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Der Israelit · 1928-03-22 · Heft 12 (22.3.1928) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 12 (22.3.1928)
Date
1928-03-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 12____, Juden gebildet, der angesehene Persönlichkeiten der Gelehrtenwelt und des öffentlichen Lebens in Frankreich angehören. Die Liga hat in diesen. Tagen ihre erste Lffentkiche Kundgebung gegen Pogrome im Saal „Bullrer" im Quartier Latin abgehalten. Mehr als 6000 Menschen füllten den Riesensaal. Der bekannte französisch-jüdische Journalist Bernard Le ca che verlas ein Schreiben Prof. Einste ins, der mitteilt, daß er mit Freuden den Ehrenoorsitz, annehme, und. hoffe, daß alle Völker für die Freiheit und gegen Pogrome sich erklären werden. Lecache, der einige Monate in Rußland geweilt und die Geschichte der Pogrome studiert hat, gab ein erschütterndes Bild des Niederbruches der jüdifchen Bevölkerung in der Ukraine als Folge der Massacres und Räubereien^ die jahrelang ungestört vor sich gehen durften. Er ging zur Schilderung der Pogrome und Heiligtümerschändungen in Rumänien über, die seit dem Mittelalter ihresgleichen nicht aufzuweifen haben. Nach Lecache, der stürmisch begrüßt wurde., sprach der Vorsitzende der republikanischen Studentenföderation Frankreichs, L u m a s, der ausführte, die französische Studentenorganisation habe Beweise für'die Schuld der rumänischen Regierung in- Händen, sie werde jederzeit gegen Pogrome und Pogromführer kämpfen. Professor Hadarmard, der berühmte Gelehrte, sagte: „Ich bin Franzose jüdischer Abstammung, ich will aber nur als Gelehrter sprechen. Die rumänischen Studenten, die ihre Diplome mit der Rute in den Händen erhalten, sind eine Schande für die Wissenschaft. Der Numerus clausus in Rumänien und Ungarn ist ebenfalls eine Schande für die Wissenschaft, weshalb alle Gelehrten gegendie Vergewaltigung, des Geistes protestieren müssen. Der aus Polen stammende große Denker Henri Bergsonist jetzt eine Zierde Frankreichs." Der Verteidiger Schwarzbarts, Henri T o r r e s, dem die Versammlung eine minutenlange Ovation darbringt, führte aus: Wir beschuldigennicht das rumänische oder das polnische Volk; die Reg ierungen sind es, dudurch sträfliche Duldung Verbrechen fördern. An den rumänischen Universitäten wird statt Wissenschaft Lüge und Haß gepredigt. Wirkliche Gelehrte werden aus den Universitäten ausgestoßen. Mich besuchte vor kurzem ein Führer der rumänischen Bauernpartei, der mich davon zu überzeugen versuchte, daß die Propaganda gegen die Pogrome den rumänischen Juden keinen Nutzen bringen wird. Wir aber wissen, -daß Antipogrom-Propaganda einen Schlag auf den rum>änischen Säckel bedeutet. Jüdische Bankiers müssen sich gegen Anleihen an Rumänien erklären, solange nicht Wandel geschaffen ist; auswärtige Regierungen sollen auf die rumänische Regierung zu wirken versuchen. Die gesamte Zivilisation müsse gegen Barbareien, wo immer sie Vorkommen mögen, Front machen. Prof. L a n g e v i n führte aus, man müsse rechtzeitig für den Abbau des Judenhasses sorgen. Die Antipogromliga müsse mit der ganzen Welt Kontakt behalten. — Die Versammlung nahm eine Resolution an, in der die Notwendigkeit des Bestehens der Antipogrom-Liga anerkannt wird. England. Beilegung des Konfliktes im Rate der United Synagogue. London, 16. März. Wie zu erwarten, hat die Rücktrittscmkündigung der Exekutive der United Synagogue zu einer vorläufigen Verständigung mit dem Council geführt. In der sehr stark besuchten Sitzung, die am Montag abend stattfand, gelangte ein vorher unter den Parteien vorbereiteter Kompromiß-Antrag zur Annahme, worin der Council fein Vertrauen zu der Exekutive ausdrückt und eine Kommission von sechs Mitgliedern -ernennt, um gemeinsam mit der Exekutive die Bestimmungen über Satzungsänderungen in der Verfassung der United Synagogue einer Prüfung zu unterziehen. Damit ist die Lösung des Konfliktes zwar nicht endgültig erfolgt, dieser jedoch wahrscheinlich auf längere Zeit hinausgeschoben. Rutzland. Zwei weitere autonome jüdische Rayons. Riga, 12. März. Das Centralkomitee für Angelegenheiten der nationalen Minderheiten bei der ukrainischen Regierung erwägt die Schaffung von zwei