Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 69 (1928)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1928)
- Date
- 1928-01-12
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Organ -es Kün-es gesetzestrener Mischer Kryrer Dentlchlands. E.D-A Me find Disziplinarfälle in der Religionsstunde zu behandeln? Von Konrektor Speyer in Frankfurt a. 2!t. Die Schule ist ihrer Bestimmung gemäß nicht nur Unterrichts-, sondern auch Erziehungsanstalt. Daraus geht hervor, daß sie es mit Objekten zu tun hat, die zu erziehen sind, weil sie noch unerzogen, ungezogen oder verzogen sind, denn ein gut erzogener Mensch braucht keine Erziehungsanstalt. Daß die Schulkinder verzogen und ungezogen sind, weiß jeder praktische Pädagoge, denn unter der zu seinen Füßen sitzenden Schar, die oft recht groß ist, befinden sich immer einige Kinder, die aus das Eigenschaftswort „wohl erzogen" keinen Anspruch machen können. Sei es aus ^Leichtsinn, sei es aus Bosheit, sie schlagen über die Stränge, welche die Schulordnung und die Disziplin ihnen zieht und bereiten dem Lehrer manchen Verdruß, manche böse . Stunde. . Daran sind die Lehrer gewöhnt. Jugendstreiche, die nicht aüs böser Absicht entspringen, nehmen sie gern in Kauf, sind sie ja doch häufig der Ausfluß jugendlicher Regsamkeit und frischen Tabendranges, — aber schlimmer sind die Ungezogenheiten, die in der Roheit des Gemüts, in der Absicht, dem Mitschüler zu schaden oder den Lehrer absichtlich zu ärgern, ihre Wurzel haben. Gegen solche Zeichen verdeckten Charakters muß der Lehrer mit aller ihm zu Gebote stehenden Strenge vorgehen, er darf auch, trotz des . Straferlasses, vor der Ultima ratio, dem Gebrauch des spanischen Rohres! nicht zurückschrecken, wenn alle anderen Zuchtmittel ihren Zweck verfehlen. Ehe der Lehrer zu dem letzten Mittel greift, wird er natürlich, vorausgesetzt, daß er ein ruhig denkender und erfahrener Mann ist, die ganze Stufenleiter der pädagogischen Zuchtmittel, die ihm zur- Verfügung stehen, auspröbieren und erst dann ein schärferes Mittel wählen, wenn das gelindere keine Besserung geschaffen hat. Schlagharts gibt es, Gott sei Dank, in der Lehrerschäft nicht allzuviel«, und. derjenige Lehrer hat seinen Beruf verfehlt, dessen Universalmittel der Stock ist. Wenn er unter normalen Verhältnissen Nicht durch seine Person und seinen Unterricht die Kinder derartig beeinflußt, daß sie aus dumme und schlechte Streiche nicht kommen, dann mag er ruhig seinen Beruf empacken, er ist dann nicht an der richtigen Stelle. v- Trotzdem wird es jedem Lehrer, auch dem besten, passieren, daß er mitten -im Unterricht etwas Ungehöriges sieht und hört. Er ist eben auch abhängig von dem Schülermaterial, das er vor sich hat, und das grade in der neuern und neuesten Zeit schon von klein auf verzogen und ungezogen ist. Unverständige Eltern taffen dem Ende jeden Willen durchgehen, sollte -da das Kind nicht meinen, der Lehrer müsse es ebenso machen? Oder: die Eltern sprechen in Gegenwart des Kindes in verächtlicher Weise von der Obrigkeit, von den Arbeitgebern, von dem Gutsbesitzer, vonall den Faktoren, die das Kind bisher mit heiliger Scheu als etwas Höheres betrachtet hat. Wird da im Kinde nicht die Achtung vor der Autorität mit Gewalt vernichtet? Wird dann das Kind noch Scheu vor der Schule und dem Lehrer haben? Nein, und abermals nein! Das unverständige Elternhaus hat das Kind verzogen und es wird durch -die Schuld der Eltern ungezogen. Die Ungezogenheit aber soll ihm in der Schule genommen werden, deshalb muß der Schüler mit -feinen Erziehungs- und Machtmitteln eingveifen. ji Nun ist es ein alter Erfahrungssatz: Die Strafe wirkt dann am besten, wenn sie der bösen Tat auf dem Fuße folgt. Bei kleineren Verfehlungen, wo die gelinderen Disziplinarmittel ausreichen, wird