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Der Israelit · 1928-02-09 · Heft 6 (9.2.1928) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 6 (9.2.1928)
Date
1928-02-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 6 Willen zum Leben, zur Arbeit und zum Wiederaufbau ihrer durch heilbare Krankheit —- die aber Unheil bleibt und zum Verderben >. führt, wenn nicht in richtiger Stunde am richt i g.e n Orte die Heilung einsetzt —, wiedergewinnen zu lassen. Wer einmal, wie Schreiber dieses, die Anstalt gesehen und, wenn auch für Stunden nur, in ihren Betrieb hmeingeschaut hat; am gemeinsamen Mahle der 70 zumeist dem jugendlichen Alter noch angehörenden Pattenten teilgenommen, sie in den Liegehallen, ganz in Sonne getaucht, beobachtet: wer sich berichten ließ aus dem Munde derer, die es in Jahren beobachten konnten, wie mählich ber Mut und die Kraft in den Herzen der dereinst an ihrer Lage Verzweifelten wuchs, bis sie vollkommen genesen, dem tätigen Leben wiedergegeben werden konnten, — wer das alles gesehen und gehört, weiß es, daß unter all den sozialen Problemen, die heute der dringenden Lösung harren, d i e „E t a n i a" vielleicht an o b erst er Stelle steht. Auch schon aus dem Grunde, weil hier nicht e r st' e i n W e g zur Lösung gesucht werden muh. Der Weg ist geebnet, auch-^das Ziel ist klar sichtbar. Erweitert müssen nur die Wege werden, damit die Ziele erreichbar werden f ü r a l l e, die ihnen nach schwerer Schicksalbestimmung zustreben müssen. Wer, der es könnte, wollte nicht Hand rnitanlegen, daß das große Liebeswerk auf den Höhen von Davos bis zu seiner gewünschten Vollendung gedeihe?! Geschändete Thorarolle«. (Zu unserem Bilde). Bilder aus uralten Zeiten entstehen vor unseren Augen. - Aus dunklen Tiefen menschlicher Niedertracht steigen Schatten empor, daß es uns finster vor Augen wird. Titus, der im Allerheiligsten den Dolch gegen die Lade zückt, hinter der er den jüdischen Gott wähnt, und nicht weiß, daß Gott überall und mit Israel im Leide ist und den kleinsten seiner Boten, eine Mücke, schon ausgeschickt hatte, daß sie von seinem Gehirn, in dem die tückischen Rachegedanken gegen Gott und sein Volk entstanden, Besitz nehme. Aus den Zeiten von Domitian und Hadrian spukt es zu uns herauf. Damals hatte man, eine Augenweide für. die blutrünstige Menge, jüdische Lehrer mitsamt den Rollen der heiligen Thora verbrannt. An der Moldau ist Altertum und Mittelalter erwacht. Lange Tage herrschten Hadrian und Domitian und alle bösen Geister von Titus bis Torquemada. Und man hat wieder Thorarollen geraubt, zerfetzt, Der Israelit 9. Februar 1V8 geschändet, wie man jüdische Menschen geschändet hat, wie . man den Gedanken des Gottesrechtes und der Menschlichkeit, der in diesen heiligen Ur- Schreckenskunden, alle Artikel, alle Interventionen. Das eine zerrissene. Stück zeigt die Stelle •mxy 2'v' Dpm mp' ms -dt '2 teil < - S sanIfl _ 3wH -»yvro'KpasB ' J&SKm Saite '.