Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 69 (1928)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1928)
- Date
- 1928-07-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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12. Juli 1928 Der Israeli» Nr. 28 Sette 3 und im 8 90 des Gesetzes, in dem die Verweigerungsgründe aufgezählt sind, religiöse Bedenken nicht erwähnt werden. Der Minister verweist für die Entscheidung auf das Spruchverfahren und regt einstweilen an, daß die Arbeitsämter sich bemühen möchten, orthodoxe Juden, so weit möglich, in solchen Stellen unterzubringen, in denen am Samstag keine Arbeit verlangt wird. Inzwischen ist die vom Minister angeregte Entscheidung der Frage auf dem Wege des Spruchüerfahrens eingeleitet worden. In Frankfurt a. M. hat der Spruchausschuß des Arbeitsamts den Einspruch der „Stellenvermittlungszentrale der Agudas Jisroel" in einem praktischen Falle mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen und es wird zu einer Berufung bei der Spruchkammer des Landesarbeitsamts und letzten Endes zu einer höchstinstanzlichen Entscheidung kommen. Bemerkenswert erscheint uns, daß noch vor drei Jahren der damalige Präsident der Reichsarbeitsverwaltung sich dahin ausgesprochen hat, daß er in der Weigerung eines schwerbeschädigten Adventisten eine Arbeitsstelle anzunehmen, welche die Einhaltung der Arbeitszeit auch am Sonnabend verlangt, im Hinblick auf Artikel 135 der Reichsverfassung keinen Grund sehe, um ihnen die Vorteilst des Schwerbeschädigten-Gesetzes nach § 19 zu entziehen. Hier ist mit Recht aus der Reichsverfassung der Schluß gezogen, daß ein Zwang zur Sabbatentweihung auch mittelbar durch Entziehung gesetzlicher Rechte nicht ausgeübt werden darf. Was aber den Advertisten recht war, sollte den Angehörigen einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft im deutschen Reiche billig sein. Wenn das Gesetz eine Reihe von Gründen aufzählt die zur Ablehnung einer Stelle ohne Verlust der Versicherung berechtigten, so sind die meisten Kommentatoren der Ansicht, daß diese Aufzählung durchaus nicht als erschöpfend zu gelten habe. So kennt das Gesetz z. B. als Ablehnungsgrund die „Zumutung einer sittlich bedenklichen Unterkunft." Wird nun jemand bezweifeln, daß erst recht die Zumutung einer sittlich bedenklichen T ä t i g k e i t, z. B. das Angebot einer Stellung, die ihrer Natur nach fortwährend in Konflikt mit dem Strafgesetz bringt von dem Arbeitsuchenden ohne Verlust seines wohlerworbenen Anspruches auf Versicherung zurückgewiesen werden kann, obgleich es das Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt? Ist das aber der Fall, dann sollten die Spruchausschüsse groß ge wissensmaßigen Beweggründe, die den einzelnen sabbattreuen Juden binden, in jedem Falle als sittlich berechtigte, vom Gesetz geschützte Ablehnungsmotive anzuerkennen und damit auch dem Geiste der Reichsverfassung Rechnung zu tragen. Jedenfalls sollten die jüdischen Organisationen alles aufbieten, um für eme juristisch erstklassige Vertretung der hier auf dem Spiele stehenden Interessen zu sorgen, sobald es zur Verhandlung vor dem Spruchsenat der obersten Instanz kommt. Aus den jüdischen Kolonien Sowjelrutzlands. Bei den spärlichen, vielfach schwankenden und widerspruchsvollen Meldungen, die der deutschjüdischen Presse über das religiöse Leben in den jüdischen Kolonien Rußlands zugehn, scheint es uns wertvoll, einen Bericht auszugsweise wiederzugeben, den eine scharfe und urteilsfähige Veobachterin, Frl. Bertha Pappenheim, auf Grund einer Reise durch die südrussischen Kolonien im letzten Heft der Zeitschrift „Der Morgen" veröffentlicht. Es heißt da: „Um vielfachem Mißverstehen zu begegnen, will ich, bevor ich auf Einzelheiten eingehe, ein allgemeines Wort zu dem religiösen Moment in der Agrojoint-Organisation sagen. Dieses wird trotzdem man es auch bei den Kolonisten vielfach mit „religiösen Luftmenschen" zu tun hat, keinesfalls prinzipiell verleugnet. Nur war es im Anfang der Arbeit erste unumgängliche Bedingung, sich den strengen Forderungen der Sowjetregierung, die jede religiöse Aeuherung unterdrücken und sogar verfolgen zu müssen glaubte, zu fügen. Heute scheint die Entwicklung dahin zu gehen, daß das religiöse Leben weniger einer Kontrolle unterzogen und daß sowohl in den Familien wie in den Kolonien den Gesetzen und der Tradition Genüge geleistet werden kann, sowohl bezüglich der Sabbatheiligung — soviel mir bekannt wurde, wird in den Kolonien am Samstag nicht gearbeitet — wie der anderen Gebote (mit Ausnahme der Mikwoh) — nur daß der Agrojoim völlig berechtigterweise seinerseits die Siedler absolut unbeeinflußt läßt. ()ua1itäk8- Zigarren Moritz Wolf Zell 49 Telefon Römer 903 BiOXULTDA Die sfarkschäumende Sauerstoff-Zahnpasta ■ wird von vielen Zahnärzten als beste Zahnvasta bezeichnet und selbst benutzt. Kleine Tube 80 Pf. BIOX-MUND WASSER . - Flasche 1.