man den Grundsatz immer befolgen können und befolgen müssen. Anders ist es bei solchen Taten, deren Sühnung eine körperliche Strafe notwendig macht. Allerdings halte ich auch in diesem Falle ein längers Hinausschieben der Bestrafung für grausam und unzweckmäßig. Nehmen wir folgenden Fall an: Ein zehnjähriger Knabe hat auf dem Wochen- oder Jahrmarkt etwas gestohlen. Er wird ertappt, und die Tat kommt zur Anzeige. Am nächsten Morgen erzählen die Kinder dem Lehrer, was ihr Mitschüler begangen hat. Da auf derartige Redereien häufig genug kein Wert gelegt werden darf, der Knabe auch leugnet, wird der Lehrer gut tun, die amtliche Untersuchung abzuwarten, die nach Wochen abgeschlossen ist und in der Regel damit endigt, daß der Knabe, der das strafmündige Alter noch nicht erreicht hat, für feine Tat auf dem Wege der Schuldisziplin zu bestrafen ist. Ich halte die Bestrafung nach Wochen dann: 1. für verfehlt, denn nach so langer Zeit ist die Tat und ihre Strafwürdigkeit dem Jungen fast aus dem Gedächtnis geschwunden; - 2. für grausam, denn welche Seelenquaken mag das Kind alle Tage ausgestanden haben, wenn es sich auf dem Schulwege tagtäglich fragte: Wirst du heute die Prügel bekommen? Erzürnt kann und soll der Lehrer bei der Bestrafung seiner Schüler fein — aber grausam niemals. Aber doch halte ich einen kurzen Aufschub bis zum Ende der Stunde das Wort. Es ist eine alte Vorschrift und zwar eine gutgemeinte, daß der Stock in der Schule verschlossen sein soll. Namentlich sollten junge, vielleicht noch etwas übereifrige Lehrer sich die Befolgung der Vorschrift zur Regel machen. Denn gar zu leicht verleit das Aufbrausen oder die augenblickliche Erregung über die Tat dem jungen Lehrer dazu, gleich das schwerste Geschütz hervorzuholen, wenn es bei der Hand ist. Ist der Stock aber im Schrank oder im Pult eingeschlosfen, dann legt sich, die Erregung schon etwas, bis man das Instrument in die Hand bekommt, und manche hart ausfallende Züchtigung wäre unterblieben oder milder ausgefallen, wenn die Vorschrift beachtet worden wäre. Nun soll gerade die Religionsstunde eine Weihestunde sein, auf die der' Lehrer nicht verzichten kann und nicht verzichten will. Gott sei Dank, beseelt die Lehrer trotz vielfacher Behauptung des Gegenteils noch ein tief religiöses Gemüt und . sie sehen in den heiligen Lehren unserer Religion das oberste Erziehungs- und Machtmittel, das seine Wirksamkeit bei richtiger Anwendung nicht verfehlen kann. Werden, die Lehren aus einem religiösen Gemüt heraus in geeigneter Weife an die Kinder herangebracht, so merkt es das Kind, daß es dem Lehrer heiliger Ernst ist mit dem, was er sagt und es geht auch ihnen ans Herz, weil es von Herzen kommt. Es hieße der Schule das Licht nehmen, wollte man den Religionsunterreicht — wie es von vielen verlangt wird — aus ihr verbannen und -damit wird sich kein Lehrer, er fei denn ein für den Radikalismus entbrannter Heißsporn, einverstanden erklären. Wohl ist die Schule Unterrichtsanstalt, aber sie ist auch Erziehungsanstalt und jedem verständigen Lehrer sind diejenigen Stunden die liebsten, in -denen er an der Veredelung des Gemüts feiner Schüler arbeiten kann. Was nützt ein noch , so glänzendes positives Wissen in den verschiedenen Unterrichtsdisziplinen, däs wohl auf ein scharf disponiertes Unterrichten des Lehrers und gutes Gedächtnis der Kinder schließen läßt, wenn das Gemüt «leer und roh bleibt, wenn das Gebiet des Fühlens und Wollens im Kinde unbeackert und fruchtlos daliegt! Auf die Gefühls- und Willensbildung einzuwirken, dazu eignen sich besonders die Religionsstunden und die Besprechung^ der ethischen Stoffe unsrer Literatur im Lesebuch. Welcher Lehrer möchte sie missen? ' Und doch wie oft wird der Lehrer, in der Religionsstunde aus allen Himmeln