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Der Israelit · 1928-01-05 · Heft 1 (5.1.1928) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 1 (5.1.1928)
Date
1928-01-05
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Der Isra e l it Lette L Nc. 1 Beshamidrafch, Ostendstrahe 18. Don Sonntag abend bis Donnerstag einschl. allabendlich von 8'/<—9'/> Uhr 'oa. Herr Rabb. M. Karpel. rrvp rraa-Schiur des Herrn Dr. Jsaac.Breuer: Sonntag vorm. Vs9 Uhr, Dienstag bis Donnerstag abend 8 Uhr. Freitag abend nach a'lva, Dortrag. Herr Rabb M. Ka pel. Allabendlich zwischen nma und am?» oin "N- Herr W. Rosenzweig. naw Mittag zwischen 12—i Uhr. vV VaiN- Herr W Rosenzweig. V"V-Derein Ostendstrahe 18. Rabbiner S. Weber, jmana;oa von Samstag abend bis einschließlich Donnerstag abends nach uma a'ivv. Beshamidrafch Schwanenstr. 8. Jeden Freitagabend nach Schul Sidroh-Vortrag des Herrn Rabbiner Judelewitz, Dozent an der Schneider'schen Jeschiwo. Beshamidrafch Obermainanlage 8. Jeden Abend von 8V9- 91'2 xvL» rraa-Schiur. 5 Ianua 1928 Gebetzeile«.-’V t 'N'I naifr Freitag Abend 4.20 Samstag naa^n 7.05 .. Samstagmorgen 8 — Samstagnachmittag 1 und 4.— Samstagabend 5.35 N)ochengottesdienst: Morgens 7.05 - Nachmittags 4.15 Tettlin-Legen am Morgen 7.05 Sprechsaal. Nochmals die ZSaüken zum Synagogeuvervand iw Kamvurg. Hamburg, 30. Dezember. In Nr. 49 des Jüdischen Wochenblattes bespricht genüber dem Religionsgesetz kein Verständnis aufzu-! bringen vermag, so gebot schon der Selbsterhaltungstrieb gegen diese Entwicklung mit aller Deutlichkeit Stellung!zu nehmen. In Wirklichkeit waren es also die Gegner j der „Achduth", die mit aller Entschiedenheit für den , Status quo eintraten, Ihre Trennungsgelüste b e -! standen und bestehen ausschließlich in m „ <>.k. . ... .... - . or - - der Einbildung der Achduth. Selbstv er - Ben Jischai in längeren Ausfuhrungen den Ausgang -- ® « r a u sf cfe una itt aber die Erder Wahlen zum Hamburger Synagogenoerband, die er ,£ “n,® ,l* J«~a,"’* ,c® ",0n '/r Lhfnn insbesondere als einen Erfolg de? „Achduth" feiert. ® lr *u "«: K ‘ ® 1a * " * A ° rp ° V Seine Ausführungen entsprechen in einer ganzen Reihe s f r "n r etl J' von Punkten nicht den Tatsachen. UnwahrhLten. die die 'Hamburg er zur bereits während des Wahlkampfes als solche nachgewiesen |l f‘fAl? *5» « L r” ftn?i r h* Um ** mMifofton« worden sind, kehren unverändert in ihnen wiede? andere WllW e in? £«LL. Z Tatsachen werden übergangen. Wenn man ein solches iE?" sememfgm er^ Verhalten in der Hitze des Wahlkampfes noch verstehen, zu k^e^^tmaw EM J^«n de befhen wenn auch nicht verzeihen kann, so können wir dafür,?A^""b ^^DerseMan^gung des Kultuswesens 0 - daß man den Wahlkampf auch nach Beendigung der Wahlen in unveränderter Weife und mit unveränderten . XI*?60 Jxm m!L nL Mitteln fortsetzt, keinerlei Verständnis aufbringen. -Der!AEst^rt. FE Tren^ngr^g, fo rst für un pseudonyme Verfasser, hinter dem man wohl nicht zu dieselbe Situation gegeben, wie ste m Frankfurt, Berl Unrecht den Verfasser eines, in den letzten Tagen vor der Wahl, den Mitgliedern des Synagogenverbandes ins Haus gesandten Schmähgedichtes schlimmster Art vermutet, feiert den Ausgang der Wahlen als einen Sieg der „Achduth". In Wirklichkeit ist das erzielte Stimmverhältnis nur dadurch zu Stande gekommen, daß man auch solche Mitglieder des Synagogenverbandes zur Wahl heranzog, von denen wir bisher annahmen, daß selbst der „Achduth" sie nicht als seine usw. vor Jahrzehnten gegeben war. Alsdann kann unsere Stellungnahme nicht zweifelhaft sein. Da aber unter den bisherigen Verhältnissen in Hamburg keinerlei Anlaß zur Trennung gegeben war, waren wir vor die Aufgabe gestellt, als Hüter des status quo einzutreten, denn wir wollten gerade den bisher vermiedenen Austritt auch weiterhin nicht zur Notwendigkeit werden lassen. Was die Frage der Mädchenrealschule angeht, so sei