— und 2.— Mk. Gegen lockere Zähne. nug denken, um die rein religiösen, g e-P robe-fasche gratis. Max Gib A. G., Dresden wir wollen deshalb fortgehen. „Als sie fort waren, da kam der Besitzer des Baumes zu ihm und sagte: „Ihr habt mir die große sechio, das Glück zuteil werden lassen, unter meinem Baume zu lernen, warum entzieht ihr mir nun diese Mizrvoh?" Da sagte Rabbi Akiba: „Wir glaubten, du hättest uns im Verdacht, daß wir die Früchte stehlen, und dann sahen wir jeden Morgen, daß die Früchte gepflückt waren." Da antwortete der Mann: oitoi on Ich stehe nur morgens so früh auf, weil d>'e Früchte so verschieden reifen, und wenn sie überreif sind, so schaden sie sich und dem Baume, daher muß ich genauestens darauf achten, daß jede Frucht zur rechten Zeit gepflückt wird." Da sagte Rabbi Akiba: „Heil Dir, Du bewunderungswürdiger Gärtner, Du bist groß und wahrhaft weife." Der Werkmeister, der Gärtner, der seine Früchte einsammelt zur rechten Zeit, er allein weiß, wann sie gepflückt werden müssen. Er will nicht, daß sie überreif werden sollen und dem Baume schaden, cm dem sie wachsen. Er soll sein ein fy ein Baum des Lebens, an dem neue Früchte gedeihen sollen. Er ruft den Menschen zu sich und weiß, wann die Zeit für ihn gekommen und läßt einen anderen an seine Stelle treten. So lange Israel Hildesheimer Denker seiner Gedanken, Vollbringer seiner Werke gewesen, so lange hat er im Dienste Gottes m 'v bv gestanden und gehandelt. Er sammelte nicht nur, er war nicht nur allein Werkmeister, er breitete auch schützend das Tuch über das Zelt, er schützte und bewahrte die Tauroh. Wenn nun aber auch die Klugen, die Fortgeschrittenen versuchen, scheinbar denselben Weg zu wandeln, den der Zadik wandelt, dann straucheln sie leicht, weil sie zu Gott nicht das unbedingte Vertrauen haben, daß seine Gnade ihnen beisteht. Sie lassen sich bei ihrem Tun gar oft davon leiten, daß sie sehen, wie jener Heimgegangene Zadik in allen Lagern beweint wird, und da wollen auch sie danach streben, sich bei den Menschen so beliebt zu machen. Unsere Pflicht.aber ist es, da der große Meister nicht mehr unter uns weilt, mitzuhelfen nach unseren besten Kräften, ein jeder von uns, daß das von Israel Hildesheimer errichtete Zelt erhalten bleibt, daß wir beisteuern nach unseren besten Kräften, damit wir von den Andersdenkenden nicht abhängig sind. Dann werden auch wir ein gutes Werk vollführt haben und jeder sein ein «av p, dann wird es auch bei uns heißen: •nv>n 03^0 o«n 'k hz apa-rn ansi Kleines Feuilleton. (General von Schönaich bei den jüdischen Troglodyten in Tunesien.) Generalmajor a. D. Dr. h. c. Freiherr von Schönaich schreibt in der Schilderung seiner Erlebnisse in Tunesien: „Wer die Torheit des Rassenwahns am lebendigen Objekt studieren will, betrachte die weder rastennoch berufsmäßig einheitlichen Juden Tunesiens, in denen sich die ganze wild bewegte Geschichte Nordafrikas seit zweitausend Jahren spiegelt. Während, wie ich in der „Vossischen Zeitung" vom 27. März schilderte, schon zu punischer Zeit viele berberische Ureinwohner zum monotheistischen Judentum übergetreten sind, so daß bei den heutigen Juden gar nicht mehr festzustellen ist, ob sie „semitisches" oder „berberisches" Blut in den Adern haben, hat im äußersten Südosten des Landes die Entwickelung einen anderen Lauf genommen. In den an der tripolitanischen Grenze gelegenen Troglodytendörfern Matmata, Medinine und Foum-Tataouine wird auch der geschulte Blick im Typus .der Bewohner, ihrer Kleidung und Lebensweise keinen Unterschied finden.... Dabei sind Juden und Mohammedaner in diesen Höhlendörsern auch örtlich ganz durcheinander gelagert, und niemand nimmt Anstoß daran, daß der Nachbar nicht Die Siedlungen sind als freie Gemeinschaften gedacht und entstanden, und die religiöse Lebensauffassung ihrer Mitglieder zu beeinflussen, darf, schon um keine Differenzierung nach irgend einer Richtung zu pflegen oder zu