■fernste Zerrissene Thorarollen.nach einen» Ueberfall ans eine^Synagoge in Groftiuardein. künden niedergelegt ist, geschändet hat. Das mag den Schändern und denen, die als- Die hier nach photographischen Ausnahmen Drahtzieher hinter ihnen stehen, zu denken geben, gezeigten heiligen Reste sprechen mehr als alle —- Korrespondenzen « Racbricbten. Deutsches Reich. Das Frauenwahlrecht im Normalsiatut der jüdischen Gemeinden. B e r 11 n, 25. Januar. Von der Presseabteilung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wird amtlich mitgeteilt: In dem Pressebericht über die Sitzung des Ständigen Ausschusses des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden vom 18. September 1927 hieß es am Schluß: „Zur Abänderung des Normalstatuts für die Gemeinden, das von einer Unterkommission des Rechtsausschusses verfaßt worden ist, lagen verschiedene An-' träge vor, die ebenfalls durchberaten und dem Rat zugeleitet wurden; auch über diese Abänderungen, deren wichtigste das gleiche Wahlrecht beider Geschlechter nachdem Verhältniswahlrecht und Unabhängigkeit desselben, von der Staatsangehörigkeit festlegt, wurde unter den Parteien volles Einverständnis erzielt." Dieser Satz beruht auf einem Irrtum; vielmehr gilt folgendes: „Was die Abänderung des Normalstatuts für die Gemeinden anlangt, deren wichtigste das Wahlrecht beider Geschlechter nach dctn Verhältniswahlrecht und die Unabhängigkeit des Wahlrechts von der Staatsangehörigkeit festlegen soll, so sprachen sich die Vertreter der konservativen und der mittelxarteilichen Fraktion, sowie ein Vertreter der Volkspartet dagegen aus, daß im .Normalstatut das Frauenwahlrecht als Norm ausgenommen wird." Es geschah aber wohl doch? eines eignen vom Landrabbiner unabhängigen Rabbiners, andererseits hatte die Gemeinde Neustadt-Goedens bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts das Recht, bei Streitigkeiten zwischen dem jüdischen Gerichtshof zu Emden und zu Altona zu wählen. Der erste Landparnaß war der fürstlich ostf.iesfche Hofjude Aaron Abrahams Beer; es scheint, daß diese Familie Beer, die 1686 von Frankfurt a. M. kam, ein Zweig der mächtigen Familie Haas- Kann ist, deren gemeinschaftlicher Stammvater der fromme Vorsteher S. Haas war. Die Familie gehörte jedenfalls zu den reichsten und angesehendsten Familien Frankfurts. Die ersten Nachrichten über die Familie des fürstlich ostfriesischen Hofjuden Aaron Abraham Beer, die im Staatsa chiv zu Aurich beruhen, stammen aus dem Jahre 1686. Es sind u. a. von dem Landesherrn ausgestellte Wechstl. Inwieweit diese Familie Beer mit dem Juden Jsaac zur Kanten Frankfurt a. M., von dem ebenfalls Dokumente aus dem Jahre 1686 im Staatsarchiv Aurich liegen, in Beziehung stand, dürfte in A. Dieh: Stammbuch der Frankfurter Juden Frankfurt a. M. 1927 Nr. 37, 39 und 293 manch Interessantes zu finden sein. Au fallend ist jedenfalls auch die Tatsache, daß gerade um die Zeit 1686 herum viele angesehene Frankfurter Familien Frankfurt a. M. verließen. So z. B. S. R. Huschs Ahnen, die 1680 von Frankfurt a. M. nach Altona wandelten, ebenso wie die Familie Aron Abraham Beer, die 1686 von Frankfurt a. M. nach Aurich kam. Es dürften wohl wirtschaftliche und politische Motive in beiden Fällen für die Auswanderung maßgebend gewesen sein, hervorgerusen durch die Wirren und Nachwehen des 30järigen Krieges. 