weiteren autonomen jüdischen Rayons in den Gebieten -der jüdischen Kolonien der Der Israelit Ukraine im Verlaufe des Jahres 1929. Bekanntlich besteht .bereits, ein jüdischer Rayon im Gebi-et von Cherson mit dem Zentrum in- Sede memucho. Die Frage wird die. demnächst stattfindendeKonferenz des Allutrainischen Zentral-Exekutivkomitees beschäftigen, die sich auch, mit der Gewährung größerer Geldmittel für das jüdische Kolonisationswerk zu befassen habenwird. Eine neue Kolonie von jüdischen Weinbauern. " ' Riga, 16. März. 500 jüdische Familien werden sich in diesem. Frühjahr in der Steppe Alyaschke, 40 Kilometer von Cherson entfernt, ansiedelst, um Hort Weinbauzu betreiben. Die ersten hundert der neuen Kolonisten werden schon in den nächsten Tagen am Orte ihrer neuen, Siedlung ein treffen.. Griechenland. Antisemitismus in Griechenland. ' Saloniki, 14. März. Das in- Athen -erscheinende kommunistische Organ „Rizopastis" meldete vor einigen« Tagen, daß die griechische Regierung die Landesv-erWeisung aller Juden, Türken und Armenier griechischer und ausländischer Staatsangehörigkeit aus dem Grenzbezirk Evrou in Thrazien verfügt habe und gab einen vom 17. Januar 1928 datierten Befehl des Präsekten A. D j a n e t o s an den- Generalgouverneur von Thrazien in Comotini wieder, in welchem gesagt wird, daß die Juden-, Türken und Armenier Kommunisten seien, und daß darum ihr Aufenthalt in einem von den bulgarischen und türkischen Feinden bedrohten Gebiet gefährlich werden könnte. Auf Initiative der jüdischen Gemeinde von Athen sandten die jüdischen Mitglieder des griechischen'Parlaments ein Telegramm an den Innenminister, in dem ste bitten, die Mitteilung der „Rizopastis" zu dementieren, wenn sie nicht zutrisft, oder das publizierte Ausweisungs¬ und Aufenthaltsverbotsedikt außer Kraft zu setzen, falls die Mitteilungen zutreffen sollten. Inzwischen haben die jüdischen Parlamentarier eine Untersuchung eingeleitet und festgestellt, daß tatsächlich ein Verbot des Aufenthalts von Juden im Bezirk Evrou -erlassen worden ist, und daß auch schon Maßnahmen zur Austreibung der Juden aus diesem Bezirk getroffen worden seien. Abgeordneter Bessantchibrachte die Angelegenheit im Parlament zur Sprache und erklärte, es handle sich um eine antisemitische Aktion der Regierungsbehörden-, die dem Lande großen Schaden bringen könne. Unter dem Vorwände, den Kommunismus bekämpfen zu müssen, soll die Mische Bevölkerung von Evrou, die niemals mit Kommunismus etwas zu tun gehabt hat, des Landes verwiesen werden. Der Minister ließ Bessantchi -bitten, zu ihm zu kommen, um die Angelegenheit näher zu besprechen. Zwei vielgelesene Zeitungen in Saloniki, „Macedonia" und „Phos", drucken gegenwärtig die „Protokolle der Weifen von Zion" in Fortsetzungen ab. Die Logen und der Vorstand der jüdischen Gemeinde Salonikis wiesen in Zuschriften an diese Zeitungen darauf hin, daß der Abdruck der Protokolle die antisemitische Bewegung stärken werde und erboten sich, Beweise dafür zu erbringen, -daß es sich bei den Protokollen um grobe Fäl-. schungen handle. Die Zeitungen drucken diese Zuschriften ab,, setzen aber gleichzeitig den Abdruck der Protokolle fort. „Macedonia" ist ein venizelistisches, „Phos" ein royalistifches Organ. Palästina. Beschlüsse des Waad Leum! über das Wahlrecht zur Nationalversammlung. Jerusalem, 14 März. Der Waad Leumi hat über di« Zusammensetzung der Nationalversammlung (Assefath haniwcharim) und über das Wahlrecht für dieselbe endgültige Beschlüsse gefaßt. Danach soll die Nationalversammlung 71 Mitglieder zählen. Das Stimmrecht hat jeder Mann oder Frau von 18 Jahrenaufwärts; wählbar ist jeder Mann oder Frau im Alter von 25 Jahren. Vor kurzem hat sich die Leitung des Misrachi an den Waad Leumi mit dem Ersuchen gewendet, ein Wahlrecht zu schassen, das es allen jüdischen Orthodoxen in Palästina ermöglicht, an den Wahlen zur. Nationalversammlung teilzunehmen. Die Wünsche des Misrachi gingen dahin, daß den Frauen das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht gewährt werden soll. Ferner wünschte Misrachi die Heraufsetzung des Alters der aktiven Wäh- 22. Mürz 1828 , ler auf 21 Jahre, und daß in mehreren GemÄnden, wie z. B.