer ohne die Einwilligung des Misrachi-Schulinspektors zu entlassen; dies stehe im Widerspruch zu der vom Zionistenkongreß angenommenen Schulverfassung. Im übrigen wird mitgeteilt, daß etwa 200 Lehrer und Kindergärtnerinnen-aus Sparsamkeitsgründen von der Exekutive entlassen werden würden.