1591 erscheint Beer als Hofjude; 1733 d. h. nach Abschluß der fürstlichen Zeit und zu Beginn der preußischen Entwicklung tritt Beer als einer der Gläubiger beim fürstlichen Konkurse auf. Es ist nun interessant, zu sehen, wie vielgestaltig die Aufgaben sind, die der Landespqrnaß zu erfüllen «hat und welche zahlreichen Asmter in dieser Funktion eines Landesrabbiners damals mitenthalten sind. Die Juden durften nach jüdischen Zeremonien leben, zu diesem Behuse einen Rabbiner anstellen, der frei von Schutzgeld bleibt. Unter Hinzuziehung zweier jüdischer Männer als Schiedsrichter soll er nach jüdischer Ordnung schlichten. Das Protokoll darüber hat e r der Vorgesetzten Behörde einzu senden. Der Rabbiner verhängt Brüche (Geldstrafen), von denen zwei Drittel der fürstliche Oberrentmeister bekommt. Kein Jude darf ferner sich unterstehen bei Strafe von 20 gs von dem einen Ort nach dem ändern ohne fürstlichen Konsens sich zu begeben oder ein Spezialgeleit ohne Vorwissen des Hofjuden Aaron Abrahams Beer bei Strafe, von 100 sgs. Dieser Hofjude darf niemand für sich gestatten, von einem Orte zum andern tzu reisen und sich niederzulassen oder jemand verschwsrgen, der zuzieht. Der Hofjude hat jährlich im April eine Spezifikation aller im Lande wohnenden Juden der ihm Vorgesetzten Behörde, zu übergeben, damit dieselbe, davon ein richtiges Register (Steuerregister) halten lassen kann. *) ' So geht es aus einem Generalprivileg Georg Albrecht vom September 1708 hervor. (Fortsetzung folgt). Ans/einer Urkunde ... Von Felix Var, Buer. 1 Vox ca. 800 Jahren lebte in Cretlingen in Württemberg ein alleinstehender Herr, namens Friedrich L. ,^ Dieser hegte den Plan, aus finanziellen Gründen nach Sizilien, das damals als Goldland und Kornkammer Italiens galt, auszuwandern. Aber auch der Umstand, *) Siehe dazu:' K. Anklam: Die Judengemeinde: Aurich. Verlag Frankfurt a. 1927. Seite Äff. . daß Herr L... katholisch und Cretlingenmjt, ausnahmslos evangelischer Bevölkerung-bewohnt warbewog ihn zur Auswanderung. ' ' Bei einem Wirte fand Herr L. in Sizilien Stellung. Herr L. war strebsam, und hielt deshalb nicht'vergebens um die Tochter seines, Brotherrn an. —. Die Ehe wurde mit einem Sohne gesegnet. L. würde wohlhabend. Doch dieses Glück zerstörte der Aetna. Alles floh vor den Lavamassen des Vesuvs. Unsere Flüchtlinge kamen nach Cretlingen. Infolge dieses schweren Schicksalsschlages starb die Schwiegermutter Friedrich L.'s. Da, wie erwähnt, Cretlingen von nur evangelischer Bevölkerung bewohnt war und die Familie Friedrich L.'s katholisch war, konnte' 'die Leiche nicht bestattet werden. Dazu kam, d.aß in der ganzen Umgebung keine katholische Gemeinde war. In seiner Not bat Herr Friedrich L., die Verstorbene auf dem evangelischen Friedhöfe bestatten zu dürfen. Die Protestanten-protestierten: Nur unter der Bedingung könnten sie die «Bestattung auf ihrem Friedhofe zugeben, daß die Leiche evangelisch würde . .! L. war ratlos. Die Retter in der Not waren die Juden. Die wenigen dort wohnenden Juden hatten von dem Vorfälle gehört und begruben die Leiche wohl nicht in der Gräberreihe, aber innerhalb ihrer Friedhofsmauer. ''/Zum .Danke — sein Vermögen, hatte er ja in Sizilien lassen müssen — trat L. nebst seiner Frau -uttd seinem Söhnchen und auch noch seinem alten Schwiegervater' zum Judentum über — unaufgefordert. Fortan führt diese Familie den Namen „Stern". So erzählt die Urkunde, die in Cretlingen aufgefunden wurde. Diese Geschichte erzählte mir ein Nachkomme dieser Familie Stern.

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