unterstreichen, nicht Sache einer Institution sein, deren große Aufgabe es ist, mit rein sachlichen Mitteln Juden zum Ackerbau zu führen, sie zu produktivieren. Ihr ethisch-religiöses Gleichgewicht, die Harmonie ihres Daseins nach allen Richtungen wieder zu finden, ist Sache der Siedler selbst, und nicht die des Agrojoint. Für die Oeffentlichkeit ist es wichtig zu wissen, daß die Leitung des Agrojoint, dort, wo individuelle Wünsche auftauchen, seinen Beamten und Arbeitern die Sabbatheiligung freistellt, und es ist zu hoffen, daß mit einer anscheinend einsetzenden milderen Auffassung der Regierung in religiösen Dingen, die Büros des Agrojoint und ihre Werkstätten bald dazu übergehen werden, den von der Regierung geforderten „freien Tag" im Laufe der Woche vom Dienstag oder Sonntag auf den Sabbat zu verlegen, wenn auch im Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs der Ladenschluß am Samstag noch im ganzen Lande strengstens verboten ist. Ebenso besteht noch für die Schulen und die Erziehung der Kinder die Tendenz der Areligiösität als eine unveränderte Norm." Das ist ein in ferner nüchternen Sachlichkeit recht trübes Bild von-der religiösen Atmosphäre in den Sowjetkolonien, und es gehört schon ein gerütteltes Maß von Bitochaun dazu, um an einen baldigen Aufschwung der religiösen Pflichttreue oder gar an ein wirkliches Kehillaleben in diesen Neusiedlungen zu glauben. ' Ein Kapitel für sich ist die Mikwofrage. Auch in den städtischen Gemeinden der Ukraine hat — wie uns eigene Berichte melden — in der letzten Zeit ein unter dem Vorwand der Hygiene geführter Kampf der Jewsekties gegen die Mikwoaus eingesetzt, die durch administrative Maßnahmen (Verbot der Verbindung mit allgemeinen Bädern) wirtschaftlich vernichtet oder aus „hygienischen" Gründen einfach geschlossen werden. Es bedarf bedeutender Geldmittel, um da zu helfen. Wir übergehn die praktisch gerichteten Anregungen, die Frl. Pappenheim in hygienischer und wirtschaftlicher Hinsicht gibt und möchten nur noch auf den Satz Hinweisen, den sie den sexualethischen Zuständen widmet. Sie erblickt in der vom Bolschewismus begünstigten völligen Hemmungslosigkeit des Verkehrs der Geschlechter eine furchtbare Gefahr, die schließlich insbesondere zum Unheil der Frauen ausschlägt. Einige Ziffern, die ihr von einer in einer Kolonie arbeitenden Aerztin gegeben worden sind, beweisen das in grauenvoller Eindringlichkeit. Man sieht, welche ungeheuren Probleme das ganze russische Siedlungswerk vom religiösen und kulturellen Standpunkte der jüdischen Welt, insbesondere der thoratreuen Judenheit, zur Lösung aufgibt. zu Allah betet. . . . Darum schien mir Tunis ein hochinteressantes Schulbeispiel zu sein für die Psychologie des Antisemitismus. Ich habe immer wieder an christliche, mohammedanische und jüdische Landeskenner die Frage gerichtet: Gibt es hier so etwas wie Antifemitismus? Dabei ist zu bedenken, daß in der Stadt .Tunis die Juden 13 o. H., -in Souffe 18 o. H. und auf der Insel Dscherba, Homers Insel der Lotophagen, sogar mehr als 50 v. H. der Bewohner zählen. Im allgemeinen ist mir die Frage verneint worden." Dr. v. Schönaich schließt: „Aufrichtigen- Dank sage ich meinem Mentor während des Aufenthaltes in der Stadt Tunis, dem jüdischen Advokaten Victor Cattan, an den ich von deutschen und palästinensischen Freunden empfohlen worden war. In Tunis aus >einer livornesifchen Gram-Familie geboren, ist er heute wohl der beste Kenner des arabischen Rechtes. Ms die österreichische Regierung nach der Annexion den Bosniern eine Verfassung geben wollte, zog sie Cattan zu Rar und ehrte ihn nachher durch einen hohen Orden. Als dieser tiefe Kenner der mohammedanischen Seele uns freundlicherweise durch die geheimsten Winkel der Medina führte, begrüßten viele Araber den berühmten Advokaten, der weit mehr ihr Vertrauen besitzt als die eigenen Juristen. Auch auf landwirtschaftlichem Gebiet wirkt der tüchtige Cattan vorbildlich. 12 000 Morgen einst schlechtes Weideland hat er allmählich nach modernsten amerikanischen Methoden in Kultur genommen. . . . Klima und Boden im nördlichen Tunis haben große Aehnlichkeit mit dem des Emek Jesreel. Ich möchte empfehlen, daß neue jüdische Siedler Palästinas zuvor einige Studien in Tunis machen. Sie würden dort auch sehen, daß völkische Gegensätze — die Kernfrage im Aufbau Palästinas — nicht unüberbrückbar sind, wenn der gute Wille dazu vorhanden ist."