vorausgeschickt, daß in Hamburg neben der als selbsttretung bes na* U Statut strikt auf km Boden L des Schulchan Aruch stehenden Synagogenverbandes einen Herrn gewählt hat, der ganz öffentlich rn«? ist. Wenn wir auch derartige Erfolge gern der „Achdulh" lassen, so ist doch dieses Ergebnis außerordentlich beklagenswert, mit Rücksicht darauf, daß der Synagogenverband diejenige Stelle ist, der die Fürsorge für die Bedürfnisse des orthodoxen Kultus obliegt. Andererseits gönnen wir gern der „Achduth" diese immerhin nicht unerhebliche Zahl solcher Wähler als Mitglieder, die zumeist allein mit Rücksicht auf die Familientradition dem cthodoxen Kultusverband angehören. Für den Ausgang der Wahl werden. drei „Tatsachen" angeführt: ' Die separatistische Tendenz, die durch die Agudas Jisroel in das hiesige Gemeindeleben hineingetragen sei, die Stellungnahme der bisherigen Mehrheit im Synagogenverband zur Frage der jüdischen Mädchenrealschule und endlich die neuen Statuten des Synagogenverbandes. Die Ausführungen zu diesen drei Punkten dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Zunächst' dürfte es auch der „Achduth" bekannt sein, daß die Agudas Jisroel nicht erst heute und gestern entstanden ist. Es bedarf keines Hinweises darauf, daß die Agudas Jisroel bereits eine lange Reihe von Jahren bestanden hat, als dieses inzwischen allerdings nicht mehr jüngste Kind der Gemeindepolitiker das Licht der Welt erblickte. Damals, als die Agudas Jisroel, nicht aber die „Achduth" und ihre jüngere Schwester bestand, war von Kämpfen in und um den Synagogenverband keine Rede. Wohl bestanden auch damals bisweilen Meinungsverschiedenheiten, aber sie bezogen sich zumeist nur auf Fragen rein lokaler Bedeutung, insbesondere aber war die Frage der Allmacht der Gemeinde niemals im Wahlkampf im Synagogenverband akut gewroden. Derartige Fragen zum Feldgeschrei zu erheben, ist vielmehr das ausschließliche Verdienst der „Achduth". Dementsprechend ist es auch sehr wohl zu verstehen, daß diese Streitigkeiten gerade damals ihren Anfang nahmen, als in den Vorstand der Gemeinde mehrere prominente Anhänger der Achduth eingezogen waren. Der pseudonyme Schreiber im Wochenblatt führt selbst aus, daß die Liberalen für' die Stellung des Synagogenverbandes stets die weitstgehende Rücksichtnahme aufbrachten: da?'fehlte aber den Herren der „Achduth". Während die Liberalen niemals irgendwie daran dachten, die Gemeinde ihres bisherigen Charakters als ausschließlicher Wohlfahrtsgemeinde zu entkleiden, waren es gerade die Herren von der „Achduth" die, wie sie selbst zugeben mußten, nicht allzu lange vor der Wahl ernsthaft die Frage erörterten, ob die Gemeinde den bisher vom Synagogenverband zu eigenem Recht ausgeübten Kultus in eigener Regie übernehmen sollte. Daß man derartige Fragen im „Achduth"-Kreise ernsthaft erwog, das allein vermag die Hefttgkeit des Wahlkampfes' zu erklären. Denn diejenigen Mitglieder, denen der Schulchan Aruch höher steht als die Gemeindeverfafsung, müßten nun erkennen, daß ihre heiligsten Belange, die durch die 6 Jahrzehnte bestehende Trennung von Kultus und Wohlsfahrtswegen sind dies die Gemeindeschule Carolinenstraße und die jüdische Mädchenrealschule Bibergasse Die letztere ist vor etwa 30 Jahren von dem verewigten Oberrabbiner Hirsch ins Leben gerufen worden, weil damals ein dringendes Bedürfnis für eine höhere Mädchenschule bestand. Uebrigens hatten zahlreiche orthodoxe Eltern Bedenken gegen die Religionsführung der Gemeindeschule. Letzteres hat sich inzwischen zwar tatsächlich gebessert, aber dies beruht allein. auf den rein zufälligen Umstande der Zusammensetzung des derzeitigen Lehrkörpers, für deren Fortbestand nichb die allergeringste Gewähr besteht. Die Mädchenrealschule, welche in segensreicher Weife in unserer Kehillo wirkt, und eine sehr große Zahl echt jüdischer Persönlichkeiten herangebildet hat, war durch