gerissen, wenn es einem seiner Schüler z. B. -einfällt, seinen Nachbarn zu puffen oder mit einer Nadel zu stechen. Der Lehrer hat sich bemüht, in streng logischem Aufbau, -der M seme Kraft und Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, seine Schüler für das Heilige der Religtonslehren zu erwecken und mitten in der Lektion kreischt der Gepuffte oder Gestochene auf. Da ist der Faden der Diktion, die heilige Stimmung zerrissen, der Lehrer ist aus dem Text und die Kinder um den Segen der Besprechung gebracht. Än solchem Falle kommt es oft vor, daß da der Lehrer gleich zum Stock greift, um den- Uebeltäter zu strafen. Und doch halte ich auch hier die sofortige Bestrafung für unangebracht. Die Störung ist geschehen, sie ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen, ja sie wird daourch noch größer, daß die Strafexekution eintritt. Der Lehrer, der vielleicht vorher die unendliche Gnade und Nachsicht Gottes klar gemacht hat, gerät selbst in Zorn, er übt keine Nachsicht, sondern straft gleich mit äußerster Strenge. In einem solchen Falle rede ich dem Aufschub der Strafe bis zur Beendigung der Stunde das Wort. Der Lehrer lasse den Uebeltäter aufstehen, oder aus der Bank treten und suche dann den Faden der Entwicklung, der bei der Storung zerrissen war, wieder anzuknüpsen und fortzufahren. Ist die Stunde dann vorbei, dann ist er ruhiger geworden und dann mag die Bestrafung, die jetzt jedenfalls nicht' so hart ausfällt, als sie mitten in der Stunde ausgefallen wäre, erfolgen. Vielleicht läßt sich auch die körperliche Strafe umgehen, wenn ein eindringliches Wort, eine Hinweisung auf die Störung ausreicht, um den Attentäter zur Reue über feine Tat zu bringen. Die Religlonsstunde kann aber auch dazu benutzt werden, Disziplinarfälle, die außerhalb derselben begangen sind, zum Austrag zu bringen oder bessernd auf 0-en Schüler zu wirken. Es wird z. B. ein Schüler beschuldlgt, unbarmherzig gegen Tiere gewesen zu sein. Beweisen läßt sich ihm nichts. Wie oft wirkt da folgendes Verfahren beinahe Wunder: Bei der Besprechung des 6. Gebotes geht, der Lehrer auf die Tat, ohne Namen zu nennen, ein. Er fixiert den kleinen Uebeltäter und schildert die Grausamkeit des Täters, die Angst des kleinen Vogels, das Hin- und Herflkegen der Alten, das böse Gewissen des Knaben, der sich getroffen fühlt. Wie oft gelobt sich da so ein kleiner'Sünder, daß er das nicht wieder tun will, er dankt im Innern dem Lehrer, daß er seinen Namen nicht genannt hat, weih aber ganz genau, daß er mit dem Knaben gemeint ist. Auch das Verhalten der Kinder gegen die Eltern kann, wenn er unbotmäßig ist, zum Gegenstände einer solchen diskreten Besprechung gemacht werden. Der Lehrer und das beteiligte Kind wissen ganz genau, auf wen die Besprechung hinzielt, während die anderen Schüler meist davon keine Ahnung haben. So kann der Religionsunterricht unendlich viel Gutes schaffen, wenn der Lehrer als Erzieher und Freund den Kindern nachgeht und sich nicht gleich zum Zorn hinreihen läßt. Thesen: 1. Eine Strafe wirkt dann am nachhaltigsten, wenn sie der Tat auf dem Fuße folgt. 2. In manchen Fällen ist ein Aufschub der Bestrafung am Platze, namentlich im Religionsunterricht für «ine Tat während desselben. 3. Der Lehrer verschiebe die . Bestrafung, falls die gelinderen Disziplinarmittel nicht genügen, bis zum Ende der Stunde. 4. Durch Bestrafung des Kindes bringt der Lehrer sich und die Kinder um den Segen des Unterrichts und macht die Störung noch schlimmer. 5. Disziplinarfälle oder Unarten der Kinder außer- - halb der Schule mache der Lehrer zum Gegen- . stand.der Besprechung im Religionsunterricht an geeigneter Stelle, er nenne keinen Namen, sehe das betreffende Kind scharf /aber unauffällig, an, um es. vor den anderen Schülern nicht bloßzustellen.