- in. Jerusalem, Safäch Hebron, Frauen, überhaupt nicht wählen sollen. DieseVorfchläge fanden im Beschluß des Vfaad Leumi keine Berücksichtigung. , Dagegen nahm. der Waad Leumi den Vorschlag des. Mspachö an, wonach; die Körperschaft, die -je Mtglieder des Oberrahhinyts zu wählen h^en wird^ zu 51 Prozent aps Rabbinern, zu 49 Prozent aus Laien zus-cun-. mengesetzt-seinsoll. Dle praktische Ausführung des Gemelndegesetzes. GrundsteuerMe^.^ . * Jer u falem, 14. März. Nie bereits früher gemeldet, stützte sich die starke H.egnsrschaft der bisher -cmßexhalb^.dtzr. - Ltgudas. Jisroel stehenden thoratr-eüen Me i se tze gen das Gemernüegefetz in allererster 'Lüne auf'MMMtOKechk. Cs setzten daher , von Seiten des Misrachi und anderer besonnener Führer des Waad Leumi lebhafte Bemühungen ein, in diesem Punkt den Wünschen der Gesetzestreuen entgegen» zukommen, um dadurch -den Unabhängigkeitsbestrebungen der Agudas Jisroel den Wind aus den Segeln zu nehmen. Man g-eht wohl in der Annahme nicht fehl, daß. diesen Kompromißbestrebungen auch Herr Oberrabbiner Kuk im Stillen seine Autorität lieh. Im Interesse einer klaren Absteckung der Grenzlinien ist es erfreulich, daß diese Bestrebungen nunmehr als endgültig gescheitert zu bezeichnen find. Der Waad- Leumi veröffentlicht eine Erklärung, wonach -er nicht daran denkt, irgendwelche Zugeständnisse in Sache des Frauenwahlrechtes zu machen weder in Jerusalem noch in den anderen Städten des heiligen Landes. Interessant ist,, daß nach den Aussührungsbestimmungen Ehemann und Ehefrau nicht gleichzeitig dem Gemeindevorstand angehören können. Werden beide gewählt, so tritt derjenige Eheteil ein, der die meisten Stimmen bekommen hat. Das. Prinzip wird also konsequent durchgeführt. Hiernach ist anzunehmen, daß auch die außerhalb der Agudas Jisroel stehenden Gesetzestreuen festbleiben und den Austritt durchführen werden. . Erfreulich ist der Sieg, den Agudas Jisroel diese Woche hinsichtlich der Mazzoth-Steuer errungen hat. Obgleich das Gesetz deutlich sagt, daß der Waad Leumi nur solchen Bäckern und Verkäufern seine Mazzoth- Steuern auferlegen kann, die der Kenesses Israel angehören, wollte der Distriktsgouverneur von Jerusalem in diesem Jahre noch das alte System der Besteuerung beibehalten. Den Bemühungen der . Agudas Jisroel ist es jedoch gelungen, diese dem Geiste des Gesetzes vollkommen widersprechende Methode zu Fall zu bringen. Da die meisten Bäcker und Verkäufer aus religiösen' Gründen aus der. Kenesses Israel ausgeschieden sind, wird die Mazzoth-Steuier nur zum allerkleinsten Teile dem Waad Leumi zugute kommen. Im Zusammenhang mit dem neuen ‘ städtischen Grundsteuergesetz hat der Waad Hair Aschkenasi eine Eingabe an die Regierunggerichtet, in der um Befreiung der milden Zwecken dienenden Stiftungeninsbesondere von Schulen, Erziehungsanstalten, Alten- und Krankenhäusern. Synagogen usw. gebeten wird. Ferner sollen Ein-Zimrner-Wohnungen grundsätzlich von der Besteuerung ausgeschlossen sein. Endlich wird verlangt, daß die mit der Abschätzung von Wohnungen und Geschäftslökalen betraten Personen aus den Kreisen der ortsansässigen Bürger genommen werden. Die Eingabe tritt für die grundsätzliche Ermäßigung der^Steuer von i2Y%% auf 8% ein, sowie für die Berücksichtigung derjenigen Grundstücksbesitzer, die Einbuße an Miete erleiden. Die Frage der gesetzlichen Sabbatruhe. Jerusalem, 2. März. Der Oberstaatsanwalt Palästinas hat gegen das Urteil des Jaffaer Distriktsgerichtes, .welches dahin lautete, daß der in Tel Aviv bestehende Zwäng zur Sabbatruhe eine Verletzung von Artikel 16 des Palästina-Mandates bedeutet, Berufung eingelegt. Es.handelt sich um den Fäll des Tel Aviver Ladeninhabers Altschuler, der vom Munizipalgericht wegen Verletzung der Sabbatruhe durch Offenhaltung des Ladens zu einer Geldstrafe von 2 Pfd. verurteilt worden ist. Dieses Urteil wurde vom Jaffaer Distriktsgericht aufgehoben, wodurch die als gesetzlich geltende Sabbatruhe in Tel Aviv in Frage gestellt worden ist. Die Verhandlung über die Berufung des Oberstaatsanwalts fan.d ebenfalls vor dem Jaffaer Distriktsgericht statt. Dr. Eliash, der im Namen des Oberstaatsanwalts plädierte, berief sich auf Artikel 23 des Man-

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