di« Nachinflationsverhältnifse in schwierige finanzielle Lage geraten. Das fiel in die Richtung der gemeindlichen Wünsche und man sah daher die Gelegenheit gekommen, auch diese Schule an sich zu bringen. Obwohl doch auch die Kreise, die sich bisher noch nicht entschließen konnten, ihre Kinder in die Gemeindeschule zu schicken, ebenfalls Steuerzahler der Gemeinde sind, »ersteigt sich der Pseudonymus im Wochenblatt zu der Bemerkung, die Gemeinde hätte die Unterstützung einer zweiten orthodoxen Schule vor ihren Steuerzahlern nicht verantworten können. Nachdem die Gemeinde ein Gesuch der Schule um Unterstützung abgelehnt hatte, ttat diese gleichfalls wegen Unterstützung an den Synagogenverband heran. Eingedenk der Tatsache, daß nach jüdischer Auffassung das Schulwesen, insbesondere die religiöse Erziehung im Sinne von p» p dv mm von den Aufgaben eines Kultusverbandes schlechterdings nicht zu trennen ist, .wurde der Schule mehrfach eine Unterstützung zugebilligt. Die Entscheidung hierüber erfolgte durchaus nicht in geheimer Sitzung, wie Ben-Jifai tendenziös behauptet. Es fei bemerkt, daß der Synagogenverband eine von der Gemeinde völlig verschiedene Körperschaft ist, die insbesondere in keinerlei wie immer geartetem Unterordnungsverhältnis, oder gar in Abhängigkeit zur Gemeinde steht. Abgesehen davon, daß die Unterstützung der Schule der satzungsmäßen Aufgabe des Verbandes, Träger des orthodoxen Kultus zu sein, völlig entsprach, war jedenfalls der 'Verband als solcher befugt, in einer ausschließlich, seinem Belieben unterstehenden Weise über seine Gelder zu verfügen. Trotzdem wurde der Synagogenverband in. den Verwaltungskörperschaften der Gemeinde auf das heftigste angegriffen und es bedurfte erst des Eingreifens eines bekannten hiesigen Rechtsanwalts (liberaler Gemeinderepräsentant), um zu. verhindern, daß?:die dem Synagogenverband von Rechtswegen zustehenden Anteile an der < Gemeindesteuer seiner Mitglieder vorenthalten wurden. Schließlich kam es aber dann doch zu Verhandlungen wegen einer Vereinigung der beiden Mädchenschulen.' Es war zugesagt worden, daß. der Rechtszustand der vereinigten Schulen in einem besonderen Statut festgelegt werden sollte, dessen, einseitige Abänderung der Kompetenz der Gemeindeinstanzen' ent- Die religionsgesetzlichen Vorschriften zu geschehen habe, wenn das Kind einer, von einem hiesigen liberalen Geistlichen ins Judentum ausgenommenen Proselytin in die Schule eintreten sollte und damit am Religionsunterricht teilnehmen müßte. Seitens des Gemeindevorstandes wurde daher dem Herrn Oberrabbiner die Frage vorgelegt, ob dies zulässig sei. Als der Raw dies pflichtgemäß verneinte, erklärte der Ver- - tveter. des Gemeindevorstandes, das Gemeindestatut erkläre jeden von einem hiesigen Kultüsverband, also, auch von dem neologen Tempelverband aufgenommenen Proselyten als Juden. Wenn Kinder solcher Personen am Schul- und' Religionsunterricht nicht teilnehmen - könnten, so möge man die Verhandlungen als ergebnislos abbrechen. Trotzdem also die Gemeinde ihre. Satzung über das Religionsgefetz stellt, vermag sich der Schreiber im Wochenblatt aus den Standpunkt der Gemeinde' zu stellen! Wagt man da noch von einer Souveränität des Religionsgesetzes zu sprechen? Mit welchen Mitteln die Gegenseite übrigens arbeitete, ergibt sich klar und uetlich aus dem oben bereits erwähnten Schmähgedicht, hinter dessen Verfasser wir den Artikelschreiber im Wochenblatt vermuteten. Er »ersteigt sich zu der unglaublichen Bemerkung., diese segensvolle Schule fei eine Standesschule, die er als „Schmach des Judentums" zu bezeichnen sich erdreistet. Diese eigenen Worte der Gegenseite sind wohl deutlicher als jede nur mögliche Kritik, die die Bedeutung dieser unglaublichen Verblendung nur herabsetzen könnte. Nur beiläufig erwähnt sei, daß von einer Mitgliedern des Gemeindevorstand-s nahestehenden Seite eine in feste. Aussicht gestellte staatliche Subvention durch Einwirkung auf die maßgebenden Verwaltungschefs vereitelt wurde. Was endlich das neue Statut angeht, so ist es wahrheitswidrig, wenn Ben Jischai behauptet, es sei in geheimer Versammlung durchberaten worden. In Wirklichkeit hat das Delegiertenkollegium das Statut von Anfang bis Ende in öffentlicher Sitzung behandelt. - Weiter meint Ben Jischai, die Bestimmung über die, durch das neue Statut eingeführte Generalversammlung,, die der Oeffentlichkeit jede freie Meinungsäußerung nehme, habe besonderen Unwillen erregt. Auch dies ist eine Unwahrheit, denn das Statut gibt die. Möglichkeit, daß beliebige Verhandlungen stattfinden. Ausgeschlossen von der Behandlung sind nur solche Gegenstände, ' die - mit dem Statut in Widerspruch stehen, sowie solche Gegenstände,. deren öffentliche Verhandlung durch, das Statut auch sonst verboten ist. Es sind dies namentlich Besprechungen über persönliche Angelegenheiten^ der Mitglieder der Versammlung und der; Beamten. Uebrigens gibt das Statut selbst als wesentlichen Zweck der Generalversammlung nur Verichterstattung durch die Verwaltung und Beantwortung von Anfragen an. Wenn.manche Mitglieder oieLeicht auch der Ansicht sein konnten, daß man der Generalversammlung noch weitere Aufgaben hätte üb.ertvagen sollen, so ist doch als wesentlich zu bedenken, daß die bisherige Satzung eine derartige Versammlung. überhaupt nicht kannte und daß man zunächst einmal vorsichtig daran gehen. mußte, aus- - zuprobieren, wie eine derartige Versammlung, die Gemeindeverfassungen nur in den allerseltensten Ausnahmefällen kennen und die übrigens, auch in der hiesigen Gemeinde nicht besteht, auf das Verdandsleben wirkt. Lächerlich ist es, wenn man die neue Besttmmung über Mitgkedsbettrag, di« .-ünzig..' zu ■ -ein. Zweck-rtze-- schaffen worden ist, um eine gerechtere Verteilung der Lasten als bisher herbeizuführen, als umwälzende Bestimmung bezeichnet, die dem. Verband die Mittel schaffen sollte, um sich als Austtittsgeineinde zu konstituieren. Wenn man endlich beanstandet 'hat, daß kein Verhält? niswahlrecht eingeführt worden ist, so ist dem entgeaenzuhalten, daß dieses Wahlrecht das Bestehen von Parteien voraussetzt, di« es in einem einseitig eingestellten ' . Religivnsverband nicht ^ibt. Hier kommt es nur darauf an, die'tüchtigsten Personen in die Verwaltung hineinzubringen. Das. Verhältmswahlrecht, dessen Mängel heute allgemein anerkannt sind, verhindert aber gerade das Hochkommen von. Persönlichkeiten, indem es nur auf Parteilisten, aufgebaut ist. 1 Auf die wetteren Ausführungen des Wochenblattes von der angeblichen überwältigenden Majorität der „Achduth", einzugehen, können wir uns versagen. Mir wollen nur hoffen, daß sich die neue Mehrheit nicht-aus gefährliche Experimente einläßt. Sonst würde: sich zeigen, daß es dann doch mehr Mitglieder des Verbales gibt, die den Schulchan Aruch über ein.. Ge-, meindestatut stellen, als solche, die der . umgekehrten Ueberzeugung sind. Es liegt ausschließlich bei der..Gegenseite, ob sie diese Probe machen will, oder nichts Der Klugheit der maßgebenden Persönlichkeiten darf immerhin zugettautwerden, daß sie .es nicht zum Aeußerften kommen läßt, und es auch der nunmehrigen zogen sein sollte. „ ... ...... . . .. . _ sollten für die Schule in jeder Beziehung maßgebend Minderheit ermöglicht^ das zü vermeiden,, was siegern auf das Beste gewahrt waren, plötzlich hefttg bedroht fein. Währenddes Laufs der Verhandlungen war nun j vermieden sehen möchte' indem sie die seit 60 Jahren wurden. Da dieser Teil der Berbandsmitglieder für!zufällig die Talmud Thora-Realschule vor die Frage.segensreich wirkende Organisation nicht antastet, die überragende Stellung der Gemeindeversassung gegestellt, was angesichts des religionsgesetzlichen Verbots! Videant consules! Dr. I mm

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